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flocky 04.09.2006 21:45

Fragen zu IT-KV
 
zeas

Ich bin seit ziemlich genau 3 Monaten als IT-Service-Techniker/Backup für Sys/db-Admin beschäftigt, in der Praxis heisst das Servicierung (Anglizismus der bei uns in der Firma oft verwendet wird) von Kassensystemen und Bankomat-Terminals (im Außendienst) sowie nebenbei Verwaltung von Routing-Einträgen und Service der Firmenrechner und der Datenbank. Abgeschlossene HTL-Ausbildung mit gutem Erfolg, 3 Cisco-Zertifizierungen, 2 mittelmäßige Ferialpraxen. Mein Brutto-Gehalt beträgt 1330 Euro, mit ein paar Überstunden und Diäten kommt da noch ein bissi mehr zam.

Meine Frage jetzt: Wie schaut das in der Praxis aus? Hält sich jeder Arbeitgeber beim Mindestgehalt streng an die Vorgaben des IT-KV bzgl. Vorrückungsstufen (§15) sowieo Tätigkeitsfamilien (§15 Absatz II) oder wird da meistens an Bedürfnisse des Arbeitgebers/der Firma angepasst? Wenn dem so wäre müsste ich mit der Regelstufe mit Zentralen Tätigkeiten eingestuft sein wobei ich der Meinung wäre, dass meine Tätigkeiten zumindest in den Bereich der Allgemeinen Tätigkeiten fallen.

Bevor ich da jetz ein großes TamTam mache richte ich mal die Frage an alle, die in dieser Sparte schon etwas mehr Erfahrung haben als ich mit meinen 3 Monaten :D Wird das alles so streng geregelt wie im IT-KV vorgesehen oder is das alles eher relativ und bezieht sich auf Sympathie, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Verdienst usw.? Und inwiefern hätte ich ein Recht bzw. eine Chance mich hinsichtlich dieser Bestimmungen (unabhängig) einstufen zu lassen und ggf. mein Recht durchzusetzen?

tia

btw: link zum IT-KV: http://www.ubitsalzburg.at/dokumente/212.pdf

zed 05.09.2006 08:49

erstens amal müsstest für support in der tätigkeitsfamilie "allgemein" sein. dort liegt das mindestgehalt in der einstiegsstufe bei 1410€. so fangts mal an...

alles andere ist wie immer ausmachungssache. aber sehr viele firmen gehen schon streng nach dem kv was die tätigkeitsfamilien / gehalt betrifft. is aber wohl auch im interesse aller, sonst brauchst keinen KV ;)

James 05.09.2006 09:02

also wenns für deinen beruf nen KV gibts MUSS der arbeitsgeber danach gehen alles was mehr ist ist verhandlungssache

meistens was ich so mitbekommen habe wird man bei sollchen jobs eher bei den überstunden abgezockt... weil an den KV müssen sie sich ja halten ...

chrisne 05.09.2006 12:53

in der it wird nach kv bezahlt?
also bei uns zum glück nicht :D

Dobi 05.09.2006 13:42

es gibt definitiv betriebe die nicht mal nach it kv zahlen, sondern nach Handels KV, das ist laut AK zwar rechtens aber ... (ist mir pers. so ergangen)

TeeKiller 05.09.2006 13:52

Hm, ich war früher als IT'ler ebenfalls im Handels-KV angestellt, allerdings zu vernünftigen Konditionen.

Ich weiß ja nicht, was Du grundsätzlich vorhast - gehts dir um eine möglichst baldige Aufbesserung des Gehalts (was ich wohl eher annehmen als "Gerechtigkeit")?

Ich würd' mich an deiner Stelle noch etwas in Geduld üben und sagen wir mal nach 1-1,5 Jahren mit dem Arbeitgeber sprechen - und da natürlich bei entsprechender Leistung ein adäquates Gehalt überm KV fordern.

Wenn Du dich jetzt auf den KV berufst hast Du nahezu nix davon (+ 30/40€ Brutto) mit Ausnahme
a) einem u.U. "schlechten" Bild beim Arbeitgeber (die Aktion wäre aber natürl. nicht ungerechtfertigt).
b) einem Diskussionsstandpunkt für den Personalchef, daß Du ja bereits [heute] eine Erhöhung erhalten hättest (auch wenns nur jene ohnehin fehlende Spanne auf den KV war und nicht redenswert ist) - so rennt's halt, HR Chefs sind die ärgsten "Bücha" auf Gottes Erden.

Also ich denk' es macht mehr Sinn einmal ein paar Loorbeeren zu sammeln und über einen adäquaten Zeitraum zu zeigen, daß Du der Fa. was bringst und dann wenigstens von einigermaßen sinnvollen Erhöhungen zu sprechen (~ 2-600 Brutto je nach Qualifikation, Leistungsbereitschaft und deinem Wert im Vgl. zu anderen Mitarbeitern), als jetzt auf die Pauke zu hauen und mit 20-30€ mehr im Börsel heimzugehen.

JetStreamer 05.09.2006 14:01

Es kommt halt auf den Gewerbeschein an, den die Firma hat. Wenns ein Handelsunternehmen ist, dann gilt auch deren KV.
Es sei denn, es gibt auch noch einen 2. Gewerbeschein für eine andere Sparte (z.B. IT)

flocky 05.09.2006 20:26

Zitat:

Original geschrieben von JetStreamer
Es kommt halt auf den Gewerbeschein an, den die Firma hat. Wenns ein Handelsunternehmen ist, dann gilt auch deren KV.
Es sei denn, es gibt auch noch einen 2. Gewerbeschein für eine andere Sparte (z.B. IT)

würde mich wundern nachdem die firma im namen deutlich "datenverarbeitungs gmbh" hat.

² teekiller

naja das is eher mein problem nachdem ich die letzten 3 monate grad mal so über die runden gekommen bin nachdem ich whg, auto und den rest meines lebens allein finanziere. trotz monatlichen zuschuss von meinen großeltern welcher mir eh unangenehm is war bis jetz kein monatsende ohne minus am konto... wenigstens sind zur zeit mal die initialkosten getilgt, langsam pendelt sich alles ein aber mich auf weihnachtsgeld und gratifikation als finanzielle polster zu verlassen is mir etwas zu wackelig, überhaupt wenn ich wirklich ein recht auf ein höheres grundgehalt haben sollte. wies da genau ausschaut muss ich noch klären, hab dzt. urlaub. ich hab nur ein paar von meinen kollegen (alles außendiensttechniker) gefragt was sie so verdienen und da verdient keiner besser als ich obwohl die teilweise schon viele jahre bei der firma sind, das macht mich eben ein bisserl stutzig weil eigentlich hoffe ich auf etwas wie eine "karriere" :D

JetStreamer 05.09.2006 20:33

€1330,- brutto ist aber wirklich nicht viel. Das sind Netto dann ja auch nur um die €900 oder?

Dobi 05.09.2006 21:38

nein um die 1000,--...

JetStreamer 05.09.2006 21:46

Für das Geld brauche ich aber keinen HTL-Abschluss...

Chrisi99 05.09.2006 22:36

da gibts ja Bürojobs wo man ohne Qualifikation (de facto keine, auf dem Papier halt a bisl was) mehr verdient!

Finde ich für eine "qualifizierte Fachkraft" etwas niedrig!

TeeKiller 05.09.2006 23:10

@flocky: kann dich verstehen...

prinzipiell seh' ich es so, daß eine gehaltserhöhung nur dann sinn macht, wenns zumindest einigermaßen spürbar ist - in deiner bruttoverdienstregion zumindest >= 150-200, bei höherem gehalt wg. der besteuerung noch mehr.

das problem ist, daß jeder personalchef (ohne entsprechender rückendeckung von deinem vorgesetzten - und selbst das hilft bei knappem HR budget oft nichts) nach einer gehaltserhöhung eine zeit lang wohl kaum mehr mit sich reden läßt.

z.B. heute 50-100€ brutto mehr - das sind dann für dich von mir aus 35-75€ netto -> die nächsten 2-3 jahre brauchst dann kaum noch antanzen, denn "...sie waren ja schon letztes jahr hier"

interessant sind auch noch die KVlich zugesicherten stufen - wenn man sich natürlich im bereich des KV bewegt ists dann vorerst eher egal, ob erhöhungen auf KV od. IST gehälter wirken.

stimmt mich auf jeden fall bedenklich, daß kollegen mit einigen zusätzl. jahren am buckel angeblich auch nicht mehr verdienen - wobei ich zu bedenken gebe, daß imo viele leute weniger angeben, als sie tatsächlich verdienen (um vor "warum verdient er mehr" aktionen od. pot. neidern gefeiht (schreibt ma des so?) zu sein.

aber die gehälter sind zumindest nach etwas praxis praxis und zufriedenheit seitens des arbeitgebers eher traurig, sollten imo zumindest im bereich 1500-1700 brutto angesiedelt sein ("anfänger" nach 1 jahr praxis, ohne herausragender leistungen/aufwendungen wie überstunden, projekten etc.)

zechenkas 06.09.2006 09:22

Zitat:

Original geschrieben von Chrisi99
da gibts ja Bürojobs wo man ohne Qualifikation (de facto keine, auf dem Papier halt a bisl was) mehr verdient!

Finde ich für eine "qualifizierte Fachkraft" etwas niedrig!

sind IT-ler mit diesen gleichzustellen?

was macht man denn wirklich anstrengendes den ganzen tag vorm computer?

Dobi 06.09.2006 09:25

ich habe auch einen HTL Abschluss; habe auch mit 1000 Euro netto angefangen; ich war froh das ich damals relativ schnell arbeit hatte.

Heutzutage bringt dir der Abschluss rein nix, alles was zaehlt ist praxis, dann gehts auch gehaltsmaessig relativ schnell

flocky 06.09.2006 10:55

naja, hab am 2.6. abgerüstet und die zusage bekommen wie ich am weg zum arbeitsamt war wegen versicherung, hab dann am 6.6. angefangen. gehalt für september mit am haufen diäten und 20 überstunden geht sich eh aus auf netto 1300, aber ich denk schon, dass da mehr drin sein sollte. wies mit dem kv ausschaut werd ich noch in erfahrung bringen.
einerseits komm ich mir ein bisserl blöd vor wenn ich nach 3 monaten schon zum motzen anfang, aber falls wirklich der it-kv gilt wäre es ja mein recht und außerdem hätt ichs ja wirklich nötig.

btw: 1027 netto

Dobi 06.09.2006 11:11

ja wie gesagt nach drei Monaten ist schon a bissi früh; ich habe nach einem halben Jahr die Firma gewechselt und habe hier nach weiteren 1,5 Jahren 2500 brutto = ca. 1600 netto, Ueberstunden extra (wo aber nicht all zu viele anfallen)

Guru 06.09.2006 13:28

Prinzipiell wurde Dir ein Dienstzettel ausgefolgt, auf dem Dein Tätigkeitsbereich und Deine Einstufung laut KV steht. Solltest Du den nicht erhalten haben, solltest Du sofort nachhaken und verlangen.

Falls Du falsch eingestuft worden bist, (freundlich) Umstufung verlangen... Für Pressures mit AK und so ist nach 3 Monaten noch ein bisserl zeitig, außer Du möchtest in Kürze einen Firmenwechsel vornehmen ;)

Prinzipiell solltest Du nicht nach 3 Monaten schon auf der Matte stehen und um Gehaltserhöhung kommen, ein halbes Jahr ist auch noch zeitig genug. Und dann geht man zu seinem Vorgesetzten und ersucht um ein Mitarbeitergespräch und eine Karriereplanung. Wenn das nix wird --> siehe Brautschau nächster Absatz :)

Übrigens würde Guru Dir empfehlen, ein paar Seminare in Richtung Persönlichkeitsentwicklung (Rhetorik, Teamführung, Konfliktmanagement, etc.) zu besuchen - diese Dinge werden von der AK gefördert und machen sich auf Bewerbungsunterlagen recht gut. Und dann, wenn sich nichts tun sollte, wieder auf Brautschau gehen - Bankomatterminals gibts von mehreren Herstellern ;)

Guru

flocky 06.09.2006 13:36

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Prinzipiell wurde Dir ein Dienstzettel ausgefolgt, auf dem Dein Tätigkeitsbereich und Deine Einstufung laut KV steht. Solltest Du den nicht erhalten haben, solltest Du sofort nachhaken und verlangen.

Falls Du falsch eingestuft worden bist, (freundlich) Umstufung verlangen... Für Pressures mit AK und so ist nach 3 Monaten noch ein bisserl zeitig, außer Du möchtest in Kürze einen Firmenwechsel vornehmen ;)

Prinzipiell solltest Du nicht nach 3 Monaten schon auf der Matte stehen und um Gehaltserhöhung kommen, ein halbes Jahr ist auch noch zeitig genug. Und dann geht man zu seinem Vorgesetzten und ersucht um ein Mitarbeitergespräch und eine Karriereplanung. Wenn das nix wird --> siehe Brautschau nächster Absatz :)

Übrigens würde Guru Dir empfehlen, ein paar Seminare in Richtung Persönlichkeitsentwicklung (Rhetorik, Teamführung, Konfliktmanagement, etc.) zu besuchen - diese Dinge werden von der AK gefördert und machen sich auf Bewerbungsunterlagen recht gut. Und dann, wenn sich nichts tun sollte, wieder auf Brautschau gehen - Bankomatterminals gibts von mehreren Herstellern ;)

Guru

ad gehaltserhöhung: es geht weniger darum eine gehaltserhöhung aufgrund besonders guter leistung zu beanstanden sondern zu eruieren ob ich passend eingestuft bin um ggf. eine umstufung zu beanstanden. wenn ich nicht so viele unkosten hätte dann würd ich sowieso noch die füße still halten.

ad seminare: hab ich beim ersten drüberlesen persönlich genommen :ms::D seminare sind atm aber das letzte was ich mir leisten möchte.

ad terminals: die firma stellt sie nicht her sondern fungiert lediglich als service-firma zwischen dem hersteller und dem kunden. obwohls offiziell nur eine firma gibt die der selben tätigkeit nachgeht gibts da noch so geschichten wie konkurrenzverbot ;)

thk jedenfalls für die tips, werd nächsten montag gleich mal nachforschen.

auma 06.09.2006 18:25

Ich hatte bei meinen letzten Arbeitgeber auch den IT-KV, und wurde in der niedrigsten Stufe bezahlt.
Nach ca. 11 Monaten bin ich draufgekommen und hab es meinem Ex-Chef gesagt. Antwort: Werd ich mir ansehen. Nach ca. 3 Wochen haben wir uns "Einvernehmlich" getrennt und er hat alles nachbezahlt. Da es sowieso Probleme (Keinen Dienstvertrag, Überstunden die nicht abgegolten wurden) gab war es mir recht, du musst aber selber wissen wie weit du gehen kannst. Nach 3 Monaten würde ich es nicht unbedingt machen wenn du sonnst keine Probleme hast. Schlecht wäre es auch nicht wenn du vorher zur Arbeiterkammer gehst um dich genau zu informieren.

mfg
auma

zechenkas 06.09.2006 18:42

Zitat:

Original geschrieben von auma
Überstunden die nicht abgegolten wurden)
mfg
auma


Im IT-KV gibts keine Überstunden!
bis 160h sind zuschlagsfrei,danach kann er dich auf ZA schicken,od. dir 1 monatsgehalt auszahlen.alles aber ohne Zuschlag!

flocky 07.09.2006 12:46

Zitat:

Original geschrieben von auma
Ich hatte bei meinen letzten Arbeitgeber auch den IT-KV, und wurde in der niedrigsten Stufe bezahlt.
Nach ca. 11 Monaten bin ich draufgekommen und hab es meinem Ex-Chef gesagt. Antwort: Werd ich mir ansehen. Nach ca. 3 Wochen haben wir uns "Einvernehmlich" getrennt und er hat alles nachbezahlt. Da es sowieso Probleme (Keinen Dienstvertrag, Überstunden die nicht abgegolten wurden) gab war es mir recht, du musst aber selber wissen wie weit du gehen kannst. Nach 3 Monaten würde ich es nicht unbedingt machen wenn du sonnst keine Probleme hast. Schlecht wäre es auch nicht wenn du vorher zur Arbeiterkammer gehst um dich genau zu informieren.

mfg
auma

naja ich würde sagen, dass ich zu meinem chef ein sehr gutes verhältnis hab und der geschäftsführer mit dem ich auch öfters was zu tun habe kann mich auch gut leiden. herausfordern will ichs natürlich nicht aber notwendigkeit besteht schon. nicht, dass ichs meinen kollegen nicht gönnen würde, aber was ich nicht möchte is jetz das ganze über den betriebsrat zu regeln weil sollte das ganze wirklich so sein und alle techniker müssten besser bezahlt werden dann steh ich nicht so supper da :D
lt. arbeitsvertrag (welchen ich übrigens immer noch nicht habe) gibts ja ein jährliches gespräch zwischen mitarbeiter und vorgesetzten, ein teil davon beinhaltet die finanzielle situation, ev. könnt ichs bei dieser gelegenheit zur sprache bringen, dann kommts ned so aufdringlich rüber weil in diesem fall fragt er mich ja praktisch.
Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
Im IT-KV gibts keine Überstunden!
bis 160h sind zuschlagsfrei,danach kann er dich auf ZA schicken,od. dir 1 monatsgehalt auszahlen.alles aber ohne Zuschlag!

überstunden sind bei uns so eine relative sache. zenit is bei uns wie sonst überall auch der sommer, die hälfte is auf urlaub und zu arbeiten gibts auch mehr als sonst. normalerweise wirst gleich auf ZA geschickt wennst ein paar stunden stehen hast, aber in den sommermonaten is kein problem wennst dir immer ein paar auszahlen lässt.

flocky 11.09.2006 12:57

also folgendes: bei uns arbeiten alle angestellten unter dem KV für handelsangestellte => http://kc.linea7.com/files/users/bil...ngestellte.pdf (is der 2006er wobei bei dem die gehaltstafeln nicht angehängt sind, beim 2003er sind sie dabei (ganz am ende) wobei ich nicht weiß ob die noch gültig sind)

da hab ich mich ein bisserl durchgelesen und nachdem meine firma eigentlich nur in die sparte "Gehaltstafel A allgemeiner Groß- und Kleinhandel" passt hab ich bei den angeführten mindestgehältern doch etwas geschluckt... kennt sich irgendwer damit aus und kann mir sagen ob ich da nicht was falsch eingeordnet habe?

zechenkas 11.09.2006 13:18

Zitat:

Original geschrieben von flocky
also folgendes: bei uns arbeiten alle angestellten unter dem KV für handelsangestellte => http://kc.linea7.com/files/users/bil...ngestellte.pdf (is der 2006er wobei bei dem die gehaltstafeln nicht angehängt sind, beim 2003er sind sie dabei (ganz am ende) wobei ich nicht weiß ob die noch gültig sind)

da hab ich mich ein bisserl durchgelesen und nachdem meine firma eigentlich nur in die sparte "Gehaltstafel A allgemeiner Groß- und Kleinhandel" passt hab ich bei den angeführten mindestgehältern doch etwas geschluckt... kennt sich irgendwer damit aus und kann mir sagen ob ich da nicht was falsch eingeordnet habe?

In welcher Sparte dein Firma eingeordnet ist steht am Gehaltszettel.
Nicht was du glaubst wo sie einzuordnen wäre.
Unsere Firma ist auch A-Gross/Kleinhandel,aber mein Job hat überhaupt nichts mit handel im weitesten Sinne zu tun.Die Firma fährt aber so besser bei den Gehältern.

Du musst nur schauen in welcher Beschäftigungsstufe du eingeordnet bist,wahrscheinlich 3 od. 4,und dann die Jahre aller(!),auch anderen Firmen im Handels-KV,verbrachten Jahre.
Danach weisst du was Mindestgehalt ist.
Im Handel totale kacke!

flocky 11.09.2006 13:43

berufsjahr ist es auf jeden fall das erste... dass meine firma nicht unter drogengroßhandel, metall, stahl oder pharmazeutika einzuordnen ist bin ich mir sicher
stufe 3 oder 4, gehaltszettel ist im arbeitsvertrag drinnen welcher seit ca. 3 monaten in der geschäftsleitung zur unterschrift liegt :rolleyes: betriebsrat hat eh gemeint sie hacken mal nach

zechenkas 11.09.2006 15:16

Zitat:

Original geschrieben von flocky
berufsjahr ist es auf jeden fall das erste... dass meine firma nicht unter drogengroßhandel, metall, stahl oder pharmazeutika einzuordnen ist bin ich mir sicher
stufe 3 oder 4, gehaltszettel ist im arbeitsvertrag drinnen welcher seit ca. 3 monaten in der geschäftsleitung zur unterschrift liegt :rolleyes: betriebsrat hat eh gemeint sie hacken mal nach

was? du arbeitest ohne Arbeitsvertrag?

Pfeif auf den betriebsrat,geh selber ins Personalbüro!

manchmal versteh ich die leut net.Das sind die ,die sich dann fürchterlich betrogen fühlen vom Arbeitgeber.

flocky 12.09.2006 10:39

also der arbeitsvertrag is gestern fertig geworden, so ein zufall :D heut zu mittag hol ich mir den mal, dann schau ich weiter

zed 12.09.2006 12:43

Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
Im IT-KV gibts keine Überstunden!
bis 160h sind zuschlagsfrei,danach kann er dich auf ZA schicken,od. dir 1 monatsgehalt auszahlen.alles aber ohne Zuschlag!

so ein blödsinn wieder mal.
wennst gleitzeitmodell hast, dann sinds einfach gutstunden. wenn nicht gilt die ganz normale überstundenregelung.

ausnahme: es sind pauschalierte überstunden ausgemacht.

dies ist jedoch eine INDIVIDUELLE regelung und keine pauschaulaussage.

flocky 14.09.2006 10:04

also ich bin in stufe 2 (techniker in ausbildung) und sollte lt. betriebsrat nach ende der probezeit (war am 6.9.) in stufe 3 umgestuft werden wodurch ich aber nicht mehr verdiene. was ich so gehört hab is die neue geschäftsleitung (seit 2003) anscheinend komplett realitätsabgehoben und absolut unsozial. das heisst ich werd mir jetz eine neue arbeit suchen, aber ich schau mal über weihnachten hinweg, weil es is wirklich alles top bis aufs gehalt. tolles arbeitsumfeld, super mitarbeiter, toller chef, interessante tätigkeit, ständig abwechslung, außendienst ohne stress... arbeitszeiten sind halt ned so prickelnd aber daran gewöhnt man sich. ich werd trotzdem mal meinen lebenslauf aktualisieren und ein paar bewerbungen schreiben.

zechenkas 21.09.2006 13:56

Zitat:

Original geschrieben von flocky
was ich so gehört hab is die neue geschäftsleitung (seit 2003) anscheinend komplett realitätsabgehoben und absolut unsozial.
von einer firma erwartte ich mir ein gehalt als gegenleistung,aber niemals soziale geschenke.

das sollte allen klar sein,alles andere versprechen nur rote betriebskaiser,deren unternehmen dann pleite gehen.

Guru 21.09.2006 14:22

Ein Unternehmen hat soziale Verpflichtungen, ungeachtet irgendwelcher Betriebsratskaiser. Geschenke erwartet sowieso niemand mehr.

Und wenn Du das nicht verstehst, bist anscheinend im falschen Film munter geworden.

Guru

zechenkas 21.09.2006 18:44

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Ein Unternehmen hat soziale Verpflichtungen, ungeachtet irgendwelcher Betriebsratskaiser. Geschenke erwartet sowieso niemand mehr.


Guru

und die wären?

gratis Frühstück vielleicht?
oder billiges mittagessen?
vielleicht noch Wochenkarte zahlen?

wo bitte lebst du denn?

Dobi 22.09.2006 09:09

also ich bekomme neben einem passenden Gehalt auch noch tlw. von dir genannte Sozialleistungen.

pong 22.09.2006 09:12

Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
und die wären?

gratis Frühstück vielleicht?
oder billiges mittagessen?
vielleicht noch Wochenkarte zahlen?

wo bitte lebst du denn?
War/bin zwar erst in 2 Betrieben unterschiedlicher Branchen gewesen und dies ist eigentlich keine Unüblichkeit, ebenso wie Subvention gesundheitlicher Maßnahmen.

pong

zechenkas 22.09.2006 09:27

na dann wird aber bei eurem gehalt gespart.
wenn nicht,glück gehabt.
gratuliere.

Guru 22.09.2006 09:45

Es gibt halt noch Firmen, die wirklich kapiert haben, dass ihre Mitarbeiter ihr größtes Kapital sind - und gehts den Mitarbeitern gut, gehts auch der Firma gut.

Es ist halt nun mal eine Symbiose - Dein neoliberales Verständnis funktioniert nur kurze Zeit...

Guru

zechenkas 22.09.2006 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Es gibt halt noch Firmen, die wirklich kapiert haben, dass ihre Mitarbeiter ihr größtes Kapital sind - und gehts den Mitarbeitern gut, gehts auch der Firma gut.

Es ist halt nun mal eine Symbiose - Dein neoliberales Verständnis funktioniert nur kurze Zeit...

Guru

schon klar.
aber was mir für div. leistungen geboten wird,geht mir beim gehalt ab.jede firma hat eben nur begrenztes kapital pro mitarbeiter übrig.
und mir ist lieber mehr gehalt,denn von den sozialleistungen zahlt man keine Sozialversicherung ,und dementsprechend ist dann deine pension.

Guru 22.09.2006 11:29

Für die Pension reicht, über dem Höchstbeitrag zu sein, dann kriegst eh die Standardpension.

Sozialleistungen an Mitarbeiter sind übrigens steuerlich absetzbar für die Firma, aber die zahlen eh schon fast keine Steuern mehr...

Guru

zechenkas 22.09.2006 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Für die Pension reicht, über dem Höchstbeitrag zu sein, dann kriegst eh die Standardpension.



Guru

Klar.
Aber wenn ich so lese,was die IT-ler so kriegen,dann hat jeder nur die mindestpension in aussicht.

und daher ist mir jede höhere einzahlung lieber ,als vielleicht mindestgehalt u. gratis mittagesssen.


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