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Rechtsfrage: (air)port of entry / international airport
Hallo,
ich war vor 2 Wochen virtuell in den kleinen Antillen. Da gibt es etliche 747-fähige Flugplätze, die jedoch NICHT als internationale Flughäfen ausgewiesen sind. Und ich habe da bisher auch (im Flusi) nur Air France gesehen (die Inseln sind ja auch noch französich). Da ich früher häufiger gesegelt bin weiss ich, dass bestimmte Häfen als "port of entry" bezeichnet werden. Will ich von Italien nach Griechenland, so muss ich dort erst einen "port of entry" anlaufen, bevor ich woanders hin darf. Gibt es das auch bei der Fliegerei? So eine Art "airport of entry"? Und sind das genau die, die sich "international airport" nennen? Wenn ich auf die französichen Antillen will, und der Flugplatz ist nicht "international", muss ich dann erst in z.B. Paris zwischenlanden, und von dort aus weiter? Ich beziehe mich mal nur auf den Standardfall, d.h. nicht auf Kriegszeiten, Nothilfe o.ä. Bodo |
Hi,
kann dir nur sagen, wie es in der General Aviation läuft. Da gibt es soganannte Zollflugplätze. Diese entsprechen eigentlich den "ports of entry". Wiener Neustadt/Ost (LOAN) ist einer dieser Zollflugplätze. Im Gegensatz zu internationalen Flughäfen wird aber bei den meisten Zollflugplätzen der Zoll nur "on request" geholt... Grüsse, Christoph |
Bahamas sollen auch so geil sein... von USA da drüber mit kleinflugzeug geht, aber da musste dann in einem markierten feld parken und darfst das nicht einen schritt verlassen und warten :-D
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Servus,
Der Großteil der kl. Antillen sind eigenständige Nationen (z.B. Barbados, St. Vincent und die Grenadinen, St. Lucia, Trinidad/ Tobago, Grenada......) die zum Teil zum Commonwealth gehören (Staatsoberhaupt: Queen Lisbeth). Damit sind sie nicht französisch. :hammer: ;) Nur Martinique, Marie-Galante und noch ein paar kleinere Inseln sind französisch. Der Nordteil von St. Maarten ist auch französisch während der Südteil (der mit dem schönen Strand direkt am Airport) zu den niederländischen Antillen gehört. StMaarten Süd und -Nord haben übrigens einen Nichtangriffspakt geschlossen für den Fall, dass Holland und Frankreich Krieg miteinander führen sollten. :-) Zurück zur Luftfahrt: Real kenne ich einige der kl. Antillen vom Boot bzw. Flugzeug. z.B. auf Union Island muss man zum Einklarieren (von See kommend) zum Flughafen laufen. Also wird Union Island auch "internationale" Flüge verarbeiten können. Aber bei der Runway und dem Approach bitte nicht mit 747! Ähnliches kenne ich für Saba per Flugzeug (Twin Otter): Da Seegebiet überflogen wird, muss der Pass vorgezeigt werden. Auch hier keine 747 da RWY mit 400 m STOL, aber vom Feinsten, der Anflug ist ganz großes Tennis! Im Süden von St. Lucia ist noch ein Flughafen wo Jumbos ankommen, ergo, international. Der Flughafen im Norden von St. Lucia, bei Castries, hat größere Turboprobs z.B. aus USA, ergo, international. Barbados, Trinidad, Curacao nach eigener Kontrolle ebenfalls Jumbo-fähig. Bonaire, Tobago, Grenada, St. Vincent bis 767 o.ä. Barbados war mal Zwischenstopp für Concorde. Soviel dazu. ;) Zusammenfassend: Die meisten Nationen dort haben nicht mehr als 1-2 Flughäfen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ankommendes Flugzeug aus demselben Land kommt und NICHT durch den Zoll muss ist quasi nada. Daraus folgt per Trivialbeweis: Alle Flüghäfen sind "Port of Entry". :-) Hoffe das hilft weiter Georg |
Sehr informativ!
Damit ist meine Frage gut beantwortet. Noch eine kleine konkretere Frage habe ich: Sind Le Raizet und Le Lamentin auf Guadelupe bzw. Martinique beide international? Ich nehme an ja, oder? |
Zitat:
Ich war mal vor Jahren mit einem Kreuzfahrtsschiff dort. Die Reise ging von New York auf die Bahamas und zurück. Das Schiff war von einer norwegischen Reederei, also norwegisches Hoheitsgebiet, das heißt, bei jedem Landausflug auf die Bahamas gab es eine Passkontrolle und die in New York eingeladenen (amerikanischen) Lebensmittel mussten nach der Reise vernichtet werden weil man ja keine Lebensmittel in die USA einführen darf... :-) |
Alle Airports der kleinen Antillen haben Zoll und Einwanderungsbehörden (Customs and Immigration) vor Ort und können somit international arbeiten. Dass ein Airport keine Behörden hat, ist dort unvorstellbar da ja 99 % aller Flüge aus dem Ausland kommen - auch wenn dies nur 20 km weg ist. Schaut euch die Landkarte mal an :-) Darum auch kleine Antillen.
Die großen Antillen (Hispaniola und Cuba) werden vielleicht auch Pisten ohne Behörden haben, aber kA. Mein lieber Herr Alfora: [Klugscheiß an :-) ] Schiffe sind nicht Hoheitsgebiet! Zwar kann man auf hoher See Sachen machen die sonst nicht gehen, z.b. Ehen schließen, aber das auch nur deswegen, weil es keine Gesetze gibt, die es einem verbieten. Diese Ehen werden dann aber nicht anerkannt. Anders ist es, wenn ein Standesbeamter anwesend ist. Für Kapitäne gilt übrigens dasselbe: Durch ihn geschlossene Ehen haben nur im (quasi rechtsfreien) Seeraum Bestand und werden an Land nicht anerkannt. [Doppelt-Klugscheiß an]Außer er ist auch noch Standesbeamter.[/] :D Wenn bei Landausflügen vom Kreuzfahrtschiff aus jedesmal der Pass geprüft wird, liegt es daran, dass es unmöglich ist, ein ganzes Schiff komplett einzuklarieren und der Schiffsrumpf eine doch passable temporäre Landesgrenze abgibt. Dann hat das Schiff aber den Dauerstatus Quarantäne, siehe unten, und dazu auch die gelbe Flagge gesetzt. Zitat:
Georg |
Zitat:
Wenn sich ein Schiff in internationalen Gewässern befindet, dann ist es definitiv Hoheitsgebiet des Landes unter dessen Flagge es fährt. Polizisten eines anderen Staates dürfen daher dort keine Polizeigewalt ausüben. Es gibt ja auch jetzt gerade in den USA noch viele Casino- oder Bordell-Schiffe, die ihre "Dienste" erst in internationalen Gewässern anbieten. Glückspiel ist ja dort, soviel ich weiß, nur in Nevada und den Indianergebieten gestattet. Dein Beispiel mit dem Standesbeamten beweist ja sogar diese Tatsache! Ein Standesbeamter auf einer staatenlosen Insel in internationalen Gewässern kann dort KEINE Ehe schließen. Ein Standesbeamter auf einem Schiff, dass unter der Flagge seines Landes fährt, hingegen schon. Aber ein Standesbeamter des Landes A kann KEINE Ehen in einem Land B schließen. Ich will da auch nicht weiter darauf herumreiten. Eine einfache Suche nach "schiff hoheitsgebiet" fördert außerdem schon genug Artikel und Urteile zu Tage. Ich habe außerdem nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichtet. Es wurden außerdem die Pässe ALLER Passagiere und ALLER Besatzungsmitglieder geprüft. Und zusätzlich musste man seinen Pass bei jedem Verlassen des Schiffs mithaben und stichprobenartig auch vorzeigen. Das Schiff lag dabei übrigens innerhalb der 3-Meilenzone. Da es aber auf dem Anfahrtsweg in internationale Gewässer gelangt ist, mussten danach bei der "Wiedereinreise" in die USA die Lebensmittel vernichtet werden. |
Zitat:
Polizisten dürfen nur auf Ihrem Hoheitsgebiet Polizeigewalt ausüben, soweit klar. Wenn Schiffe allerdings Hoheitsgebiet eines Staates X wären, hiesse dass ja, dass ein X-Cop, und nur ein X-Cop, dieses Schiff auf offener See kontrollieren dürfte. Dem ist aber nicht so. Denn es dürfte gar nicht kontrolliert werden, weder vom X- noch vom Y-Cop. Die Praxis zeigt aber, dass viele Staaten trotzdem kontrollieren. Die USA, um ein eklatantes Beispiel zu nennen, kontrolliert auch außerhalb ihrer Hoheitsgewässer wild alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Die deutsche Marine arbeitet und kontrolliert vorm Horn von Afrika. Hoheitsgebiet der kontrollierten Schiffe? Pustekuchen! Die Gesetzgebung, die sich in Deutschland mit der Staatszugehörigkeit von Schiffen auseinandersetzt, findet sich in Schiffsregister bzw. Flaggenzertifikat wieder. Damit kann man z.B. erreichen, dass die Besatzung eines Schiffes, die sich etwas zu Schulden hat kommen lassen, an Deutschland ausgeliefert werden muss wenn ein Abkommen mit dem betreffenden Land besteht. In der Gesetzgebung wird nicht geregelt, dass Dein Schiff deutsches Hoheitsgebiet ist. Wenn es soweit kommt, gilt sowieso das Recht des Stärkeren. Du kannst ja mal versuchen, dich zwischen Kuba und USA einer Kontrolle zu entziehen. Es werden sich dir ganz neue Horizonte eröffnen. :D :lol: Schiffe = Hoheitsgebiet ist Legende! Kriegsschiffe dagegen, auch deutsche, sind Hoheitsgebiet. Ein englischer General hat in der Karibik mal einen Felsen zum Kriegsschiff erklärt, ihn HMS Diamond Rock genannt und damit eine ganze Zeit lang den Franzosen auf der Nase rumgetanzt - oder wahrscheinlicher: rumgeballert. Und zwar direkt vor Martinique an der Einfahrt zur Bucht der Hauptstadt Fort de France! Womit wir ja wieder beim Ausgang des Thread wären. :-) :bier: |
Naja, schön langsam sollten wir wohl eher im Seerecht nachsehen oder in sonstigen internationalen Vereinbarungen. :-)
Zum Beispiel im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Dort legt der Artikel 91 die Staatszugehörigkeit der Schiffe fest: Zitat:
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Also ich habe mich mit diesem Thema bislang nicht auseinandergesetzt, aber wenn im Gesetz steht
Zitat:
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Denn nach deiner Argumentation wären ja auch Campingfahrzeuge, die in Holland auf dem Campingplatz abgestellt werden, quasi exterritoriales Gelände der Bundesrepublik Deutschland, und dürften ergo nur von deutschen Polizisten kontrolliert werden - holländische Polizisten hätten dort nichts zu suchen. Oder wenn sich ein Holländer zu Fuß nach Deutschland begibt, trägt er dann in seiner Jackentasche ein Stück niederländisches Staatsgebiet mit sich herum? |
Zitat:
Es ist aber auch ein großer Unterschied, ob sich Dein Wohnwagen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Landes steht oder mein Schiff sich in internationale Gewässern befindet, findest Du nicht? Ich nehme jetzt mal an, weil genauer habe ich das Seerechtsübereinkommen nicht durchgelesen, dass dort auch entsprechende Regelungen über die Polizeigewalt auf Schiffen in internationalen Gewässern drinstehen. Immerhin sind ja dort auch die diversen Meilenzonen beschrieben, die das Hoheitsgebiet eines Staates auf die angrenzenden Gewässer ausdehnen. Es geht ja außerdem um die Frage, ob ein Schiff in internationalen Gewässern ein Hoheitsgebiet darstellt oder nicht. Du schreibst ja selbst, dass es für Kriegsschiffe immer so ist und dass ein Standesbeamter auf zivilen Schiffen eine Ehe schließen darf, die auch anerkannt wird. Da ein Standesbeamter nur im eigenen Land Rechtsbefugnis hat (glaube ich), spricht das doch FÜR ein Hoheitsgebiet auf Schiffen, oder nicht? Nochmals, ich bin kein Rechtsanwalt und eigentlich interessiert mich das auch gar nicht so genau. :-) Ich finde es nur außerordentlich interessant, diesen Dingen auf den Grund zu gehen und darüber zu diskutieren. :D Und wenn jemand noch mehr Informationen darüber hat (bitte mit Quellenangabe), bitte schreiben. |
Stöbern macht Spaß! :D
Nächster Versuch: Der multilaterale Vertrag "Übereinkommen über die Hohe See" (Auf http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ unter diesem Kurztitel zu finden.) Zitat:
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Da dieser Vertrag multilateral ist, muss erst eine bestimmte Anzahl von Staaten diesen ratifizieren. Da die Liste der Unterzeichner aber sehr lang ist und außerdem der Vertrag aus dem Jahr 1958 stammt, ist es sehr wahrscheinlich, dass er gilt. ;) |
Ach weißt du, es gibt so viele Airports die Jumbotauglich sind aber nicht genutzt werden und wenn nur für kleinere Flugzeuge.
Wenn du auf solch einem Flugplatz landen willst, musste das einfach in deinen Flugplan so einbinden. Aber sowas habe ich bis jetzt noch nie gehört, das man erst einen Flughafen anfliegen muss, eh man zu einem anderen Fliegen darf. Außerdem ist das schwachsinn, denn das verbraucht eh nur kostbares Kerosin. Grüße Marc |
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Ich weiß die genau Antwort, ob ein Schiff ein Hoheitsgebiet ist oder keins, nicht. Ich würde ein Hoheitsgebiet intuitiv als Territorium eines Staates definieren. Das ein Schiff eine Staatszugehörigkeit besitzt, heißt nicht, das es Hoheitsgebiet darstellt. Auch wenn es praktisch vielleicht keinen Unterschied macht, muss es juristisch nicht dasselbe sein. Nächster Vergleich: In internationalen Gewässern treibt ein Deutscher kieloben und spielt toter Mann. Ist er jetzt dt. Hoheitsgebiet? P.S.: Das Hoheitsgebiet eines Staates erstreckt sich im Übrigen nicht nur auf das Territorium, sondern auch über den gesamten Luftraum bis zur Grenze des Weltraums, und andersherum durch den Boden bis zum Erdmittelpunkt (Auch wenn gegenwärtig kein Staat tatsächliche Hoheitsgewalt dort ausüben kann:D). |
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Das mit dem gespielten toten Mann wird wohl eher nicht in irgendwelchen Verträgen stehen. :D Wie gesagt, ich kann auch nur die Artikel des Vertrages interpretieren. Da dort steht, dass ein Staat die Hoheitsgewalt auf seinen Schiffen ausüben muss interpretiere ich das jetzt mal als analog zu einem Hoheitsgebiet. Ob es wirklich so ist, weiß ich nicht. ;) Im Prinzip ist das also alles über diverse multilaterale Verträge geregelt. Die gibt's ja auch für den Luftraum. Wer noch mehr darüber weiß, bitte melden, eh klar. |
Hier ist noch was.
http://forum.yacht.de/showthread.php...3&page=3&pp=10 -->Post #25 von Thomas_B, ich zitiere die Geschichte mal wortwörtlich.... Yacht unter deutscher Flagge und deutschem Heimathafen hat vor Marokko 2,3 Tonnen Haschisch gebunkert um diese Ladung nach Deutschland zu verbringen. Die Engländer haben relativ gute Übersicht über die Positionen der Yachten die großen Dunstkreis der englischen Inseln verkehren. Daher wird diese Yacht auch beobachtet als sie Kurs westlich von GB nimmt, um dann im Norden über die Nordsee Kurs wieder auf Detschland zu nehmen. Im Rahmen eines deutschen Ermittlungsverfahren in einer anderen Sache wird man auf diese Yacht aufmerksam und sucht nach ihr. Durch Verbindungen über den europäischen Zoll melden die Engländer, das besagte Yacht durch ihr Hoheitsgebiet hindurch sich in der Nordsee in internationalen Gewässern befinde. Es wäre aber möglich innerhalb von kurzer Zeit die Yacht aufzubringen. Und nun kommts: für dieses Aufbringen mußte seinerzeit das Justizministerium in Bonn eingeschaltet werden!!! Als dieses dann die Erlaubnis erteilt wurde, Aufbringen und Verbringen in UK-Gewässer, wurde die Yacht innerhalb von 6 h geentert. Nun passierte die nächste Sache: Der zuständige Hamburger Staatsanwalt fragte die Kollegen in Schottland, welches Strafe dort verhängt werden würde. Die wäre dort wohl höher ausgefallen und der Staatsanwalt wollte die beiden Täter dort belassen. Jetzt rief diese Auffassung das Justizministerium wiederum auf den Plan. Denn dieses Verhalten wäre nach dem Grundgesetz eine damals (1997/98) eine unzulässige Auslieferung von deutschen Staatbürgern vom Boden des Grundgesetzes gewesen: Boot/Schiff unter deutscher Flagge!! So wurden die beiden Täter überstellt und in Hamburg reechtskräftig verurteilt (Revision vom BGH verworfen). Merke: Auch wenn einige das Thema Flagge auf Yachten recht lax sehen oder auch keine Notwendigkeit, so hat doch den beiden Zeitgenossen,das Recht die deutsche Flagge zu führen (Flaggenrechtsgesetz),das eine oder andere Jahr in schottischen Gefängnissen erspart. ... Zitat Ende Das würde die Hoheitsgewalt erklären, die eintritt, wenn ein Schiff eine bestimmte Flagge führt. Dass der deutsche Justizminister vor dem Entern des Schiffes befragt worden ist, klärt aber nun doch nicht endgültig, ob Schiffe Hoheitsgebiet sind oder nicht, da wir nicht wissen, aus welchen Gründen das passiert ist. Ich bin mir zwar sicher, dass Schiffe kein Hoheitsgebiet sind, finde aber bei einer Suche auf forum.yacht.de auch Beiträge, die durchaus anderes vermuten lassen. Ich werde mal weitersuchen, es lässt mir keine Ruhe. :-) Georg |
Zitat:
Bei Straftaten des Kapitäns oder der Mannschaft ist der Gerichtsstand nämlich das Land unter dessen Flagge das Schiff fährt. |
So, jetzt isses klar:
Unter einer bestimmten Flagge registrierte Schiffe sind definitiv Hoheitsgebiet der betreffenden Nation, egal ob im Hafen oder auf hoher See, egal ob Sportboot oder Megatanker. *schnief* Und ich war mir so sicher. ;) Quelle: telefonisch durch Wasserschutzpolizei Stade, (hab nicht den ganzen Tag Zeit für Google :D ) Der Beamte hat mir erklärt, dass wenn z.B. auf einem unter englischer Flagge fahrenden Schiff, welches im Hamburger Hafen liegt, ein Mord geschieht, dürfen deutsche Polizisten nicht ermitteln. (Wortwörtlich: Die dürften sich dort totschlagen, wir könnten nichts machen). Außer natürlich, wenn das englische Konsulat die deutsche Polizei dazu auffordert (per Rechtshilfeersuchen). Dass man als Schiff trotzdem kontrolliert wird, hängt damit zusammen, dass Nationen innerhalb ihrer Hoheitsgrenzen Kontrollvollmachten haben um z.B. Zollverstöße feststellen zu können. Frohe Weihnachten! :bier: Georg |
Hmmm, widersprechen sich die Aussagen nicht? Wären die Schiffe anderer Nationen auch innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets (z.B. im Hafen liegend) ausländisches Territorium, dürfte der Zoll dort keine Autorität haben. Hat er aber Autorität, kann es sich nicht um ausländisches Hoheitsgebiet handeln.
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Zitat:
Überleg Dir das mal wie es früher bei den innereuropäischen Grenzen war, also vor EU und Schengen-Abkommen. Bei der Grenzstation des Ausreiselandes wirst Du überprüft, ob Du überhaupt ausreisen darfst (Pass vorhanden, nicht gesucht, usw.). Dann kommt das Niemandsland und dann die Grenzstation des Einreiselandes. Dort wirst Du überprüft, ob Du einreisen darfst, nicht schmuggelst, ein Visum besitzt usw. Rein technisch gesehen bist Du noch nicht eingereist! Trotzdem dürfen Dich die Zollbeamten des Einreiselandes überprüfen WEIL es entsprechende Zollabkommen und Visum-Regelungen gibt. Wohlgemerkt, hier sprechen wir von Zollabkommen. Bei Mord und Totschlag schaut die Sache wieder anders aus. |
Zitat:
Wenn ich eine gedachte Linie in diesem sog. Niemandsland überfahre bewege ich mich von Land A nach Land B. Einige Meter dahinter kontrolliert mich dann Land B. M. E. nach hat das eher techn. Gründe, sonst müssten die Zollhäuschen ja exakt Mauer an Mauer gebaut werden. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die Zollbeamten des Einreiselandes dürfen mich kontrollieren, weil ich mich auf ihrem Territorium befinde. Warum darf der Zoll Einreisende Personen am Flughafen kontrollieren? Weil der Flughafen Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes ist, in dem er sich befindet. Ich denke nicht, dass ein Visum- oder Zollabkommen die bauliche Situation an einem Grenzübergang zum Gegenstand hat. Es muss vielmehr ein Abkommen darüber geschlossen werden, wie man z. B. eine Autobahn von X in A nach Y in B baut. Dann einigt man sich über die Streckenführung (damit sich die Fahrbahnen nicht verfehlen) und dabei auch darüber, wie man den Grenzübergang im Sinne einer zügigen Abwicklung von Kontrollen und der Gewährleistung des Verkehrsflusses baulich gestaltet. |
Also ich sehe die Sache mal so:
Nach internationalen Recht erstrecken sich die Hoheitsrechte eines Staates auch auf Schiffe, die sich in internationalen Gewässern befinden und dessen Staatsflagge führen. Meiner Meinung nach müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Schiff Hoheitsgebiet ist:
Damit kann also ein Schiffskapitän eine rechtsgültige Eheschließung vornehmen. Natürlich muß man dann anschließend dort, wo man wohnt, zum Standesamt gehen und die Eheschließung bekanntgeben, wegen Änderung des Personenstandes und der Lohnsteuerklasse. Handelt es sich allerdings um ein Schiff, daß nicht unter deutscher Flagge fährt, kann es natürlich sein, daß die Eheschließung in Deutschland nicht anerkannt wird. So habe ich das jedenfalls auf Wikipedia nachgelesen. |
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