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#13 |
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Inventur
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@flink
eine bestätigung des mailerhalts ist rechtlich nicht notwendig. das es mit bestätigung besser zu beweisen ist, ist eine andere sache- wann ein mail zugestellt gilt wurde oben von _m3 schon zitiert. zu pkt 1. wenn du in du bei vertragsabschluss zustimmst auch rechnungen per mail zu erhalten, dann werden "fehler" auf seiten des empfangsservers dir zugerechnet. zu pkt 2 das gleiche wie oben. wenn du zustimmst, kannst du dich nicht mehr ausreden, dass du ja deine mails nicht liest. lg woodz |
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