Zitat:
Original geschrieben von jayjay
strafrechtlich: fahrlässigkeitshaftung für forenbetreiber, aber nur dann, wenns ihm grad auffallen müsste, dass leute wiederholt (!!) und geradezu offensichtlich strafbares zeugs (wiederbetätigung usw.) posten.
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ja das gilt aber für den access und den host provider, den content provider trifft die volle haftung für eigene oder zu eingen gemachte inhalte.