Zitat:
Original geschrieben von iG0r
dachte das währe das 11. gebot
dann wäre ja auch der betrieb im falle einer naheliegenden anlage des heeres, die man damit womöglich stören würde, auch unzulässig - oder? aber ich denke bei den reichweiten, die die aktuellen wlan produkte haben, dürfte sich so eine störung auch nicht all zu weit ausbreiten.
|
Das Problem sind die Frequenzen oberhalb 5,25 GHz. 802.11a benützt folgende Bänder: 5.15–5.25, 5.25–5.35 und 5.725–5.825 GHz. Im nationalen Frequenzplan für Ö ist das Band oberhalb 5,25 GHz für "nicht zivile Radionavigation" zugewiesen. Solange nur der Frequenzbereich bis 5,25 GHz benutzt wird, passiert gar nichts. Oberhalb dieser Frequenz ist ein 802.11a-User eindeutig ein Störer und muss bei Störungen der Radionavigation sein Equipment abdrehen (eventuelle Strafen sind ziemlich teuer...)
Guru