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-   -   Legales Downloaden von Goldesel.to ??? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=240365)

ANOther 15.11.2010 16:48

> daß der umstand, daß es bereits zig verurteilungen zum thema download

hmmm....
dann nenn mal eine...

Autrob 15.11.2010 16:56

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2434507)
> daß der umstand, daß es bereits zig verurteilungen zum thema download

hmmm....
dann nenn mal eine...

http://www.netzwelt.de/news/80407-ur...ter-songs.html

das ist der gewünschte eine.

ich beschränke mich aus reiner faulheit auf mediale berichterstattung.
such dir bitte die zig-1 selber raus.

und ich bitte einfach alle: saugt bis euer modem durchbrennt. es ist mir voll egal. sollte es irgendwann mal konsequenzen daraus geben, wird niemandem dieser thread helfen.
jeder kennt geschwindigkeitsbegrenzungen und troztdem fährt man zu schnell. so er erwischt wird, bekommt er eine strafe. da hilft auch kein weinen.
irgendwann wird das vielleicht auch so sein beim downloaden

ANOther 15.11.2010 16:59

und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat

und genau das wars...
das war auch der fall bei der armen mutti, die ebenso tausende $$$ zahlen musste, und bei beinahe allen anderen.
beinahe desshalb, weil ein paar weitere die cds dann verkauft haben...

ausser mir ist ein fall entgangen, daber bitte ich um eine nennung...

Don Manuel 15.11.2010 18:00

Möglicherweise ist Dir momentan entgangen, dass als Weitergabe nicht nur der bewusste Verkauf, sondern bereits die notwendige Beteiligung an der Verbreitung im Rahmen des filesharing gelten kann. Protokolle, die hierbei eine Unterbindung des uploads erlauben, können per se nicht überleben. Es schaffen wohl immer wieder einige dennoch zu leachen, aber dafür müssen halt dann andere wieder mit einer übertrieben kleinen down/up-ratio leben.

ANOther 16.11.2010 07:44

der goldesel hat eine gewisse "besonderheit", man kann entscheiden, ob man per filesharing oder per http-download ladet.

ich schrieb dezitiert "download", unter anderem, weil auf dem goldesel files von one-click-hostern angeboten werden, eine reine "download-aktion".

und genau darum gings, IIRC

nicht um filesharer, sei dies über torrents oder wie auch immer, denn DIESE stellen die - wenn auch nur teilweise - geladenen dateien zur verfügung, und so kann sich der user strafbar machen (je nachdem, WAS runter/raufgeladen wird)


eben dieser "upload", und möge er auch noch so gering sein, existiert bei streams/html/ftp/wwi-downloads nicht (ack-pakete fallen definitiv nicht unter "upload";)), und daher wären diese nach der in .at geltenden rechtslage IMHO legal...

ich denke auch, dass dies das problem der musikindustrie ist, filesharer kann man mit ein paar netten kleinen aktivitäten (zur verfügungstellen von inhalten, für die man - als inhaber - auch das recht besitzt, sie zu verbreiten) zumindest nach ip-adressen aufklatschen, und dann eben über zivilrecht klagen.

bei der beklagten (naja, oder eben nicht beklagten) webseite und den betreibern dahinter rennts nu ned so einfach;)

btw
streams zu empfangen wäre sinngemäß "download", und somit IMHO nicht illegal...

Don Manuel 16.11.2010 08:18

OK, Urteile gegen diese *.to downloads oder eventuell nur gegen den kostenlosen Konsum ebendort sind mir auch keine bekannt. Da müssten vermutlich RIAA und Konsorten den Kleinstaat Tonga etwas unter Druck setzen.

ANOther 16.11.2010 08:28

> Kleinstaat Tonga etwas unter Druck setzen

oder eben russland...

;)

Don Manuel 16.11.2010 08:42

Grrml. Stimmt. Dort sollen ja einige Server stehen. Da braucht man nur warten, bis die Russen wieder mal in der Zwickmühle stecken: Erlösung nur gegen Kontrolle dieser Server. Das würde dann nicht lange dauern, denn in Russland ist die genaue Formulierung eines Gesetzestextes noch nicht so entscheidend.

Woodz 16.11.2010 13:07

Zitat:

Zitat von Autrob (Beitrag 2434502)
das gesetz ist aber ziemlich eindeutig
Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch

damit ist eindeutig geklärt, daß der download von einer illegalen quelle kommt, was für den user ersichtlich ist.

und obwohl es vielleicht keinen präzendenzfall gibt, der genau diese situation abdeckt, denk ich doch, daß der umstand, daß es bereits zig verurteilungen zum thema download - auch nicht kommerzieller natur - gibt, diese diskussion mindestens so überflüssig macht, wie ein furunkel am hintern.

bitte hilf mir weiter sollte ich falsch liegen, aber der § 42 lässt sich mit keinem wort über die quelle aus. die worte "eigenen" und "privat" beziehen sich auf den gebrauch des vervielfältigen werks.

das urteil hat mit dem österreichischen urheberrecht nichts zu tun.

LouCypher 16.11.2010 14:14

die quelle ist vollkommen wurscht, als torrent gesaugt, vom tv aufgenommen, von der leihcd kopiert. So gesehen müsste eigentlich auch abfilmen im kino vom urheberrechtsgesetz aus legal sein, das kann maximal ein verstoss gegen die hausordnung sein. Präzedenzfall kanns nur geben wenns illegal ist, da dies nicht der fall ist gibts auch keine anklage und somit keinen präzedenzfall.


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