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Beiträge: 562
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@FloKals
die 10€ grundgebühr gelten nur wenn der nachbesitzer ebenfalls schüler, student oder sonst irgendwie in ausbildung ist. trifft dies nicht zu zahlt er 15€. @kikakater "Die Sendermasten MÜSSEN laut Gerichtsurteil von allen Netzbetreibern benutzt werden können, soviel zur Überlandversorgung " die "sendemasten" können von anderen netzbetreibern genutzt werden. nur der masten nicht aber die empfangs-und sendeeinheit. daher hat telering nicht den gleichen empfang wie a1.
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--Gruß an die Welle!-- |
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