noch was: warum sollte die gesetzliche gewährleistung oder garantie verloren gehen, wenn ich ein produkt weiterverkaufe ? selbstverständlich gibt man da immer die rechnung mit. alles andere wäre unseriös.
meistens, wenn man heutzutage als privater einen computerartikel kauft, steht barverkauf drauf. außer wenn man das zeug von der steuer abschreibt. also wie soll ein händler oder hersteller nachvollziehen, wer das produkt wirklich gekauft hat oder wer es auf dem gebrauchtmarkt bezogen hat ?
und selbst wenn der name draufsteht, was macht das für einen unterschied ? wäre eine höchst unmoralische sache, wenn man mit solchen methoden den verkauf von gebrauchtware behindern würde. die antwort der eu auf solche tendenzen könnte eigentlich nur schärfstes verurteilen sein.
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