Das heisst das du im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (= alter Jahresausgleich) maximal 50 € Einrichtungsgebühr (Rechnung aufheben) und pro Monat 33 € als Werbungskosten absetzen kannst. Also für 2004 wenn du das jetzt machst ein paar Euronen für den Oktober und 2x33 € für November und Dezember, also deine Steuerbemessungsgrundlage sinkt um diesen Betrag. Die echte Ersparnis hängt von deiner Einkommensklasse und deinem Jahresverdienst ab, rechne halt mal als Basis mit 25% Lohnsteuer:
120 € Absetzbetrag = 30 € echte Ersparnis.
lg
bully
____________________________________
Freunde nehmen dich so wie du bist. Freunde verzeihen dir deine Schwächen. Freunde sind treu. Freunde freuen sich dich zu sehen.
Mein Hund ist mein Freund.
Meine Homepage
|