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Ich habe gerade den Erlagschein erhalten
Kann man (in Zukunft) auch per Bankeinzug bezahlen? matrox |
Bankeinzug wäre eine hervorragende Idee. Würde ich auch befürworten. Nur braucht WCM eine Originalunterschrift von Dir, daß auch einziehen dürfen. Ich habe mein Abo online bestellt, und eine Unterschrift auf dem Monitor macht sich nicht so gut. ;)
Scherz beiseite, ich wäre dafür! ------------------ MfG Wolf(42)gang -------------------------------------------------- Microsoft gives you Windows OS/2 gives you the whole house (aber leider ist es eingestürzt) |
Manchmal ist der langsame Postweg auch vom Vorteil - nicht nur das WCM hat mehrere Tage Verspätung, auch der Erlagschein für den Jahresobulus ist noch nicht eingetroffen ...
:-)) Oliver/Wels |
ich wer' mich mal gegen Ende nächster Woche auf unserer Bank schlau machen, welche Formalitäten wir dazu brauchen.
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Ich hab das mal programmiert. Da gibts so ein gelbes Heftchen von der Post, das nennt sich "Datenträger Bankeinzug". Dann erstellt man eine ganz normale Ascii-Datei, die sich an die Feldbschreibung hält. Ab zur Bank damit, auf welchem Weg auch immer. Und der Host bucht dann brav alle Beträge von allen Konten ab, die man in die Ascii-Datei geschrieben hat. Eine technische Prüfung, ob derjenige auch die Bankeinzugsermächtigung gegeben hat, passiert meines Wissens nicht !!! :mad: (War selbst einmal betroffen davon). Klarerweise braucht die "bankeinziehende" Firma eine Vereinbarung mit der jeweiligen Bank. Aber sobald die getroffen ist, kann man buchen was man will. Selbstverständlich könnte in diesem Fall der Geschädigte die Beträge ohne Angaben von Gründen wieder rückbuchen lassen, wenn ers nicht übersieht.
Das soll jetzt natürlich in keinster Weise eine Unterstellung sein. Will einfach nur von meinen Erfahrungen mit Bankeinzügen berichten. Das ändert klarerweise nichts daran, daß der Bankeinzug für alle total praktisch ist. Zahlt sich aber meiner Einschätzung nach nur aus, wenn man entsprechend viele Kunden hat, die dabei mitmachen. Schließlich muß man die entsprechende Software entwickeln und muß außerdem den Erlagscheindruck um die Bankeinzugskunden reduzieren. Hthiaw. |
Warum nicht im nächsten (oder übernächsten) WCM einfach einen Bankeinzug zum Ausfüllen und Ausschneiden abdrucken, den man dann einfach einsendet -> für bestehende Abbos.
[Dieser Beitrag wurde von running_wild am 10. November 2000 editiert.] |
Aber realistisch betrachtet ist es auch nicht so schlimm einmal im Jahr einen Erlagschein aufzugeben, oder so wie ich es mache die Überweisung einfach online zu buchen.
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Bankeinzug im Lastschriftverfahren ist relativ einfach, zumindest für den der zahlen muß:
Er/Sie geht zu seinem/ihren Geldinstitut (egal ob Bank oder Sparkasse) und ermächtigt (in unserem Fall) WCM Geldbeträge widerruflich (er/sie kanns wieder innerhalb von bestimmten Fristen zurückholen lassen) von seinem Konto abzubuchen. Ab diesem Zeitpunkt darf WCM wann und wieviel auch immer sie wollen von diesen Konten einziehen. Der Kunde muß selbst darauf achten, ob dieser Einzug regulär ist oder nicht (wie bei Versicherungen). WCM im Gegenzug muß eine Vereinbarung mit deren Hausbank (-sparkasse) über die Abwicklung von Lastschriften (händisch oder Datenträger oder was auch immer) und welche Informationen die Bank/Sparkasse braucht. Aber!!! Sobald WCM eine Einzugsermächtigung erhält muß es selbst darauf achten daß sie zeitgerecht einziehen!!! (Eine relativ gute EDV ist da schon Voraussetzung :D, aber das sollte ja nur wirklich nicht das Problem sein) Greetings Wolfgang P.S.: Ich arbeite in einer Bank. |
Hi Wolf,
gut das du bei einer Bank arbeitest, dann kann ich gleich aus erster Hand fragen. Beim Datenträger Bankeinzug: Gibts da für jedes Konto wo abgebucht wird, eine elektronische Prüfung, oder der zahlende Kunde eine Ermächtigung erteilt hat ? |
ist denn nicht der bankeinzug nur relevant wenn der jeweilige betrag einer änderung unterworfen ist?
wär es nicht z.b. beim wcm-abo, nachdem sich das abo ja nicht so oft, oder ständig ändert, besser mit einem dauerauftrag die sache zu regeln? bin kein banker, aber könnt es sein daß zwischen den beiden formen ein kostenunterschied besteht? weiß schon, viele fragen auf einmal, aber kann mich wer aufklären? auch wenn's nicht gern gehört wird, ich zahl zb. 2 abos per dauerüberweisung ;) ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Dieser Beitrag wurde von Rundumadumleuchtn am 11. November 2000 editiert.] |
Sicher gibt es da Unterschiede im preis. Das kommt aber mehr auf die Art des Kontos an. Ich möchte nur darauf aufmerkasam machen, dass auch die Auflösung eine Änderung des Dauerauftrages ist, und von manchen Banken auch so verrechnet wird, aber ohne vorher darauf hinzuweisen.
Also vorher immer fragen, was die Auflösung kostet!! Bezüglich Einziehungsermächtigung, ich hatte 3 Jahre ein Abo einer Tageszeitung (grosser Horizont :) ), und die habe ich auch so bezahlt. Auf der Ermächtigung ist groß gestanden, ich kann innerhalb von 42 Tagen nach Abbuchung ohne Angabe von Gründen die Einziehung wiederrufen. Weiß nicht, ob das noch immer so ist, aber da ist kein Risiko da, dass sie Abbuchen können was sie wollen. |
@LoM
Nein, gibt es nicht. Es sei denn, es gibt einen sogenannten "Lastschrift prüfen"-Vermerk, dann muß die Bank (allerdings händisch) schauen, ob eingezogen werden darf oder nicht. |
@Rundumadumleuchtn
Dauerauftrag ist schön und gut. Aber: Der Termin ist fix. Ebenso der Betrag. Sollte sich der Abo-Betrag ändern, mußt Du Deinen Dauerauftrag ändern, und das kostet üblicherweise Spesen (an die Bank). Wenn Du Dein Abo statt am 15ten schon am 5ten zahlen mußt -> Änderung -> Spesen!! |
@Kosh
Du hast vollkommen recht, nur die Zeitspannen sind unterschiedlich. 42 Tage sind schon sehr viel. Und sie dürfen (grundsätzlich) einziehen, was sie wollen. Der Bank ist das egal, solange die nötige Deckung auf Deinem Konto vorhanden ist. Der Einzieher kann nehmen was er will, Du als Kunde kannst aber sagen, das ist zu viel und Dich bei der Bank aufregen und das Geld zurückfordern. Man sollte sich aber vorher mit dem Einzieher in Verbindung setzen und ihn fragen, ob er nicht gegen irgend einen Türstock gelaufen ist oder so ;) Ebenso kostet ein Storno eines Einziehungsauftrags für den Kunden nichts (er sagt, die Firma Soundso darf ab jetzt nicht mehr einziehen). Die Löschung eines Dauerauftrags sehr wohl. Und einen kleinen Nachteil hat der DA noch: Der Kunde gibt einen unvollständigen Verwendungszweck (bei uns die Abo-Nummer) an bzw. der VZ ist falsch. Du zahlst, der Empfänger bekommt Geld und weiß aber nicht wofür und vom wem und schon flattert die Mahnung ins Haus. Und keiner weiß warum. Man hat doch gezahlt! Aus diesem Grund sind Einziehungsaufträge für den Kunden am einfachsten. Nur sollte man demjenigen vertrauen, dem man so eine Ermächtigung erteilt. |
@wolf42, hab dank für die aufklärung.
war halt immer der meinung daß ich den dauerauftrag eben zu einen vereinbarten termin mach ( am 1, 5, 15 oder wie immer), daher kaum bis fast gar keine änderung notwendig (macht ma ja nicht alle tag), und der betrag ändert sich ja auch nicht ständig. storno kann ich jederzeit machen und vertrauen ist auf meiner seite, soll nicht heißen daß ich in diesem fall wcm nicht vertrauen würde, aber einfacher wär die ganze gschicht. dank schön auf alle fälle ;) ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
was meint ihr zu http://www.bezahlen.at ? Schon irgendjemand Erfahrung? Was sind die Kosten (für beide Seiten)?
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@Tom
Grundsätzlich eine gute Idee, wenn das ganze nicht über die PSK laufen würde, die noch immer 1,50 für jede Überweisung extra verlangt, wenn es über ein Nicht-PSK-Konto geht. Noch dazu entwas zu aufwendig für eine Abozahlung, da der Kunde, also wir als Abonennten die Rechnungen freigeben müssen. Macht bei Online-Einkäufen Sinn, da weiß ich ungefähr, wann eine Rechnung fällig wird, aber nicht bei einem Abo, wo die Rechnung irgendwann kommt. Und es ist nur b.a.w. (bis auf Widerruf) kostenlos, zumindest für diejenigen, die damit zahlen wollen. Für die Firmen steht nichts auf der Seite. |
@Wolf42
Hmm, als ich noch in der Bank gearbeitet habe und dort EDV-mäßig gerade für den Zahlungsverkehr zuständig war: ich habe immer geglaubt, es gäbe 2 Formen von "Geld holen von einem fremden Konto": den Einziehungsauftrag und den Abbuchungsauftrag. Der Unterschied ist folgender: beim Einziehungsauftrag wird die Bank darüber verständigt, dass ich einer Institution das Recht einräume, Geld von meinem Konto abzubuchen - dies muß ich auch mittels Unterschrift bestätigen - und kündigen, sollte das Vertragsverhältnis mit der Institution wegfallen (typisches Beispiel: Einziehung von Mieten, Jahreskarten der Öffis,...). beim Abbuchungsauftrag genügt es, wenn sich der Konto-Inhaber und die einziehende Institution - auf welche Weise auch immer - einigen, dass vom Konto Geld abgebucht werden darf (typisches Beispiel: früher konnte man mit der Bankomatkartei bei diverse Händler zahlen, aber nicht mit Code sondern mit Unterschrift -> Abbuchungsauftrag); über diese Vereinbarung weiß die Bank selber nichts. Dafür muß der Einziehende eben die Vereinbarung unterschreiben, dass nicht widerrechtlich Geld eingezogen werden darf und der Konto-Inhaber innerhalb von 42 Banktagen das Recht hat, das Geld ohne Angaben von Gründen wieder rückzufordern. Hier ist es jedoch so, dass ich zu meiner Bank gehen kann, und den Einzieher in eine so genannte "Negativ-Liste" eintragen zu lassen (das ist das, was du unter "händischer Prüfung" gemeint hast) und die Bank darf dann einen Abbuchungsauftrag von diesem eben nicht durchführen. Rein theoretisch kann JEDER so eine Vereinbarung mit der Bank abschließen und dann wie wild von bekannten Konten abbuchen (wurde auch schon von AK und Gewerkschaft kritisiert) - der Empfänger dieses Geldes kann aber erst nach 42 Tagen über dieses verfügen, da ja die Möglichkeit besteht, dass eben rückgebucht wird. Aus Kostengründen kommt heute fast ausschließlich die 2.Variante zum Tragen. :ms: |
> Rein theoretisch kann JEDER so eine Vereinbarung mit der Bank abschließen und dann wie wild von bekannten Konten abbuchen
Genau das begreif ich einfach nicht ! Was soll denn das ? Sind wir bei den Banken so unendlich faul, daß wir nicht einmal einen einfach Join schreiben können ? So eine Query muss doch die dümmste Datenbank schaffen. Was ist daran so schwer, wenn ich eine einfach Tabelle hab, wo ich für jeden Kunden alle Lieferanten eintrag, die abbuchen dürfen ? Und alle anderen weise ich zurück ? Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich vertraue den Leuten von Wcm voll und ganz und würde sicher so einen Bankeinzug unterschreiben, weils für mich einfacher ist. Ich verstehe nur nicht, warum die Banken verdienen wie die Wahnsinnigen aber für eine einfache Query sind wir zu deppat. Das hab ich bei meinem allerersten Kurs als Schul-Abgänger gelernt. Oder welche Gründe könnte das sonst haben ? Das waren meine Gedanken, wie eine kurz darauf in Konkurs gegangene Firma einfach von meinem Konto abgebucht hat, owohl ich die Einzugsermächtigung bereits bei der Bank storniert habe. Da war übrigens mindestens ein Krimineller dabei. Denn der hat meine Beitritts-Kaution von Ös 5.000,-- einfach ausgegeben ! Ich hab das Geld dann von einer anderen Firma bekommen, die dafür eingestanden ist, weil sie bei einer Anzeige um ihren guten Ruf gefürchtet hätte. Genau deswegen verrate ich den Namen nicht. Wollte nur ein Beispiel bringen, wo ich selbst betroffen war. [Dieser Beitrag wurde von The_Lord_of_Midnight am 12. November 2000 editiert.] |
es kann natürlich nicht für alle geld-bank-geschäfte gelten, aber bleiben wir bei der bezahlung von abo's:
was ist daran so abwegig wenn ich mein abo mittels dauerüberweisung (jederzeit kündbar) bezahle? ist doch überschaubarer für mich und einfacher zu handhaben. wenn, wie lom schon bemerkte, die banken nur an's abcashen denken und der kundendienst tatsächlich so gut wie nicht mehr vorhanden ist, dann kanns für mich nur dauerauftrag geben. hab schon einmal bemerkt, daß das nicht für alles gelten kann, aber bei so selten vorkommender änderung des betrages überwiegt für mich die einfachheit! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
Hmm, etwas viel Wirbel um eine im Jahr einmalige Zahlung. Und ein Dauerauftrag mit Jahresabstand ist wohl aus meiner Sicht auch nicht das feinste. Ich verbleib da lieber bei der guten alten einmaligen Überweisung sobald der Zahlschein eintrudelt.
Zu den anderen Zahlungsarten. Also Bankeinzug verwende ich bei regelmäßigen sich ändernden Beträgen und Daueraufträge bei regelmäßigen sich nicht ändernden Beträgen. Wobei regelmäßig hier zu 99% monatlich ist. Der Rest, wie gesagt mittels Überweisungen. |
ja, genau meine meinung, es ist auch viel einfacher ;)imho
------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
Die Idee war gut.
Dann wurde sie zerredet (bzw. zerschrieben). Dann ist sie gestorben. Es lebe der Österreichische Weg. Des hamma imma scho so gmocht. Schade. :( |
Für eine Firma gibt es nichts angenehmeres als einen Bankeinzug.
Die lästige Arbeit der Kontrolle und das Mahnwesen fällt weg. Somit hat eine Firma mehr Spielraum, und muß nicht solche Extrabelastung (Mahnwesen) auf die Kunden abwälzen. Viele unterschätzen das Mahnwesen für Firmen. Mehrmalige Kontrolle, mehrmalige Erinnerung usw.., dann ist eine kleine Rechnung kein Geschäft mehr, sondern eine Belastung für die Firma. Für die Kunden ist das ganze aber auch nicht schlecht. Man kann die Rechnung nicht vergessen oder verschlampen, und das Geld kann bis zu 6 Wochen kostenfrei zurückgeholt werden, ohne großen Aufsehen. Einfach zur Bank gehen, und dort bekanntgeben das die Buchung nicht korrekt ist. Dazu muß man nicht streiten oder betteln. Sloter |
@lom
Nun, ist mal so! Dass jeder abbuchen kann, ist ja nur theoretisch möglich - er macht sich dabei ja strafbar, wenn er ungerechtfertigt abbucht! Und so einfach ist das nicht mit "einer einfachen Datenbankabfrage"; wie gesagt, ich programmiere doch ein wenig größere Hobel als diese Spielzeugmaschinen, die sich PC nennen. Hier ist halt ein wenig mehr an Sicherheit notwendig als am PC (wenn der Host mal steht und in hunderten Filialen einer Bank plötzlich alle Terminals sich solidarisch erklären, weil der Rechner wieder gebootet werden muss (dauert so ca 1 bis 2 Stunden!!!), dann ist doch ein wenig mehr an Sorgfalt notwendig). Und dieses "Mehr" an Sorgfalt kostet halt (hehe, ich mach's ja auch net umsonst - mit dem Unterschied, dass MEINE Programme nicht millionen mal verkauft werden; aber das ist jetzt eine andere Geschichte). Und das Ganze hat je herzlichst wenig mit der EDV selber zu tun als damit, dass die Banken auch an die gesetzlichen Vorgaben gebunden sind. Und weil's die Wirtschaft eben so will, wird halt das gemacht - weil der Konsument diesbezüglich sowieso am wenigsten zu reden hat. Leider!!! :ms: |
Hi Satan_666,
ich weiß nicht warum du glaubst, daß ich nur am Pc arbeiten würde. Ich denke nicht, daß die Banken das Gesetz verletzen würden, wenn sie ein Programm schreiben, das den Tatsachen entspricht, so wie es sich die Kunden erwarten. Ich hab den Eindruck, daß dort einiges einzementiert ist und man es einfach nicht notwendig hat, sich zu ändern. |
@Lom
Hat Du schon mal in einer Bank gearbeitet? Vielleicht sogar mal in einer Filiale? Ich glaube nicht. Die Bank müßte von jedem Kuden alle Einziehungsaufträge und wenn möglich alle Abbuchungsaufträge inklusive aller Daten des Zahlungsempfänges (Bank, Kontonummer, Kundennummer, ...) im bankeigenen System erfasssen um den von Dir gewünschten Abgleich durchführen zu können. Blöderweise gibt es aber mehr als eine Bank in Österreich (es wurden noch nicht alle von einer Gemeindesparkasse gekauft). Was glaubst Du wer das machen soll und wer das bezahlen soll? Zeit am Host ist sehr teuer, ebenso Plattenkapazität, die "nur" angemietet wird. Und was glaubst Du müßte der Empfänger für Daten beim Einzug angeben, damit er problemlos sein Geld bekommt? Vom Lebenslauf bis zur Unterhosenweite? Ich glaube Du gehst etwas zu weit mit Deinen Ansichten von Sicherheit. Dich möchte ich sehen, wenn Du als Firma zu einer Bank gehst und sagst, Du würdest gerne das Geld für Deine Rechnungen von Deinen Kunden einziehen. Diese haben Dich zwar grundsätzlich ermächtigt, aber ... |
Na, die Quell- und Zielkontonummer inklusive Bankleitzahl würde ja schon reichen. Beim Bankomat-Abheben funktionierts ja auch, oder ?
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Ein praktische Beispiel zum Bankeinzug:
Auf meiner heutigen Telekomrechnung sehe ich eher zufällig (bin etwas schlampig) unter sonstige Entgelte 1000,- für 2 Mon. AON.Succes (ein Versehen lt. Servicehotline). Wenn ich das überseh, sinds am 1.12. abgebucht und möglicherweise dahin. Wär interessant zu wissen, welche Beträge da im Jahr österreichweit zusammenkommen. Werd mich mal erkundigen was ich mehr zahl wenn ichs übers Internet abwickle. |
Genau. Und das zahlen die Kunden, eben der Schwächere in diesem Fall.
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Tja bei Bankeinzug muß man eben die Rechnungen genauer kontrollieren. Aber was hättest du gemacht wenn du den Zahlschein bekommen hättest?
Ich schau so alle 2 bis 3 Tage auf mein Konto, ist auch nötig bei 20 - 50 Buchungen pro Monat. |
Genau aus diesem Grund reichen Kontonummer und BLZ nicht aus. Fredl hat AON ermächtigt von seinem Konto einzuziehen. Das haben die auch gemacht. Aber der Betrag war falsch (zu hoch). Auf soetwas muß man immer selbst schauen.
Bei der Übernahme von Bankomatkarte und Pincode unterschreibt man auch einen Einziehungsauftrag. In dem Fall zugunsten von AustriaCard (vormalig GABE). Wenn man 100 öS mit Bankomat abhebt aber 1.000 öS vom Konto belastet wird muß man sich auch bei der AustriaCard (die Bank ist eigentlich nur der Vermittler) beschweren. Einziehungsaufträge kann man betraglich nicht limitieren, oder telefonierst Du im Monat nur um 500,-- ÖS? |
@tarjan
Wenn ich den Zahlschein selber ausfülle, kontrollier ich die Rechnung automatisch (kommt ja gemeinsam). Nachdem ich jetzt auch ebanking mach, werd ich halt alle paar Tage das Konto checken. Ich weiss ja, das ich in solchen fällen "selber Schuld" bin, aber trotzdem bleibt ein wenig Missbehagen. mfG fredl |
Was mich so stört ist, daß jede Firma, die mit irgendeiner Bank den "Datenträger Bankeinzug" abwickelt, von meinem Konto abbuchen kann und das in beliebiger Höhe. Auch wenn ich keine Ermächtigung erteilt habe. Das Risiko liegt bei mir, denn die Bank kann ja nichts verlieren dabei. Wenn ich eine Entschädigung für ungerechtftertigtes Abbuchen bekommen würde, wärs was anderes.
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@LoM
Ist eh' klar, dass jeder schaut, dass er am besten abschneidet; und die "kleinen" Gehaltskonteninhaber haben je für sich eher keinen grossen Anteil am Gewinn einer Bank; da sind halt die Versicherungen und ähnliche Institutionen schon wesentlich potentere Kunden --> UND DIE GEBEN NUN MAL VOR, WAS GEMACHT WIRD! Da gehts nämlich auch ums "kunden-nicht-verlieren"; wenn eine Bank A das anbietet und die anderen nicht und das ist vielleicht für die Firmen die Überdrüber-Lösung, dann haben's in kurzer Zeit alle Banken! Und wie gesagt: erstens ist illegal und strafbar, wenn jemand von Deinem Konto abbucht und zweitens hast die Möglichkeit der Rückbuchung und drittens kannst Du die Dir bekannten Firmen am Abbuchen hindern - quasi: wenn ich zum Praktiker einkaufen gehe und dort mit meiner Unterschrift zahle via Bankomatkarte und anschließend meine Bank besuche und sage, der Praktiker darf nicht Abbuchen, dann kriegt der eben sein Geld nicht; aber ich hab' mich statt dessen strafbar gemacht! Ich geb' Dir recht, dass das eine Sauerei ist; aber leider ist es so! Finden wir uns damit ab oder boykottieren wir die Banken!! Und alle anderen, die nicht das tun, was wir wollen :D :D :ms: |
JA-boykotieren wir die Banken!
Ich will mein Gehalt wieder im Lohnsackerl! ;) |
Ja, es ist halt a bissal frustrierend das ganze, wenn man so ausgeliefert ist. Aber ich denke, man fühlt sich besser, wenn man zumindest was sagt, auch wenn mans nicht ändern kann. Und außerdem finde ich es wichtig, daß man die Leute informiert damit sie wissen, woran sie sind. Denn die öffentliche Meinung ist im Endeffekt auch für die Banken sehr wichtig...
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Naja mit boykottieren wird man nicht weit kommen (oder geh mal zur Lohnverrechnung deiner Firma und sag denen, dass du das Geld in bar möchtest). Aber mann kann sich die Bank entsprechend ihrer Leistungen aussuchen. Und "ich bin schon seit Kinderzeiten bei der Bank", sowie "Mami, Papi, die Tante und der Hund sind auch bei der Bank" sind wohl keine Ausreden. Ich selbst habe bisher dreimal die Bank gewechselt (inkl. Sparbüchern, Kreditkarten und Wertpapierdepot), ist nicht so schwer wie man denkt.
@LOM: klar beim Ausfüllen des Zahlscheines hat man die totale Kontrolle, und ich zahle auch noch viel mit dem Zahlschein (sie vorhergehende Posings, vor allem da es Online ca. 2 Minuten dauert), aber gewisse wiederkehrende Rechnungen (Telecom, Strom etc.) sind halt einfacher mit Einzieher. Und wenn man bei den Firmen anruft, mal anfragt ob die gegen einen Türstock gelaufen sind, danach zurückbuchen lässt, sowie den richtigen Betrag überweist geht es auch (schon auspropiert). Und wenn man ein Onlinekonto hat schaut man sowiso mindestens zweimal die Woche hinein (Ende des Monats wenn man das Gehalt erwartet öfters ;) ). |
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