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ANOther 16.11.2010 14:52

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2434624)
die quelle ist vollkommen wurscht, als torrent gesaugt, vom tv aufgenommen, von der leihcd kopiert. So gesehen müsste eigentlich auch abfilmen im kino vom urheberrechtsgesetz aus legal sein, das kann maximal ein verstoss gegen die hausordnung sein. Präzedenzfall kanns nur geben wenns illegal ist, da dies nicht der fall ist gibts auch keine anklage und somit keinen präzedenzfall.

du hast recht, allerdings wirds ein urheberrechtsverstoß, wenn du beim torrents saugen auch irgendwelche uploads zulässt...

aber das hatten wir ja schon;)

trinidat 16.11.2010 20:09

In Deutschland ist die Gesetzeslage übrigens eine andere:

§ 53 Abs 1 Satz 1 dUrhG, wie folgt: „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes
durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbaren, noch mittelbaren Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

Damit hat der deutsche Gesetzgeber ergänzt, dass die gesetzliche Lizenz der Privatkopie von der Rechtmäßigkeit der verwendeten Vorlage abhängt.
Dem Wortlaut der österreichischen Regelung ist eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen!

Der österreichische Gesetzgeber hat sich nicht veranlasst gesehen, das Tatbestandsmerkmal der rechtmäßigen Vorlage in den Gesetzestext aufzunehmen. Damit hat der Gesetzgeber schweigend seinen Willen zur Gleichbehandlung von Privatkopien von rechtmäßigen bzw. unrechtmäßigen Vorlagen zum Ausdruck gebracht!

Woodz 17.11.2010 15:46

so isses

LouCypher 17.11.2010 16:33

nur das das deutsche gesetz mies ist weils unklar formuliert ist. Eine "offensichtlich" illegale vorlage kann nur eine vorlage sein sie legal noch nicht erhältlich ist, also zb. ein film vorm kinostart. Sobald etwas im handel erhältlich ist, kann man nicht mehr ausschliessen das der anbieter die vorlage legal erworben und somit eine legale kopie erstellt hat, ob dieser sie nun illegal zum download anbietet, hat für den downloader eigentlich keine bedeutung. Andererseits könnte man argumentieren, das der downloader der ja durch den download ebenfalls eine kopie erstellt, auf eine illegal angebotene vorlage nicht legal zugreifen kann. Unklar eben.

Don Manuel 17.11.2010 16:42

Also mal angenommen, die hier diskutierte Auffassung des Gesetzes fände auch richterlichen Zuspruch. Könnte mir dann bitte jemand beantworten, welcher Rechtsanspruch für einen Urheber auf Abgeltung seiner Arbeit überhaupt noch geltend gemacht werden kann? Gibt's dann nur mehr freiwillige Spenden, sobald ein Werk sich dazu eignet, über's web vervielfältigt zu werden? Den Bildhauern wird's egal sein ... :D

Baron 17.11.2010 18:04

Sorry aber der Schwachsinn der hier von den Verteidigern der Raubkopie verzapft wird spottet jeder Beschreibung!:rolleyes:
Don hats auf den Punkt gebracht!:bier:

ANOther 17.11.2010 19:04

;)
irgendwie find ich RAUBkopie gut...


btw
ich für meinen teil befürworte nicht das vervielfältigen von geschützten materialien. und genau hier sollte angesetzt werden. leider ist dies "nicht so einfach", wie man schon feststellen konnte
(nun den transportwegeanbieter zu klagen scheint mir allerdings auch wieder etwas - eigenartig, IMHO ist der vergleich mit der ASFINAG durchaus zulässig...)


@don

selbstverständlich stehen den rechte-inhabern die einnahmen zu. diese werden ihnen allerdings - lt der hier derzeit gültigen rechtslage - nicht von denen, die --->ausschließlich<--- "runterladen", sondern denen, die "hochladen", vorenthalten. das kannst nunmal drehen und wenden wiestes willst.

allerdings kann gegen die "hochlader" anscheinend nicht annähernd wirtschaftlich vorgegangen werden...

doch gäbe es auch für diese probleme kreative problemlösungen. allerdings müsste man mit der zeit gehen...

LouCypher 17.11.2010 19:51

Zitat:

Zitat von Don Manuel (Beitrag 2434741)
Also mal angenommen, die hier diskutierte Auffassung des Gesetzes fände auch richterlichen Zuspruch. Könnte mir dann bitte jemand beantworten, welcher Rechtsanspruch für einen Urheber auf Abgeltung seiner Arbeit überhaupt noch geltend gemacht werden kann? Gibt's dann nur mehr freiwillige Spenden, sobald ein Werk sich dazu eignet, über's web vervielfältigt zu werden? Den Bildhauern wird's egal sein ... :D


ich denke dass genau das das problem beim urheberrecht in der heutigen zeit ist. Einerseits steht dem urheber eine abgeltung zu, andererseits kann es nicht das ziel sein eine ganze gesellschaft desshalb zu kriminalisieren. Desshalb gibts ja die leermedienabgabe. Es geht ja hier nicht nur um torrents, wieviele hätten wohl verständins dafür wenn nach dem nächsten mal happy bday eine unterlassungsaufforderung ins haus flattert. Für öffentliche bzw. gewerbliche vorführungen gibts sowieso noch zusätzlich kohle.

Wieso soll es aber legal sein sich einen spielfilm vom tv aufzunehmen, aber gleichzeitig illegal sein sich denselben film via torrent zu saugen?

Don Manuel 17.11.2010 21:16

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2434769)
...Wieso soll es aber legal sein sich einen spielfilm vom tv aufzunehmen, aber gleichzeitig illegal sein sich denselben film via torrent zu saugen?

Das ist natürlich genauso eine berechtigte Frage, wenngleich so zumindest sehr lange nicht die gleiche Qualität wie beim Kauf (oder digitalem download) zu erzielen war.

Man verstehe mich nicht falsch, ich will hier keineswegs geltende Bestimmungen verteidigen, egal wie genau oder ungenau formuliert sie sind. Kreative Vorschläge fände ich interessanter als das Zerpflücken von überholten Gesetzen.

Baron 17.11.2010 22:07

Der Spielfilm im TV kommt nach 2 Jahren-die Raubkopie im Torrent nach 2 tagen-oder sogar vorher!


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