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schichtleiter 19.06.2006 17:44

Überwachungsstaat Österreich
 
Frage: Inwieweit ist es rechtlich bzw. verfassungsmäßig gedeckt, dass der Bregenzer Bürgermeister am ÖFFENTLICHEN Bodenseeufer abends generelle Ausweiskontrollen durch PRIVATE SICHERHEITSLEUTE durchführen lässt? Muss ich mich gegenüber diesen Möchtegernpolizisten überhaupt ausweisen? Wenn man verweigert, drohens ja mit der Polizei. Ist es strafbar, sich gegenüber dem ***** nicht auszuweisen, wenn ich mich nacher bei einem Polizisten ausweise bzw. können mir da irgendwelche Kosten entstehen? :eek::mad:

maxb 19.06.2006 17:49

In Österreich gibt es keine generelle Ausweispflicht (für Fußgänger). Allerdings hat der Bürbermeister sicher ausreichend Rechte um gewisse Sperrzonen zu verhängen (siehe Bushbesuch in Wien, bzw. Alkoholverbot an gewissen Plätzen kenne ich).

Prinzipliell haben sie ja nicht mal ein Anhalterecht wennst nichts verbrochen hast, aber am Besten wird es sein, du probierst es aus. :D

Stehen die am Anfang und am Ende oder werden willkürlich Passanten angehalten?

schichtleiter 19.06.2006 17:51

Na wennst gmütlich mitm Bier am See sitzt kommens her und wollen den Ausweis sehn.
edit: ich sehs einfach nicht ein, wenns bullen wären ok, aber ich weis mich sicher nicht bei dem security gsindel aus, hab ja keine ahnung was die mit den daten veranstalten? bin ich dann in der xxx-gammelt-am-see-herum liste? :ms:

maxb 19.06.2006 17:55

Zitat:

Original geschrieben von schichtleiter
Na wennst gmütlich mitm Bier am See sitzt kommens her und wollen den Ausweis sehn.


Naja, kann schon sein, dass das im Jugenschutzgestz so geregelt ist.

spunz 19.06.2006 17:56

selber die polizei rufen.

und falls es stimmt, beim touristenverband beschweren.

maxb 19.06.2006 18:01

Zitat:

§ 10
Ausweispflicht

Wenn eine Person bei einem Verhalten angetroffen wird, das
Kindern oder Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter nicht
gestattet ist, muss sie im Zweifelsfalle ihr Alter nachweisen. Diese
Pflicht besteht gegenüber jenen Personen, die die Einhaltung dieses
Gesetzes zu überwachen oder auf die Einhaltung dieses Gesetzes
hinzuwirken haben.

Hab' ich gerade im Vorarlberger "Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend " gefunden.

Schaut schlecht aus :D


Kannst dich aber anzeigen lassen und dich dann über das Landesgesetz vor dem vfgh beschweren ;)

holzi 19.06.2006 18:31

private sicherheitsleute haben dennoch nicht mehr oder weniger recht als der "normalbürger" - jeder kann andere dazu auffordern den ausweis zu zeigen, aber niemand ist dazu verpflichtet dem nachzukommen.
solange du nichts verbotenes machst, entstehen dir auch keine kosten bei der polizei - warum auch

Chrisi99 19.06.2006 20:00

da es wie du sagst öffentlich ist haben private Secs glaub ich keinerlei Möglichkeit dich zu irgendwas zu zwingen (außer es ist Gefahr im Verzug...? ;) )

andererseits ist es ja auch ein kleiner Aufwand den möchtegern Sherrifs kurz einen Ausweis zu zeigen (vorzugsweise einen gefälschten hehe)

...

pong 19.06.2006 20:12

Die privaten Hansln dürfen genau... GAR NICHTS, ausser dich anhalten (nicht festhalten) wenn - btw. das darf aber ebenso jeder Sandler - du auf frischer Tat betreten wirst


pong

mike 19.06.2006 20:21

NIE UND NIEMALS würde ich derartigen Kasperln einen Ausweis zeigen. Sollen die eben die Polizei rufen, denen musst dann eben den Ausweis zeigen und das war's aber auch schon.

Nur, du musst natürlich nicht warten bis die Polizei kommt, denn festhalten dürfen sie dich ja auch nicht.

Derartige leider immer öfter anzutreffenden Schwachsinnigkeiten gehört entschieden entgegen getreten. Es gibt die Polizei, die ihre klaren Rechte und Pflichten hat, sonst aber genau nichts. Irgendwelche Sicherheitsfirmen, die glauben sich da aufspielen zu können, gehört eine klare Absage erteilt!!!

Hab das das letzte Mal auch so beim Saturn gemacht (gut, ist ein wenig was anderes, aber das System is das gleiche) als so ein Security-Typ meinte, ich soll ihn in meine Tasche schaun lassen. Da kam nur ein klares "Nein" von mir. Mehr als ein verdutztes Gesicht hatte er darauf nicht zu bieten.

chrisne 19.06.2006 22:40

Zitat:

Original geschrieben von mike
Hab das das letzte Mal auch so beim Saturn gemacht (gut, ist ein wenig was anderes, aber das System is das gleiche) als so ein Security-Typ meinte, ich soll ihn in meine Tasche schaun lassen. Da kam nur ein klares "Nein" von mir. Mehr als ein verdutztes Gesicht hatte er darauf nicht zu bieten.
ja mache ich auch regelmässig.
einmal habe ich mir die zeit genommen und habe das mit einen ausdiskutiert, wo er mir in die tasche geschaut hat und danach "danke" gesagt hat und mich gehen lassen.
denn in der tasche war mein handy, meine digitalcam, mein usb stick und mein mp3 player. und die hat er nicht einmal gesehen.

bei einen anderen fall wollte mich der sicherheitsheini nicht mit rucksack rein lassen. hatte keinen euro für das kasterl. er meinte ich soll ihm beim info schalter sehen lassen. hätte ich ja getan, wenn er mir schriftlich gegeben hätte, dass er für den verlust haftet. also wollte er mich nicht rein lassen.
habe ich mir den geschäftsführer schicken lassen, habe mit 2 500euro scheinen vor seinen gesicht gewachelt, ihm aufmerksam gemacht, dass ich die bei ihm loswerden wollte, aber nicht kann und bin gegangen.

alles wappler meiner meinung.

und meinen ausweis zeige ich nur der polizei. wie soll ich wissen, dass der hugo von nebenan dafür berechtigt ist. könnte ja jeder kommen. wo sind wir da.

Potassium 19.06.2006 23:48

Zitat:

Original geschrieben von maxb
Hab' ich gerade im Vorarlberger "Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend " gefunden.

Schaut schlecht aus :D


Kannst dich aber anzeigen lassen und dich dann über das Landesgesetz vor dem vfgh beschweren ;)

Warum Jugendschutzgesetz?
Er is 18. Damit kann ihm das doch herzlich egal sein oda?

schichtleiter 19.06.2006 23:50

@poti: eh.
ich werd am wochenende eh hingehn, mal zur abwechslung weniger saufen, dann schauma was passiert wenn ich verweigere :hehe:

Chrisi99 19.06.2006 23:56

Zitat:

Original geschrieben von mike
NIE UND NIEMALS würde ich derartigen Kasperln einen Ausweis zeigen. Sollen die eben die Polizei rufen, denen musst dann eben den Ausweis zeigen und das war's aber auch schon.

Nur, du musst natürlich nicht warten bis die Polizei kommt, denn festhalten dürfen sie dich ja auch nicht.

Derartige leider immer öfter anzutreffenden Schwachsinnigkeiten gehört entschieden entgegen getreten. Es gibt die Polizei, die ihre klaren Rechte und Pflichten hat, sonst aber genau nichts. Irgendwelche Sicherheitsfirmen, die glauben sich da aufspielen zu können, gehört eine klare Absage erteilt!!!

Hab das das letzte Mal auch so beim Saturn gemacht (gut, ist ein wenig was anderes, aber das System is das gleiche) als so ein Security-Typ meinte, ich soll ihn in meine Tasche schaun lassen. Da kam nur ein klares "Nein" von mir. Mehr als ein verdutztes Gesicht hatte er darauf nicht zu bieten.

Widerstand sind die grundsätzlich nicht gwohnt ;)


so arme Omas können die auch sicher einschüchtern :D

FearoftheDark 20.06.2006 00:10

Re: Überwachungsstaat Österreich
 
Zitat:

Original geschrieben von schichtleiter
Frage: Inwieweit ist es rechtlich bzw. verfassungsmäßig gedeckt, dass der Bregenzer Bürgermeister am ÖFFENTLICHEN Bodenseeufer abends generelle Ausweiskontrollen durch PRIVATE SICHERHEITSLEUTE durchführen lässt? Muss ich mich gegenüber diesen Möchtegernpolizisten überhaupt ausweisen? Wenn man verweigert, drohens ja mit der Polizei. Ist es strafbar, sich gegenüber dem ***** nicht auszuweisen, wenn ich mich nacher bei einem Polizisten ausweise bzw. können mir da irgendwelche Kosten entstehen? :eek::mad:

es entstehen keine kosten.. an öffentlichen plätzen könnens dich danach fragen -> wenn dus denen nicht zeigst und dann allerdings der polizei ist des kein problem..

Matchless 20.06.2006 08:54

Falls sie dich ohne Grund anhalten wollen, kannst du sie auch wegen Nötigung verklagen - Es geht doch nichts über einen guten Rechtsschutz :D

flocky 20.06.2006 09:54

ausweiskontrolle nur durch polizei und grenzpolizei, sonst durch NIEMANDEN. sich die mühe zu machen und die kiwarei zu holen würdens schon mal deswegen nicht, weil sie für den einsatz alleine schon mal 30 euro blaulichtsteuer zahlen. wenn sie spekulieren, dass die selbst wenn du eine strafe ausfasst diese so gering ist, dass sich die einnahmen nicht mit den einsatz- bzw. untersuchungskosten decken werns drauf scheissen http://bloq.flocky.at/pix/grins.gif
wenn angeblich ein platzverbot verhängt wurde dann lass dich nur von der dafür zuständigen exekutive verweisen ;)
da gibts immer wieder so lustige die solche cornettos von privaten secfirmen irgendwo hinschicken und leut einschüchtern wolln, genauso wie die dodln mitn barett und die aufgstrickten hosenabschlüsse...

Chrisi99 20.06.2006 10:27

Zitat:

Original geschrieben von flocky
ausweiskontrolle nur durch polizei und grenzpolizei, sonst durch NIEMANDEN. sich die mühe zu machen und die kiwarei zu holen würdens schon mal deswegen nicht, weil sie für den einsatz alleine schon mal 30 euro blaulichtsteuer zahlen. wenn sie spekulieren, dass die selbst wenn du eine strafe ausfasst diese so gering ist, dass sich die einnahmen nicht mit den einsatz- bzw. untersuchungskosten decken werns drauf scheissen http://bloq.flocky.at/pix/grins.gif
wenn angeblich ein platzverbot verhängt wurde dann lass dich nur von der dafür zuständigen exekutive verweisen ;)
da gibts immer wieder so lustige die solche cornettos von privaten secfirmen irgendwo hinschicken und leut einschüchtern wolln, genauso wie die dodln mitn barett und die aufgstrickten hosenabschlüsse...


jetzt sei ned so unfair!

http://altrofoto.de/pictures/layout/l_01757-01.JPG

die müssen ja so aussehen....

flocky 20.06.2006 10:43

...wie hingschissen :D

rev.antun 20.06.2006 11:50

Zitat:

Original geschrieben von flocky
so lustige die solche cornettos von privaten secfirmen irgendwo hinschicken und leut einschüchtern wolln, genauso wie die dodln mitn barett und die aufgstrickten hosenabschlüsse...
:rofl: :rofl: :rofl: subba flocky ...

Hitman 20.06.2006 15:09

bez. der saturn-geschichte:

wie schauts da aus, wenn man den einblick in die tasche, den rucksack, etc. nciht zulässt.
könnte das im hausrecht geregelt sein, dass die spezielle firma dazu befugt ist oder dürfen die das grundsätzlich nur mit einverständnis des kunden?

harry1983 20.06.2006 15:12

Soviel ich informiert bin steht das sogar auf einem Schild dass vor dem Eingang steht, dass das Sicherheitspersonal die Taschen kontrollieren darf.

holzi 20.06.2006 15:28

Zitat:

Original geschrieben von Hitman
bez. der saturn-geschichte:

wie schauts da aus, wenn man den einblick in die tasche, den rucksack, etc. nciht zulässt.
könnte das im hausrecht geregelt sein, dass die spezielle firma dazu befugt ist oder dürfen die das grundsätzlich nur mit einverständnis des kunden?

vorm eingang gibts kein hausrecht mehr ;)

chrisne 20.06.2006 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Hitman
bez. der saturn-geschichte:

wie schauts da aus, wenn man den einblick in die tasche, den rucksack, etc. nciht zulässt.
könnte das im hausrecht geregelt sein, dass die spezielle firma dazu befugt ist oder dürfen die das grundsätzlich nur mit einverständnis des kunden?

imho kann er dich nicht zwingen. hat er aber den verdacht, dass du was gestohlen hast, kann er dich festhalten und die polizei rufen. diese kann dann deine tasche durchsuchen.
sollte nix gefunden werden, kannst du meiner meinung nach ohne problem gehen.

pong 20.06.2006 17:37

Zitat:

Original geschrieben von harry1983
Soviel ich informiert bin steht das sogar auf einem Schild dass vor dem Eingang steht, dass das Sicherheitspersonal die Taschen kontrollieren darf.
Und? Kann mich nicht erinnern, dass sowas ein amtlich gültiges Schild ist, sondern eher ein Hinweistaferl gleichzusetzen mit dem "Vorsicht, bissige Ehegatti...äh Hund"

fast hätt ichs vergessen -> http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=9543

pong

mike 20.06.2006 17:43

Das einzige was sie machen können ist dich nicht hinein zu lassen mit einer Tasche. Aber das wars dann auch schon. Das Recht zu Durchsuchungen hat NIEMAND!!!!!! außer der Polizei, und da denke ich auch nur wenn begründeter Verdach besteht.

Und mit Festhalten ist's auch nicht. Dürfen's nämlich auch nicht!

Sonst könnt man sich ja gleich ein Schildchen mit irgendwas drauf aufhängen und behaupten, man darf das, weil es hängt eh ein Schild da.

Das große Problem für mich besteht darin, dass diese seltsamen privaten Sicherheitsfirmen immer üblicher und auch unverschämter werden. Man muss sich ja nur die Typen ansehen, die da arbeiten. Ich will da nun nicht alles über einen Kamm scheren, aber für mich sehen viele davon aus als würden's net amal beim Bundesheer etwas reißen und sich nun dort wichtig machen. Nicht zu vergessen die Typen mit typisch kurzem Haarschnitt und entsprechendem eindeutigem Gehabe und auftreten.

Und ich kann und will einfach nicht glauben, dass diese Typen nur irgendwelche zusätzlichen Rechte erhalten!!!!

maxb 20.06.2006 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Hitman

könnte das im hausrecht geregelt sein,

"hausrecht", was soll das sein? :D

...und wenn da steht "wir dürfen dieben" die hände abhacken" , gilt das dann auch :confused: ;)


begründeter (konkreter) verdacht muss bestehen, damit sie dich anhalten dürfen. durchsuchen sowieso nicht ohne zustimmung.



PS: das posting hätte ich mir sparen können :lol:

chrisne 20.06.2006 18:19

Zitat:

Original geschrieben von mike
Und mit Festhalten ist's auch nicht. Dürfen's nämlich auch nicht!
dieser meinung bin ich nicht. bist dir da wirklich sicher?
wenn du heute auf der strasse gehst und irgendein typ der alten oma die tasche fladert, darfst ihm auch aufhalten bis die polizei kommt.
ich denke, dass gilt auch für die typen beim blödelmarkt und co.
wenn der verdacht besteht, dass du was mitgenommen hast, darf er dich aufhalten und die kiwara rufen.

kann ich da aber auch irren.

gruss

TONI_B 20.06.2006 18:32

§ 86, Abs. 2 Strafprozessordnung:
„Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist Jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.“

pong 20.06.2006 18:38

Weiss einer zufällig wie rechtskräftig diese elektronischen Sicherungen sind?

pong

holzi 20.06.2006 18:40

aus: http://www.ad.or.at

Zitat:

Darf ein Supermarkt Kunden-Taschen kontrollieren?

Es wird sich in diesem Fall in der Regel nicht unbedingt um ein Datenschutzproblem im engeren Sinne handeln (da ja keine personenbezogenendaten verarbeitet werden), aber es handelt sich eindeutig um einen Eingriff in die Privatsphäre.

Grundsätzlich dürfte ein Unternehmen die Leistungserbringung an eine Taschenkontrolle knüpfen. Dies müßte jedoch mit dem Betroffenen ausdrücklich (zweifelsfrei) vereinbart werden. Das bloße anbringen eines Schildes wie etwa "Lassen sie an der Kassa Ihre Einkaufstaschen kontrollieren." wäre nicht ausreichend. Es besteht daher keinerlei Verpflichtung Taschenkontrollen durchführen zu lassen.

...

Selbstverständlich bedeutet der Schutz der persönlichen Sphäre der Konsumenten keinen Freibrief zum ladendiebstahl. Sollte ein Unternehmen aufgrund eines konkreten Verdachtes Grund zur Annahme haben, daß ein Ladendiebstahl vorliegt, dürfen sehr wohl - im Beisein der Polizei - die Taschen kontrolliert werden. Dazu besteht auch das Recht einen mutmaßlichen Dieb bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (am weggehen zu hindern). Dies kann durch Personal des Geschäfts oder durch Dienstleister, etwa privates Sicherheitspersonal erfolgen. Sollte jemand in solche Situationen geraten, etwa weil er sich zu Recht weigert, seine Taschen kontrollieren zu lassen, keinesfalls in irgendwelche Hinterimmer mitzugehen oder irgendwelche Erklärungen zu unterschfreiben. Es sollte bis zum Eintreffen der Polizei an einem gut sichtbaren, öffentlichen Ort gewartet werden (meist in der Nähe der Kassa).

Sollte sich ein geäußerter Verdacht auch Ladendiebstahl, der zu einer Anhaltung führt als unbegründet erweisen, ist man also ein völlig unbescholtener Kunde, dann hat man die Möglichkeit gegen die Anhalter (festhaltende Personen) rechtlich vorzugehen (in der Regel wegen "Nötigung"). Dies wird von uns auch dringend empfohlen. Dazu ist es sinnvoll auf die Aufnahme eines polizeilichen Protokolls zu bstehen, in dem die anderen - festhaltenden - Personen als Zeugen vermerkt werden. Mit einer Abschrift des Protokolls kann man selbst Anzeige erstatten oder man kann sich dann an einen Anwalt seines Vertrauens wenden.

mit anderen worten scheissen könnens gehen ;)

TONI_B 20.06.2006 18:41

Habe obige Gesetzesstelle einmal ohne Kommentar gepostet, sonst wird mir gleich wieder unterstellt, ich will Sheriff spielen...:-) :-)

Ist sicher eine Unsitte, wenn diese "wohlgebauten" Männer ihre Machtgelüste ausspielen und bereits kontrollieren, wenn überhaupt kein Verdacht besteht!

Aber wie immer macht der Ton die Musik: wenn mich die nette Dame an der Kasse vom SPAR-Markt höflicht fragt, ob ich etwas in der Tasche habe, denk ich doch gar nicht dran, dass sie "Macht ausüben" will. Ich nehme an, sie muss es tun, das ist ihr Job. Warum soll ich sie und mich ärgern?

Aber wenn die Glatzköpfe im ärgsten Bierkutscher-Ton was verlangen, bekomme ich auch die "Ganselhaut" (vor Ärger). Und wenn sie dann, ohne begründeten Verdacht jemand festhalten wollen, oder die "angemessene Weise" nicht walten lassen, dann sollen sie genauso in "angemessener Weise" vom Gesetzgeber zur Rechenschaft gezogen werden.

holzi 20.06.2006 19:07

die supermarkt-angestellten gucken ja auch meist nur kurz rein (ich hab noch nie gesehen dass eine da in einem rucksack/tasche herumwühlen würde), bei den glatzköpfen hab ich schon öfters beobachtet wie die da in den taschen herumkramen - wer sich gefallen lässt...

holzi 20.06.2006 19:23

hier übrigens auch noch ein link, fasst im grunde genommen das bisher gesagte zusammen ;)
http://www.unterweger-bitsche.at/ind...tml?hilfe.html

IchNixWissen 20.06.2006 19:50

Andere Frage, selbes Thema

Wie schaut das bei den Securitys in Diskos und festln aus? In Niederösterreich nicht so verbreitet, aber in Zentralraum Linz wirst fast bei jedem Festl gfilzt (nach drogen und Waffen durchsucht). Mir persöhnlich ist das unangenehm, wenn mich da so ein Halbaffe abgrabscht. Wie weit ist das erlaubt? (vorausgestzt, ich hab Eintritt schon bezahlt)

holzi 20.06.2006 20:29

geld zurückverlangen und gehen ;)

JetStreamer 20.06.2006 21:04

Sie können dich nicht zwingen, dich kontrollieren zu lassen. Allerdings können sie dir dann den Zutritt verweigen. Ich denke in so einem Fall sollte es das Geld retour geben.

chrisne 20.06.2006 22:02

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Aber wie immer macht der Ton die Musik: wenn mich die nette Dame an der Kasse vom SPAR-Markt höflicht fragt, ob ich etwas in der Tasche habe, denk ich doch gar nicht dran, dass sie "Macht ausüben" will. Ich nehme an, sie muss es tun, das ist ihr Job. Warum soll ich sie und mich ärgern?
es ist einfach nervig, wenn du beim blödelmarkt was kaufst, bei der kasse deinen rucksack abnimmst, das gekauft reingibst, und dann den rücksack wieder umhängt. dabei beobachtet dich die ganze zeit der securityheini und will dann in den rucksack gucken.
da kann er nicht 3 schritte machen und gleich schauen?
immer aufs neue ärgerlich.

TONI_B 20.06.2006 22:16

Wo anders kaufen?

der_morpheus1 20.06.2006 22:49

Hallo!
grundsätzlich ist man nur einem Exekutivorgan Ausweispflichtig. Dieses Organ muss sich wiederum als solches zu kennen geben. Ausweis ecc. Auf einem Privatgrund kann ein Security den Ausweis verlangen. Auf öffentlichen Plätzen ist meiner Meinung nach Amtsanmasung gegeben. Grundsätzlich kannst in ein Plastiksackerl furzen, dieses dicht verschliessen und auf Aufforderung wortlos übergeben. Dem Security CSI Agenten) Bei einem Exekutivorgan würde ich mir aber den Scherz verkneifen.
Lg. morph
:tux:


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