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Spiele Rat & Tat bei Problemen mit Spielen

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Alt 13.10.2004, 23:29   #1
ShannonKnight
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Standard Frage zum Umtausch von Spielen...

Okay diese Frage beschäftigt mich nun schon seit einiger Zeit. Inwieweit sind Händler (sei es Media-Markt, Saturn usw.) verpflichtet Spiele zurückzunehmen.
Ich bin Leser der deutschen Gamestar und weis durch diese Quelle, dass es in D rechtlich verankert ist, dass man auch ein Spiel zurückgeben kann, wenn es nicht wie versprochen funktioniert. (z.b. Söldner imens buggy, oder Splinter Cell 2, das nur mit deaktivierten Daemon-Tools oder Nero funztz)

Ein guter Freund von mir hatte nämlich das Problem beim Media-Markt, dass der Händler ein Spiel nicht zurücknehmen wollte, (Oben beschriebenes Splinter Cell2) da es ja kopiert worden sein könnte.
Kann mir da jemand der sich in der Österreichischen Konsumentenschutz Situation ausskennt ein bisschen nachelfen? (Wäre sicher schon mal ein anderer Standpunkt, wenn man dem Händler sagen kann das es in Ö rechtlich so und so aussieht und er das Produkt bitte zurücknehmen soll,da man vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, als wie wenn man nur sagt sie müssen es nehmen)

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Alt 13.10.2004, 23:40   #2
Gothic
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Ich habe schon öfters Games zurückgebracht, entweder wenns unspielbar war... hatte mal massieve Probleme bei einem Game... bei einem anderen war eine falsche Seriennummer drauf... habe mir dann ein anderes Game ausgesucht!

Wenn das Game wirklich nicht funktioniert, kannst es sicher umtauschen.

Libro hast sogar immer die Games umgetauscht ohne viel zu fragen bis er Konkurs hatte ... jetzt macht er das auch nicht mehr so ohne weiters.

mfg Gothic
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Alt 14.10.2004, 00:39   #3
ShannonKnight
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Bei mir selbst gab es bis jetzt auch noch keine Probleme, die Frage ist nur, ob das Umtauschen nur auf Kulanz des Händlers basiert, oder ob ich auch auf mein Recht pochen kann. Und was definiert unspielbar, usw...?
Ich würde mich ja gerne durch das Ö recht durchlesen, (hah der war gut) aber ich wüsste nicht einmal wo ich überhaupt anfangen sollte. Desshalb wäre es echt hilfreich, wenn sich jemand der sich in diesem Gebiet auskennt mir vielleicht den einen oder anderen Link zum Nachlesen oder Paragrafen nennen könnte.
Aber danke erstmal für deine schnelle Antwort.
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Alt 14.10.2004, 07:21   #4
gleeful
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okay, ich bin kein anwalt, aber ich halte es bei computerspielen für eine kulanzfrage, da du in der regel ein problem haben wirst den/die mängel zu beweisen. will sagen, oft liegt es am system des users und im geschäft funktioniert das spiel tadellos.

ad bugs: afaik überhaupt eine grauzone mit der sicher der gesetzgeber noch nie beschäftigt hat. wäre auch sehr schwierig zu definieren.

beste grüße
gleeful
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Alt 14.10.2004, 11:25   #5
Gothic
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Bei mir hat er mir das mit der Seriennummer erst geglaubt, als er es installiert hatte, im Geschäft!

Aber auch bei mancher Hardware hatte ich schon probleme beim Umtausch! ... habe zB sehr viel bei ditech gekauft ... aber wenn ich dann was vom Service brauche ... dort vorher angerufen habe ... wurde ich behandelt wie wenn ich absichtlich was hin machen würde ...
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Alt 14.10.2004, 13:03   #6
Odessa
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Hi,

meines Wissens nach hast du ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht ohne Grund vom Vertrag (egal welcher Art). Da du das Produkt aber schon geöffnet hast musst du einen Grund nennen das es nicht geht (zb, kanns nicht installieren). Dann muss er das Teil zurücknehmen. Aber du musst ihm die Möglichkeit zur Reparatur geben. Was bei Software schwierig sein wird. Aja, die Rechnerangabe auf dem Spiel (minimum-requirements) solltest schon erfüllen.

Zitat:
Ich würde mich ja gerne durch das Ö recht durchlesen, (hah der war gut) aber ich wüsste nicht einmal wo ich überhaupt anfangen sollte.
Das ganze Ö Recht musst ja nicht lesen. Aber den Teil für Konsumentenrecht würde ich dir schon empfehlen. Kann sehr nützlich sein in der harten Geschäftswelt da draußen . Ist auch sehr interessant, da man sich mit vielen Gesetzestexten identifizieren kann.

alle angaben ohne Gewähr
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Alt 14.10.2004, 13:22   #7
FordPrefect
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Fällt das nicht unter Gewährleistungsrecht Ich meine wenn die minimal Voraussetzungen für das Spiele vorhanden sind, und auf der Packung nicht ausdrücklich steht:
Zitat:
Läuft nicht mit Nero....
dann kann ich das ja nicht wissen.
Wenn ich eine Un-CD kauf und sie im Auto nicht spielen kann, dann kann ich sie doch auch zurückbringen
lg
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Alt 14.10.2004, 13:34   #8
ShannonKnight
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Genau das ist es ja! Natürlich muss ich sicherstellen, das ich die Systemvoraussetzungen einhalte, jedoch Hinweise auf inkompatiblität mit Nero & Daemon-Tools lassen sich nicht finden. Ich weis z.b. das es nach Deutschem Recht vollkommen legal ist auf eine Wandlung des Kaufvertrages zu bestehen, wenn ein solcher Fall eintritt.
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Alt 14.10.2004, 15:04   #9
Odessa
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Grundsätzlich kannst davon ausgehen, wenn in Deutschland das Gesetz ist, ist es bei uns auch so. Die EU gibt nämlich Richtlinien vor die von den Mitgliedsländern umgesetzt werden müssen. Also dürfte bei uns das Gesetz ähnlich lauten.

Also geh nochmal ins Geschäft und verlange es nochmal. Sag halt du hast dich rechtlich erkundigt und das du das Recht hast auf Wandlung, wenn das Produkt nicht den versprochenen Anforderungen entspricht bzw. nicht funktioniert.
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Alt 15.10.2004, 22:48   #10
ShannonKnight
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Ich hab leider nur Quellen des Deutschen GEsetzes gefunden. Weis jemand ob das auch auf Ö zutrifft?

Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch:
Laut §437 kann eine Person Nacherfüllung verlangen, oder vom Kaufvertrag zurücktreten, sobald Mängel an der Sache festellen.
Im Klartext:
Wenn das Spiel schwerwiegende Fehler aufweist, muss der Händler Ersatz leisten. Als sogenannte Sachmängel gelten etwa ein fehlendes Handbuch oder zerkratzte CDs. Aber auch schwerwiegende Bugs wie bei Söldner oder ein Kopierschutz, der den Rechner nach Brennprogrammen absucht.


Zitat: Jürgen Schröder, Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:

Wenn ich ein Spiel kaufe, dann muss ich als legitimer Nutzer davon ausgehen dürfen, dass es auf meinem Rechner problemlos läuft. Solch ein Kopierschutz brandmarkt Nutzer (anm. ein Kopierschutz der die deinstallation von Brennprogrammen verlangt)von Brennprogrammen pauschal als Raubkopierer, auch wenn sie nur eigene Fotos auf CDs speichern. Spiele mit diesem Kopierschutz haben einen Mangel, und ich kann mein Geld zurückverlangen.


Wenn ich in D mit dieser Begründung hingehe und auf den $ sowie Verbraucherschutz hinweise würde ich sicher kein Problem haben, jetzt fehlt mir nur noch etwas vergleichbares für Ö-

Danke erstmal für eure Antworten und Vorschläge. Mal schauen ob ich noch etwas finde.
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