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-   -   legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=132726)

frazzz 28.04.2004 17:45

legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
 
legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?


nachdem man/frau mir 4 BBS/goodyear alukompletträder vom 4WD und beide logos vom M3 aus der garage gestohlen hat, überleg ich mir folgendes:

http://www1.westfalia.de/shops/techn...rator_m062.htm

http://www1.westfalia.de/media/scale...000/054/35.jpg

da videoüberwachung zu teuer und wenig sinnvoll.

frage daher: ist das zulässig?

PrinzRazzo 28.04.2004 17:54

was willst mit 12Volt, ein kleines kind erschrecken???

i sag nur 380:D

frazzz 28.04.2004 17:56

2000V aus 12V :eek:


das fetzt schon ordentlich :lol:

trotzdem kann der elektrische Schlag für kranke und schockgefährdete Menschen gefährlich sein

chefkoch 28.04.2004 18:04

...Das unter Hochspannung gesetzte Teil muß metallisch blank sein (nicht lackiert), damit man bei Berührung auch einen elektrischen Schlag bekommt....


musst ausprobieren ob es knistert oder ned :D

frazzz 28.04.2004 18:07

das

http://www1.westfalia.de/shops/agris...m_verzinkt.htm

wird an enstsprechenden stellen angelegt :rolleyes:


i sogs glei: i woas ned :lol:

rev.antun 28.04.2004 18:14

hm, steht das auto auf privat grund, i glaub an warnhinweis *ACHTUNG HOCHSPANNUNG !!!" solltest halt sichtbar anbringen :hehe:

chefkoch 28.04.2004 18:19

pass auf das du denn lack ned zerkrazt :D

frazzz 28.04.2004 18:20

das hab ich sowieso vor :D

1.) achtung: 24 stunden videoüberwachung
2.) privatbesitz, jeglicher diebstahl wird zur anzeige gebracht
3.) probiers doch :hehe:
4.) danke für die videos, wo du die hose voll hast :roflmao:

Dr. Acula 28.04.2004 18:25

Re: legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
 
Zitat:

Original geschrieben von frazzz
legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?


nachdem man/frau mir 4 BBS/goodyear alukompletträder vom 4WD und beide logos vom M3 aus der garage gestohlen hat, überleg ich mir folgendes:

http://www1.westfalia.de/shops/techn...rator_m062.htm

http://www1.westfalia.de/media/scale...000/054/35.jpg

da videoüberwachung zu teuer und wenig sinnvoll.

frage daher: ist das zulässig?


sei froh das die hässlichen felgen weg sind.

und wie willst deine felgen damit schützen?
die gummi isolieren,also kein stromschlag beim abnehmen :D

und zum lahmlegen diese dings einfach nur brücke auto->erde und schon raucht das ding ab.

frazzz 28.04.2004 18:31

Re: Re: legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
 
Zitat:

Original geschrieben von Dr. Acula
und wie willst deine felgen damit schützen?

kontakt auf radaufnahme -> felgenbolzen -> radmutter -> werkzeug :rolleyes:

das wie is ja wuascht, das "legal oder ned" ist mir jetzt einmal wichtig


(dir ist schon klar, das auto geerdet werden kann)

gms76 28.04.2004 18:48

Wenn jemand zu schaden kommt, bist du eigentlich voll strafbar. Auch wenn es auf Privatgrund ist und es sich um einen Einbrecher handelt. Einem normalen Menschen sollte das aber nichts anhaben können (Kuhzaun). Nur wenn da wer mit einem Herzschrittmacher hingreift, dann hast du vielleicht ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung am Hals (ich bin aber kein Jurist). Ich weis auch nicht, wie das juristisch mit den Kuhzäunen ist. Aber ich weis, dass man z.B. voll zur Verantwortung gezogen wird, wenn man auf eigenen Gund und Boden eine Künette für den Kanal gräbt und dann ein Einbrecher (obwohl der Garten versperrt ist) hinein fällt. So lange sich aber keiner daran verletzt ...

Die Anlage ausser Betrieb zu setzen sollte aber kein Problem sein: mit Erdung Kurzschliessen, Isolierende Handschuhe?

Ein Frage noch: wie schauts eigentlich mit der Fahrzeugelektronik aus. Immerhin hat ja alles über die Masse kontakt zur Karosserie. (Computer, Autoradio, Motorsteuerung, ...)

Oli 28.04.2004 18:49

Bin mir nicht ganz sicher, wenn jedoch wer in die Hochspannung gerät, und sich dadurch verletzt, kann es durchaus sein, daß Du mit einer Schadensersatzklage konfrontiert wird.

Und die kann aber u. Umständen ein Vielfaches des Wertes vom Motorrad überschreiten (z. B. Opfer ist gelähmt und nicht mehr voll arbeitsfähig).

Ich würde mich vorher rechtskundig schlau machen (Experten).

Obwohl, verstehen Du ich Dich voll. Bei uns habens die letzten 3 Monate 4 x Autos in der Tiefgarage aufgebrochen, Gottseidank nur VW, Ford und Opel. Mein Alfa wurde verschont.

Ciao Oliver

rev.antun 28.04.2004 18:51

Re: Re: Re: legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
 
Zitat:

Original geschrieben von frazzz
kontakt auf radaufnahme -> felgenbolzen -> radmutter -> werkzeug :rolleyes:

das wie is ja wuascht, das "legal oder ned" ist mir jetzt einmal wichtig


(dir ist schon klar, das auto geerdet werden kann)


jo jo, mache kennen sich mit der materie spannung/strom ned wirklich aus gell el dodore


könntest ja die motorhaube so lackieren :lol:

http://www.gneil.com/images/products/1slN7002.jpg

frazzz 28.04.2004 18:51

Zitat:

Original geschrieben von gms76

Ein Frage noch: wie schauts eigentlich mit der Fahrzeugelektronik aus. Immerhin hat ja alles über die Masse kontakt zur Karosserie. (Computer, Autoradio, Motorsteuerung, ...)

- ein/aus
+ ein/aus

...über fb ;) und/oder alert über eigene batterie


sicher ist sicher...

jayjay 28.04.2004 19:27

Notwehr §3 StgB

Notwehrsituation setzt voraus:
- gegenwärtigen
-oder zumindest unmittelbar drohenden (Angriffswelle nach außen hin manifestiert wird und die Rechtsgutbeeinträchtigung im engen zeitlichen und örtlichen Rahmen folgen soll)
- rechtswidrigen (gegen die Rechtsordnung, Handlungsunwert, dh. ein vorsätzliches oder zumindest objektiv sorgfaltswidriges Verhalten)
- Angriff (nur menschliches Verhalten, das eine Rechtsgutbeeinträchtigung konkret befürchten lässt – dabei ist von den Vorstellungen des Angreifers (nicht des Angegriffenen!) auszugehen; ein Angriff kann auch durch Unterlassen erfolgen)
- auf ein notwehrfähiges Gut:
o Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit
o Vermögen
o Freiheit

dabei ist das schonendstes Mittel anzuwenden und ein lebensgefährlicher (Waffen)Gebrauch nur zum Schutz von Personen.

also mit notwehr hat das ganze wenig zu tun, weil das ganze nicht auf eine gegenwärtige Bedrohung ausgelegt ist und auch nicht das schonendste mittel ist. sprich: Wenn dem was passiert bist du sowohl zivil- als auch strafrechtlich voll dran.

auf das was du hier beschreibst trifft nicht einmal ein Rechtfertigender Notstand / Entschuldigender Notstand nach §10 stgb oder anhalterecht privater der stpo zu ... würd also die finger davon lassen ;)

ruffy_mike 28.04.2004 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Obwohl, verstehen Du ich Dich voll. Bei uns habens die letzten 3 Monate 4 x Autos in der Tiefgarage aufgebrochen, Gottseidank nur VW, Ford und Opel. Mein Alfa wurde verschont.

Ciao Oliver

Das ist ja das coole... die wissen eh' nicht, was gut ist :) Sollen's doch LoM's VW klauen :D Ähem... :rolleyes: :p

ruffy_mike 28.04.2004 19:41

Genial übrigens... Sowas wollte ich auch schon immer einbauen... musst mir unbedingt sagen, wie's wirkt!

Ich bräuchte es

1. gegen Viecher... anscheinend paaren sich alle Kleintiere unserer Umgebung auf meinem Auto, sieht von den Spuren her zumindest so aus

2. gegen blöde Wichser, die dauernd meinen Lack mit Schlüssel zerkratzen. Schlüssel leiten doch, oder? :D

Wobei, wenn du dieses System installierst, müsstest du fast der Gaude halber auch eine Videokamera installieren. Ist sicher zum kaputtlachen, wenn's einen da dauernd schnalzt :lol:

frazzz 28.04.2004 20:32

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
Notwehr §3 StgB

Notwehrsituation setzt voraus:
- gegenwärtigen
-oder zumindest unmittelbar drohenden (Angriffswelle nach außen hin manifestiert wird und die Rechtsgutbeeinträchtigung im engen zeitlichen und örtlichen Rahmen folgen soll)
- rechtswidrigen (gegen die Rechtsordnung, Handlungsunwert, dh. ein vorsätzliches oder zumindest objektiv sorgfaltswidriges Verhalten)
o Vermögen
o Freiheit

dabei ist das schonendstes Mittel anzuwenden und ein lebensgefährlicher (Waffen)Gebrauch nur zum Schutz von Personen.



:rolleyes: :eek: :confused:


find ich schon, das es zutrifft! :p

es wurden in den letzten 5 wochen drei solcher unmittelbar drohenden dinger durchgeführt


hab jetzt wieder 4 wr mit stahlfelgen dort gelagert

sollte ich doch damit rechnen, das mit gegenwärtigen
-oder zumindest unmittelbar drohenden... zu rechnen ist, oder?

Prasman 28.04.2004 20:37

Hoer auf mit die Kindereien und
besorg dir sowas
http://abyss.hubbe.net/gfx/covers/jt...shotgun-lg.jpg

jayjay 28.04.2004 20:41

du dürftest dich um deine felgen "wehren", wenn du (oder ein anderer) unmittelbar zu einem diebstahl dazukommst. bei dem was du hier als quasi präventivmassnahmen planst ist diese unmittelbarkeit eben nicht gegeben, somit handelt es sich nicht um notwehr, notstand oder selbstanhalterecht.
ausserdem wird hier der verhältnismässigkeitsgrundsatz der notwehr überschritten, sprich du kämst, falls man dir die notwehr zugestehen würde wegen sog. notwehrexzess bzw. (wenn nicht) wegen putativnotwehrexzess strafrechtlich und in der folge auch zivilrechtlich dran.

kannst mir schon glauben ;)

rev.antun 28.04.2004 20:50

wenn es ein bisschen effektiver sein soll - der fladermann kommt dann sicher nimmer, aber die felgen/reifen auch nicht :(

frazzz 28.04.2004 20:53

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
du dürftest dich um deine felgen "wehren", wenn du (oder ein anderer) unmittelbar zu einem diebstahl dazukommst. bei dem was du hier als quasi präventivmassnahmen planst ist diese unmittelbarkeit eben nicht gegeben, somit handelt es sich nicht um notwehr, notstand oder selbstanhalterecht.
ausserdem wird hier der verhältnismässigkeitsgrundsatz der notwehr überschritten, sprich du kämst, falls man dir die notwehr zugestehen würde wegen sog. notwehrexzess bzw. (wenn nicht) wegen putativnotwehrexzess strafrechtlich und in der folge auch zivilrechtlich dran.

kannst mir schon glauben ;)

d.h. deiner meinung vom österreichischem recht nach, darf ich meinen besitz bei akuter bedrohung (3 eigentumsdelikte binnen 5 wochen) nicht schützen?


die polizei verweigert aber jede überwachungsmasnahme :rolleyes:



ahjo: putativ :confused:

frazzz 28.04.2004 20:56

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
wenn es ein bisschen effektiver sein soll - der fladermann kommt dann sicher nimmer, aber die felgen/reifen auch nicht :(
schau mal, in südafrika sind flammenwerfer und sichelmesser unterm auto als schutz vor carjacking legal :cool:

Oli 28.04.2004 21:09

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
du dürftest dich um deine felgen "wehren", wenn du (oder ein anderer) unmittelbar zu einem diebstahl dazukommst. bei dem was du hier als quasi präventivmassnahmen planst ist diese unmittelbarkeit eben nicht gegeben, somit handelt es sich nicht um notwehr, notstand oder selbstanhalterecht.
ausserdem wird hier der verhältnismässigkeitsgrundsatz der notwehr überschritten, sprich du kämst, falls man dir die notwehr zugestehen würde wegen sog. notwehrexzess bzw. (wenn nicht) wegen putativnotwehrexzess strafrechtlich und in der folge auch zivilrechtlich dran.

kannst mir schon glauben ;)

full ack! Hab ich mir schon gedacht - eigentlich sagt ja einem das gesunde Rechtsverständnis. Wir wollen ja nicht amerikanische Verhältnisse, wo auf Verdacht rumgeballert wird.

Ciao Oliver

jayjay 28.04.2004 23:57

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
d.h. deiner meinung vom österreichischem recht nach, darf ich meinen besitz bei akuter bedrohung (3 eigentumsdelikte binnen 5 wochen) nicht schützen?

ahjo: putativ :confused:

du darfst dein eigentum selbstverständlich schützen. mit angemessener (!!) gewalt aber nur, wenn diese verhältnismässig ist (als rechtsgut zählen deine felgen weniger, als zb. ein angeschossenes bein des diebes) und du zb. aktuell grad dazu kommst wie die dir was klauen. das was du planst ist eben keine aktuelle gefahr (aktuell ist die zeit bis die diebe das diebesgut in sicherheit gebracht haben ..., aber wär jetzt alles zu komliziert ;) )
was du kannst: besser zusperren ;)

putativ = du denkst, du bist im recht mit deiner notwehr (=milderungsgrund) und putativnotwehrexzess heisst, wenn dus dann auch noch übertreibst (verhältnismässigkeit überschreitest).

maXTC 29.04.2004 01:37

anal - oral - egal

CISK 29.04.2004 02:55

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
anal - oral - egal
:roflmao:

LouCypher 29.04.2004 12:11

wo willst das zeug anbringen? Am zaun oder in deiner garage an den felgen? Beim komplettrad machts imho keinen sinn dann nimmt der dieb die räder halt am reifen, am zaun ist es sicher verboten, kann doch nicht sein das wenn sich ein passant kurz anhält, dieser gebraten wird.

Ist es bei uns nicht so wie in Amerika, das der eigentumsschutz bei uns recht weit geht, du also jemanden der deine wohnung/haus/grundstück unerlaubt betritt ziemlich fertig machen kannst? Hab das vor kurzem mal gelesen, kann dass einer der hiesigen juristen bestätigen?

Dumdideldum 29.04.2004 12:50

Ich versteh dass du angefressen bist, aber ob das wirklich sinnvoll ist.
Wäre ich Fladerer und ich würd einen E-Schock bekommen, dann besorg ich mir halt fürs nächste Mal Handschuhe (wenn nicht schon vorhanden) bzw. wickel gleich einen Nichtleider um meine Hände bzw. greif nur die Reifen an.

Gegen sowas ist man leider weitestgehend machtlos, mir habens auch schon zweimal die Reifen aufgestochen und ich würd den Täter am liebsten braten, aber was willst machen ?

rev.antun 29.04.2004 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Dumdideldum
Wäre ich Fladerer und ich würd einen E-Schock bekommen, dann besorg ich mir halt fürs nächste Mal Handschuhe ... machtlos, mir habens auch schon zweimal die Reifen aufgestochen und ich würd den Täter am liebsten braten, aber was willst machen ?
deshalb hab ich ja schon etwas radikalern schutz vorgeschlagen :hehe:

Dumdideldum 29.04.2004 13:38

In der Praxis hört sich das aufregend an, aber was passiert, wenn ein Kind in den Privatgrund klettert und dann in den Stromkreis gerät ?

Vergiss es, vielleicht eine Dummy-Videoüberwachung.

frazzz 29.04.2004 13:42

Zitat:

Original geschrieben von Dumdideldum
In der Praxis hört sich das aufregend an, aber was passiert, wenn ein Kind in den Privatgrund klettert und dann in den Stromkreis gerät ?


unbefugten ist der zutritt verboten, kindern die nicht lesen können im besonderen.

ich hol mir jetzt selbstschuss-anlagen aus ehem. nva-beständen :lol:

LouCypher 29.04.2004 13:47

kauf dir ein tier

LouCypher 29.04.2004 13:53

hoppla

gms76 29.04.2004 14:16

Alternative:
für montierte Räder gibt es versperrbare Radmuttern (braucht man irgendeinen Spezialschlüssel zum öffnen). Und nicht montierte kannst du ja mit einer Kette sichern.

Verstehen kann ich dich auch. Hätte eigentlich gerne selber so etwas, aber ich fürchte, das ist wirklich nicht legal :ms:

Recht hat leider nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Die linguistische Ähnlichkeit ist rein zufällig und nicht beabsichtigt :D

jayjay 29.04.2004 15:37

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
Ist es bei uns nicht so wie in Amerika, das der eigentumsschutz bei uns recht weit geht, du also jemanden der deine wohnung/haus/grundstück unerlaubt betritt ziemlich fertig machen kannst? Hab das vor kurzem mal gelesen, kann dass einer der hiesigen juristen bestätigen?
rechtsgüterabwägung in österreich:
leben > gesundheit > freiheit > eigentum > ehre

ziemlich fertig machen kannst du niemand, wie schon geschrieben immer nur mit dem "gelindesten" mittel: sprich, wenn du auf einen "einfachen" einbrecher mit ner pistole schiesst kommst du dran!!
und das ist meiner meinung nach auch gut so, wir wollen ja nicht in nem selbstjustiz-system enden.

und übrigens kannst du auch in österreich zivilrechtlich drankommen, wenn jemandem auf deinem grundstück was passiert (zb. ungesichertes loch und einer fällt hinein), oder mittels wegehalterhaftung usw.
aber das ist wiederum in amiland ja auch möglich ;)

CISK 29.04.2004 15:40

beim auto gibts ka notwehr - nur die todesstrafe *g*

frazzz 29.04.2004 15:41

jayjay, du siehst das vom standpunkt eines werdenwollenden staatsanwaltes, nicht wahr?

btw: in meinem fall ist wohl eh alles notwehrüberschreitung, selbst wenn ich den typ treffe :p

frazzz 29.04.2004 15:44

Zitat:

Original geschrieben von gms76
Und nicht montierte kannst du ja mit einer Kette sichern.


das ist mal eine produktive idee, danke :D

den m hab ich schon an die kette gelegt, da häng ich die räder gleich dazu :cool:

jayjay 29.04.2004 15:45

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
jayjay, du siehst das vom standpunkt eines werdenwollenden staatsanwaltes, nicht wahr?

oder als verteidiger des angeklagten, was wesentlich lukrativer sein dürfte ;)

na, im ernst ... darüber, dass das was du planst nix mit notwehr zu tun hat dürften sich wohl ausnahmsweise mal so ziemlich alle juristen einig sein :)


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