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Alt 23.03.2004, 20:31   #7
solvency
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@FloKals
die 10€ grundgebühr gelten nur wenn der nachbesitzer ebenfalls schüler, student oder sonst irgendwie in ausbildung ist. trifft dies nicht zu zahlt er 15€.

@kikakater
"Die Sendermasten MÜSSEN laut Gerichtsurteil von allen Netzbetreibern benutzt werden können, soviel zur Überlandversorgung "

die "sendemasten" können von anderen netzbetreibern genutzt werden. nur der masten nicht aber die empfangs-und sendeeinheit. daher hat telering nicht den gleichen empfang wie a1.
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--Gruß an die Welle!--
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