![]() |
Frage GIS Gebühren... die 100ste...
Wiewohl es schon zig threads zu dem Thema gibt und die Emotionen hochwallen... es ist schwer eine rechtlich konkrete Aussage zu finden und der Gesetzestext ist leider recht "schwammig" formuliert.
Ich bitte deshalb um die Unterstützung der Community. Meine konkrete Situation sieht wie folgt aus: *)Ich habe eine Rundfunkanmeldung - nur Radio. *)Ich besitze keinen Fernseher - der Receiver ist über Componenten-Kabel mit meinem Monitor verbunden. *)Ich habe einen Digital-Receiver OHNE ORF-Digitalkarte - kann technisch ORF also nicht empfangen und bin laut letztem Verwaltungsgerichtsurteil nicht verpflichtet, ORF-Programmentgelt zu bezahlen - Rundfunkgebühr ja, ORF Nein. Den Receiver nutze ich übrigens zum Empfang von Satelliten-Radio und gelegentlich ARTE, meine Frau nutzt ihn um ihr italienisch aktuell zu halten (RAI, etc.). *)Ich habe natürlich Internet-Breitband, ich bin Informatiker und beruflich darauf angewiesen. Laut GIS bin ich durch den Internetanschluss rundfunkgebührenpflichtig. Aber... was genau sind in dieser Konstellation die Rundfunkgebühren? Ist das mit meiner Radiomeldung abgedeckt? Muss ich jetzt trotzdem ORF-Entgelt bezahlen? Auf den GIS-Formularen gibt es nur die Möglichkeit Radio oder Radio+Fernsehen, mein Gespräch mit dem GIS-Mitarbeiter hatte den Charakter:"Hören Sie auf zu diskutieren, Sie müssen bezahlen, egal was sie haben." Mit der Interpretation Internet=ORF-Fernsehen gibt es vermutlich tatsächlich niemanden, der das ORF-Entgelt nicht bezahlen muss - zumindest niemanden in der IT-Branche. Auf die Gefahr einen weiteren Flame-Thread zu starten bitte ich um Eure (versierten) Meinungen dazu. Mir geht's nicht um "Mach halt nicht die Tür auf" sondern um die rechtliche Situation. Vielen Dank. |
die wahrscheinlich beste Antwort, die du hier bekommen wirst:
Wo kein Kläger, da kein Richter. pong |
Ich kann es nur aus zweiter Hand berichten, aber bei einem Bekannten haben sie für den Internetanschluss nur die Radiogebühr verlangt.
|
Zahle nur Radiogebühr, kein Fernseher/Receiver vorhanden, Computer wurde von mir angegeben. :)
|
Nur weil der verwaltungsgerichtshof in einem fall so geurteilt ist heisst das nicht das DU desshalb nicht zahlen musst. Erst wenn DU vor gericht gehst und gewinnst musst du nicht zahlen. Grundsätzlich ist bei uns jeder zum zahlen verpflichtet, der einen digital receiver hat auch ohne orf karte und selbst dann wenn du keinen ci schacht hast. Da gibts keine diskussion.
|
... und zwar deswegen, weil der orf eigenproduktionen über "orf europe" unverschlüsselt ausstrahlt und du mit einem beliebigen digital-receiver somit auch orf-tv-programme empfangen kannst ...
|
naja, so einfach sollte man es sich nicht machen, wenn man fest der überzeugung ist, kein programmentgelt bezahlen zu müssen.
hier ein auszug aus dem VwGH Erkenntnis 2008/17/0059 Zitat:
Nachzulesen -> http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...59_20080904X00 |
Die Gis schreibt ja selber auf ihrer Seite über das Urteil.
|
d.h. heisst also das man die orf gebühr nicht mehr zahlen muss, das ist ja fein, ich werd zwar auch weiterhin nichts zahlen aber solltens mich doch noch finden ist das ja schon ein lichtblick.
|
Danke für die bis jetzt recht hilfreichen Kommentare.
Was das VwGH-Urteil anbelangt bin ich auch recht zuversichtlich. Ich will die GIS (und den ORF) auch nicht über's Ohr hauen - aber Recht muss Recht bleiben - und meine Rechtsschutzversicherung bezahle ich ja auch nicht zum Spaß. Mein großes Fragezeichen bleibt das Thema Internetverbindung. Jeder Provider ist verpflichtet, den von ihm gehosteten Inhalt mit "technisch vertretbaren Mitteln" auf rechtlich bedenklichen Inhalt zu prüfen. Die Frage ist, ob dieses Prinzip nicht auch auf die Streams des ORF anwendbar ist, insofern, dass eine freiwillige kostenlose Registrierung auf der Seite des ORF ein absolut vertretbarer geringer technischer Aufwand wäre um den Inhalt nur den Benutzern zugänglich zu machen, die ihn auch konsumieren wollen und dafür dann, natürlich, auch ORF gebührenpflichtig sind. Da die Registrierung kostenlos und praktisch sofort wirksam wäre, stünde sie auch dem öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht im Weg. Dass das nicht im Sinne der Gebührenpolitik des ORF ist, ist mir natürlich klar. Nur bekommt man halt nicht immer das, was man sich wünscht... nicht einmal der ORF, wie das VwGH-Urteil zeigt. Was meint Ihr dazu? |
radio GIS blechen - TV GIS nicht
rest bei gericht im klagefall ausstreiten ... |
Heute Vormittag habe ich den zugesagten Rückruf vom GIS-Backoffice bekommen. Prinzipiell sind PCs mit Breitband-Internet rundfunkgebührenpflichtig. Zur Frage ob das Internet mit Rundfunk überhaupt etwas zu tun hat, gibt es laut GIS unterschiedliche Rechtsmeinungen - die GIS vertritt natürlich den Standpunkt JA. Mir wurde aber das Kulanzangebot "Radiogebühren" gemacht, womit ich absolut zufrieden bin: das kann ich empfangen, konsumiere ich auch, ist also fair.
So wirklich wohl scheint bei dem Thema aber offenbar auch bei der GIS niemandem zu sein. Für mich ist das Thema vorerst einmal erledigt. Danke für Eure "Anteilnahme". |
Zitat:
pong |
Nun ja, die GIS sieht das so:
http://www.orf-gis.at/index.php?kate...g&artikel=2839 Zitat:
Alles was es defakto gibt, ist ein veraltetes Gesetz, das je nach Standpunkt interpretiert wird - aber, meines Wissens, noch keine juristische Muster-Entscheidung. |
Zitat:
:hallo: |
Zitat:
Da ich sowieso Radiogebühren bezahle, betrifft mich das nicht. Sorry, mein letzter Beitrag war da nicht 100%ig eindeutig formuliert. Ich meinte natürlich Videostreams aus dem TV-Programm. Alles steht und fällt mit der rechtlichen Definition des Begriffs "Rundfunk" und ob dieser auf das Internet anwendbar ist. Ich verstehe unter Rundfunk das mehr oder weniger zielgerichtete Ausstrahlen von Informationen/Daten/... Ein Nutzer nimmt sich aus dieser konstant verfügbaren "Wolke" die gewünschten Informationen - er muss sie aber nicht extra abrufen. Im Internet gibt es keinen konstanten Datenstrom bei Videostreams. Dateien liegen auf einem Server und werden von einem Ziel-Computer gezielt abgerufen: Datei ABC für IP 127.0.0.1 - niemand sonst nimmt an dieser Verbindung teil. Kein Netzwerk hält es aus, wenn alle potentiell verschickbaren IP-Pakete immer und konstant als Broadcast versendet werden würden - und nur das wäre für mich "Rundfunk". |
Zitat:
|
Zitat:
Um hier beim Thema zu bleiben: mir persönlich hat der Begriff "Rundfunk" eigentlich nie wirklich gefallen. Denn einerseits frage ich mich, was an dem Rundfunk rund sein soll und andererseits gibt es ja mehr als nur Radio und Fernsehen, das rund gefunkt wird. Deswegen würde ich dafür plädieren, dass man einfach Radio und Fernsehen sagt. Weil Radio hören und Fern sehen kann ich ja mittlerweile nicht mehr nur über Funk, sondern auch über Kabel oder Internet. Der Begriff (Rund)Funk ist ja nicht mehr als eine Transport-Technik und sollte daher in diesem Zusammenhang - wenn es um die zu zahlenden Gebühren geht - nicht mehr verwendet werden. |
ich finde es eigenartig das leute von heut auf morgen gebühren zahlen müssen nur weil sich der orf für eine neue übertragungsmethode entscheidet. ORF entscheidet sich für webstreams somit werden internetpcs gebührenpflichtig. Wenn der orf von heut auf morgen das tv programm direkt an hirn senden kann wird sofort jeder mit hirn egal ob mensch oder tier gebührenpflichtig? Wenn ich in der ubahn vor der kamera einen witz erzähl kann ich dann eine gage verlangen?
|
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:57 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag