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-   -   Musikindustrie nun auch gegen Radiomitschnitt (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=149003)

Bender Unit 22 31.10.2004 15:13

Musikindustrie nun auch gegen Radiomitschnitt
 
Der Verband der deutschen Phonoverbände (IFPI) hat seine Forderungen zur Einschränkung des Rechts auf Privatkopien noch einmal bekräftigt. Aus Sicht der Branchenvertreter soll es nicht erlaubt sein, Mitschnitt aus dem Radio oder dem Internet zu machen.

Niedrigere Umsatzverluste

Die Vertreter der IFPI meldeten zwar erneut Verluste in den Umsätzen, diese würden edoch geringer ausfallen als in den letzten Jahren. Dies sei ein Zeichen, dass die Musikindustrie in die richtige Richtung arbeite und die Maßnahmen gegen Raubkopierer Früchten tragen würden. Um diesen Trend weiter fortzuführen, verlangt die deutsche Musikindustrie nun weitere Anstrengungen und mehr Rechte. Als verbesserungswürdig sehen die Branchenvertreter vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vielfältigen Kopiermöglichkeiten für Rundfunk- und Internetradioprogramme, so der IFPI-Vorsitzende Gebhardt. "Hier muss der Gesetzgeber konsequent tätig werden, wenn er der technischen Entwicklung nicht dauernd hinterherhinken will", meint Gebhardt.

quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1840144

jetzt sinds je schon ganz deppert... wenns so weitergeht habens bald auch noch den letzten musikkäufer verärgert...

rev.antun 31.10.2004 15:26

de sind ja schon komplet deppat, wird bald soweit sein das ned amal deine eingene musik kopiern darfst.

JetStreamer 31.10.2004 16:24

Ich habe auch schon das Gefühl, daß die Musikindustrie nichts mehr verkaufen will! Die verkraulen ihre Kunden und klagen dann über Umsatzeinbußen...

Bender Unit 22 31.10.2004 16:45

alleine dass sie über so was nur nach"denken" ärgert mich schon...

haben die technologie der letzten 10 jahre verschlafen (die dachten nach der einführung der überteuerten audio cd hättens auf ewig ausgesorgt) und jetzt sind dann alle anderen schuld ... die bösen kunden, der schlechte gesetzgeber, das böse internet, das universum usw.

von der scheisse ala superstar, starmania sendungen reden wir mal garnicht...

frazzz 31.10.2004 16:47

wieder nix neues.

solche versuche gab es schon früher...

Mitglied 31.10.2004 16:54

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
wieder nix neues.

solche versuche gab es schon früher...

stimmt nicht,denn digitale mitschnitte gabs eigentlich nur über sat.
erst mit breitband kam dieses problem auf.
es ist nicht erlaubt dig. Mitschnitte zu tätigen,analog schon.
war gestern im TV,hab mich auch geärgert.

das problem kommt jetzt auf die anbieter zu,denn die ,die gebühren verlangen(realplay,etc.') werden jetzt schwitzen .

wenn die für eine cd nur 10.- verlangen würden,wäre das problem gelöst,aber 16-20.- ist definitiv zuviel.

jak 31.10.2004 17:21

Wieso soll digitaler Mitschnitt nicht erlaubt sein? :confused:
Zitat:

Index
20/08 Urheberrecht

Text
Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch.
§42
...
(5) Ist von eimen Werk, das durch Rundfunk gesendet oder auf einem
zu Handelszwecken hergestellten Bild- oder Schallträger festgehalten
worden ist, seiner Art nach zu erwarten, daß es durch Festhalten auf
einem Bild- oder Schallträger zum eigenen Gebrauch vervielfältigt
wird, so hat der Urheber, wenn unbespielte Bild- oder Schallträger,
die für solche Vervielfältigungen geeignet sind, oder andere Bild-
oder Schallträger, die hiefür bestimmt sind, (Trägermaterial) im
Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommen, Anspruch auf
eine angemessene Vergütung, es sei denn, daß das Trägermaterial
nicht im Inland oder nicht für solche Vervielfältigungen zum eigenen
Gebrauch benutzt wird; Glaubhaftmachung genügt. Bei der Bemessung
der Vergütung ist insbesondere auf die Spieldauer Bedacht zu nehmen.
Die Vergütung hat derjenige zu leisten, der das Trägermaterial im
Inland als erster gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringt.
Wer Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich, jedoch
nicht als erster, in den Verkehr bringt oder feilhält, haftet wie
ein Bürge und Zahler. Von dieser Haftung ist ausgenommen, wer im
Vierteljahr Schallträger mit nicht mehr als 5 000 Stunden Spieldauer
und Bildträger mit nicht mehr als 10 000 Stunden Spieldauer
bezieht.
(6) Ansprüche nach dem Abs. 5 können nur von
Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
(7) Wer Trägermaterial zu einem Preis gekauft hat, der die
angemessene Vergütung einschließt, es jedoch für eine
Vervielfältigung zum nichteigenen Gebrauch benutzt, kann von der
Verwertungsgesellschaft die Zurückzahlung der angemessenen
Vergütung fordern, es sei denn, daß der nichteigene Gebrauch eine
freie Werknutzung ist; Glaubhaftmachung genügt.
<edit>Quelle: ris.bka.gv.at
</edit>

Meine Meinung:
Wenn du also den Mitschnitt auf eine Cd Brennst für die Gebühren entrichtet wurden (in AT AFAIK an die AKM) ist rechtlich gesehen alles in Ordnung. Wie's mit Festplatten aussieht????

Jak

rev.antun 31.10.2004 17:23

sollten mal über eine andere preispolitk nachdenken, weil soooo wenig verdienen die musik multis eh ned :ms:

jak 31.10.2004 17:33

Was mich stört, ist das bei den ganzen Verkaufsstatistiken einiges nicht berücksichtigt wird:
.) die generelle Konjunktur
.) das die Leute im Lauf der letzten 5 Jahre nicht wesentlich mehr verdienen, aber Geld für andere Dinge ausgeben wie z.B. Mobiltelefone

Eine Cd ist ein Luxusartikel. Und ein großer Teil des Umsatzes wurde sicher mit Teenies gemacht, die derzeit ihr Geld vor allem in Klingeltöne und die Handyrechnung stecken.

Jak

Mitglied 31.10.2004 17:43

Zitat:

Original geschrieben von jak
Wieso soll digitaler Mitschnitt nicht erlaubt sein? :confused:

<edit>Quelle: ris.bka.gv.at
</edit>

Meine Meinung:
Wenn du also den Mitschnitt auf eine Cd Brennst für die Gebühren entrichtet wurden (in AT AFAIK an die AKM) ist rechtlich gesehen alles in Ordnung. Wie's mit Festplatten aussieht????

Jak

ist deine Harddisk vergebührt?
und das gilt eigentlich für analog,denn da istz es nicht mehr das original!

das problem herrscht ja nur bei digitalem mitschnitt.

daher auch der kopierschutz auf cd,die du aber analog genauso kopieren kannst.
aber da ist es nicht mehr original.

ich kann dir auch nur sagen was gestern im tv diskutiert wurde,und die plattenfirmen sind bei digitalen kopien z.zt. nicht ansprechbar.

rev.antun 31.10.2004 17:45

Zitat:

Original geschrieben von jak
ihr Geld vor allem in Klingeltöne und die Handyrechnung stecken.
ist da nicht wiedrum die musikindustrie daran beteiligt?

ruffy_mike 31.10.2004 21:53

Zitat:

Original geschrieben von Mitglied
ist deine Harddisk vergebührt?
und das gilt eigentlich für analog,denn da istz es nicht mehr das original!

das problem herrscht ja nur bei digitalem mitschnitt.

daher auch der kopierschutz auf cd,die du aber analog genauso kopieren kannst.
aber da ist es nicht mehr original.

ich kann dir auch nur sagen was gestern im tv diskutiert wurde,und die plattenfirmen sind bei digitalen kopien z.zt. nicht ansprechbar.

Das mit analog und digital ist doch auch ein Schwachsinn, ein mp3-File ist auch keine 1:1 Kopie (also nicht mehr das Original), bzw. klingt eine Analogkopie mit entsprechend guter Aufnahme wesentlich besser als die verbreiteten 128kbit mp3's...

Der Unterschied ist halt', dass man bei analog kaum einen Kopierschutz realisieren kann ("was hinten raus kommt, kommt raus"), während bei den Digitalkopien schon von Anfang an an den Kopierschutz gedacht wurde (vgl. zB Minidisc)

JetStreamer 01.11.2004 08:07

Stimmt insofern. Wie soll denn ein Kopierschutz für analoge Übertragung ermöglicht werden? Wenn ein Signal rauskommt, dann kann man es auch aufzeichnen. Das war schon immer so und das wird auch immer so bleiben ...

Mitglied 01.11.2004 12:03

Zitat:

Original geschrieben von JetStreamer
Stimmt insofern. Wie soll denn ein Kopierschutz für analoge Übertragung ermöglicht werden? Wenn ein Signal rauskommt, dann kann man es auch aufzeichnen. Das war schon immer so und das wird auch immer so bleiben ...
stimmt.
aber die qualität ist nicht mehr 1:1

aber bei digitalen schon,sogar nach umgehung des kopierschutzes.

und ich würde auch cd`s saugen,aber nicht zu einem preis für eine Laden-CD ,mit schlechterer qualität.
denn 0,99.- pro song ist wucher.

jak 01.11.2004 12:27

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
ist da nicht wiedrum die musikindustrie daran beteiligt?
An der Handyrechnung nicht, an Klingeltönen schon (wobei ich mir sicher bin, daß es genügend Anbieter gibt, die nichts zahlen). Allerdings sind die einnahmen aus Klingeltönen sicher geringer als für eine Cd, außerdem scheinen sie nicht unter dem Posten Cd-Verkäufe auf. Und der große Jammer ist ja, daß die Cd-Verkäufe sinken.
Meine Kernthese ist einfach, daß die Leute ihr Geld für Dinge ausgeben, die es Mitte der 90er noch nicht gab.

@mitglied:
Noch nicht, aber die GEMA in Deutschland arbeitet ja schon daran.
Da das Gesetz noch aus analogen Zeiten stammt kennt es die Unterscheidung digitale/analoge Kopie nicht. Der Sinn der Pauschalabgaben war es aber IMHO zu verhindern, daß ein Kopierverbot eingeführt wird, daß in der Praxis nicht überwachbar ist und das einen unverhältnissmäßigen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet hätte.
Und von diesem Standpunkt ist es egal, ob digital oder analog.

Jak

rev.antun 01.11.2004 13:19

Zitat:

Original geschrieben von jak
An der Handyrechnung nicht, an Klingeltönen schon (wobei ich mir sicher bin, daß es genügend Anbieter gibt, die nichts zahlen). Allerdings sind die einnahmen aus Klingeltönen sicher geringer als für eine Cd, außerdem scheinen sie nicht unter dem Posten Cd-Verkäufe auf. Und der große Jammer ist ja, daß die Cd-Verkäufe sinken.
Meine Kernthese ist einfach, daß die Leute ihr Geld für Dinge ausgeben, die es Mitte der 90er noch nicht gab.

ich meinte auch die klingeltöne ;)

betreffend kaufverhalten musikindustrie, da hab ich schon mal einen entsprechenden thread eröffnet.

dazu gab es ein studie -> http://www.unc.edu/~cigar/papers/Fil..._March2004.pdf

Burschi 01.11.2004 13:38

Zitat:

Original geschrieben von jak

Meine Kernthese ist einfach, daß die Leute ihr Geld für Dinge ausgeben, die es Mitte der 90er noch nicht gab.


Stimmt : Ist doch dasselbe in der Spielwarenindustrie. Die leiden unter den Konsolen- und Pc-Spielen, unter den Handys, usw. Kurzgesagt: Die Leute kaufen statt Brettspielen und Lego eben Playstation und Co. Nur können die halt nicht behapten, dass die Verkaufsrückgänge durch Raubkopien verursacht werden.

jak 01.11.2004 14:45

Hast du etwa keine Raubkopierten Brettspiele zuhause ????






;)

Jak

JetStreamer 01.11.2004 18:30

Da leidet aber meist die Qualität, wenn du das Brett in den S/W-Kopierer tust :p

Burschi 01.11.2004 20:43

Zitat:

Original geschrieben von jak
Hast du etwa keine Raubkopierten Brettspiele zuhause ????;)

Jak

In meiner Kindheit (50er Jahre) Hat mir meine Mutter mal wirklich so ein Spiel gebastelt, war glaub ich dem
"Fang den Hut" nachgemacht.
Mangels Bedarf kopier ich keine Spiele...

LZ 01.11.2004 22:15

Abend,
was mich an dieser ganzen Diskusion mal interessiert: wie bekommen die öffentlichen Büchereien das eigentlich hin? CD und DVD Verleih? Hat wer da Einblick in die Materie des Verleihwesens und den zugrundeliegenden Gesetzen?
z.B. http://katalog.buechereien.wien.at/index.asp dort mal "Metallica" eingeben und voila!

lg robert

jak 01.11.2004 23:16

http://www.ris.bka.gv.at beantwortet auch diese Frage:
Zitat:

§/Artikel/Anlage
§ 16
Inkrafttretedatum
20030701
Index
20/08 Urheberrecht
Text
Verbreitungsrecht.

§ 16. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu
verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine
Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der
Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden.
...
(3) Dem Verbreitungsrecht unterliegen - vorbehaltlich des § 16a -
Werkstücke nicht, die mit Einwilligung des Berechtigten durch
Übertragung des Eigentums in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden sind.
...
(5) Wo sich dieses Gesetz des Ausdrucks "ein Werk verbreiten"
bedient, ist darunter nur die nach den Absätzen 1 bis 3 dem Urheber
vorbehalten Verbreitung von Werkstücken zu verstehen.



§/Artikel/Anlage
§ 16A
Index
20/08 Urheberrecht
Text
Vermieten und Verleihen

§ 16a. (1) § 16 Abs. 3 gilt nicht für das Vermieten (Abs. 3) von
Werkstücken.
(2) § 16 Abs. 3 gilt für das Verleihen (Abs. 3) von Werkstücken mit
der Maßgabe, daß der Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung
hat. Solche Ansprüche können nur von Verwertungsgesellschaften
geltend gemacht werden.
(3) Im Sinn dieser Bestimmung ist unter Vermieten die zeitlich
begrenzte, Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung zu verstehen,
unter Verleihen die zeitlich begrenzte, nicht Erwerbszwecken dienende
Gebrauchsüberlassung durch eine der Öffentlichkeit zugängliche
Einrichtung (Bibliothek, Bild- oder Schallträgersammlung, Artothek
und dergleichen).

Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 56b
Inkrafttretedatum
19960401
Außerkrafttretedatum
99999999
Index
20/08 Urheberrecht
Text
Benutzung von Bild- oder Schallträgern in Bibliotheken

§ 56b. (1) Der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen
(Bibliothek, Bild- oder Schallträgersammlung und dergleichen) dürfen
Bild- oder Schallträger zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und
Vorführungen der darauf festgehaltenen Werke für jeweils nicht mehr
als zwei Besucher der Einrichtung benützen, sofern dies nicht zu
Erwerbszwecken geschieht. Hiefür steht dem Urheber ein Anspruch auf
angemessene Vergütung zu. Solche Ansprüche können nur von
Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Die Bibliotheken haben also eine Sonderregelung (§16a), da sie die Werke verleihen und nicht vermieten.

Jak

maXTC 01.11.2004 23:19

damn, bin ich froh, dass ich mir den dreck vom radio nicht mal anhöre... ;)

wie wäre es mit todesstrafe für selber singen unter der dusche, zumindest wenn man ein urheberrechtlich geschütztes lied singt und der nachbar es dem heimatschutz meldet...

ups, sowas haben wie ja (noch) nicht... ;)

.
.
.
.
.
.

hmm, wer läutet um die zeit noch bei mir? ;)

Burschi 02.11.2004 11:57

Heimatschutz, Blockwart, Patriot Act,...kommt alles noch. Man muss doch was gegen die Terrorgefahr tun , net wahr?

JetStreamer 02.11.2004 11:57

Fang ja nicht an am Telefon zu singen! Da verbreitest du ja schon deine "Raubkopien":D :D

Mitglied 02.11.2004 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Burschi
Heimatschutz, Blockwart, Patriot Act,...kommt alles noch. Man muss doch was gegen die Terrorgefahr tun , net wahr?
alles schon da gewesen, der osten hat sich erst davon verabschiedet.
daher mussten die weltherrscher,illuminaten,wieder ein ereignis vorschieben um es wieder einzuführen.

der amistaat,und viele vom rest der welt,sind ja mittlerweile wieder stasi-staaten.
jeder ist verdächtig,jeder download illegal,wenns an schaas lässt bist sowieso unten durch.


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