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Alt 08.09.2003, 18:21   #13
Woodz
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@flink

eine bestätigung des mailerhalts ist rechtlich nicht notwendig.
das es mit bestätigung besser zu beweisen ist, ist eine andere sache-

wann ein mail zugestellt gilt wurde oben von _m3 schon zitiert.



zu pkt 1.
wenn du in du bei vertragsabschluss zustimmst auch rechnungen per mail zu erhalten, dann werden "fehler" auf seiten des empfangsservers dir zugerechnet.

zu pkt 2
das gleiche wie oben.
wenn du zustimmst, kannst du dich nicht mehr ausreden, dass du ja deine mails nicht liest.

lg
woodz
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