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Legales Downloaden von Goldesel.to ???
Hallo zusammen,
ich habe mitbekommen, dass man auf keine Links zu illegalen Angeboten TV-Serien unter einem Direkten Downloadlink Downloaden kann. Also ohne zb. Emule, etc.... Ist dies legal? Soweit ich weiß, ist ja nur das verbreiten, von geschützem Material verboten? Der Webspace, welche die Daten zum Download anbietet ist: http://filestore.to Legal oder Illegal? Danke für eure Infos. Gruß Benny |
Na dreimal darfst raten...
pong |
Danke für deine "gscheite" Antwort.
Wenn nichts brauchbares zum Thema hast, wäre nichts zu schreiben einfach mal die beste Lösung gewesen.... |
1. bitte beachte die Forumsregeln: keine Links zu illegalen Angeboten
2. solange derjenige, der die Urheberrechte inne hat, diese nicht zum Download bereit stellt, ist es imho nicht legal, auch wenn der Herunterladen an sich zumindest in Österreich nicht verboten ist, bitte mich korrigieren, wenn ich falsch liege |
@enjoy ich möchte niemanden zum illegalen Downloaden verleiten, ich wollte nur aufschluss haben.
Dann würde ich mich sozusagen aber als Downloader nicht strafbar machen oder? Was bringt dies den dem Provider des Webspaces noch? Er bekommt von mir ja, weder Geld noch "Austauschware", wie bei da Tauschbörsen, wo man selbst auch Uploaden muss. Gruß Benny |
Mausklicks, mit denen er Geld durch Werbung verdient
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Naja, eben Werbung ist auf dem Webspace keine drauf, deshalb bin ich ja verwundert....
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Zitat:
pong |
[quote=VodkaCity;2430355Dann würde ich mich sozusagen aber als Downloader nicht strafbar machen oder?
[/quote] der download von urheberchtlich geschützen material ist in österreich nur dann illegal wenn man davon ausgehen muss das der ders hochgeladen hat sich das material illegal beschafft hat (zb. film vor kinostart). Alles was im tv läuft oder auf dvd erhältlich ist kannst bei uns legal runterladen, nur hochladen darfst es nicht. alles natürlich afaik! |
Zitat:
aber: der download von rechtlich geschütztem inhalt macht dich prinzipiell immer strafbar. im unterschied zu deutschland liegt aber nach gelesenen berichten in diversen zeitschriften folgender sachverhalt vor. damit jemand dich strafrechtlich verfolgen kann, muß er wissen, wer du bist. damit er das weiß, muß er deine ip mit deiner person verbinden. das darf in österreich nur per gerichtsbeschluß passieren. dieser ergeht aber nur unter der bedingung, daß der mögliche strafrahmen 12 monate oder länger beträgt. im falle der nicht gewerbsmäßigen verletzung des urheberrechts beträgt der strafrahmen aber nur 6 monate. daher ist die erhebung deiner nutzerdaten in österreich einfach nicht legal. zu diesem absatz 3 ergänzungen: - all diese dinge sind in den vergangenen monaten in zeitschriften veröffentlicht worden, und nicht das ergebnis meiner persönlichen recherche. - ich will hier keinen auffordern zum download, auch will ich keinem einen freibrief dafür ausstellen - der download an sich wird dadurch nicht weniger falsch oder weniger strafbar. mein tipp: wenn du fernsehserien haben willst: entweder warten, bis sie billiger werden, oder bei ebay zuschlagen. |
Zitat:
keiner darfs hochladen, daher muß der download von jeder seite, die nicht dem urheber gehört, zwangsläufig illegal sein. versteh ich dich richtig? weil wenn ja, bin wohl wenig glaubwürdig, zu behaupten, ich wußte nicht, daß die quelle illegal ist. |
da du aber auch nicht weisst, ob nicht der hochlader die rechte zur verbreitung inne hat, kanns genauso gut legal sein. keinesfalls legal ist, wenn du selber es zum download bereitstellst, wie das bei tauschbörsen idr der fall ist...
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nein, es geht darum dass der der das material anbietet selber eine legale kopie haben kann, entweder selber im tv aufgenommen oder auf dvd gekauft usw. Bei einem aktuellen kinofilm hingegen muss ich davon ausgehen das der uploader keine legale kopie besitzen kann, dann ist auch der download illegal.
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eine legale kopie zu haben ermächtigt mich nicht der breiten zur verfügung stellung des inhaltes
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Zitat:
Ich würde den Download aber weniger vom Urheberrecht betrachten, sondern eher als Hehlerei. Denn beim Erwerb zum Beispiel einer gestohlenen Original-DVD mache ich mich ja auch nicht wegen Diebstahl strafbar. Aber wegen Hehlerei. Insbesondere wenn Preis und Umstände darauf hindeuten das was beim Händler nicht stimmt. Also eine gerade auf dem Markt gekommene DVD für 0,00 Euro oder 1,00 Euro ohne das es sich um eine Werbeaktion handelt. So ähnlich würde ich das dann auch beim Download sehen. Insbesondere wenn die Umstände darauf hindeuten das der ins Netzsteller keine Rechte dafür hat. Also aktueller Kinofilm bei YouTube währe eher auch schon Illegal. Unbekannter guter Film, der auch von einen Hobbyfilmer stammen könnte, der währe den Umständen nach eher legal. |
Zitat:
wesshalb sich der uploader auch strafbar macht, der downloader aber in österreich nicht. Der macht sich erst strafbar wenn er davon ausgehen muss dass das hochgeladene material geklaut war. |
Es als geklautes material zu nennen ist schon falsch.
Wenn der jenige die DVD legal kauft und das material zur verfügung stellt sollte man es doch wiederrechtliche verbreitung von geschütztem Inhalt nennen. Ich sehe nicht ein warum ich 20€ für eine DVD zahlen soll, wo ich mir doch nur den Film oder die Serie ansehen möchte. Ich brauch keinen Datenträger oder Verpackung, geschweige denn versand und logistik kosten. Bestes beispiel für das was ich möchte ist www.southparkstudios.com 3 Werbe einschaltungen pro folge nehme ich in kauf, dafür kann ich mir jederzeit jede folge ansehen. Ich hoffe das sich da bald was tut, dann wäre filesharing auch bald kein Thema mehr. |
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interessanterweise diskutiert jeder über den preis von filmen. niemand echauffiert sich über die preise von autos oder häusern oder kriegsschiffen :-) ich steh auf dem standpunkt, wenn du nicht bereit bist, den geforderten preis zu bezahlen, dann konsumier nicht. du willst doch auf für deine arbeit bezahlt werden. |
@Autrob
Ich bin sehr wohl bereit für filme zu zahlen. Aber nicht 20€ pro film, welchen ich mir dann vieleicht 3mal ansehe. Wie gesagt ich wünsche mir alternative vertriebswege, online TV mit payment (ohne werbeunterbrechung) ohne payment (mit werbeunterbrechung) Dann könnt ich mir aussuchen was ich sehen möchte und muss mich nicht von diversen sendern zwangsbeglücken lassen. |
Zitat:
aber upc z.b. bietet video on demand an. zu jedem zeitpunkt kostet der film 2-5 euro für 24 stunden. dvds kosten mittlerweile innerhalb kürzester zeit nur mehr 10 euro. also wenn ich das ding haben will, ist es egal, welchen der beiden vertriebswege ich nutze. ich würde dir grundsätzlich sogar recht geben, aber die preisdiskussion stellt sich für mich eigentlich nicht. |
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natürlich gilt das nicht immer und es gibt viele ausnahmesituationen und so weiter.. schon klar... wollte nur mal anmerken, dass man sich nicht automatisch strafbar macht, sobald man rechtlich geschütze werke downloadet. (vom upload sprech ich hier jetzt gar nicht, es sollte allgemein bekannt sein, dass sich dabei viele urheberr. probleme auftun) achso hier noch der link zum gesetztestext: § 42 UrhG |
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und perverser weise gilt das ja nur dann, wenn ich keinen gültigen kopierschutz umgehe. dieses gesetz ist zwar wesentlich jünger, aber auch vorhanden. außerdem ist die sache mit der privat- und sicherheitskopie ja auch mit eine grundlage für die viel zitierte leerkassetten abgabe. |
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Du darfst diese Provatkopie weder öffentlich zur Verfügung stellen noch sonstwie verbreiten. Genau das muss aber der, der den Download online gestellt hat, getan haben. Beides sollte für dich - und selbst für weniger Denkende - logisch und auch im Zusammenhang erkennbar sein. Du "kaufst" in solchen Fällen bei "anerkannten" Hehlern, die sich strafbar gemacht haben müssen, um dir den Download zu ermöglichen. Was brauchst du jetzt noch, um die Unrechtmäßigkeit eines üblichen Downloads eines urheberrechtlichen Werkes zu erkennen? ;) |
tatsache ist aber, dass du dich in österreich, zur zeit zumindest, nicht strafbar machst, wenn du veröffentlichte filme runterlädst.
Wenn ein kumpel von dir, kopien einer dvd via ebay verkauft, was natürlich verboten ist, ändert das nichts an deinem recht, dir die dvd von dem selben kumpel privat zu kopieren. Dafür zahlen wir ja auch die leermedienabgabe. |
Und was bitte hat ein Trägermedium mit dem Copyright auf einem Film /musik zu tun? Na net amal nix!
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Ich hätte deshalb gerne einen beweiskräftigen Beleg, weil ich derzeit nicht ma ausschließen könnte, dass irgendein Dodel solche Ideen innerhalb des Gesetzes untergebracht haben könnte. Und das hätte ich doch gerne gesehen. Nur bisher blieb diese Meinung immer heiße Luft, sprich ohne Beleg. |
ich stimme weini übrigens zu. aber ich kann weder das eine noch das andere beweisen.
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da gabs genug stellungnahmen von anwälten. §42 abs. 4+5 besagt dass ich kopien erstellen darf solange ich sie nicht kommerziell nutze. Vom ausgangsmaterial der kopien ist keine rede. Wenn ich mir einen film herunterlade, stelle ich eine kopie her, genauso wie wenn ich mir eine dvd auf einen mp3 player kopiere.
Auch der uploader stellt eine legale kopie her, was an seinem handeln illegal ist, ist die darauf folgende veröffentlichung im p2p netz. IMHO ist das eigentlich absolut eindeutig und unmissverständlich. |
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den link zum gesetzestext hast du selber vom steffal zitiert. Lesen musst es selber.
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Aber, wie so oft schon zuvor: Eine gefällige Meinung, die einer Überprüfung nicht standhält. Das überrascht mich nicht. |
Bei jeden solchen Thread kommt dieses Ewige herumgeiere um "die legale Privatkopie" die LeerMediums abgaben- die natürlich das stehlen geistigen eigentums rechtfertigen- Und das sich selber in den Sack lügen. ES ist nicht Legal-Punkt!
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die oft zitierten rechtsanwälte in diversen medien veröffentlichen ihre meinung und nicht gesetzeslagen.
und soweit ich diese meldungen immer verfolge ist das vervielfältigen eines mediums bei einem kumpel dabei nicht inkludiert. der "private freundeskreis" betrifft zum beispiel deine familienmitglieder oder wirklich "enge" freunde. weini oder baron - entschuldigt bitte ihr beide - stehen mir echt nicht nahe genug, als daß ich denen legal eine "privatkopie" genehmigen könnte. harry potter und konsorten kann ich eben nur von warner bros runterkopieren mit digital copy code und nicht von goldesel, nicht von emule, nicht von www.gansicherlegal.at |
Nichts zu entschuldigen -hast ganz recht-sehe ich umgekehrt genauso! Man muss schon wissen wem man eine "Privatkopie" zukommen lässt!
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Zitat:
Absatz 4 erlaubt jeder natürlichen person genau dass, für den privaten gebrauch. Wie klar soll das noch formuliert sein? Kannst du eigentlich auch ohne persönliche angriffe diskutieren, oder ist das dein ersatz fürs thread sperren? |
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Wenn du eine sachliche Diskussion mit Argumenten und der Nachfrage nach Belegen nicht vertragen kannst, dann solltest du sie auch nicht führen. |
was ist denn ein download deiner meinung nach? Es werden daten von a nach b kopiert. Wo steht im §42 was von der beschaffenheit der ausgangsmaterials? Es wird lediglich von einem "Werk" gesprochen. Das "Werk" bei einem Film ist aber nicht das trägermedium sondern der inhalt desselben.
Wennst so aufs belegen von standpunkten stehst, woher kommt deiner eigentlich? Zeig doch mal wo steht das der download (in österreich) illegal ist? Es ist rechtlich immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist. |
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http://netzwertig.com/2009/03/03/oes...als-diebstahl/ usw usw usw, aber vermutlich alles leute die keine ahnung haben. |
Zitat:
Jurist Franz Schmidbauer, Betreiber der Plattform Internet4Jurists.at: Der Download ist mit Sicherheit nicht strafbar. Ob er völlig legal ist oder untersagt werden könnte (zivilrechtliche Unterlassungsklage) ist umstritten. Es gibt dazu keine passende Judikatur. Max Lalouschek von der Piratenpartei Österreichs Hinsichtlich des Downloads von urheberrechtlich geschützten Material, wie Filmen oder Musik, ausschließlich zum eigenen, nicht gewerblichen Gebrauch gibt es unterschiedliche Auffassungen, da das Gesetz diesbezüglich uneindeutig ist. Strafbar ist die Privatkopie jedenfalls nicht, aber es ist ungeklärt, ob nicht Schadenersatz zu leisten ist. Wir befürworten daher eine gesetzliche Klarstellung, die die Privatkopie erlaubt, bei gleichzeitiger, gerechter Kompensation der KünstlerInnen, wie das ja schon bisher beispielsweise im Wege der Leerkassettenvergütung teilweise erfolgt. nun habe ich selber weiter oben schon ausgeführt, was rechtsanwälte vertreten, und warum in österreich ein downloader niemals verklagt werden dürfte/könnte. in einem punkt stimme ich weini aber zu, und in einem anderen bereich trifft diese rechtssprechung auch zu, nämlich bei hehlerei. wenn ich als käufer offensichtlich erkennen kann, daß die mir angebotene ware illegal ist, dann ist zumindest der kauf nicht rechtskräftig. auch wenn ich als käufer nicht bestraft werde, so muß ich die sache zumindest dem rechtmäßigen eigentümer aushändigen. da wir uns offensichtlich alle einig sind, daß der upload illegal ist, ist - wenn man diese rechtssprechung auf inhalte des webs überträgt - zumindest der download dadurch einfach nicht ok, weil ich eine illegal angebotene ware beziehe. somit führt diese diskussion eigentlich dahin, ob etwas jetzt strafbar ist - weil die gesetze genau diesen fall schon abdecken - oder ob es einfach nicht in ordnung ist. aus meiner sicht ist der download einfach nicht ok. |
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Ich habe also nie behauptet, dass es für meine Bewertung beweiskräftige Belege gäbe, ich stütze mich dabei ausschließlich auf mein Rechtsverständnis, den logischen Verständ und meine Fähigkeit, komplexe Inhalte zu verknüpfen. Du hast allerdings behauptet, es gäbe "jede Menge Belege", wenn ich bisher auch noch keinen beweiskräftigen (so wie schon zuvor angemerkt: OGH-Urteil oder Gesetzestext) gesehen habe. Auch nicht in den von dir zuletzt geposteten Links. Alles nur Meinung, auch wenn ein Richter mal seine Meinung in einem privaten Interview, nicht mal vor Gericht, abgibt, ändert das nichts. Erst, wenn diese Meinung durch die Distanzen bis zum OGH bestätigt würde, könnte es als zitierbares Beispiel gelten. Aber ich wiederhole nochmals: Beweise deine Aussage, und ich werde meine Meinung selbstverständlich ändern. Andernfalls wäre ich grob fahrlässig. Andere könnten - gestützt auf deine Meinung - bei einem Verfahren oder auf eine Abmahnung mehr als nur ein großes Risiko eingehen (was bei meiner Annahme hingegen zu keinem Schaden führen kann). |
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