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So fliegt man richtig! Fragen, Antworten, Diskussionen zum Fliegen von Jets im FS

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Alt 13.12.2005, 12:53   #1
bvl
Master
 
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Beiträge: 630


Standard Rechtsfrage: (air)port of entry / international airport

Hallo,
ich war vor 2 Wochen virtuell in den kleinen Antillen. Da gibt es etliche 747-fähige Flugplätze, die jedoch NICHT als internationale Flughäfen ausgewiesen sind. Und ich habe da bisher auch (im Flusi) nur Air France gesehen (die Inseln sind ja auch noch französich).

Da ich früher häufiger gesegelt bin weiss ich, dass bestimmte Häfen als "port of entry" bezeichnet werden. Will ich von Italien nach Griechenland, so muss ich dort erst einen "port of entry" anlaufen, bevor ich woanders hin darf.

Gibt es das auch bei der Fliegerei? So eine Art "airport of entry"? Und sind das genau die, die sich "international airport" nennen?
Wenn ich auf die französichen Antillen will, und der Flugplatz ist nicht "international", muss ich dann erst in z.B. Paris zwischenlanden, und von dort aus weiter?

Ich beziehe mich mal nur auf den Standardfall, d.h. nicht auf Kriegszeiten, Nothilfe o.ä.

Bodo
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Alt 13.12.2005, 13:13   #2
Rider99
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Hi,

kann dir nur sagen, wie es in der General Aviation läuft. Da gibt es soganannte Zollflugplätze. Diese entsprechen eigentlich den "ports of entry". Wiener Neustadt/Ost (LOAN) ist einer dieser Zollflugplätze. Im Gegensatz zu internationalen Flughäfen wird aber bei den meisten Zollflugplätzen der Zoll nur "on request" geholt...

Grüsse,
Christoph
____________________________________
Stolzer PPL-Besitzer und IFR-Schüler!
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Alt 13.12.2005, 14:33   #3
Frank_IVAO
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Bahamas sollen auch so geil sein... von USA da drüber mit kleinflugzeug geht, aber da musste dann in einem markierten feld parken und darfst das nicht einen schritt verlassen und warten :-D
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Al: \"Wir machen uns ein gemeinsames Weihnachtsgeschenk, Peg! Ich kauf mir eine Knarre und Du bekommst die Kugel!!!\"
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Alt 13.12.2005, 19:55   #4
FutschiKato
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Servus,

Der Großteil der kl. Antillen sind eigenständige Nationen (z.B. Barbados, St. Vincent und die Grenadinen, St. Lucia, Trinidad/ Tobago, Grenada......) die zum Teil zum Commonwealth gehören (Staatsoberhaupt: Queen Lisbeth). Damit sind sie nicht französisch.
Nur Martinique, Marie-Galante und noch ein paar kleinere Inseln sind französisch. Der Nordteil von St. Maarten ist auch französisch während der Südteil (der mit dem schönen Strand direkt am Airport) zu den niederländischen Antillen gehört. StMaarten Süd und -Nord haben übrigens einen Nichtangriffspakt geschlossen für den Fall, dass Holland und Frankreich Krieg miteinander führen sollten.

Zurück zur Luftfahrt:
Real kenne ich einige der kl. Antillen vom Boot bzw. Flugzeug. z.B. auf Union Island muss man zum Einklarieren (von See kommend) zum Flughafen laufen. Also wird Union Island auch "internationale" Flüge verarbeiten können. Aber bei der Runway und dem Approach bitte nicht mit 747!
Ähnliches kenne ich für Saba per Flugzeug (Twin Otter): Da Seegebiet überflogen wird, muss der Pass vorgezeigt werden. Auch hier keine 747 da RWY mit 400 m STOL, aber vom Feinsten, der Anflug ist ganz großes Tennis!
Im Süden von St. Lucia ist noch ein Flughafen wo Jumbos ankommen, ergo, international. Der Flughafen im Norden von St. Lucia, bei Castries, hat größere Turboprobs z.B. aus USA, ergo, international.
Barbados, Trinidad, Curacao nach eigener Kontrolle ebenfalls Jumbo-fähig. Bonaire, Tobago, Grenada, St. Vincent bis 767 o.ä.
Barbados war mal Zwischenstopp für Concorde.
Soviel dazu.

Zusammenfassend: Die meisten Nationen dort haben nicht mehr als 1-2 Flughäfen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ankommendes Flugzeug aus demselben Land kommt und NICHT durch den Zoll muss ist quasi nada. Daraus folgt per Trivialbeweis: Alle Flüghäfen sind "Port of Entry".


Hoffe das hilft weiter
Georg
FutschiKato ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2005, 22:50   #5
bvl
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Sehr informativ!

Damit ist meine Frage gut beantwortet. Noch eine kleine konkretere Frage habe ich: Sind Le Raizet und Le Lamentin auf Guadelupe bzw. Martinique beide international? Ich nehme an ja, oder?
bvl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 08:27   #6
alfora
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Zitat:
Original geschrieben von Frank_IVAO
Bahamas sollen auch so geil sein... von USA da drüber mit kleinflugzeug geht, aber da musste dann in einem markierten feld parken und darfst das nicht einen schritt verlassen und warten :-D
Ja, das stimmt.

Ich war mal vor Jahren mit einem Kreuzfahrtsschiff dort. Die Reise ging von New York auf die Bahamas und zurück.

Das Schiff war von einer norwegischen Reederei, also norwegisches Hoheitsgebiet, das heißt, bei jedem Landausflug auf die Bahamas gab es eine Passkontrolle und die in New York eingeladenen (amerikanischen) Lebensmittel mussten nach der Reise vernichtet werden weil man ja keine Lebensmittel in die USA einführen darf...
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Alex

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United 239: \"Approach, I\'ve always wanted to say this... I\'ve got the little Fokker in sight.\"
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Alt 14.12.2005, 10:21   #7
FutschiKato
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Alle Airports der kleinen Antillen haben Zoll und Einwanderungsbehörden (Customs and Immigration) vor Ort und können somit international arbeiten. Dass ein Airport keine Behörden hat, ist dort unvorstellbar da ja 99 % aller Flüge aus dem Ausland kommen - auch wenn dies nur 20 km weg ist. Schaut euch die Landkarte mal an Darum auch kleine Antillen.
Die großen Antillen (Hispaniola und Cuba) werden vielleicht auch Pisten ohne Behörden haben, aber kA.


Mein lieber Herr Alfora: [Klugscheiß an ] Schiffe sind nicht Hoheitsgebiet! Zwar kann man auf hoher See Sachen machen die sonst nicht gehen, z.b. Ehen schließen, aber das auch nur deswegen, weil es keine Gesetze gibt, die es einem verbieten. Diese Ehen werden dann aber nicht anerkannt. Anders ist es, wenn ein Standesbeamter anwesend ist.
Für Kapitäne gilt übrigens dasselbe: Durch ihn geschlossene Ehen haben nur im (quasi rechtsfreien) Seeraum Bestand und werden an Land nicht anerkannt. [Doppelt-Klugscheiß an]Außer er ist auch noch Standesbeamter.[/]

Wenn bei Landausflügen vom Kreuzfahrtschiff aus jedesmal der Pass geprüft wird, liegt es daran, dass es unmöglich ist, ein ganzes Schiff komplett einzuklarieren und der Schiffsrumpf eine doch passable temporäre Landesgrenze abgibt. Dann hat das Schiff aber den Dauerstatus Quarantäne, siehe unten, und dazu auch die gelbe Flagge gesetzt.


Zitat:
von USA da drüber mit kleinflugzeug geht, aber da musste dann in einem markierten feld parken und darfst das nicht einen schritt verlassen und warten :-D
Das Gleiche gibt es z.B. für ankommende Schiffe auf Barbados: Auf der Seekarte ist ein Bereich (Bezeichnung "Quarantäne")eingezeichnet an dem man ankern muss, wenn man außerhalb der Öffnungszeiten der Behörden ankommt. Sobald die Behörden geöffnet haben muss man unverzüglich in den Hafen fahren und der Skipper muss alleine, die Crew bleibt an Bord, zu Zoll und Einwanderung.

Georg
FutschiKato ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 13:16   #8
alfora
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Zitat:
Original geschrieben von FutschiKato
Schiffe sind nicht Hoheitsgebiet!
Da bin ich mir nicht so sicher.

Wenn sich ein Schiff in internationalen Gewässern befindet, dann ist es definitiv Hoheitsgebiet des Landes unter dessen Flagge es fährt.

Polizisten eines anderen Staates dürfen daher dort keine Polizeigewalt ausüben. Es gibt ja auch jetzt gerade in den USA noch viele Casino- oder Bordell-Schiffe, die ihre "Dienste" erst in internationalen Gewässern anbieten. Glückspiel ist ja dort, soviel ich weiß, nur in Nevada und den Indianergebieten gestattet.

Dein Beispiel mit dem Standesbeamten beweist ja sogar diese Tatsache! Ein Standesbeamter auf einer staatenlosen Insel in internationalen Gewässern kann dort KEINE Ehe schließen. Ein Standesbeamter auf einem Schiff, dass unter der Flagge seines Landes fährt, hingegen schon. Aber ein Standesbeamter des Landes A kann KEINE Ehen in einem Land B schließen.

Ich will da auch nicht weiter darauf herumreiten. Eine einfache Suche nach "schiff hoheitsgebiet" fördert außerdem schon genug Artikel und Urteile zu Tage.

Ich habe außerdem nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichtet. Es wurden außerdem die Pässe ALLER Passagiere und ALLER Besatzungsmitglieder geprüft. Und zusätzlich musste man seinen Pass bei jedem Verlassen des Schiffs mithaben und stichprobenartig auch vorzeigen.

Das Schiff lag dabei übrigens innerhalb der 3-Meilenzone. Da es aber auf dem Anfahrtsweg in internationale Gewässer gelangt ist, mussten danach bei der "Wiedereinreise" in die USA die Lebensmittel vernichtet werden.
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alfora ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 17:17   #9
FutschiKato
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Zitat:
Wenn sich ein Schiff in internationalen Gewässern befindet, dann ist es definitiv Hoheitsgebiet des Landes unter dessen Flagge es fährt. Polizisten eines anderen Staates dürfen daher dort keine Polizeigewalt ausüben
No offence my friend, die Schlussfolgerung kann nicht stimmen!

Polizisten dürfen nur auf Ihrem Hoheitsgebiet Polizeigewalt ausüben, soweit klar. Wenn Schiffe allerdings Hoheitsgebiet eines Staates X wären, hiesse dass ja, dass ein X-Cop, und nur ein X-Cop, dieses Schiff auf offener See kontrollieren dürfte. Dem ist aber nicht so. Denn es dürfte gar nicht kontrolliert werden, weder vom X- noch vom Y-Cop.

Die Praxis zeigt aber, dass viele Staaten trotzdem kontrollieren. Die USA, um ein eklatantes Beispiel zu nennen, kontrolliert auch außerhalb ihrer Hoheitsgewässer wild alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Die deutsche Marine arbeitet und kontrolliert vorm Horn von Afrika. Hoheitsgebiet der kontrollierten Schiffe? Pustekuchen!

Die Gesetzgebung, die sich in Deutschland mit der Staatszugehörigkeit von Schiffen auseinandersetzt, findet sich in Schiffsregister bzw. Flaggenzertifikat wieder. Damit kann man z.B. erreichen, dass die Besatzung eines Schiffes, die sich etwas zu Schulden hat kommen lassen, an Deutschland ausgeliefert werden muss wenn ein Abkommen mit dem betreffenden Land besteht.
In der Gesetzgebung wird nicht geregelt, dass Dein Schiff deutsches Hoheitsgebiet ist. Wenn es soweit kommt, gilt sowieso das Recht des Stärkeren. Du kannst ja mal versuchen, dich zwischen Kuba und USA einer Kontrolle zu entziehen. Es werden sich dir ganz neue Horizonte eröffnen.

Schiffe = Hoheitsgebiet ist Legende!

Kriegsschiffe dagegen, auch deutsche, sind Hoheitsgebiet. Ein englischer General hat in der Karibik mal einen Felsen zum Kriegsschiff erklärt, ihn HMS Diamond Rock genannt und damit eine ganze Zeit lang den Franzosen auf der Nase rumgetanzt - oder wahrscheinlicher: rumgeballert. Und zwar direkt vor Martinique an der Einfahrt zur Bucht der Hauptstadt Fort de France! Womit wir ja wieder beim Ausgang des Thread wären.
FutschiKato ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 20:55   #10
alfora
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Naja, schön langsam sollten wir wohl eher im Seerecht nachsehen oder in sonstigen internationalen Vereinbarungen.

Zum Beispiel im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Dort legt der Artikel 91 die Staatszugehörigkeit der Schiffe fest:

Zitat:
Artikel 91
Staatszugehörigkeit der Schiffe

(1) Jeder Staat legt die Bedingungen fest, zu denen er Schiffen
seine Staatszugehörigkeit gewährt, sie in seinem Hoheitsgebiet in das
Schiffsregister einträgt und ihnen das Recht einräumt, seine Flagge
zu führen. Schiffe besitzen die Staatszugehörigkeit des Staates,
dessen Flagge zu führen sie berechtigt sind.
Zwischen dem Staat und
dem Schiff muß eine echte Verbindung bestehen.
(2) Jeder Staat stellt den Schiffen, denen er das Recht einräumt,
seine Flagge zu führen, entsprechende Dokumente aus.
Ich kann daher nur bei meiner ursprünglichen Behauptung bleiben. Ich bin aber kein Rechtsanwalt und kann daher den Unterschied zwischen "Staatszugehörigkeit" und "Hoheitsgebiet" eines Schiffes nicht wirklich beurteilen.
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