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kurze Frage zum Fahrzeugimport aus DE
Grüß euch. Ich spiele grade mit dem Gedanken mir ein Auto in DE zu kaufen. Grund deshalb weil ich in Ganz Österreich kein Fahrzeug mit solch einer Ausstattung finden kann.
Im Netz und beim Öamtc habe Ich schon so ziemlich alles gefunden was man dafür braucht. Das Nova2 Formular fürs Finanzamt, welche Dokumente benötigt werden, wie Ich das Fahrzeug herfahren kann, auch die Nova selbst habe cih mittels einer Excel Tabelle berechnet und bei Eurotax habe Ich das Fahrzeug bereits berechnen lassen. Bis jetzt ist alles im grünem Bereich und Ich spare noch immer gute 4000-5000 Euro gegenüber hier in Österreich. Das einzige was Ich nicht finden konnte ist bzgl der §57a Überprüfung. Klar dass man eine solche braucht um ein Auto hier zu lande anzumelden. Ich fand auf der ÖAMTC Seite nur den Satz dass man dafür eben eine Überprüfung machen muss, es sei denn es liegt ein neuer Überprüfungsbericht des Kauflandes (in dem Fall Deutschland, also TÜV) vor. Es stand aber kein Zeitraum dabei. Da hier eh viele Rechtsexperten unterwegs sind wollte Ich mal fragen (daher auch im OT Bereich) ob jemand von euch weiß wie alt diese Überprüfung maximal sein darf. In der Fahrzeugbeschreibung steht nur nächste HU/AU neu/ neu. Ich hoffe ich verstehe das jetzt nicht falsch und es bedeutet dass die noch gemacht werden muss. :D Nachdem ich aber Garantie auf den Wagen bekommen würde (Händler) denk ich mal es heißt das alles neu ist. :D Nun wäre es aber interessant zu wissen wie alt es sein darf. Nachdem der Wagen EZ 07.11.2005 ist, schätze Ich dass es erst im November gemacht worden ist. Müsste also doch hier bei uns passen, oder? Danke schon mal. EDIT: ja der Händler hat sich ja noch nicht gemeldet, logisch. -_- |
kaufst wieder einen hinichen audi? :D
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:hammer:
der is ned hi. (hoff i halt) keine ahnung. muss warten bis sich da händler meldet. da die kiste in stuttgart steht is a bissi mühsahm einfach mal so hin zu fahren und sich den an zu sehen. naja i hab eh urlaub. vl is ma nächste woche extrem fad, dann fahr ich eh hin :D |
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ja schön. Den Text habe ich auch gelesen. Beantwortet aber nicht meine Frage wie alt das letzte Gutachten sein darf.
oder meinst du das: Fahrzeugtypisierung Vor der Zulassung . des importierten Fahrzeuges ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig. |
ich müsst mal meinen anwalt fragen der hat seinen bmw in d gekauft...
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ich hab grad beim ÖAMTC angerufen. Die biten ja einen Service an. 36€ für Mitglieder und die erledigen das dann. Frage aber ist, was erledigen die alles? Ich hab jetzt auch im Audi Forum nen Thread aufgemacht. Das mit dem Generalimporteur schafft mich jetzt wieder. Ich logg mich aus, ich checks grade ned......
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Generalimporteur ist die Company, die dir z.B. einen US Wagen holt, da muss ein Sondertypenschein erstellt bzw. ausgefüllt werden. Da in Deutschland die Auflagen fast schon strenger sind als bei uns, wird es da sicher keine Probleme geben. Bei US Fahrzeugen ist ja noch etliches zu beachten, was bei einem deutschen Wagen bestimmt wegfällt (Tacho in km/h, Fahrzeugbeleuchtung und wie z.B. Blinker, ...).
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eine andere möglichkeit wäre natürlich, dass du deutscher wirst und nach österreich nur auf urlaub fährst :p :D ;)
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Oder einen Wohnsitz in Deutschland hast, dann sparst dir die Nova :D
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ja das wär a idee. :D
na ich habe grade auf: http://www.auto-technik.at/TippsTric...zeugimport.htm folgendes gelesen: ...das Fahrzeug sollte für die Typisierung in Österreich die sogenannten COC-Papiere (COC = Conformity of Certification) haben oder im Fahrzeugbrief auf Seite 4 eine EG-Typengenehmigungsnummer eingetragen haben. Ist das nicht der Fall, kann vom TÜV (Deutschland) oder vom Generalimporteure in Österreich ein Datenblatt vom Fahrzeug angefordert werden. (kostet ca. Euro 58,-) ...auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass alle nicht serienmäßigen Teile (Räder, Felgen, Auspuff etc.) eine TÜV Typengenehmigung haben, sonst gibt´s bei der Typisierung Probleme ! Kann ich also davon ausgehen dass wenn der Wagen diese COC Papiere (sind ja ab 1997 Vorschrift und BJ2005 ist der Wagen in dem Fall) hat, ich mich nicht um das Generalimportszeug kümmern muss? Dann heißts nur kaufen, Nova nachzahlen und anmelden. Wäre cool. Der Wagen ist ein Audi A6. Mit einigen Extras, diese sind aber ab Werk verbaut und somit bereits genehmigt. Sollte also auch hier in AT keine Probleme machen zumal der Wagen mit der selben Konfig auch hier verkauft wurde. |
na gut. Nova Bonus für DPF gibts seit 1.7 nicht mehr. Dafür darf ich jetzt CO2 Steuer nach brennen. Ab 180g/km. 221g/km hat der. €25 pro gramm, ergibt 1025€ CO2 Steuer. Super Sache. Staat dürfte ja noch nicht genug Geld haben.
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Oder -wer viel rausblast darf viel Zahlen!;)
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ja ich sehs eh ein und hab mich auch schon damit abgefunden. umwelt schonen usw ok seh ich ein ist wichtig keine frage. Nur die Umwelt fängt auch nix mit den €1025 an die ich co2 Steuer blechen darf. Aber bitte. Zahls Gsd eh nur einmal.
Fehlt ja nur noch dass bei jeder Pickerl überprüfung erst ein Pickerl nach dem abgastest bekommst wennst beim finanzamt warst und das was die kiste plötzlich mehr raus blast weil da kat scho so alt ist zusätzlich blechen darfst. aber bitte. mir is egal. i zahl das vo mir aus. bekomm ja a super wägelchen darum :D |
Fehlt ja nur noch dass bei jeder Pickerl überprüfung erst ein Pickerl nach dem abgastest bekommst wennst beim finanzamt warst und das was die kiste plötzlich mehr raus blast weil da kat scho so alt ist zusätzlich blechen darfst. aber bitte. mir is egal. i zahl das vo mir aus.
Gute Idee-sollte man weiterleiten...;) |
nein sollte man nicht -_- ;)
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Zu spät...;)
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Diese Steuer hat (zumindest offiziell) den Sinn, dass einfach weniger solche Autos verkauft werden. Ob es wirklich viel bringt wage ich aber zu bezweifeln...
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Ich seh irgendwo nicht ein warum ich mir nen Riegel vorschieben lassen soll was für ein Auto ich mir mit MEINEM Geld kaufen darf. Das wirds ned spielen. Gut ich bin in der Position wo ich sagen kann das Geld juckt mich nicht, es ärgert mich aber schon irgendwie. Abhalten tuts mich dadurch aber trotzdem nicht.
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Dann zahlst halt-wenns dich eh net juckt mußt ja auch net ewig lamentieren!
Wer hat der hat und darf auch -nachdem er gezahlt hat ! |
ich lamentier ja ned. ärgern darf man sich doch. Ich zahls ja eh. Kein Thema. Es ärgert mi halt nur ein bissl. Ned genug um mir den Wagen ned zu kaufen.
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Zitat:
1) In D Kurzzeitkennzeichen kaufen für 5 Tage mit Versicherung. 2) Auto nach A bringen mit diesem Kennzeichen 3) Pickerl bei ÖAMTC machen 4) Typisieren lassen (Blaues Kennzeichen ausleien weil man garantiert einen Termin erst in 2-3 Wochen bekommt, oder vorher bereits Termin ausmachen, der innerhalb der 5 Tage liegt), das beinhaltet genau dieselbe überprüfung wie Pickerl, bringt dem Staat aber zusätzliches Geld. Vielleicht kann man daher Punkt 3 weglassen. 5) Der Mafia die NOVA bezahlen (War in meinem Fall der Höchstsatz von 20% des Fahrzeugkaufpreises und die Mafia-Mitarbeiter regten sich trotz Kaufvertrag noch auf dass das Auto zu günstig gekauft wurde, und Österreichische Wertschätzung sicher höher ausgefallen wäre) 6) Bei der Versicherung anmelden und Kennzeichen holen. KFZs in D müssen alle 2 Jahre zum TÜV, bei uns jedes Jahr, also müßt du mit einer Überprüfung fest rechnen. Wie lange die letzte TÜV schon her ist, ist afaik sowas von egal, hauptsache ist dass er die aktuelle übersteht. |
was ich gelesen habe ist hier zu lande keine §57a Überprüfung notwendig wenn bereits ein neues Gutachten in dem Ursprungsland ausgestellt wurde. Ich werds morgen wissen.
typisieren muss ich soweit mir gesagt wurde auch nichts. Es ist ja ein Original Audi wie er auch hier in AT gebaut und verkauft wurde. Sonderausstattung bereits ab Werk. Soweit mir das jetzt erklärt wurde läuft das so ab: Fahre nach DE und bezahle. Fahre mit den Kennzeichen welche ich dort bekomme nach AT. Dann fahr ich hier zu meinem Audi Partner gebe ihm die COC Papiere. Dieser faxt das nach Salzburg und ich bekomme innerhalb von 2-3 Tagen meinen Typenschein. Mit dem sowie dem Kaufvertrag und dem ganzen Zeug gehe Ich aufs Finanzamt, zahle die CO2 und Nova nach und dann kann Ich den Wagen anmelden. So haben mir das jetzt schon 3 Leute erklärt. Einer davon hat den selben vor 2 Jahren ebenfalls aus DE importiert und ging den selben Weg. |
Die Kurzzeitversicherung nicht vergessen, gilt aber nur, wenn du echte Überstellungskennzeichen vom Amt holst, mit den "geborgten" vom Händler (Probefahrtkennzeichen) hast keinen Versicherungsschutz und Überstellung ist auch nicht legal.
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bzgl.: anmelden und typisieren. Ja Fahrzeug ist ein EU Fahrzeug somit nichts typisieren. Leider war das aber auch mit dem Tüv ne Fehlinformation. Irgendwo habe Ich gelesen dass man keine Überprüfung hier zu lande noch mal machen muss wenn ein gültiger neuer Prüfbericht des Ursprungslandes fest steht. Hab gar mit nem Bekannten telefoniert der Polizist ist und auch seinen A6 damals von DE importiert hat. er meinte es wäre das einfachste ich stell den neuen zu meinem Audi Händler hin. Der macht dann den ganzen Papierkram mit Typenschein usw.... und macht mir auch gleich ein neues Pickerl. Dann brauch ich nur bei der Ösimafia :D die CO2 Steuer und Nova nachzahlen und dann kann Ich anmelden. Hoff ma dass das alles hin haut. Ich halt euch aber auf dem laufenden. Bis morgen mittag sollte das alles geklärt sein. Hoffentlich. Ich drück mir mal selber fest die Daumen. Kann ja nie schaden. |
Also ich kenne die Taferln nur mit 5 und mit 14 Tagen Gültigkeit, 3 sind mir neu. Wobei du bei den 5 keinen Tüv Prüfungsbericht vorlegen musst.
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ja ich dachte nur 3 Tage. Vl sinds eh 5. Weiß ich dann eh wenn i morgen mit dem Händler telefoniere.
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was hätten dich die Kennzeichen gekostet?
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danke leute für die Tips. Gespartes reicht fürs Leasing nicht aus. Somit vorerst bei dem Wagen Pech gehabt. Trotzdem danke für die Hilfe Leute.
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nur zur Info:
5-tägige Überstellungskennzeichen kosten in Dt 100€, für die glaub 14tägigen sind 210€ zu löhnen. Auch diese dürfen sehr wohl für Überstellungsfahrten nach Ö verwendet werden. |
Ein Auto das 14 Tage von De.nach At. Braucht? Ist entweder untermotorisiert oder;) Überladen! Rev.P nimm dir sicherheitshalber die (hat ja nur 211PS:D)
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Hab selbiges erst vor einigen Monaten solchermassen praktiziert |
klar. am freitag hätt ich ihn geholt. am montag dann zum audi wegen typenschein. Je nach Pickerl hätts sicher ein paar Tage gedauert bis ich ihn anmelden hätte können. Abstellen wär mir egal gewesen. Hab eh Haus mit Grund und K Board für 2 Autos. Aber jetzt hat sich das ja eh erledigt.
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naja das Angebot von meiner Bank war absolut in Ordnung. Leider fehlte es auch nur aus dem Grund am restlichen Cash weil Ich im September in die USA auf Urlaub fliege und da bereits bezahlt fehlt mir das jetzt.
Ach egal. Wer weiß wofür es gut war. Auch wenn Ich leidenschaftlicher Audi Fahrer aus Überzeugung bin, im Grunde genommen ists auch nur ein Auto. Pfeif drauf. |
Ich sags mal so, 2009 kann durchaus finster werden, kein Job ist in Stein gemeiselt und ob man sich beim neuen gleich im Einkommen verbessern kann? Es kann also nicht schaden, wenn man etwas auf der Seite hat.
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