![]() |
Freibrief für Alkis JA NEIN WEIß NICHT ????
|
Und wenn er nur gespielt hat?
Erinnere mich an ein GTI Treffen, wo ein Kumpel noch mit Probeführerschein, mitten in der Nacht wohin fahren wollte. Wäre nicht komisch, hätte er nicht ein, zwei Bierchen und ein, zwei Schnäpschen getrunken. Man fährt los, Polizeikontrolle. Polizist kommt, lässt sich anhauchen und befindet den Alkoholspiegel für in Ordnung. :hammer: Entweder man kontrolliert das nachweisbar oder gar nicht. |
und für mich sind alle die alc trinken und dann ein fahrzeug in betrieb nehmen einfach nur idioten, die sich hoffentlich wenns einen unfall baun keine anderen personen in mitleidenschaft ziehen, und sich besser nur selber eleminieren ...
|
Zitat:
aber es geht darum, dass ein polizist nicht die medizinische ausbildung hat, festzustellen ob jemand betrunken ist oder nicht. genauso wenn du bei der polizei anrufst und sagst: "der autofahrer ist besoffen" kannst du dich damit schön in die nesseln setzen, weil du das eben nicht beurteilen kannst. du kannst höchstens sagen: "mir kommt es so vor, als ob der besoffen sei" oder "er verhält sich merkwürdig", aber "wirklich" festestellen kann das eben nur ein arzt und um genau das gehts da. lg cin |
liebe cindy, ja ;-)
am besten ist es ja wenn die kapplständer selbst alc in sich haben und dann noch jemanden aufhalten. und jetzt ned sagen das gibt es nicht. und nein ich möchte niemanden etwas unterstellen ... aber es regt mich mal grundsätzlich auf wenn jemand alc trinkt und fährt bzw. mit restalc fährt. |
einen besoffenen werden die kiberer doch wohl stoppen können - danach bluttest und es gibt keine ausrede mehr
|
Im Prinzip finde ich das Urteil richtig: Alkoholisierung kann der Polizist nicht einfach schätzen sondern muss durch einen Test belegt sein. Kurios finde ich an der Geschichte aber folgendes: Der Polizist hält den offensichtlich Betrunkenen an, der ignoriert das und fährt einfach los. Und das lässt sich der Polizist gefallen? Hallo?
|
ich schätze mal um einen autofahrer vor der weiterfahrt abzuhalten braucht die polizei keine feststellung der alkoholisierung. schließlich reicht ja bereits beeinträchtigung (müdigkeit, medikamentfeinfluss, drogen, psychische und physische störungen etc.)
|
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
|
Wenn er mit dem Wagen geflüchtet ist, warum habens ihn dann nicht verfolgt und angehalten?
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:36 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag