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Überwachungsstaat Österreich
Frage: Inwieweit ist es rechtlich bzw. verfassungsmäßig gedeckt, dass der Bregenzer Bürgermeister am ÖFFENTLICHEN Bodenseeufer abends generelle Ausweiskontrollen durch PRIVATE SICHERHEITSLEUTE durchführen lässt? Muss ich mich gegenüber diesen Möchtegernpolizisten überhaupt ausweisen? Wenn man verweigert, drohens ja mit der Polizei. Ist es strafbar, sich gegenüber dem ***** nicht auszuweisen, wenn ich mich nacher bei einem Polizisten ausweise bzw. können mir da irgendwelche Kosten entstehen? :eek::mad:
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In Österreich gibt es keine generelle Ausweispflicht (für Fußgänger). Allerdings hat der Bürbermeister sicher ausreichend Rechte um gewisse Sperrzonen zu verhängen (siehe Bushbesuch in Wien, bzw. Alkoholverbot an gewissen Plätzen kenne ich).
Prinzipliell haben sie ja nicht mal ein Anhalterecht wennst nichts verbrochen hast, aber am Besten wird es sein, du probierst es aus. :D Stehen die am Anfang und am Ende oder werden willkürlich Passanten angehalten? |
Na wennst gmütlich mitm Bier am See sitzt kommens her und wollen den Ausweis sehn.
edit: ich sehs einfach nicht ein, wenns bullen wären ok, aber ich weis mich sicher nicht bei dem security gsindel aus, hab ja keine ahnung was die mit den daten veranstalten? bin ich dann in der xxx-gammelt-am-see-herum liste? :ms: |
Zitat:
Naja, kann schon sein, dass das im Jugenschutzgestz so geregelt ist. |
selber die polizei rufen.
und falls es stimmt, beim touristenverband beschweren. |
Zitat:
Hab' ich gerade im Vorarlberger "Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend " gefunden. Schaut schlecht aus :D Kannst dich aber anzeigen lassen und dich dann über das Landesgesetz vor dem vfgh beschweren ;) |
private sicherheitsleute haben dennoch nicht mehr oder weniger recht als der "normalbürger" - jeder kann andere dazu auffordern den ausweis zu zeigen, aber niemand ist dazu verpflichtet dem nachzukommen.
solange du nichts verbotenes machst, entstehen dir auch keine kosten bei der polizei - warum auch |
da es wie du sagst öffentlich ist haben private Secs glaub ich keinerlei Möglichkeit dich zu irgendwas zu zwingen (außer es ist Gefahr im Verzug...? ;) )
andererseits ist es ja auch ein kleiner Aufwand den möchtegern Sherrifs kurz einen Ausweis zu zeigen (vorzugsweise einen gefälschten hehe) ... |
Die privaten Hansln dürfen genau... GAR NICHTS, ausser dich anhalten (nicht festhalten) wenn - btw. das darf aber ebenso jeder Sandler - du auf frischer Tat betreten wirst
pong |
NIE UND NIEMALS würde ich derartigen Kasperln einen Ausweis zeigen. Sollen die eben die Polizei rufen, denen musst dann eben den Ausweis zeigen und das war's aber auch schon.
Nur, du musst natürlich nicht warten bis die Polizei kommt, denn festhalten dürfen sie dich ja auch nicht. Derartige leider immer öfter anzutreffenden Schwachsinnigkeiten gehört entschieden entgegen getreten. Es gibt die Polizei, die ihre klaren Rechte und Pflichten hat, sonst aber genau nichts. Irgendwelche Sicherheitsfirmen, die glauben sich da aufspielen zu können, gehört eine klare Absage erteilt!!! Hab das das letzte Mal auch so beim Saturn gemacht (gut, ist ein wenig was anderes, aber das System is das gleiche) als so ein Security-Typ meinte, ich soll ihn in meine Tasche schaun lassen. Da kam nur ein klares "Nein" von mir. Mehr als ein verdutztes Gesicht hatte er darauf nicht zu bieten. |
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einmal habe ich mir die zeit genommen und habe das mit einen ausdiskutiert, wo er mir in die tasche geschaut hat und danach "danke" gesagt hat und mich gehen lassen. denn in der tasche war mein handy, meine digitalcam, mein usb stick und mein mp3 player. und die hat er nicht einmal gesehen. bei einen anderen fall wollte mich der sicherheitsheini nicht mit rucksack rein lassen. hatte keinen euro für das kasterl. er meinte ich soll ihm beim info schalter sehen lassen. hätte ich ja getan, wenn er mir schriftlich gegeben hätte, dass er für den verlust haftet. also wollte er mich nicht rein lassen. habe ich mir den geschäftsführer schicken lassen, habe mit 2 500euro scheinen vor seinen gesicht gewachelt, ihm aufmerksam gemacht, dass ich die bei ihm loswerden wollte, aber nicht kann und bin gegangen. alles wappler meiner meinung. und meinen ausweis zeige ich nur der polizei. wie soll ich wissen, dass der hugo von nebenan dafür berechtigt ist. könnte ja jeder kommen. wo sind wir da. |
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Er is 18. Damit kann ihm das doch herzlich egal sein oda? |
@poti: eh.
ich werd am wochenende eh hingehn, mal zur abwechslung weniger saufen, dann schauma was passiert wenn ich verweigere :hehe: |
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so arme Omas können die auch sicher einschüchtern :D |
Re: Überwachungsstaat Österreich
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es entstehen keine kosten.. an öffentlichen plätzen könnens dich danach fragen -> wenn dus denen nicht zeigst und dann allerdings der polizei ist des kein problem.. |
Falls sie dich ohne Grund anhalten wollen, kannst du sie auch wegen Nötigung verklagen - Es geht doch nichts über einen guten Rechtsschutz :D
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ausweiskontrolle nur durch polizei und grenzpolizei, sonst durch NIEMANDEN. sich die mühe zu machen und die kiwarei zu holen würdens schon mal deswegen nicht, weil sie für den einsatz alleine schon mal 30 euro blaulichtsteuer zahlen. wenn sie spekulieren, dass die selbst wenn du eine strafe ausfasst diese so gering ist, dass sich die einnahmen nicht mit den einsatz- bzw. untersuchungskosten decken werns drauf scheissen http://bloq.flocky.at/pix/grins.gif
wenn angeblich ein platzverbot verhängt wurde dann lass dich nur von der dafür zuständigen exekutive verweisen ;) da gibts immer wieder so lustige die solche cornettos von privaten secfirmen irgendwo hinschicken und leut einschüchtern wolln, genauso wie die dodln mitn barett und die aufgstrickten hosenabschlüsse... |
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jetzt sei ned so unfair! http://altrofoto.de/pictures/layout/l_01757-01.JPG die müssen ja so aussehen.... |
...wie hingschissen :D
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bez. der saturn-geschichte:
wie schauts da aus, wenn man den einblick in die tasche, den rucksack, etc. nciht zulässt. könnte das im hausrecht geregelt sein, dass die spezielle firma dazu befugt ist oder dürfen die das grundsätzlich nur mit einverständnis des kunden? |
Soviel ich informiert bin steht das sogar auf einem Schild dass vor dem Eingang steht, dass das Sicherheitspersonal die Taschen kontrollieren darf.
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sollte nix gefunden werden, kannst du meiner meinung nach ohne problem gehen. |
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fast hätt ichs vergessen -> http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=9543 pong |
Das einzige was sie machen können ist dich nicht hinein zu lassen mit einer Tasche. Aber das wars dann auch schon. Das Recht zu Durchsuchungen hat NIEMAND!!!!!! außer der Polizei, und da denke ich auch nur wenn begründeter Verdach besteht.
Und mit Festhalten ist's auch nicht. Dürfen's nämlich auch nicht! Sonst könnt man sich ja gleich ein Schildchen mit irgendwas drauf aufhängen und behaupten, man darf das, weil es hängt eh ein Schild da. Das große Problem für mich besteht darin, dass diese seltsamen privaten Sicherheitsfirmen immer üblicher und auch unverschämter werden. Man muss sich ja nur die Typen ansehen, die da arbeiten. Ich will da nun nicht alles über einen Kamm scheren, aber für mich sehen viele davon aus als würden's net amal beim Bundesheer etwas reißen und sich nun dort wichtig machen. Nicht zu vergessen die Typen mit typisch kurzem Haarschnitt und entsprechendem eindeutigem Gehabe und auftreten. Und ich kann und will einfach nicht glauben, dass diese Typen nur irgendwelche zusätzlichen Rechte erhalten!!!! |
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...und wenn da steht "wir dürfen dieben" die hände abhacken" , gilt das dann auch :confused: ;) begründeter (konkreter) verdacht muss bestehen, damit sie dich anhalten dürfen. durchsuchen sowieso nicht ohne zustimmung. PS: das posting hätte ich mir sparen können :lol: |
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wenn du heute auf der strasse gehst und irgendein typ der alten oma die tasche fladert, darfst ihm auch aufhalten bis die polizei kommt. ich denke, dass gilt auch für die typen beim blödelmarkt und co. wenn der verdacht besteht, dass du was mitgenommen hast, darf er dich aufhalten und die kiwara rufen. kann ich da aber auch irren. gruss |
§ 86, Abs. 2 Strafprozessordnung:
„Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist Jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.“ |
Weiss einer zufällig wie rechtskräftig diese elektronischen Sicherungen sind?
pong |
aus: http://www.ad.or.at
Zitat:
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Habe obige Gesetzesstelle einmal ohne Kommentar gepostet, sonst wird mir gleich wieder unterstellt, ich will Sheriff spielen...:-) :-)
Ist sicher eine Unsitte, wenn diese "wohlgebauten" Männer ihre Machtgelüste ausspielen und bereits kontrollieren, wenn überhaupt kein Verdacht besteht! Aber wie immer macht der Ton die Musik: wenn mich die nette Dame an der Kasse vom SPAR-Markt höflicht fragt, ob ich etwas in der Tasche habe, denk ich doch gar nicht dran, dass sie "Macht ausüben" will. Ich nehme an, sie muss es tun, das ist ihr Job. Warum soll ich sie und mich ärgern? Aber wenn die Glatzköpfe im ärgsten Bierkutscher-Ton was verlangen, bekomme ich auch die "Ganselhaut" (vor Ärger). Und wenn sie dann, ohne begründeten Verdacht jemand festhalten wollen, oder die "angemessene Weise" nicht walten lassen, dann sollen sie genauso in "angemessener Weise" vom Gesetzgeber zur Rechenschaft gezogen werden. |
die supermarkt-angestellten gucken ja auch meist nur kurz rein (ich hab noch nie gesehen dass eine da in einem rucksack/tasche herumwühlen würde), bei den glatzköpfen hab ich schon öfters beobachtet wie die da in den taschen herumkramen - wer sich gefallen lässt...
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hier übrigens auch noch ein link, fasst im grunde genommen das bisher gesagte zusammen ;)
http://www.unterweger-bitsche.at/ind...tml?hilfe.html |
Andere Frage, selbes Thema
Wie schaut das bei den Securitys in Diskos und festln aus? In Niederösterreich nicht so verbreitet, aber in Zentralraum Linz wirst fast bei jedem Festl gfilzt (nach drogen und Waffen durchsucht). Mir persöhnlich ist das unangenehm, wenn mich da so ein Halbaffe abgrabscht. Wie weit ist das erlaubt? (vorausgestzt, ich hab Eintritt schon bezahlt) |
geld zurückverlangen und gehen ;)
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Sie können dich nicht zwingen, dich kontrollieren zu lassen. Allerdings können sie dir dann den Zutritt verweigen. Ich denke in so einem Fall sollte es das Geld retour geben.
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Zitat:
da kann er nicht 3 schritte machen und gleich schauen? immer aufs neue ärgerlich. |
Wo anders kaufen?
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Hallo!
grundsätzlich ist man nur einem Exekutivorgan Ausweispflichtig. Dieses Organ muss sich wiederum als solches zu kennen geben. Ausweis ecc. Auf einem Privatgrund kann ein Security den Ausweis verlangen. Auf öffentlichen Plätzen ist meiner Meinung nach Amtsanmasung gegeben. Grundsätzlich kannst in ein Plastiksackerl furzen, dieses dicht verschliessen und auf Aufforderung wortlos übergeben. Dem Security CSI Agenten) Bei einem Exekutivorgan würde ich mir aber den Scherz verkneifen. Lg. morph :tux: |
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