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Unfallhaftung mit Leihwagen
Ich hatte heute einen Unfall mit einem Leihwagen und würde gerne wissen welche Versicherungen für welchen Sach- bzw. Personenschaden aufkommen?
Kurzer Unfallhergang: Ich bin einem PKW in der Stadt mit geringer Geschwindigkeit aufgefahren und dadurch wurde der PKW nach vorne gestoßen und der davor stehende PKW ebenfalls beschädigt. Alle drei Autos sind nur leicht beschädigt. Keiner der Fahrer/Beifaher hat äußerliche Verletzungen, der Lenker auf den ich aufgefahren bin meinte das Genick tut weh, Sie hat Kopfschmerzen und Ihr sei schlecht. Vielleicht hat ja wer juristisches Fachwissen und kann mir sagen was mich ungefähr erwarten wird bzw. welche Versicherung was decken sollte. |
leihwagen = mietauto?
dann hast eh immer vollkasko. den selbstbehalt musst halt selber brennen. rest zahlt die versicherung. |
ja ist ein mietauto. mir gehts speziell um personenschaden, sollte einer auftreten. welche versicherung ist dafür zuständig? ist das meine haftpflicht für mein auto, oder auch die vollkasko?
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Soweit ich weiss: Die normale Haftpflicht deckt normal alle Sach- und Personenschäden die nicht am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Wenns Dir persönlich nicht gut geht oder das eigene Auto beschädigt ist, brauchst eine Kasko mit Selbstbehalt - oder zahlst den vollen Betrag (nur fürs selbst gefahrene Auto!).
Aber Sach- und Personenschäden ausserhalb, zahlt die Haftpflicht (ich glaub es sind ab 3Mio Euro aufwärts - nicht lachen, ist echt so). Soll auch Krankenhaus usw. beinhalten. |
normalerweise hast du nen vertrag oder so den du unterschreibst.. auf dem müsst eh alles stehn wos wichtig ist.. aber im grunde bist du eh abgesichert.. ich glaub man kann ne zusatzversicherung für die personen abschließen, die bei dir im auto sitzen.. die der anderen fahrzeuge werden eh bedient ;)
solltest dir keine sorgen machen mfg |
ich glaub ned das du das beurteilen kannst :D
du bist ja schon auf der BLACKLIST der leihwagenfirmen :lol: |
Zitat:
von dir muss i ma so frechheiten net gefallen lassen.. du brauchst ja ein packal bücher aufm sitz, damitst überhaupt mal übers lenkradl siehst.. :ms: |
Zitat:
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Das Einzige, das blöd ist, dass wenn die Tante mit den Schmerzen vor Gericht geht und Schmerzensgeld zugesprochen bekommt, dass natürlich von der Versicherung getragen wird, du eine Polizeistrafe bekommst, die du bezahlen musst.
Weiters bist du vorbestraft, je nach Grad der Verletzung, bei mir waren es wegen einem Auffahrunfall, 6 Monate. Wird dann wieder gelöscht, es ist nur blöd weenn du dich in der Zeit, bei einer Firma vorstellst und die wollen ein Leumundszeugnis, hatte ich zum Glück zu der Zeit nicht. Gruß |
also polizeistrafe eher weniger ;) im schlimmsten fall ein gerichtliches strafverfahren wegen fahrlässiger körperverletzung, die meisten verkehrsunfälle mit leichten verletzungen werden aber diversionell geregelt, dh. du zahlst einen pauschalbetrag und die sache ist strafrechtlich erledigt. gerade dein fall ist ein echter "klassiker" wo das so abgewickelt wird, wenns nicht von vornherein gar nicht erst verfolgt wird.
dann kommts unabhägig vom strafrechtlichen erkenntnis zu einem zivilrechtlichen verfahren. was steht denn im mietwagenvertrag? im normalfall sollten - neben einem selbstbehalt - alle zivilrechtlichen schadenersatzansprüche durch diese versicherung gedeckt sein. mit deinem auto bist du ja nicht gefahren, drum weiss ich nicht wie du da auf deine haftpflicht kommst? |
Also in meinem Fall, vor ca. 18 jahren, waren es Tagessätze, die insgesdamt ca 3400 Schilling ausgemacht haben und die habe ich an die Polizei überweisen müssen als Verwaltungsstrafe.
Und "vorbestraft" war ioch 6 Monate, wegen Peitschenschlagsyndrom. |
Bei Personenschaden wird grundsätlich mal eine Verfahren wegen (fahlässiger) Körperverletzung eingeleitet. Im Normallfall wird dieses eingestellt, wenn die betreffende Person nur sehr leicht verletzt ist - sprich <3 Tage Krankenstand. Das steht afair sogar so ungefähr im Gesetzestext.
Wie das genau mit dem Peitschenschlagsyndrom aussieht weiß ich jetzt nicht. Auf jeden Fall ist dies ärztlich nicht wirklich feststellbar und desshalb auch der "Klassiker" bei Auffahrunfällen. Zivilrechtlich ist aber wie schon erwähnt wieder ganz andere Geschichte... |
Zitat:
tja.. ich weiß halt wie man mit den frechen burschn umgehn muss :streichel: :D |
IMHO haftet in erster Linie mal der Fahrzeughalter und nicht der Lenker.
Wenn's wirklich zu einer Schmerzensgeldforderung wegen eines Peitschenschlagsyndroms kommt sieht's nicht so gut aus, denn rein medizinisch gesehen kann man nicht nachweisen dass es nicht vorhanden ist. Ist wohl das typische Körbergeld des österreichischen Auffahrunfallopfers :D btw - ich hätte gleich nachgesehen ob die Kopfstützen richtig eingestellt waren, vielleicht ist sie dann tw. selbst schuld an ihren schmerzen. |
Peitschenschlagsyndrom diagnostiziert ja auch nicht der Arzt, sondern der Rechtsanwalt ;):(
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Zitat:
:hammer: |
so jetzt bin ich wieder von der geschäftsreise retour und werde nächste woche mal nachfragen was ich zu tun habe. ich habe von der firma ein auto zur verfügung gestellt bekommen, welches zufällig ein leihwagen war. laut auskunft meiner firma sollte es hinsichtlich aller schäden kein problem ergeben. die person hat äußerlich keinen krazer gehabt, werde aber nächste woche genaueres erfahren. der unfall war ja mit ca. 20-25 km/h, da sollte nicht viel passieren, wissen kann man aber nie...
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