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-   -   A1 mobile Breitband, Steuerfrage (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=157655)

callas 02.02.2005 16:24

A1 mobile Breitband, Steuerfrage
 
Lässt sich A1 mobile Breitband eigentlich wie Chello, Adsl, etc von der Lohnsteuer für 2004 absetzen ?

Bedingungen sind eigentlich erfüllt:

Bandbreite, zeitunabhängiger Tarif, Erstherstellung 2004.

IMHO sollten die Einrichtungsgebühr sowie die monatlichen Gebühren bis Ende 2004 einrechenbar sein.

Weiss wer was anderes ?
event. ein Steuerberater im Forum ? :)

Cindy 02.02.2005 23:16

du solltest das ohnehin (zumindest zu einem gewissen teil) absetzen können.
noch fragen? kafeepause ;)

callas 03.02.2005 00:11

ich bin aber nimmer einkommenssteuerpflichtig, nur lohnsteuer.

Kaffeepause ? jetzt ? :confused:

Kane Guru 03.02.2005 08:25

Zitat:

Original geschrieben von callas
ich bin aber nimmer einkommenssteuerpflichtig, nur lohnsteuer.

Kaffeepause ? jetzt ? :confused:

ist doch dasselbe :confused:

und es geht,schau mal bei arbeiterkammer.at vorbei

callas 03.02.2005 09:32

Zitat:

Original geschrieben von Kane Guru

und es geht,schau mal bei arbeiterkammer.at vorbei

danke.

aber:
Zitat:

Der AK Tipp

Das Internet absetzen

Wenn Sie sich einen Breitband-Internet-Zugang zugelegt haben, so können Sie diesen jetzt auch steuerlich absetzen. Im Rahmen der Sonderausgaben können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (L1) die Ausgaben für die erstmalige Herstellung sowie die laufenden Grundentgelte eines Breitband-Internetzugangs geltend machen. Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine Downloadbandbreite von 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist (zB ADSL, xDSL, Kabel); nicht jedoch ISDN sowie UMTS.


Voraussetzung ist, dass der Vertrag für den Erstanschluss zwischen dem 1.5.2003 und dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde oder wird. Eine An- und Abmeldung bzw. ein Betreiberwechsel werden nicht anerkannt. Für den Erstanschluss können Kosten in der Höhe von max. 50 € geltend gemacht werden. Für die monatliche Grundgebühr beträgt der Höchstbetrag 40 € monatlich. Wie bisher können Sie den beruflich verwendeten Internetzugang auch weiterhin zu 60 % als Werbungskosten absetzen (40 % Privatanteil).

von den neuen UMTS Flatrates haben die auch noch nix gehört....

Kane Guru 03.02.2005 09:56

Zitat:

Original geschrieben von callas
danke.

aber:



von den neuen UMTS Flatrates haben die auch noch nix gehört....

das ist ja kein breitbandanschluss im herkömmlichen sinn.
und den gibts doch erst seit heuer,oder?

aber mehr als 40.- grundgebühr kannst eh net absetzen.
und heuer ist es schon vorbei mit der aktion.

callas 03.02.2005 11:42

habs seit Oktober 2004:

1 x einrichtung 39.-
3 x monatsgeb a 39.-

wär alles zum absetzen ...

klar ist das Breitband, 384kb/s, gefordert sind 256kb/s.

Technik wird ja wohl egal sein.
Hab die Ak angemailt, mal sehen ob die zurückschreiben.


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