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A1 mobile Breitband, Steuerfrage
Lässt sich A1 mobile Breitband eigentlich wie Chello, Adsl, etc von der Lohnsteuer für 2004 absetzen ?
Bedingungen sind eigentlich erfüllt: Bandbreite, zeitunabhängiger Tarif, Erstherstellung 2004. IMHO sollten die Einrichtungsgebühr sowie die monatlichen Gebühren bis Ende 2004 einrechenbar sein. Weiss wer was anderes ? event. ein Steuerberater im Forum ? :) |
du solltest das ohnehin (zumindest zu einem gewissen teil) absetzen können.
noch fragen? kafeepause ;) |
ich bin aber nimmer einkommenssteuerpflichtig, nur lohnsteuer.
Kaffeepause ? jetzt ? :confused: |
Zitat:
und es geht,schau mal bei arbeiterkammer.at vorbei |
Zitat:
aber: Zitat:
von den neuen UMTS Flatrates haben die auch noch nix gehört.... |
Zitat:
und den gibts doch erst seit heuer,oder? aber mehr als 40.- grundgebühr kannst eh net absetzen. und heuer ist es schon vorbei mit der aktion. |
habs seit Oktober 2004:
1 x einrichtung 39.- 3 x monatsgeb a 39.- wär alles zum absetzen ... klar ist das Breitband, 384kb/s, gefordert sind 256kb/s. Technik wird ja wohl egal sein. Hab die Ak angemailt, mal sehen ob die zurückschreiben. |
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