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Frage zum Umtausch von Spielen...
Okay diese Frage beschäftigt mich nun schon seit einiger Zeit. Inwieweit sind Händler (sei es Media-Markt, Saturn usw.) verpflichtet Spiele zurückzunehmen.
Ich bin Leser der deutschen Gamestar und weis durch diese Quelle, dass es in D rechtlich verankert ist, dass man auch ein Spiel zurückgeben kann, wenn es nicht wie versprochen funktioniert. (z.b. Söldner imens buggy, oder Splinter Cell 2, das nur mit deaktivierten Daemon-Tools oder Nero funztz) Ein guter Freund von mir hatte nämlich das Problem beim Media-Markt, dass der Händler ein Spiel nicht zurücknehmen wollte, (Oben beschriebenes Splinter Cell2) da es ja kopiert worden sein könnte. Kann mir da jemand der sich in der Österreichischen Konsumentenschutz Situation ausskennt ein bisschen nachelfen? (Wäre sicher schon mal ein anderer Standpunkt, wenn man dem Händler sagen kann das es in Ö rechtlich so und so aussieht und er das Produkt bitte zurücknehmen soll,da man vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, als wie wenn man nur sagt sie müssen es nehmen) Vielen Dank schon mal im Voraus! |
Ich habe schon öfters Games zurückgebracht, entweder wenns unspielbar war... hatte mal massieve Probleme bei einem Game... bei einem anderen war eine falsche Seriennummer drauf... habe mir dann ein anderes Game ausgesucht!
Wenn das Game wirklich nicht funktioniert, kannst es sicher umtauschen. Libro hast sogar immer die Games umgetauscht ohne viel zu fragen :D bis er Konkurs hatte ;) ... jetzt macht er das auch nicht mehr so ohne weiters. mfg Gothic |
Bei mir selbst gab es bis jetzt auch noch keine Probleme, die Frage ist nur, ob das Umtauschen nur auf Kulanz des Händlers basiert, oder ob ich auch auf mein Recht pochen kann. Und was definiert unspielbar, usw...?
Ich würde mich ja gerne durch das Ö recht durchlesen, (hah der war gut) aber ich wüsste nicht einmal wo ich überhaupt anfangen sollte. Desshalb wäre es echt hilfreich, wenn sich jemand der sich in diesem Gebiet auskennt mir vielleicht den einen oder anderen Link zum Nachlesen oder Paragrafen nennen könnte. Aber danke erstmal für deine schnelle Antwort. |
okay, ich bin kein anwalt, aber ich halte es bei computerspielen für eine kulanzfrage, da du in der regel ein problem haben wirst den/die mängel zu beweisen. will sagen, oft liegt es am system des users und im geschäft funktioniert das spiel tadellos.
ad bugs: afaik überhaupt eine grauzone mit der sicher der gesetzgeber noch nie beschäftigt hat. wäre auch sehr schwierig zu definieren. beste grüße gleeful |
Bei mir hat er mir das mit der Seriennummer erst geglaubt, als er es installiert hatte, im Geschäft! :mad:
Aber auch bei mancher Hardware hatte ich schon probleme beim Umtausch! ... habe zB sehr viel bei ditech gekauft ... aber wenn ich dann was vom Service brauche ... dort vorher angerufen habe ... wurde ich behandelt wie wenn ich absichtlich was hin machen würde :eek: ... |
Hi,
meines Wissens nach hast du ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht ohne Grund vom Vertrag (egal welcher Art). Da du das Produkt aber schon geöffnet hast musst du einen Grund nennen das es nicht geht (zb, kanns nicht installieren). Dann muss er das Teil zurücknehmen. Aber du musst ihm die Möglichkeit zur Reparatur geben. Was bei Software schwierig sein wird. Aja, die Rechnerangabe auf dem Spiel (minimum-requirements) solltest schon erfüllen. Zitat:
alle angaben ohne Gewähr ;) |
Fällt das nicht unter Gewährleistungsrecht :( Ich meine wenn die minimal Voraussetzungen für das Spiele vorhanden sind, und auf der Packung nicht ausdrücklich steht:
Zitat:
Wenn ich eine Un-CD kauf und sie im Auto nicht spielen kann, dann kann ich sie doch auch zurückbringen :confused: lg Peter |
Genau das ist es ja! Natürlich muss ich sicherstellen, das ich die Systemvoraussetzungen einhalte, jedoch Hinweise auf inkompatiblität mit Nero & Daemon-Tools lassen sich nicht finden. Ich weis z.b. das es nach Deutschem Recht vollkommen legal ist auf eine Wandlung des Kaufvertrages zu bestehen, wenn ein solcher Fall eintritt.
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Grundsätzlich kannst davon ausgehen, wenn in Deutschland das Gesetz ist, ist es bei uns auch so. Die EU gibt nämlich Richtlinien vor die von den Mitgliedsländern umgesetzt werden müssen. Also dürfte bei uns das Gesetz ähnlich lauten.
Also geh nochmal ins Geschäft und verlange es nochmal. Sag halt du hast dich rechtlich erkundigt und das du das Recht hast auf Wandlung, wenn das Produkt nicht den versprochenen Anforderungen entspricht bzw. nicht funktioniert. |
Ich hab leider nur Quellen des Deutschen GEsetzes gefunden. Weis jemand ob das auch auf Ö zutrifft?
Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch: Laut §437 kann eine Person Nacherfüllung verlangen, oder vom Kaufvertrag zurücktreten, sobald Mängel an der Sache festellen. Im Klartext: Wenn das Spiel schwerwiegende Fehler aufweist, muss der Händler Ersatz leisten. Als sogenannte Sachmängel gelten etwa ein fehlendes Handbuch oder zerkratzte CDs. Aber auch schwerwiegende Bugs wie bei Söldner oder ein Kopierschutz, der den Rechner nach Brennprogrammen absucht. Zitat: Jürgen Schröder, Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Wenn ich ein Spiel kaufe, dann muss ich als legitimer Nutzer davon ausgehen dürfen, dass es auf meinem Rechner problemlos läuft. Solch ein Kopierschutz brandmarkt Nutzer (anm. ein Kopierschutz der die deinstallation von Brennprogrammen verlangt)von Brennprogrammen pauschal als Raubkopierer, auch wenn sie nur eigene Fotos auf CDs speichern. Spiele mit diesem Kopierschutz haben einen Mangel, und ich kann mein Geld zurückverlangen. Wenn ich in D mit dieser Begründung hingehe und auf den $ sowie Verbraucherschutz hinweise würde ich sicher kein Problem haben, jetzt fehlt mir nur noch etwas vergleichbares für Ö- Danke erstmal für eure Antworten und Vorschläge. Mal schauen ob ich noch etwas finde. |
ich kannte mal eine libro verkäuferin, die hat alle spiele, CDs und DVDs umgetauscht, sogar verbrannte rohlinge hat sie zurückgenommen und man bekam neu... :lol:
aber ich glaub' die ist jetzt arbeitslos :D |
Zitat:
grundsätzlich ähneln sich viele gesetze in DE und AT ... aber es gibt oft auch enorme unterschiede (die meist erst bei detailierterer betrachtung ersichtlich werden) - vor allem in bereichen, wo von der EU noch keine entsprechende richtlinie erlassen wurde ... |
Zitat:
Kunde: Möchte das zurückgeben! Verkäuferin: Warum? Kunde: Sollte ein Geschenk werden, hat er aber schon. Verkäuferin: Aber es ist ja schon offen! Kunde: Ja hab ich so gekauft. Verkäuferin: Hams das eh nicht kopiert. Kunde: Nein natürlich nicht. Verkäuferin: Na dann suchen sie sich was um den Preis aus. Kunde: Geld zurück geht nicht? Verkäuferin: Nein, leider. Kunde: Kauft einige Packungen Rohlinge und geht :D mfg Gothic |
Zitat:
Grundsätzlich gibt es schon ein ähnliches Gesetz dazu für uns in Ö, allerdings inwiefern ein Kopierschutz einen schweren Mangel darstellt, ist bestenfalls Auslegungssache. Problem mit diesen allgemeinen bürgerlichen Gesetzen ist, dass die großteils noch aus dem Jahre Schnee sind, und sich daher - vor allem in Zusammenhang mit der modernen Technik - sich jede Menge Ungereimtheiten ergeben. Einige Dinge liegen klar auf der Hand, beispielsweise Handbuch fehlt => Umtausch, Handbuch nachliefern oder Preisminderung, aber wenn das Spiel aufgrund (illegaler? :rolleyes: ) Zusatzsoftware am PC nicht lauft ... schwer zu beantworten! Das mit den EU-Richtlinien übrigens... das bezieht sich aben nur auf einzelne, von der EU erlassene Richtlinien, und nicht generell auf alle Gesetze im EU-Raum. Soweit ich weiß gibt es keine EU-Richtlinie (Verordnung? :rollyes: ) "alle Gesetze müssen gleich sein"... |
Zitat:
Erm seit wann ist Nero oder Daemon-Tools illegal? Nero ist ein sehr gutes Brennprogramm, und Daemon Tools sind ebenfalls ein völlig legals freeware Tool. Ist es nicht eher illegal, wenn ein Program die deinstallation von legaler Software verlangt? |
*Edit*
Doppel Post sorry. |
*Edit*
Naja machen wir Trippelpost draus und die Sache hat sich. Sorry nochmal. |
Ich hab das Problem mit Doom III und FarCry, die mögen beide CloneCD nicht. Wer soll mir vorschreiben mit was ich meine Sicherungskopien mache und meine CDs brenne :motz: . Die können gerne zu mir nach Hause kommen, da sind ausschliesslich Originalcds für die Programme auf meinem Rechner und dann ärgert so ein Kopierschutz schon sehr :(
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^^
Wenn wir schon beim Thema Kopierschutz sind, hasst ihr es auch so, wenn ein Spiel immer wieder verlangt die Original CD einzulegen? Ich hasse es, nicht nur weil ich oft ein paar verschiedene Spiele spiele und daher immer wieder nach den CD's kramen muss sondern auch, weil man ja von vorneherein als Raubkopierer gebrandmarkt wird. Ich mache mir des öfteren ein Image meiner Original CD einfach um den lästigen CD wechseln zu entgehen (160GB Platte sei Dank), was mich auch interessieren würde, ob es legal ist eine NOCD exe zu verwenden. (Ich hab ja schliesslich die Original CD) Für die, die nicht wissen was das ist: Es ist eine leicht veränderte .exe die die CD Abfrage umgeht. Hmm ich denke ich kann die Frage selbst beantworten, Änderungen des Programcodes dürften wohl verboten sein. Naja wo kein Kläger... |
^^
Wenn wir schon beim Thema Kopierschutz sind, hasst ihr es auch so, wenn ein Spiel immer wieder verlangt die Original CD einzulegen? Ich hasse es, nicht nur weil ich oft ein paar verschiedene Spiele spiele und daher immer wieder nach den CD's kramen muss sondern auch, weil man ja von vorneherein als Raubkopierer gebrandmarkt wird. Ich mache mir des öfteren ein Image meiner Original CD einfach um den lästigen CD wechseln zu entgehen (160GB Platte sei Dank), was mich auch interessieren würde, ob es legal ist eine NOCD exe zu verwenden. (Ich hab ja schliesslich die Original CD) Für die, die nicht wissen was das ist: Es ist eine leicht veränderte .exe die die CD Abfrage umgeht. Hmm ich denke ich kann die Frage selbst beantworten, Änderungen des Programcodes dürften wohl verboten sein. Naja wo kein Kläger... |
http://www.ris.bka.gv.at/
Ich mache mir immer Ausdrucke von Foren, die die Probleme bei meinen Spielen beschreiben. Damit geht es dann zum Händler. Einem Umtausch stimmt er immer zu. Da das Produkt allerdings fehlerhaft ist, könntest Du eigentlich auch eine Frist zum Nachbessern setzen und dann auf Wandlung (Geld zurück) bestehen. *Offtopic* Zu Spielen allgemein: Aktueller Fall Obscure -----> stürzt am PC immer ab, wenn man die Landkarte von der Wand nimmt (nach ca 5 Minuten Spielzeit). Testen die Spielefirmen überhaupt nicht mehr? Bis jetzt kein Patch erschienen. Neue Steigerungsstufe: Bei Westerner gibt es nach dem Patch mehr Fehler als vorher!!! Patches werden also auch nicht mehr getestet. Ich verstehe die Leute, die Spiele kopieren und nicht kaufen. Für solche Frechheiten gebe ich auch kein Geld mehr aus. Kaufe mir noch Spiele für die Konsolen, solange, bis durch die Internetanbindung der Konsolen die Spiele ebenfalls halbfertig verkauft werden. Dann ist Schluß mit Kaufen. */Offtopic* |
Auf was man nicht nach ein bisschen stöbern stösst:
Auszug aus dem ABGB: „Gewährleistung §922. (1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann. In unserem Beispiel mit dem Spiel, dass seinen Dienst verweigert, wenn ein legales Brennprogram installiert ist würde dieser Praragraph in Kraft treten. Von einem Spiel kann im Grunde angenommen werden, dass es, so lange man die Voraussetzungen an der Packung einhält auch funktioniert. Dasselbe würde auch auch ein durch Bugs unspielbares Produkt gelten „Vermutung der Mangelhaftigkeit § 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.“ Also, wenn Mängel innerhalb 6 Monate des Erwerbs auftreten, obliegt es dem Übergeber zu Beweisen, dass keine Mängel sind. Klartext: Wenn man ein Spiel zum Media Markt bringt weil es einen Mängel hat, muss Media Markt beweisen, dass dem nicht so ist. Rechte aus der Gewährleistung § 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern. |
Hey wo hast Du das gefunden, das suchte ich nähmlich auch, habs aber nicht gefunden. :look: Link bitte
mfg Peter |
Gerne:
Hier mal eine Wahnsinnig gute Seite für Internet Recht: Internet 4 Jurists Österreichisches ABGB: ABGB |
Vielen Dank auch, habe wohl immer nach den falschen Seiten gesucht. :( . Wobei die zweite doch sehr Juristisch ist, und ich kein Jurist bin.
lg Peter |
Die 2. ist echt nur das ABGB 1:1. Hab aber einfach nacht Mängel an der Sache und ABGB gegoogelt und so den § gefunden.
Ich denke mal so hat man weitaus mehr Chancen bei einem Umtausch, als wenn man einfach sagt ihr müsst! Klingt halt doch etwas anders, wenn man in bester Juristen Manier $922 runterleiert :D |
normallerweise ist es so: wenn du bei einem händler etwas kaufst muß er dir eine 2 jährige gewährleistung geben. im ersten halben jahr muß der händler sollte ein defekt auftreten, dass dieser defekt zum zeitpunkt der übergabe nicht vorhanden war.
stellt bei cd´s bzw. dvd´s die eingeschweist verkauft werden ein problem dar. bsp.: du kaufst das ding nimmst es mit nach hause entdeckst ein paar extreme kratzer --> willst es zurückgeben, sagt der verkäufer, dass du die cd / dvd beim einlegen zerkratzt hast. ich pack halt die spiele immer gleich nach dem einkauf aus (z.b. gleich im media markt) und schau ob die disc äußerlich ok ist. weiters hast du das recht innerhalb von 7 tagen vom verkaufsvertrag ohne besondere grunde zurückzutreten, sprich ware zurück, geld zurück. nur weiß ich nicht ob in diesen fall die verpackung unbeschädigt sein muß. is natürlich ziemlich schwer wenn das spiel eingeschweißt ist. ich hoffe das ich unsern paragrahpendschungel so halbwegs versanden habe bzw. jetzt keinen mist gepostet habe. falls korrigiert mich bitte.;) |
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Nochmal, das Problem mit den ABGB ist, dass es nur sehr vage formulierte "Grundregeln" sind, der Rest ist oft Auslegungssache. Sprich im Endeffekt gewinnt bei einem Streit der mit dem besseren Anwalt :D |
Hehe ist schon klar, aber wenn der Kunde schon mit etwas Grundwissen auftaucht, und sich auf ein paar § des ABGB berufen kann, wird eher noch auf ihn eingegangen. Zumindest glaube ich das. Heh ist sicher trotzdem auch Fingerspitzengefühl gefragt, aber ich schätze mal die Paragrafen zu kennen schadet auf keinem Fall.
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btw, manchmal laufen Spiele besser mit Nocd-crack. Ist mir schon des öfteren aufgefallen :-) Die Cracker bessern angeblich auch den restlichen Code ein bißchen aus. greets Odi |
Ich bin mir da nicht so sicher, ob eine Veränderung des Programcodes legal ist, aber seis drum ich denke mal wenn man keine komerzielles reverse Engineering (um z.b. an die Grafik Engine zu kommen) betreibt dürfte das die Eigentümer ziemlich kalt lassen.
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Der Fernseher-Vergleich ist ziemlich von an den Haaren herbeigezogen. Maßnahmen die den Kopierschutz umgehen sind verboten. Ohne jetzt Rechtsexperte zu sein, geh ich mal davon aus dass das auch für NoCD-Cracks gilt. Natürlich wird Dich kein Hersteller vor den Kadi zerren wenn Du das Original besitzt, aber streng genommen...
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Das glaub ich nicht, die Sicherungskopie meines Softwareträgermediums kann mir keiner verbieten.
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Da glaubst Du falsch. Private Sicherheitskopien sind nur so lange erlaubt, wie Du dabei nicht den Kopierschutz umgehen musst. Bedank Dich bei der EU.
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Lest mal das hier für nähere Infos bezüglich Privat Kopie
Wird auch für Laien sehr gut beschrieben und erklärt. Das Beste ist, alles für Ö Recht. |
Re: Frage zum Umtausch von Spielen...
Zitat:
gerade beim mediamarkt kann ich mir das nicht vorstellen. beim saturn durfte ich einmal unterschreiben, den key nicht verwendet zu haben und auch nicht weiterzugeben. selbst bei promarkt funktioniert die geldzurücksache jetzt. |
Zitat:
ein kopierschutz der sich von onus umgehen lässt, ist eher nicht "technisch wirksam" :D |
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