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Maklerprovision, das ist nicht mehr witzig
Hier der Sachverhalt:
ich habe auf http://www.wohnen-interieur.at/apa_show.html?ap=wwi.OTS0052-20090915 aus Zufall einen Artikel über die ungerechtfertigte Ausstellung von überhöhten Maklerrechnungen gelesen. Es kann sein, dass genau dieser Fall bei uns gerade eingetreten ist. Wir haben eine Rechnung über eine Maklerprovision bekommen die wie folgt lautet: Mietpreis Wohnung inkl. BK : € X Vermittlungsprovision: 2,5 BMM zuzüglich 20 % USt. Vermittlungsprovision inkl. USt. : € X Da ich zufällig am selben Tag diesen Artikel gelesen habe, habe ich auch den Makler kontaktiert ob die ausgestellte Rechnung auch wirklich rechtmäßig sei. Abgesehen davon, dass ich daraufhin persönlich angegriffen und beschimpft wurde, sagte der Makler, dass er eine neue Rechnung ausstellen werde. Da ich aber das Gesetz, sprich den Text, nicht richtig gelesen habe, werde die neue Rechnung, "so leid es ihm tut", wahrscheinlich höher sein. Der Grund dafür; Seiner Aussage nach wir die Provision von den BMM inkl BK und Heizkosten berechnet, die er ja vom Vormieter kennt. Abgesehen von den persönlichen Angriffen, die ich in der Art noch nicht erlebt habe. Wie sieht die genaue gesetzlich Lage zu diesem Thema aus? Was darf der Makler verrechnen? Was genau sind BK und sind die HK, die er gar nicht kennen kann, da er ja nicht wissen kann wieviel ich heizen werde, in die Betriebskosten zu rechnen? Ich hoffe es kann mir dabei wer weiterhelfen! Jetzt gehts mir gar nicht mehr so sehr um die Provision, sondern ums Prinzip. Ich lass mich doch nicht beschimpfen! |
Ich würde dir empfehlen, bei der Mietervereinigung nachzufragen:
http://www.mietervereinigung.at/default.aspx |
Soweit ich weiß, sind 3 Bruttomonatsmieten das erlaubte Maximum, darin sind aber alle Nebenkosten schon enthalten. Ferner darf darauf keine Mwst mehr zusätzlich verrechnet werden, die ist ja schon in der Bruttomonatsmiete enthalten.
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Die Maklerprovisionen sind (manchmal) "etwas" hoch, aber nicht vorgeschrieben, man kann aber mit dem Makler vor Abschluß einer Vermittlung/Aktivität einen anderen Satz vereinbaren.
Es ist heute so, daß viele Wohnungen von div. Büros angeboten werden, mit unterschiedlichen Preisen!!, und man mit Maklern durchaus verhandeln kann. Nachträglich ist das leider nur schwer möglich, daher immer vorher Vertragsbedingungen durchlesen. |
Also alles was recht ist, aber ich glaube kaum, daß jemand ohne Grund einen Kunden angreift und beschimpft.
Hast du wirklich und ganz sicher den Makler kontaktiert und nur gefragt, ob die ausgestellte Rechnung auch wirklich rechtmäßig sei ? Ich nehme schon an, daß da bei dem Gespräch auch Emotionen von deiner Seite dabei waren ? Und natürlich kommt es da oft vor, daß auch von der anderen Seite Emotionen kommen. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand anruft und so eine Frage stellt und der Makler stellt gleich eine neue und höhere Rechnung aus. Und ja, es war nicht unbedingt klug so einen Anruf zu machen, BEVOR du dich informiert hast. Denn natürlich sieht der Makler eine Frage, ob seine Rechnung den Gesetzen entspricht auch als schwerwiegenden Vorwurf an. Mit so schweren Kanonen sollte man wirklich nur schießen, wenn man sich vorher an neutraler Stelle informiert hat. Aber ich glaube das ist dir mittlerweile auch klar geworden ? Da hilft es auch nicht, die volle "Schuld" nur beim anderen zu sehen und dann einen "Konflikt aus Prinzip" heraufzubeschwören. Wäre hilfreicher, wenn du für das nächste mal daraus lernen würdest und deine eigenen Emotionen zumindest beim nächsten Kontakt mit dem Makler zurücknehmen würdest und wieder freundlicher mit ihm umgehst. Dann wird sich sicher auf der "Gegenseite" auch eine Beruhigung einstellen. Letztendlich kommst nur auf eines an: Ist die Rechnung gesetzeskonform oder nicht. Wenn ja, dann wäre es sehr angebracht, daß du den Makler wie gesagt wieder nett behandelst und ihm keine Schwierigkeiten mehr machst. Wenn nein, dann wird auch der Makler das einsehen müssen. Vielleicht hilft das ein bißchen: http://www.mietervereinigung.at/defa...Makler&kid=287 Provision - Makler Der Anspruch des Maklers/der Maklerin auf die Maklerprovision entsteht erst mit Abschluss des jeweils vermittelten Rechtsgeschäfts. Anzahlungen darauf sind standeswidrig und ein Indiz dafür, dass die maklende Person unseriös ist bzw überhaupt keine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Maklerberufs hat. Wenn Sie sich einloggen, können Sie genaueres erfahren ... |
Hier noch ein paar genauere Angaben:
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-11570.html http://www.immomondo.at/provision--71.htm Besonders hilfreich erscheint mir dieses Pdf: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/...klerkosten.pdf |
Zitat:
Ansonsten kenne ich auch genug Fälle, wo die "Kunden" danach sehr unfreundlich behandelt wurden. Kann dem Makler auch wurscht sein, so oder so ist es unwahrscheinlich, dass er von dem Betreffenden nochmals einen Auftrag bekommt. Selbst bei einer unberechtigten Beschwerde kann man auch höflich reagieren - sofern diese vernünftig vorgetragen wird. Den aktuellen Fall können wir hier natürlich nicht bewerten. Wenn der Einspruch korrekt ist, werden die Beratungsstellen weiterhelfen können - ansonsten Pech gehabt. |
Ich möchte noch ergänzen, dass in solchen Fällen auch die Innung eine recht hilfreiche Adresse ist. Bei Rechtsanwälten z.B. auch, da heißt sie "Kammer" usw. Also einfach die sogenannte Standesvertretung. Weil die sind auch scharf auf ihre "schwarzen Schafe", welche den Ruf der Branche ruinieren, und dementsprechend hilfreich.
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Zitat:
Wenn dann einer anruft und zum zehntausensden mal dieselbe Leier vorbetet, und das vielleicht noch in einem anklagenden Ton, dann lauft bei dem Makler das "Standardprogramm" ab. Was auch verständlich ist, wenn man sich die obige Information von der Arbeiterkammer durchliest. Das führt nicht unbedingt zur ruhigen und besonnen Vorgangsweise beim Kunden. Was nicht ganz fair gegenüber dem Makler ist, ist zuerst die Dienste in Anspruch zu nehmen, nur um sich danach über die angeblich wertlose Leistung zu beklagen. Was das ganze kostet, weiß man ja vorher. Und wenn man vorher nicht fragt, na dann sollte man sich erst recht nicht aufregen. Die einzige Chance zu einer Verbesserung der Situation beizutragen, wäre einfach keine Makler zu beauftragen, die den Kostenrahmen bis zum Maximum ausreizen. Da wirds doch auch welche geben, dies billiger machen, oder nicht ? |
Die Mutter meiner Freundin ist Immobilienmaklerin. Kein besonders angenehmer Beruf :(
Die meisten Kunden wollen gar nicht zahlen, handeln herunter oder überlegen sich 5 Minuten vor Vertragsabschluss das ganze noch mal. Dann fährt sie zu einen Besichtigungstermin und der Kunde kommt nicht oder der Verkäufer hat sichs plötzlich überlegt :rolleyes: |
Ein ähnliches Konfliktpotential bieten übrigens die Kehrgebühren vom Rauchfangkehrer.
Ich habe mich da auch einmal erkundigt beim Rauchfangkehrer, warum er eine Kehrgebühr verrechnet, obwohl aufgrund der Niedertemperaturheizung im Rauchfang ein Kunststoffrohr ist, um Kondensationen zu verhindern. Der Rauchfangkehrer hat mit dem Rauchfang keine Arbeit, weil er ja gar nicht kehren muss bzw. kann. Er darf aber aufgrund der Gesetzeslage genau dasselbe wie bei einem alten Rauchfang mit Holzofen verrechnen. Zu dem Thema gibts permanent Kundenbeschwerden bei den Konsumentenschützern. Die setzen sich auch dafür ein, daß so etwas zum Wohle des Konsumenten in Zukunft geändert wird. Zumindest behaupten sie das. Und solange sich das nicht ändert, heißt es eben voll zahlen. Den Rauchfangkehrer zu wechseln, wird auch nicht allzuviel bringen, weil die alle das gleiche verlangen. Da nützt es auch nichts, wenn man den Betrieben Vorwürfe macht. Man muss den Leuten Vorwürfe machen, die unsere Gesetze machen. Nur die können etwas verbessern. |
Zitat:
Ein Makler ist genauso ein Mensch wie du und ich. Nur weil jemand seinen Beruf erledigt, ist er ja deswegen nicht automatisch ein böser Mensch. Im Gegenteil, jemand der arbeiten geht erfüllt ja letztlich nur seine Pflicht gegenüber seinen Mitmenschen und der Gesellschaft. Und es ist ja auch ein menschliches Bedürfnis, eine Aufgabe zu haben und etwas zu geben anstatt nur zu nehmen. Mit so einer Verteufelung der Arbeit schadet man sich daher letztendlich selbst am meisten, denn damit zerstört man langfristig auch seinen eigenen Arbeitsplatz. Mit einer derartigen Denkweise: "Wir" sind "die Guten", "die anderen" sind immer "die Bösen" macht man sich in Wahrheit selbst "zum Bösen". Denn genau dadurch schafft man erst ein derartiges Übel, wie man es dem anderen gerne unterstellen würde. Z.b. Mobbing ist eine "zeitgemäßge" Ausprägung dieser sehr zerstörerischen Denkweise. Man muss auch die Sichtweise des anderen mit einbeziehen, erst dann kann man von sich behaupten, ein menschliches Wesen zu sein. Sollte man dann feststellen, daß der andere wirklich ein rücksichtloses "Tier" ist, das einfach nur ohne Rücksicht auf Gesetze rausholt was geht, dann kann man immer noch zurückschlagen. |
Zitat:
Ich kann mir schon vorstellen, dass Makler oft mit "nicht einfachen" Kunden zu tun haben. Das ist aber kein Phänomen, das sich auf diese Berufsgruppe beschränkt. Genauso kann ich mir aber auch vorstellen, dass es durchaus Makler geben wird die gleich im Ansatz mit Drohungen versuchen solche Fragestellungen abzuwürgen. |
Natürlich ist das reine Interpretation.
Aber der Punkt auf den es ankommt ist, daß man sich auf die Fakten beschränken sollte. Anstatt damit anzufangen, daß man es jetzt ums Prinzip geht. Wenn die Rechnung ungesetzlich ist, muss der Makler sie korrigieren. Wenn nicht dann eben nicht. Alles andere sind doch nur leere Kilometer und bringen niemand was. |
Ich bin auch der Meinung, dass die Mehrheit der Makler ehrliche Arbeit betreibt, und daher bei diesen das fragwürdigere Verhalten auf Kundenseite besteht. Im vorliegenden Fall ist, dank Verrechnung einer Ust auf eine vom Bruttobetrag abgeleitete Summe, die Wahrscheinlichkeit zumindest unsauberen Verhaltens sehr wahrscheinlich. Und es sind eben im allgemeinen, wie in allen Branchen, die sog. "schwarzen Schafe", welche vermehrt Forumsaufmerksamkeit provozieren. Aber, ebenso wie in allen anderen Branchen, ist die entsprechende Sektion der Gewerbebehörde (synonym: Standesvertretung oder Innung) der beste Ansprechpartner, da sie die branchenspezifischen Bestimmungen am besten kennen und sehr interessiert an der Aufdeckung unlauterer Usancen sind. So ist das Gericht am besten entlastbar, zugunsten einer kundenfreundlichen Lösung.
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Es kann aber kein Zufall sein, dass gerade bei dieser Berufsgruppe sich sehr viele Kunden als betrogen vorkommen.
Und was mir beim LOM auffällt ist, dass er bei solchen Fällen, gerne das Opfer zum Täter macht. |
Ich mache niemand zum Täter oder Opfer.
Ich mahne nur zur Vernunft. Und ich finde es nicht richtig, wenn jemand vorverurteilt wird. Wenn jemand eine ungesetzliche Rechnung ausgestellt hat, dann sollte man sich natürlich zur Wehr setzen. Wie von Don Manuel vorgeschlagen, geht das z.b. bei der Innung. Oder man könnte sich an die Arbeiterkammer wenden, da gibts ja den Konsumentenschutz. Letztendlich muss sich natürlich niemand an diese Empfehlungen halten. Es kann jeder so weitermachen wie bisher und mit dem Kopf durch die Wand bzw. sozusagen gegen den Immobilienmakler laufen. Oder andere Variante: In Zukunft auf die Dienste eines Immobilienmaklers zu verzichten und sich z.b. über den Immobazar selbst darum zu kümmern. So habe ich es auch gemacht und habe mir damit viel Geld gespart. |
Was mich persönlich an der ganzen Angelegenheit stört ist, daß angeblich 50% der Makler-Abrechnungen überhöht sind und niemand macht was dagegen.
Da könnten sich unsere Politiker und Amt- und Würdenträger sehr nützlich machen. Denn meiner Meinung haben Leute die unfähig dazu sind eine korrekte Rechnung auszustellen in einem selbständigen Berufsverhältnis nichts verloren. Und Kriminelle noch weniger. Je nachdem ob das jemand absichtlich macht oder nicht. In beiden Fällen dürfte man sowas meiner Meinung absolut nicht tolerieren. Die müssten doch sofort ihre Gewerbeberechtigung verlieren. Es gibt noch immer genug ehrliche Gewerbetreibende, und die könnten dann zum Wohle des Konsumenten arbeiten. Ps: Damit meine ich nicht diesen konkreten Fall, denn in diesem Fall weiß ich ja nicht ob alles korrekt abgelaufen ist oder nicht. Nur wenn die Arbeiterkammer das überprüft und falsche Rechnungen im großen Stil festgestellt hat, dann müsste meiner Meinung ein entschlossenes Vorgehen gegen alle schwarzen Schafe die Folge sein. Und in weiterer Folge sollten dann ungesetzliche Rechnungen sehr viel seltener auftreten. |
Hier das Zitat:
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-11570.html Tumpel: Maklerprovisionen müssen runter 09.04.2004 Jeder zweite Makler rechnet falsch Bei jeder zweiten, von der AK untersuchten Wohnung, war die Provisionsberechnung des Maklers falsch und zu hoch Da das bereits so lange her ist, müsste das Problem doch schon längst bereinigt sein ? |
Eltoro hat sich einfach durch seinen Thread Luft gemacht, man fühlt sich halt ein bisserl erleichtert, wenn man sich mitteilen kann, und um Hilfe ersucht. Ist ja der Sinn eines Forums. Das sich der Makler nicht korrekt verhalten hat ist ersichtlich, und keine Vorverurteilung.
Er hat auch mit div. Ratschlägen Hilfe erhalten. Zitat:
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Wie setzt sich die Maklerprovision zusammen:
http://www.rumpf.at/miet-und-wohnrecht/ siehe Fachbereiche - Miet- und Wohnrecht http://www.immobilien-oesterreich.at/rechtliches.htm und hier der jeweilige Faktor bei Wohnungsmieten |
Zitat:
Zitat:
Zum Glück wurden auch keine Namen genannt, denn sowas ist immer sehr heikel. Wenn der Makler sagt, daß er eine neue Rechnung ausstellt, und diese wird leider höher sein, dann schließe ich daraus, daß er den maximalen Rahmen NICHT ausgeschöpft hat. Das heisst, daß es sich in diesem Fall wahrscheinlich korrekt verhalten hat. Die zweite Option könnte sein, daß das nur Theaterdonner war. Wie gesagt, wir wissen es nicht genau. Das kann erstmal nur der Threadersteller wissen. Und die Auskünfte waren glaube ich detailliert genug. Zitat:
Sicherlich ist größte Vorsicht angebracht, vor allem wenn man die katastrophalen Ergebnisse des Arbeiterkammer-Tests gelesen hat. Nur deswegen darf man nicht alle in einen Topf werfen. Es gibt mit Sicherheit auch viele seriöse Makler. Nicht zu vergessen, es wird doch niemand gezwungen einen Makler in Anspruch zu nehmen ? Man kann sich doch vorher über die Kosten informieren. Wenn das zuviel ist, dann muss man sich eben selbst darum kümmern und das wars. Was mich etwas stört ist, daß man zuerst gerne die Dienste in Anspruch nimmt und froh ist, wenn man schnell zu einer passenden Wohnung kommt. Und nachher, wenn man die Leistung wie vereinbart erhalten hat, dann soll das alles nicht wert gewesen sein ? Ein Makler möchte doch genauso leben wie jede andere Mensch auch. Was wir als Kunden verlangen können ist, daß er sich fair verhält und die Gesetze einhält. Das im zustehende Honorar dürfen wir ihm nicht verweigern. Und schon gar nicht dürfen wir jemand deswegen verunglimpfen, nur weil er seine Arbeit gemacht hat und jetzt dafür auch sein Geld haben will. Das darf man erst dann tun, wenn der Betrug oder die zu hohe Rechnung evident ist. Hier im Forum sollte man das gar nicht machen, denn das schafft nur Probleme. |
Der Makler hat die Mehrwertsteuer falsch gerechnet. Das war nicht korrekt.
Und der Beruf eines Maklers ist in der Zeit von Internet und der modernen Medienwelt, relativ entbehrlich geworden. Speziell was den Wohnungsmarkt betrifft. Dadurch hat man wirklich das Gefühl geneppt zu werden, wenn einem bloss für das nennen einer Adresse oder herzeigen einer Wohnung, viel Geld abgeknöpft wird. Einzig bei Realitäten sehe ich wirklich ein Betätigungsfeld. |
Ok, vielleicht ist mir das entgangen.
Woraus ersiehst du, daß der Makler die Mehrwersteuer falsch gerechnet hat ? Bezüglich entbehrlich: Aus Sicht des Maklers ist es nicht so. Der muss ja auch von was leben. Er wird ja nicht jeden Tag 10 Rechnungen schreiben können. Aus Sicht des Kunden muss man eben abwägen ob man sich nicht auch selbst um die Angelegenheit kümmern kann. Oder ob man bereit ist, mehrere Tausend Euro für den Service des Maklers auszugeben. |
Nun, ganz so nutzlos ist ein Makler auch wieder nicht, ganz egal ob Internetzeitalter oder nicht. Denn einen Makler kann man chancenreicher klagen, falls an der Immobilie was nicht stimmt. Ist jetzt bei einem Mietobjekt eher unwahrscheinlich, aber beim Kauf kann das schon relevant werden.
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eines kann wohl niemand abstreiten, eine marklergebühr von 3 monatsmieten steht meist in keinem verhältnis zu der leistung die ich als privatkunde bekomme. Das mindeste was man dann erwarten kann ist eine korrekte behandlung. Für zb. €3000,- brauchts mehr als eine website mit schlechten fotos, eine vorortbesichtungung und einen standardvertrag damit man sich nicht über ohr gehauen fühlt.
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so, da gibts ja reichlich diskussionspotential!
also ich möchte nur festhalten, dass es mir nicht darum geht, dass ein makler bis zu 3 monatsmieten bekommt. er macht seinen job, hat eine gesetzliche höchtprovision und alles bis dahin ist verhandelbar und wird auch eingehalten. das ist mein standpunkt. ich habe auch mit ihm verhandelt und wir haben uns VOR abschluß auf 2,5 BMM geeinigt, bis dahin ist auch alles ok. es geht mir aber um eine korrekte, gesetzeskonforme Rechnung, nicht mehr und nicht weniger. wenn ich dann eine rechnung bekomme, bei der ich eine Ahnung haben könnte, dass etwas nicht stimmt, dann frage ich nach. ich denke das ist legitim und das wird wohl jeder von uns so machen, hoffentlich! dass ich vielleicht, anrufen hätte sollen, und nicht eine e-mail schreiben, mit einem link zu dem vermuteten fehler, darüber kann man streiten und vielleicht wäre es besser gewesen es telefonisch zu regeln. aber es ist von meiner seite kein böses wort gefallen, ich habe nachgefragt ob die rechnung so stimmen kann, das war alles. als dann nach einer woche keine antwort gekommen ist, habe ich versucht ihn telefonisch zu erreichen. als dann das telefonat zustande gekommen ist, habe ich mich für den rückruf bedankt und gefragt ob er das mail gelesen hätte, was mit ja beantwortet wurde. und dann ich die beschimpfung schon losgegangen und ich hab einfach nix gesagt. soll ich mit ihm streiten anfangen am telefon, das erspar ich mir und führt zu nichts. ich habe dann einfach gesagt, danke für den anruf, da er ja gesagt hat er schickt eine neue, höhere rechnung. die warte ich jetzt einfach mal ab, erkundige mich aber parallel dazu schon bei der mietervereinigung bzw. bei einem studienkollegen wie die rechtliche lage aussieht. nochmals: es geht mir nur um die einhaltung der gesetze, ich kann ja auch nicht irgendwas machen und dann am telefon auch noch zugeben, dass ich wissentlich was falsch gemacht habe! übrigens ist meine freundin beim telefonat dabeigestanden und hat sich nur gewundert, dass der so laut "redet" und warum ich nix sage, aber wie gesagt, warum soll ich mich aufregen, ist nur verschwendete zeit... sollte er aber im unrecht sein, gehts mir ums prinzip und er hat schlechte karten...egal ob er jetzt ein makler ist oder nicht, das ist eine grundsatzeinstellung, ich lass mich doch nicht bescheissen! |
Wenn das Geschäft gelaufen ist, kommt oft das ware Gesicht des Verkäufers zu Tage. Und das ist nicht nur bei Immobilien so.
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Wie gesagt, jemand so eine Frage zu stellen, ist nicht unbedingt klug gewesen.
Es war ja ein indirekter Vorwurf, daß er ein Betrüger ist. Ich denke als Makler hat man derartige Dinge schon so oft erlebt, daß es einem schon langsam zum Hals raushängt. Und nein, natürlich war das Verhalten des Maklers nicht professionell. Die entscheidende Frage die du uns bis jetzt nicht beantwortet hast: Nach Durchsicht der oben genannten Informationen müsstest du doch bereits wissen, ob seine Rechnung vereinbarungsgemäß war oder nicht ? Hat er jetzt wie vereinbart die 2,5 BMM verrechnet oder mehr ? Und was für dich sehr wichtig sein wird: Hast du die Vereinbarung schriftlich bestätigt, daß er nur 2,5 BMM verrechnen wird ? Ansonsten könnte das schwer für dich durchsetzbar sein. Wenn er das garantiert hat, dann wird er es auch einhalten müssen. |
Zitat:
Weisst du was dir der sagen wird ? Wenn das Geschäft gelaufen ist, kommt oft das ware Gesicht des Käufers zu Tage. Und das ist nicht nur bei Immobilien so. So sieht das aus seiner Sicht aus. Meinst du nicht, daß man diesbezüglich ein bißchen über den Tellerrand schauen sollte und das auch aus der Sicht der anderen Seite sehen sollte ? Ohne jetzt die konkrete Geschichte zu kennen, hat das für mich den Anschein, daß sich beide Seiten nicht unbedingt professionell verhalten haben. Wenn du das auf andere Berufsgruppen umlegen willst, ist das auch überall so. Solange jemand ein Bedürfnis hat, will er natürlich, daß dieses bestmöglich befriedigt wird. Da möchte man oft nicht den geringsten Kompromiss machen. Sobald es aber ums Zahlen geht, dann kommen plötzlich ganz andere Formulierungen wie: Ich brauch ja das nicht... Ich will ja nur... Das kann ich doch auch... Das ist doch nicht schwer... Oder wenn ich das aus meiner Sicht sehe, dann werde ich auch zornig, wenn ein Kunde sich zuerst sein Problem lösen lässt, nur um nach erbrachter Leistung nicht bezahlen zu wollen. Ich meine, wärst du froh darüber, wenn dir jemand den die zustehenden Lohn verweigern will ? Wenn man dir indirekt sagt "Eat shit and die" ? |
also folgendes gibts zu berichten:
er hat definitiv eine falsche rechnung ausgestellt, und wird das, nachdem er es ja auch per telefon schon gesagt hat, wieder tun, dieses mal noch falscher. was schriftlich vereinbart wurde: er verlangt als provision 2,5 BMM somit sollte seine rechnung wie folgt aussehen: (Nettomiete+ BK)*2,5, dann *1,2 (USt.) was er verrechnet hat: (nettomiete+bk)*1,1 (USt)*2,5*1,2(USt.) er hat es wissentlich falsch gemacht, ansonsten würde ich fragen was macht er in dem business?!?!? was er jetzt verrechnen will (ich warte noch auf die neue rechnung) (nettomiete+bk+hk)*2,5*X (welche Steuer er noch draufschlägt weiß ich noch nicht) diese Rechnung wird wieder falsch sein, obwohl er es wissen müsste! Was ich jetzt mache: warten auf die Rechnung, ruhig bleiben und, sollte sie wirklich unsachgemäß sein, diese beeinspruchen, mit dem Hinweis auf die Gesetzeslage, die ich ja jetzt kenne. ich seh das ganze recht gelassen, ich weiß ja was er darf und was nicht. und dass ich ihm vorgeworfen habe, dass er quasi einen betrug begeht, naja das sollte er aushalten, wenn er nach jahren keine richtige rechnung ausstellen kann! |
Ja, wenn das so ist, dann hast du ihn festgenagelt und dann ist es die richtige Vorgangsweise.
Dann gibts keinen Zweifel, daß er damit nicht durchkommen wird. Wenn du verhindern willst, daß er das weiter macht, würde ich das zumindest an die Standesvertretung melden. Wäre auch sinnvoll, wenn man das der Gewerbeaufsicht meldet: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeaufsicht für das Gewerberecht: die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat Und würde sicher viele hier interessieren, was die zu solchen Fällen sagen ? Beweise hast du ja in der Hand. Wenn das mehr Leute machen, dann ändert das vielleicht etwas zum Besseren in dieser Branche. |
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