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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 05.07.2006, 11:02   #1
wizard
Elite
 
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Alter: 62
Beiträge: 1.457


Standard Freibrief für Alkis JA NEIN WEIß NICHT ????

http://steiermark.orf.at/stories/120398/
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Unter den Blinden, ist der Einäugige König !!!!!
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Alt 05.07.2006, 11:23   #2
Harika
Master
 
Registriert seit: 04.06.2004
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Beiträge: 724


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Und wenn er nur gespielt hat?
Erinnere mich an ein GTI Treffen, wo ein Kumpel noch mit Probeführerschein, mitten in der Nacht wohin fahren wollte. Wäre nicht komisch, hätte er nicht ein, zwei Bierchen und ein, zwei Schnäpschen getrunken. Man fährt los, Polizeikontrolle. Polizist kommt, lässt sich anhauchen und befindet den Alkoholspiegel für in Ordnung.
Entweder man kontrolliert das nachweisbar oder gar nicht.
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Alt 05.07.2006, 11:26   #3
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

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und für mich sind alle die alc trinken und dann ein fahrzeug in betrieb nehmen einfach nur idioten, die sich hoffentlich wenns einen unfall baun keine anderen personen in mitleidenschaft ziehen, und sich besser nur selber eleminieren ...
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Alt 05.07.2006, 11:37   #4
Cindy
Senatorin
 
Registriert seit: 27.12.1999
Beiträge: 1.028


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Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
und für mich sind alle die alc trinken und dann ein fahrzeug in betrieb nehmen einfach nur idioten, die sich hoffentlich wenns einen unfall baun keine anderen personen in mitleidenschaft ziehen, und sich besser nur selber eleminieren ...
das mal sowieso.

aber es geht darum, dass ein polizist nicht die medizinische ausbildung hat, festzustellen ob jemand betrunken ist oder nicht. genauso wenn du bei der polizei anrufst und sagst: "der autofahrer ist besoffen" kannst du dich damit schön in die nesseln setzen, weil du das eben nicht beurteilen kannst. du kannst höchstens sagen: "mir kommt es so vor, als ob der besoffen sei" oder "er verhält sich merkwürdig", aber "wirklich" festestellen kann das eben nur ein arzt und um genau das gehts da.

lg
cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
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Alt 05.07.2006, 12:07   #5
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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liebe cindy, ja ;-)

am besten ist es ja wenn die kapplständer selbst alc in sich haben und dann noch jemanden aufhalten. und jetzt ned sagen das gibt es nicht. und nein ich möchte niemanden etwas unterstellen ...

aber es regt mich mal grundsätzlich auf wenn jemand alc trinkt und fährt bzw. mit restalc fährt.
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Alt 05.07.2006, 12:22   #6
holzi
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einen besoffenen werden die kiberer doch wohl stoppen können - danach bluttest und es gibt keine ausrede mehr
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Alt 05.07.2006, 15:35   #7
ChRoM at
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Registriert seit: 20.10.2004
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Im Prinzip finde ich das Urteil richtig: Alkoholisierung kann der Polizist nicht einfach schätzen sondern muss durch einen Test belegt sein. Kurios finde ich an der Geschichte aber folgendes: Der Polizist hält den offensichtlich Betrunkenen an, der ignoriert das und fährt einfach los. Und das lässt sich der Polizist gefallen? Hallo?
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Alt 05.07.2006, 15:43   #8
flocky
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Beiträge: 3.880


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ich schätze mal um einen autofahrer vor der weiterfahrt abzuhalten braucht die polizei keine feststellung der alkoholisierung. schließlich reicht ja bereits beeinträchtigung (müdigkeit, medikamentfeinfluss, drogen, psychische und physische störungen etc.)
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Alt 05.07.2006, 16:39   #9
Cindy
Senatorin
 
Registriert seit: 27.12.1999
Beiträge: 1.028


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Zitat:
Original geschrieben von flocky
schließlich reicht ja bereits beeinträchtigung (müdigkeit, medikamentfeinfluss, drogen, psychische und physische störungen etc.)
aber genau das darf die polizei auch nicht feststellen weils eben keine ärzte sind
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Alt 05.07.2006, 16:46   #10
ChRoM at
Jr. Member
 
Registriert seit: 20.10.2004
Beiträge: 86


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Zitat:
Original geschrieben von Cindy
aber genau das darf die polizei auch nicht feststellen weils eben keine ärzte sind
Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Die Schätzung des Polizisten reicht eben nicht. Er hätte ihn ins Röhrchen Blasen lassen oder zur Blutabnahme mitnehmen müssen. Blöderweise ging beides nicht weil der Verdächtige geflüchtet ist. Würd mich nicht wundern wenn die ihm im Nachhinein noch was anderes Reindrücken, Widerstand gegen die Staatsgewalt oder was weiß ich. Jedenfalls würde es dem Ar* gebühren.
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