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legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
nachdem man/frau mir 4 BBS/goodyear alukompletträder vom 4WD und beide logos vom M3 aus der garage gestohlen hat, überleg ich mir folgendes: http://www1.westfalia.de/shops/techn...rator_m062.htm http://www1.westfalia.de/media/scale...000/054/35.jpg da videoüberwachung zu teuer und wenig sinnvoll. frage daher: ist das zulässig? |
was willst mit 12Volt, ein kleines kind erschrecken???
i sag nur 380:D |
2000V aus 12V :eek:
das fetzt schon ordentlich :lol: trotzdem kann der elektrische Schlag für kranke und schockgefährdete Menschen gefährlich sein |
...Das unter Hochspannung gesetzte Teil muß metallisch blank sein (nicht lackiert), damit man bei Berührung auch einen elektrischen Schlag bekommt....
musst ausprobieren ob es knistert oder ned :D |
das
http://www1.westfalia.de/shops/agris...m_verzinkt.htm wird an enstsprechenden stellen angelegt :rolleyes: i sogs glei: i woas ned :lol: |
hm, steht das auto auf privat grund, i glaub an warnhinweis *ACHTUNG HOCHSPANNUNG !!!" solltest halt sichtbar anbringen :hehe:
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pass auf das du denn lack ned zerkrazt :D
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das hab ich sowieso vor :D
1.) achtung: 24 stunden videoüberwachung 2.) privatbesitz, jeglicher diebstahl wird zur anzeige gebracht 3.) probiers doch :hehe: 4.) danke für die videos, wo du die hose voll hast :roflmao: |
Re: legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
Zitat:
sei froh das die hässlichen felgen weg sind. und wie willst deine felgen damit schützen? die gummi isolieren,also kein stromschlag beim abnehmen :D und zum lahmlegen diese dings einfach nur brücke auto->erde und schon raucht das ding ab. |
Re: Re: legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
Zitat:
das wie is ja wuascht, das "legal oder ned" ist mir jetzt einmal wichtig (dir ist schon klar, das auto geerdet werden kann) |
Wenn jemand zu schaden kommt, bist du eigentlich voll strafbar. Auch wenn es auf Privatgrund ist und es sich um einen Einbrecher handelt. Einem normalen Menschen sollte das aber nichts anhaben können (Kuhzaun). Nur wenn da wer mit einem Herzschrittmacher hingreift, dann hast du vielleicht ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung am Hals (ich bin aber kein Jurist). Ich weis auch nicht, wie das juristisch mit den Kuhzäunen ist. Aber ich weis, dass man z.B. voll zur Verantwortung gezogen wird, wenn man auf eigenen Gund und Boden eine Künette für den Kanal gräbt und dann ein Einbrecher (obwohl der Garten versperrt ist) hinein fällt. So lange sich aber keiner daran verletzt ...
Die Anlage ausser Betrieb zu setzen sollte aber kein Problem sein: mit Erdung Kurzschliessen, Isolierende Handschuhe? Ein Frage noch: wie schauts eigentlich mit der Fahrzeugelektronik aus. Immerhin hat ja alles über die Masse kontakt zur Karosserie. (Computer, Autoradio, Motorsteuerung, ...) |
Bin mir nicht ganz sicher, wenn jedoch wer in die Hochspannung gerät, und sich dadurch verletzt, kann es durchaus sein, daß Du mit einer Schadensersatzklage konfrontiert wird.
Und die kann aber u. Umständen ein Vielfaches des Wertes vom Motorrad überschreiten (z. B. Opfer ist gelähmt und nicht mehr voll arbeitsfähig). Ich würde mich vorher rechtskundig schlau machen (Experten). Obwohl, verstehen Du ich Dich voll. Bei uns habens die letzten 3 Monate 4 x Autos in der Tiefgarage aufgebrochen, Gottseidank nur VW, Ford und Opel. Mein Alfa wurde verschont. Ciao Oliver |
Re: Re: Re: legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
Zitat:
jo jo, mache kennen sich mit der materie spannung/strom ned wirklich aus gell el dodore könntest ja die motorhaube so lackieren :lol: http://www.gneil.com/images/products/1slN7002.jpg |
Zitat:
+ ein/aus ...über fb ;) und/oder alert über eigene batterie sicher ist sicher... |
Notwehr §3 StgB
Notwehrsituation setzt voraus: - gegenwärtigen -oder zumindest unmittelbar drohenden (Angriffswelle nach außen hin manifestiert wird und die Rechtsgutbeeinträchtigung im engen zeitlichen und örtlichen Rahmen folgen soll) - rechtswidrigen (gegen die Rechtsordnung, Handlungsunwert, dh. ein vorsätzliches oder zumindest objektiv sorgfaltswidriges Verhalten) - Angriff (nur menschliches Verhalten, das eine Rechtsgutbeeinträchtigung konkret befürchten lässt – dabei ist von den Vorstellungen des Angreifers (nicht des Angegriffenen!) auszugehen; ein Angriff kann auch durch Unterlassen erfolgen) - auf ein notwehrfähiges Gut: o Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit o Vermögen o Freiheit dabei ist das schonendstes Mittel anzuwenden und ein lebensgefährlicher (Waffen)Gebrauch nur zum Schutz von Personen. also mit notwehr hat das ganze wenig zu tun, weil das ganze nicht auf eine gegenwärtige Bedrohung ausgelegt ist und auch nicht das schonendste mittel ist. sprich: Wenn dem was passiert bist du sowohl zivil- als auch strafrechtlich voll dran. auf das was du hier beschreibst trifft nicht einmal ein Rechtfertigender Notstand / Entschuldigender Notstand nach §10 stgb oder anhalterecht privater der stpo zu ... würd also die finger davon lassen ;) |
Zitat:
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Genial übrigens... Sowas wollte ich auch schon immer einbauen... musst mir unbedingt sagen, wie's wirkt!
Ich bräuchte es 1. gegen Viecher... anscheinend paaren sich alle Kleintiere unserer Umgebung auf meinem Auto, sieht von den Spuren her zumindest so aus 2. gegen blöde Wichser, die dauernd meinen Lack mit Schlüssel zerkratzen. Schlüssel leiten doch, oder? :D Wobei, wenn du dieses System installierst, müsstest du fast der Gaude halber auch eine Videokamera installieren. Ist sicher zum kaputtlachen, wenn's einen da dauernd schnalzt :lol: |
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:rolleyes: :eek: :confused: find ich schon, das es zutrifft! :p es wurden in den letzten 5 wochen drei solcher unmittelbar drohenden dinger durchgeführt hab jetzt wieder 4 wr mit stahlfelgen dort gelagert sollte ich doch damit rechnen, das mit gegenwärtigen -oder zumindest unmittelbar drohenden... zu rechnen ist, oder? |
Hoer auf mit die Kindereien und
besorg dir sowas http://abyss.hubbe.net/gfx/covers/jt...shotgun-lg.jpg |
du dürftest dich um deine felgen "wehren", wenn du (oder ein anderer) unmittelbar zu einem diebstahl dazukommst. bei dem was du hier als quasi präventivmassnahmen planst ist diese unmittelbarkeit eben nicht gegeben, somit handelt es sich nicht um notwehr, notstand oder selbstanhalterecht.
ausserdem wird hier der verhältnismässigkeitsgrundsatz der notwehr überschritten, sprich du kämst, falls man dir die notwehr zugestehen würde wegen sog. notwehrexzess bzw. (wenn nicht) wegen putativnotwehrexzess strafrechtlich und in der folge auch zivilrechtlich dran. kannst mir schon glauben ;) |
wenn es ein bisschen effektiver sein soll - der fladermann kommt dann sicher nimmer, aber die felgen/reifen auch nicht :(
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die polizei verweigert aber jede überwachungsmasnahme :rolleyes: ahjo: putativ :confused: |
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Ciao Oliver |
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was du kannst: besser zusperren ;) putativ = du denkst, du bist im recht mit deiner notwehr (=milderungsgrund) und putativnotwehrexzess heisst, wenn dus dann auch noch übertreibst (verhältnismässigkeit überschreitest). |
anal - oral - egal
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wo willst das zeug anbringen? Am zaun oder in deiner garage an den felgen? Beim komplettrad machts imho keinen sinn dann nimmt der dieb die räder halt am reifen, am zaun ist es sicher verboten, kann doch nicht sein das wenn sich ein passant kurz anhält, dieser gebraten wird.
Ist es bei uns nicht so wie in Amerika, das der eigentumsschutz bei uns recht weit geht, du also jemanden der deine wohnung/haus/grundstück unerlaubt betritt ziemlich fertig machen kannst? Hab das vor kurzem mal gelesen, kann dass einer der hiesigen juristen bestätigen? |
Ich versteh dass du angefressen bist, aber ob das wirklich sinnvoll ist.
Wäre ich Fladerer und ich würd einen E-Schock bekommen, dann besorg ich mir halt fürs nächste Mal Handschuhe (wenn nicht schon vorhanden) bzw. wickel gleich einen Nichtleider um meine Hände bzw. greif nur die Reifen an. Gegen sowas ist man leider weitestgehend machtlos, mir habens auch schon zweimal die Reifen aufgestochen und ich würd den Täter am liebsten braten, aber was willst machen ? |
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In der Praxis hört sich das aufregend an, aber was passiert, wenn ein Kind in den Privatgrund klettert und dann in den Stromkreis gerät ?
Vergiss es, vielleicht eine Dummy-Videoüberwachung. |
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ich hol mir jetzt selbstschuss-anlagen aus ehem. nva-beständen :lol: |
kauf dir ein tier
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hoppla
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Alternative:
für montierte Räder gibt es versperrbare Radmuttern (braucht man irgendeinen Spezialschlüssel zum öffnen). Und nicht montierte kannst du ja mit einer Kette sichern. Verstehen kann ich dich auch. Hätte eigentlich gerne selber so etwas, aber ich fürchte, das ist wirklich nicht legal :ms: Recht hat leider nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Die linguistische Ähnlichkeit ist rein zufällig und nicht beabsichtigt :D |
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leben > gesundheit > freiheit > eigentum > ehre ziemlich fertig machen kannst du niemand, wie schon geschrieben immer nur mit dem "gelindesten" mittel: sprich, wenn du auf einen "einfachen" einbrecher mit ner pistole schiesst kommst du dran!! und das ist meiner meinung nach auch gut so, wir wollen ja nicht in nem selbstjustiz-system enden. und übrigens kannst du auch in österreich zivilrechtlich drankommen, wenn jemandem auf deinem grundstück was passiert (zb. ungesichertes loch und einer fällt hinein), oder mittels wegehalterhaftung usw. aber das ist wiederum in amiland ja auch möglich ;) |
beim auto gibts ka notwehr - nur die todesstrafe *g*
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jayjay, du siehst das vom standpunkt eines werdenwollenden staatsanwaltes, nicht wahr?
btw: in meinem fall ist wohl eh alles notwehrüberschreitung, selbst wenn ich den typ treffe :p |
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den m hab ich schon an die kette gelegt, da häng ich die räder gleich dazu :cool: |
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na, im ernst ... darüber, dass das was du planst nix mit notwehr zu tun hat dürften sich wohl ausnahmsweise mal so ziemlich alle juristen einig sein :) |
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