Wenn er beweisen kann, daß sich der Dialer ohne seiner Zustimmung installiert hat, bzw. die Zustimmung der Installation keine korrekte Angabe der zu erwartenden Kosten angezeigt hat, muß er nicht zahlen!
Er muß dies aber beweisen. D. h. die Beweise sollten gesichert werden. Dazu sollte der Dialer nicht gelöscht werden.
Einspruch bei der Rechnung erheben, und eben diese Beweise angeben (Screenshots, etc.)
Ciao Oliver
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