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| Meinungen zu WCM Wünsche, Anregungen, Lob (und Kritik) zur Zeitung und zum Online-Auftritt |
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#1 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 27.06.2000
Beiträge: 354
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Ich habe gerade den Erlagschein erhalten
Kann man (in Zukunft) auch per Bankeinzug bezahlen? matrox |
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#2 |
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Hero
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Bankeinzug wäre eine hervorragende Idee. Würde ich auch befürworten. Nur braucht WCM eine Originalunterschrift von Dir, daß auch einziehen dürfen. Ich habe mein Abo online bestellt, und eine Unterschrift auf dem Monitor macht sich nicht so gut.
![]() Scherz beiseite, ich wäre dafür! ------------------ MfG Wolf(42)gang -------------------------------------------------- Microsoft gives you Windows OS/2 gives you the whole house (aber leider ist es eingestürzt) |
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#3 |
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<< Gayliebt >>
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Manchmal ist der langsame Postweg auch vom Vorteil - nicht nur das WCM hat mehrere Tage Verspätung, auch der Erlagschein für den Jahresobulus ist noch nicht eingetroffen ...
)Oliver/Wels |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich wer' mich mal gegen Ende nächster Woche auf unserer Bank schlau machen, welche Formalitäten wir dazu brauchen.
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#5 |
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Gesperrt
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Ich hab das mal programmiert. Da gibts so ein gelbes Heftchen von der Post, das nennt sich "Datenträger Bankeinzug". Dann erstellt man eine ganz normale Ascii-Datei, die sich an die Feldbschreibung hält. Ab zur Bank damit, auf welchem Weg auch immer. Und der Host bucht dann brav alle Beträge von allen Konten ab, die man in die Ascii-Datei geschrieben hat. Eine technische Prüfung, ob derjenige auch die Bankeinzugsermächtigung gegeben hat, passiert meines Wissens nicht !!!
(War selbst einmal betroffen davon). Klarerweise braucht die "bankeinziehende" Firma eine Vereinbarung mit der jeweiligen Bank. Aber sobald die getroffen ist, kann man buchen was man will. Selbstverständlich könnte in diesem Fall der Geschädigte die Beträge ohne Angaben von Gründen wieder rückbuchen lassen, wenn ers nicht übersieht.Das soll jetzt natürlich in keinster Weise eine Unterstellung sein. Will einfach nur von meinen Erfahrungen mit Bankeinzügen berichten. Das ändert klarerweise nichts daran, daß der Bankeinzug für alle total praktisch ist. Zahlt sich aber meiner Einschätzung nach nur aus, wenn man entsprechend viele Kunden hat, die dabei mitmachen. Schließlich muß man die entsprechende Software entwickeln und muß außerdem den Erlagscheindruck um die Bankeinzugskunden reduzieren. Hthiaw. |
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#6 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 03.06.2000
Alter: 46
Beiträge: 496
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Warum nicht im nächsten (oder übernächsten) WCM einfach einen Bankeinzug zum Ausfüllen und Ausschneiden abdrucken, den man dann einfach einsendet -> für bestehende Abbos.
[Dieser Beitrag wurde von running_wild am 10. November 2000 editiert.] |
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#7 |
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Quantensingularität
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Aber realistisch betrachtet ist es auch nicht so schlimm einmal im Jahr einen Erlagschein aufzugeben, oder so wie ich es mache die Überweisung einfach online zu buchen.
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#8 |
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Hero
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Bankeinzug im Lastschriftverfahren ist relativ einfach, zumindest für den der zahlen muß:
Er/Sie geht zu seinem/ihren Geldinstitut (egal ob Bank oder Sparkasse) und ermächtigt (in unserem Fall) WCM Geldbeträge widerruflich (er/sie kanns wieder innerhalb von bestimmten Fristen zurückholen lassen) von seinem Konto abzubuchen. Ab diesem Zeitpunkt darf WCM wann und wieviel auch immer sie wollen von diesen Konten einziehen. Der Kunde muß selbst darauf achten, ob dieser Einzug regulär ist oder nicht (wie bei Versicherungen). WCM im Gegenzug muß eine Vereinbarung mit deren Hausbank (-sparkasse) über die Abwicklung von Lastschriften (händisch oder Datenträger oder was auch immer) und welche Informationen die Bank/Sparkasse braucht. Aber!!! Sobald WCM eine Einzugsermächtigung erhält muß es selbst darauf achten daß sie zeitgerecht einziehen!!! (Eine relativ gute EDV ist da schon Voraussetzung , aber das sollte ja nur wirklich nicht das Problem sein)Greetings Wolfgang P.S.: Ich arbeite in einer Bank. |
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#9 |
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Gesperrt
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Hi Wolf,
gut das du bei einer Bank arbeitest, dann kann ich gleich aus erster Hand fragen. Beim Datenträger Bankeinzug: Gibts da für jedes Konto wo abgebucht wird, eine elektronische Prüfung, oder der zahlende Kunde eine Ermächtigung erteilt hat ? |
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#10 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 17.04.2000
Ort: Dürnkrut
Beiträge: 2.270
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ist denn nicht der bankeinzug nur relevant wenn der jeweilige betrag einer änderung unterworfen ist?
wär es nicht z.b. beim wcm-abo, nachdem sich das abo ja nicht so oft, oder ständig ändert, besser mit einem dauerauftrag die sache zu regeln? bin kein banker, aber könnt es sein daß zwischen den beiden formen ein kostenunterschied besteht? weiß schon, viele fragen auf einmal, aber kann mich wer aufklären? auch wenn's nicht gern gehört wird, ich zahl zb. 2 abos per dauerüberweisung ![]() ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Dieser Beitrag wurde von Rundumadumleuchtn am 11. November 2000 editiert.] |
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