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Zitat:
aber das hatten wir ja schon;) |
In Deutschland ist die Gesetzeslage übrigens eine andere:
§ 53 Abs 1 Satz 1 dUrhG, wie folgt: „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbaren, noch mittelbaren Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.“ Damit hat der deutsche Gesetzgeber ergänzt, dass die gesetzliche Lizenz der Privatkopie von der Rechtmäßigkeit der verwendeten Vorlage abhängt. Dem Wortlaut der österreichischen Regelung ist eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen! Der österreichische Gesetzgeber hat sich nicht veranlasst gesehen, das Tatbestandsmerkmal der rechtmäßigen Vorlage in den Gesetzestext aufzunehmen. Damit hat der Gesetzgeber schweigend seinen Willen zur Gleichbehandlung von Privatkopien von rechtmäßigen bzw. unrechtmäßigen Vorlagen zum Ausdruck gebracht! |
so isses
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nur das das deutsche gesetz mies ist weils unklar formuliert ist. Eine "offensichtlich" illegale vorlage kann nur eine vorlage sein sie legal noch nicht erhältlich ist, also zb. ein film vorm kinostart. Sobald etwas im handel erhältlich ist, kann man nicht mehr ausschliessen das der anbieter die vorlage legal erworben und somit eine legale kopie erstellt hat, ob dieser sie nun illegal zum download anbietet, hat für den downloader eigentlich keine bedeutung. Andererseits könnte man argumentieren, das der downloader der ja durch den download ebenfalls eine kopie erstellt, auf eine illegal angebotene vorlage nicht legal zugreifen kann. Unklar eben.
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Also mal angenommen, die hier diskutierte Auffassung des Gesetzes fände auch richterlichen Zuspruch. Könnte mir dann bitte jemand beantworten, welcher Rechtsanspruch für einen Urheber auf Abgeltung seiner Arbeit überhaupt noch geltend gemacht werden kann? Gibt's dann nur mehr freiwillige Spenden, sobald ein Werk sich dazu eignet, über's web vervielfältigt zu werden? Den Bildhauern wird's egal sein ... :D
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Sorry aber der Schwachsinn der hier von den Verteidigern der Raubkopie verzapft wird spottet jeder Beschreibung!:rolleyes:
Don hats auf den Punkt gebracht!:bier: |
;)
irgendwie find ich RAUBkopie gut... btw ich für meinen teil befürworte nicht das vervielfältigen von geschützten materialien. und genau hier sollte angesetzt werden. leider ist dies "nicht so einfach", wie man schon feststellen konnte (nun den transportwegeanbieter zu klagen scheint mir allerdings auch wieder etwas - eigenartig, IMHO ist der vergleich mit der ASFINAG durchaus zulässig...) @don selbstverständlich stehen den rechte-inhabern die einnahmen zu. diese werden ihnen allerdings - lt der hier derzeit gültigen rechtslage - nicht von denen, die --->ausschließlich<--- "runterladen", sondern denen, die "hochladen", vorenthalten. das kannst nunmal drehen und wenden wiestes willst. allerdings kann gegen die "hochlader" anscheinend nicht annähernd wirtschaftlich vorgegangen werden... doch gäbe es auch für diese probleme kreative problemlösungen. allerdings müsste man mit der zeit gehen... |
Zitat:
ich denke dass genau das das problem beim urheberrecht in der heutigen zeit ist. Einerseits steht dem urheber eine abgeltung zu, andererseits kann es nicht das ziel sein eine ganze gesellschaft desshalb zu kriminalisieren. Desshalb gibts ja die leermedienabgabe. Es geht ja hier nicht nur um torrents, wieviele hätten wohl verständins dafür wenn nach dem nächsten mal happy bday eine unterlassungsaufforderung ins haus flattert. Für öffentliche bzw. gewerbliche vorführungen gibts sowieso noch zusätzlich kohle. Wieso soll es aber legal sein sich einen spielfilm vom tv aufzunehmen, aber gleichzeitig illegal sein sich denselben film via torrent zu saugen? |
Zitat:
Man verstehe mich nicht falsch, ich will hier keineswegs geltende Bestimmungen verteidigen, egal wie genau oder ungenau formuliert sie sind. Kreative Vorschläge fände ich interessanter als das Zerpflücken von überholten Gesetzen. |
Der Spielfilm im TV kommt nach 2 Jahren-die Raubkopie im Torrent nach 2 tagen-oder sogar vorher!
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