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Alt 06.08.2004, 08:01   #9
PzAB9_1
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Auszug aus dem Konsumentenschutz:

Rücktrittsrecht:

Vereinbarungen sind bindend!

Jede Vereinbarung - ob schriftlich oder mündlich - muss von den Vertragspartnern eingehalten werden.
Nur in wenigen Ausnahmefällen können Konsumenten von einem bereits geschlossenen Vertrag
ohne Angaben von Gründen zurücktreten.


Ausnahmen:

Bei folgenden Geschäften besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht:

1 - bei den sogenannten Haustürgeschäften

2 - bei Versicherungen

3 - bei Lebensversicherungen

4 - bei Internetbestellungen & Versandhandel


1: Haustürgeschäfte

Haben Sie Ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer
dauernd benützten Geschäftsräumen noch auf einem Markt oder
einer Messe abgegeben, können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder
vom Vertrag zurücktreten.

Dieses Rücktrittsrecht haben Sie auch, wenn Sie vom Unternehmer
im Rahmen einer Werbefahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung
oder durch persönliches Ansprechen auf der Straße in seine
Geschäftsräume gebracht worden sind.


So treten Sie zurück:

Sie können binnen einer Woche schriftlich (am besten eingeschrieben)
vom Vertrag zurücktreten.
Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn Ihnen eine Urkunde mit
Namen und Anschrift des Unternehmers und einer Belehrung über
das Rücktrittsrecht ausgefolgt wurde.

Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb einer Woche abzusenden.
Hat man Sie nicht oder unzureichend über Ihr Rücktrittsrecht
informiert, haben Sie ein unbefristetes Rücktrittsrecht.
Bei Versicherungsverträgen endet Ihre Möglichkeit zum Rücktritt
spätestens einen Monat nach Erhalt der Polizze.

Kein Rücktrittsrecht haben Sie, wenn Sie selbst die
geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zum Vertragsabschluß
angebahnt haben.


2: Versicherungen

Erhält der Versicherungsnehmer keine vollständigen Unterlagen
vor Abgabe seiner Vertragserklärung, (z.B. keine Kopie des Antrags
oder keine Allgemeinen Versicherungsbedingungen) so kann er
binnen einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Polizze wieder
zurücktreten.

Die Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn der Polizze eine
Belehrung über dieses Rücktrittsrecht sowie die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB) beiliegen. Fehlen die AVB, beträgt
die Frist ein Monat ab Erhalt der Polizze.
Fehlt die Belehrung, besteht ein unbefristetes Rücktrittsrecht.

3: Lebensversicherungen

Sie können bei jeder Lebensversicherung binnen zwei Wochen nach
Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
Dieser Rücktritt ist an keine bestimmte Voraussetzung gebunden.

Ausgenommen sind jedoch Lebensversicherungen mit einer Laufzeit
von höchstens 6 Monaten sowie Gruppenversicherungsverträge.

4: Internetbestellungen & Versandhandel

Konsumenten haben auch ein Rücktrittsrecht bei Verträgen,
die im Fernabsatz abgeschlossen wurden.

Dazu zählen:

Bestellungen bei einem Versandhandel

Teleshopping

Internetbestellungen

Die Frist beträgt sieben Werktage (Samstage werden nicht mitgezählt)
nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung oder ab
dem Eingang der bestellten Ware beim Verbraucher.
Ein Absenden innerhalb der Frist reicht aus.

Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der Unternehmer seinen
Informations- bzw. Bestätigungspflichten nicht nachkommt
(z.B. Belehrung über Rücktrittsrecht, Anschrift des Unternehmers etc.).



Nachzulesen:

http://www.arbeiterkammer.at/www-237...44bbe9029b1137


Hast du schon versucht ihm das Problem der Inkompatibilität (schreibt man das so?)
klarzumachen ?
Fehler passieren nun mal auf beiden Seiten, und so kulant sollte eine seriöse Firma dann doch sein.


mfg
PzAB9_1
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