WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Radarstrafe - Amerikaner in Ö (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=193658)

mariofabii 16.06.2006 22:43

Radarstrafe - Amerikaner in Ö
 
Hallo,
hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Ein Freund aus Amerika war bei mir und hat sich hier mein Auto für seine Österreich-Trips ausgeborgt.
Leider hat ihn -seiner Meinung nach- in der Nacht ein Radar auf der Autobahn erwischt (~145 statt 100km/h).
Jetzt meine Frage:
wenn mir der Strafzettel ins Haus flattert und ich angebe, daß nicht ich sondern er gefahren ist -wird ihm die Strafe nach Amerika geschickt?
Muß er diese zahlen? Oder bleibt's sogar an mir hängen?
Hat damit jemand Erfahrung? Bitte um Eure Hilfe!

vielen Dank
mario

Chrisi99 16.06.2006 22:47

Re: Radarstrafe - Amerikaner in Ö
 
Zitat:

Original geschrieben von mariofabii
Hallo,
hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Ein Freund aus Amerika war bei mir und hat sich hier mein Auto für seine Österreich-Trips ausgeborgt.
Leider hat ihn -seiner Meinung nach- in der Nacht ein Radar auf der Autobahn erwischt (~145 statt 100km/h).
Jetzt meine Frage:
wenn mir der Strafzettel ins Haus flattert und ich angebe, daß nicht ich sondern er gefahren ist -wird ihm die Strafe nach Amerika geschickt?
Muß er diese zahlen? Oder bleibt's sogar an mir hängen?
Hat damit jemand Erfahrung? Bitte um Eure Hilfe!

vielen Dank
mario

es heißt ja Anonymverfügung, dh. der Behörde ist egal, wer das Auto wirklich gefahren hat, sie stellen den Bescheid demjenigen zu, von dem sie annehmen, dass er den Fahrer kennt - ergo dem Zulassungsbesitzer, der ja du bist.

Du kannst ihm den Strafzettel ja dann "nachverrechnen", der Behörde ist das egal.

Neo 16.06.2006 22:47

Ob du zahlen musst oder nicht kann ich nicht eindeutig sagen. Aber eher ja.

Nach Amerika haben wir jedenfalls nichts zu melden. Ausser vielleicht Flugdaten. :D

mariofabii 16.06.2006 23:10

naja, ich will schon gleich der Behörde klar machen, daß das nicht auf meine Kappe geht.
vor allem warum sollt ich sagen, daß ich gefahren bin wenn der wahre Fahrer vielleicht sogar nichts zahlen muss, da er als Amerikaner womöglich gar keine Pflicht dazu hat (-im Gegensatz zu mir!!!).
Und das ist, was ich mit meinem Posting hier herausfinden möchte...

Die Frage ist also nur ob die ihm dann die Strafe schicken, ob er das überhaupt zahlen muss oder ob das trotzdem an mir hängen bleibt...

Chrisi99 16.06.2006 23:15

noch einmal:

fakt ist: dein Auto war zu schnell. Jetzt muss die Person, die für das Auto "verantwortlich" ist die dafür festgelegte Strafe wegen Verwaltungsübertretung zahlen.

Dass der Zulassungsinhaber nicht der Fahrer ist, ist der Behörde vollkommen egal.

fredf 16.06.2006 23:27

Sollte eine Anonymverfügung kommen so einfach ignorieren, dann kommt automatisch eine Lenkererhebung. Bei dieser gibst du die Daten deines Bekannten aus den Staaten an und er wird daraufhin von der Behörde angeschrieben. Ob er zahlt oder nicht bleibt ihm überlassen. Ist auf jeden Fall so das es diesbezüglich kein Übereinkommen zwischen den USA und Österreich wie etwa zwischen der BRD und Österreich gibt.

zuckerlschlecker 16.06.2006 23:38

Zitat:

Original geschrieben von fredf
Sollte eine Anonymverfügung kommen so einfach ignorieren, dann kommt automatisch eine Lenkererhebung. Bei dieser gibst du die Daten deines Bekannten aus den Staaten an und er wird daraufhin von der Behörde angeschrieben. Ob er zahlt oder nicht bleibt ihm überlassen. Ist auf jeden Fall so das es diesbezüglich kein Übereinkommen zwischen den USA und Österreich wie etwa zwischen der BRD und Österreich gibt.
full ack!

Chrisi99 17.06.2006 00:04

ach verdammt... davon hätte ich eigentlich ausgehen können, dass es zwischen uns und dem Amis kein solches Abkommen gibt
:hammer:

..und ned vergessen, die Erhebung rechtzeitig abzugeben ;) sonst kriegst ein Strafverfahren.

TONI_B 17.06.2006 08:22

Ob das wirklich so einfach ist, bezweifel ich. Dann könnte man ja jedes Mal, wenn man geblitzt wird, sagen, dass das ein Freund aus Amerika war...

Chrisi99 17.06.2006 09:33

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Ob das wirklich so einfach ist, bezweifel ich. Dann könnte man ja jedes Mal, wenn man geblitzt wird, sagen, dass das ein Freund aus Amerika war...
schauen die eigentlich nicht auf das Photo? eventuell ist da ja jemand erkennbar!

ich glaube, viele Leute zahlen lieber die Anonymverfügung, als ein Strafverfahren zu riskieren (höhere Strafe & Aktenkundlich)....

flocky 17.06.2006 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Chrisi99
schauen die eigentlich nicht auf das Photo? eventuell ist da ja jemand erkennbar!

ich glaube, viele Leute zahlen lieber die Anonymverfügung, als ein Strafverfahren zu riskieren (höhere Strafe & Aktenkundlich)....

da erkennst nix, das kennzeichen grad mal weils so stark reflektiert. außerdem blitzen die meisten radars ja von hinten.

3DProphet 17.06.2006 16:18

Wennst einen Zeugen hast daß du zu dem Zeitpunkt das Auto nicht gelenkt hast mußt glaub ich nicht zahlen.

LouCypher 17.06.2006 16:46

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Ob das wirklich so einfach ist, bezweifel ich. Dann könnte man ja jedes Mal, wenn man geblitzt wird, sagen, dass das ein Freund aus Amerika war...
wenn man bereit ist statt wegen einer verwaltungsübertretung, wegen einer straftat (betrug?) verurteilt zu werden dann kann man das machen.

Zahlen muss immer der fahrer nicht der halter, in diesem fall niemand.

TONI_B 17.06.2006 16:58

@LouCypher:
warum muss in diesem Fall keiner zahlen? Ist keiner gefahren? ;) ;)

Bei einer Anonymverfügung kannst du zahlen, dann ist die Sache erledigt, egal, wer gefahren ist. Ist auch am billigsten. Wenn du innerhalb von 4 Wochen NICHT zahlst, wird eine Lenkererhebung durchgeführt und dabei ist der Besitzer, der erste, der gefragt wird, wer gefahren ist. Die Strafen sind dann meist höher. Und ob man dann so locker durchkommt, wenn man irgendeinen Namen aus Amerika angibt - das bezweifel ich. Und ich nehme an, die Beweislast liegt dann beim Besitzer. Von wegen Sorgfaltspflicht usw.

Tarjan 17.06.2006 18:18

Du kommst damit durch. Ein Arbeitskollege macht das anddauernd mit einen Fraund aus Moskau. Der zahlt vielleicht nur jeden 10 Strafzettel. Nur die Daten müssen stimmen, also Adresse und Name. Und ein anderer Arbeitskollege hat eine Firma in D. Der wurde auch bei uns geblitzt, auf den Strafantrag hat er zurückgeschrieben sie sollen ihm ein Foto vom Fahrer schicken damit er das überprüfen kann, er hat nie wieder etwas über diesen Strafzettel gehört.

rev.antun 17.06.2006 18:23

in deutschland bestehen andere gesetze/richlinien was das "blitzen" betrift. und die meisten deutschen zahlen bei uns keine radarstrafe aus dem grund ;)

war vor einiger zeit ein artikel im kurier darüber.

Neo 17.06.2006 18:25

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Nur die Daten müssen stimmen, also Adresse und Name.
Und wie will das die österreichische Behörde überprüfen?

Telefonbuch von Moskau bzw. Amerika?

Ich kann mir nicht vorstellen, das die ausländischen Behörden einfach so Daten nach Österreich schicken.

rev.antun 17.06.2006 18:31

na ich glaub schon das die behörden wissen wann sich wer wo aufhält, oder glaubst nicht ;)

ich geh sogar davon aus das der österreichische zoll auch weis ob sich die betreffende person zu diesem zeitpunkt in AT aufgehalten hat ...

TONI_B 17.06.2006 18:53

Wenn das wirklich so ist, dass man sich derartig einfach vor einer Strafe drücken kann, finde ich es absolut nicht in Ordnung!

Und ganz dumm sind die Behörden ja auch nicht.

Tarjan 18.06.2006 08:44

Tja, ist aber leider so. War selbst schon in einen Bericht im Fernsehen dass deutsche Autofahrer damit durchkommen weil es kein Foto von ihnen gibt. Deswegen wird auch überlegt ob nicht auch fotografierende Radarboxen kommen um das abzustellen.

Tarjan 18.06.2006 08:46

Zitat:

Original geschrieben von Neo
Und wie will das die österreichische Behörde überprüfen?

Telefonbuch von Moskau bzw. Amerika?

Ich kann mir nicht vorstellen, das die ausländischen Behörden einfach so Daten nach Österreich schicken.

Ist durch eine Anfrage des Ausenamtes zu bewerkstelligen. Dauert zwar etwas aber durchaus der Fall.

Neo 18.06.2006 12:49

Muss ich dir so glauben, weil ich keinen Gegenbeweis antreten kann.

Aber gerade aus Amerika als kleiner Alpenstaat Daten über US-Bürger einzufordern stelle ich mir recht schwierig vor.

TONI_B 18.06.2006 12:59

Es mag ja sein, dass Verfahren eingestellt werden, wenn zweifelsfrei festgestellt wurde, dass NICHT der Besitzer gefahren ist. ABER ob sich die Behörde irgendwelche Gschichtln von Freunden aus D oder USA auftischen lassen, ist die Frage. Wie gesagt, ich glaube, die Beweislast, dass er NICHT gefahren ist, liegt beim Besitzer des Fahrzeuges.

maxb 18.06.2006 13:05

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Tja, ist aber leider so. War selbst schon in einen Bericht im Fernsehen dass deutsche Autofahrer damit durchkommen weil es kein Foto von ihnen gibt. Deswegen wird auch überlegt ob nicht auch fotografierende Radarboxen kommen um das abzustellen.

IMHO gibt es da bereits einen EU-Rahmen Beschluss der 2007 umgesetzt wird und diese Sache mit dem Nichtzahlen von Strafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen dann auch hinfällig wird.

maxb 18.06.2006 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Neo
Muss ich dir so glauben, weil ich keinen Gegenbeweis antreten kann.

Aber gerade aus Amerika als kleiner Alpenstaat Daten über US-Bürger einzufordern stelle ich mir recht schwierig vor.

Das Verwaltungsrecht sieht auch das Einstellen des Verfahrens vor, wenn der Aufwand zur Ausforschung des Fahrers in keiner Relation zur Strafe steht. ;)

LouCypher 18.06.2006 13:09

wenn du einer behörde schriftlich was mitteilst ist das kein gschichtel. Wenn die draufkommen das es nicht stimmt landest wegen betrug im knast.

maxb 18.06.2006 13:12

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Es mag ja sein, dass Verfahren eingestellt werden, wenn zweifelsfrei festgestellt wurde, dass NICHT der Besitzer gefahren ist. ABER ob sich die Behörde irgendwelche Gschichtln von Freunden aus D oder USA auftischen lassen, ist die Frage. Wie gesagt, ich glaube, die Beweislast, dass er NICHT gefahren ist, liegt beim Besitzer des Fahrzeuges.
Es is schon schlimm genug, dass man bei der Lenkererhebung wegen einer Verfassungsbestimmung zur Selbstbezichtigung gezwungen werden kann und jetzt "forderst" du auch noch die Umkehr der Beweislast. Warum führen wir die nicht auch gleich bei Gerichtsverfahren ein, würde eine Menge an Arbeit ersparen ;)

TONI_B 18.06.2006 13:23

Wer fordert die Umkehr der Beweislast???? Ich habe nur Vermutungen angestellt!!!
Im Strafrecht vielleicht nicht, aber sonst gibt es auch in Österreich die Umkehr der Beweislast. Oder hast du noch nie eine Steuerprüfung gehabt?

Und wie immer hat die Medaille zwei Seiten: es mag zwar für manche eine Möglichkeit sein, der Strafe zu entkommen, aber stell dir vor, du oder auch nur dein Auto kommt zu Schaden, der "Täter" flüchtet mit seinem Fahrzeug. Du hast die Autonummer, machst eine Anzeige. Und dann sagt der Besitzer dieses Autos, dass ein Freund aus Amerika gefahren ist... Du bleibst auf den gesamten Kosten sitzen.

fredf 18.06.2006 13:49

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Und wie immer hat die Medaille zwei Seiten: es mag zwar für manche eine Möglichkeit sein, der Strafe zu entkommen, aber stell dir vor, du oder auch nur dein Auto kommt zu Schaden, der "Täter" flüchtet mit seinem Fahrzeug. Du hast die Autonummer, machst eine Anzeige. Und dann sagt der Besitzer dieses Autos, dass ein Freund aus Amerika gefahren ist... Du bleibst auf den gesamten Kosten sitzen.
Dafür gibt es eine kfz-gebundene Versicherung, die sogenannte Haftpflicht..

Die Behörde kann einem KFZ-Halter auch gegebenfalls die Führung eines Fartenbuches vorschreiben wenn "zuviele" Lenker mit Sitz im Ausland damit auffällig werden ;)

TONI_B 18.06.2006 16:58

Wieso Haftpflicht???

Wenn ich nur eine Autonummer hab und zur Polizei gehe, wie komme ich dann zur Versicherung des Anderen?

LouCypher 18.06.2006 17:13

:lol: hältst uns am schmäh oder checkst du das wirklich nicht?

TONI_B 18.06.2006 19:43

Nein, ich checks nicht...

Denn mir hat man bei meiner Versicherung einmal erklärt, dass ich "nahe" Verwandte (z.B. meine Frau) durchaus mit meinem Auto fahren lassen kann und der Versicherungsschutz ist gewährleistet. Wenn ich aber "irgendeinen" Freund fahren lasse und der verursacht einen Schaden, gibt es Probleme. Daraus folgere ich, dass es eben nicht so einfach ist, zu sagen, es ist halt wer anderer gefahren. Es ist immer wieder der Begriff der "Sorgfaltspflicht" gefallen.

Aber vielleicht können die Juristen hier im Forum das genauer erklären.

maxb 18.06.2006 19:49

Naja, du musst dich vergewissern, dass dein Freund einen gültigen Führerschein hat und nicht besoffen ist. Das war's aber auch schon.

Neo 18.06.2006 19:55

Da steigt dir aber bei einem Unfall keine Versicherung ein.

Bei Autovermietungen musst du nicht aus Spaß einen ellenlangen Vertrag unterschreiben.

JetStreamer 18.06.2006 20:04

Trotzdem ist im Schadensfall die Versicherung des (im Normalfall) KFZ-Halters für den Schaden aufkommen. Natürlich kann es dann auch Regressansprüche geben, wenn dir z.B. Fahrlässigkeit oder -wie im konkreten Fall- Falschangaben nachgewiesen werden können.

Ausserdem hat wirklich der Fahrzeughalter anzugeben, wer mit seinem Fahrzeug gefahren ist. Es muß dann diese Person erstmal beweisen, daß sie nicht gefahren ist. Das ist mitunter auch der Hauptgrund, warum bei vielen Firmenfahrzeugen ein Fahrtenbuch geführt wird. ;)

flocky 19.06.2006 08:36

a hawara von mir lebt in .at, hat aber noch die deutsche staatsbürgerschaft (wegen bh usw.) und wenn der eine anonymverfügung bekommt schickt ers meistens zu seiner oma nach deutschland, die hauts mit dem folgeschreiben gleich weg und dann is ruhe :D

TONI_B 19.06.2006 08:47

@flocky:
Genau das nervt mich an solchen "Diskussionen": irgendwer hat irgendeinen Freund, der das "immer" so macht und so weiter...
Ich hoffe, dass es nicht so einfach ist!

Matchless 19.06.2006 09:15

So einfach is es aber. Als Motorradverkäufer hab ich auch zB. auch Ungarn und Slowaken nach Vorlage eines Führerscheines Probefahrten machen lassen. Und wenn eine Anzeige gekommen ist, war lt. Lenkererhebung immer ein Istvan Horvath oder sonst irgendein Tester aus den Nachbarländern gefahren - und die Anzeige war schon im Rundordner...:-)

flocky 19.06.2006 10:01

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
@flocky:
Genau das nervt mich an solchen "Diskussionen": irgendwer hat irgendeinen Freund, der das "immer" so macht und so weiter...
Ich hoffe, dass es nicht so einfach ist!

:D

einfach probieren ;) ich denk mal bei ihm is das ein bisserl anders, nachdem er ja die deutsche staatsbürgerschaft hat erscheints bei ihm etwas plausibler, dass seine oma aus deutschland gefahren is... frag mal in am hatzer-forum nach, die ham eher erfahrung mit sowas denk ich.

callas 19.06.2006 10:52

ab (wahrscheinlich )2007 funktioniert das zumindest eu-weit nicht mehr, da werden dann die strafen europaweit eingehoben.

und für die dt. freunde wird in VLBG eh schon das erste 'von-vorne-blitz'-radar getestet, die weiteren werden wohl schnell nachgerüstet werden. Dann muss man aber auch als Österreicher sich für die Lenkererhebung mehr anstrengen, und sich Doppelgänger im Nicht-EU Ausland suchen.

Für die letzten, die es trotzdem probieren, kommt dann wohl bald ein Vormerksystem ala Schweiz, wo man dann 10 Jahre später bei der Einreise zuerst mal die alten Radarstrafen zahlen muss. :D


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:04 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag