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Aber, wie so oft schon zuvor: Eine gefällige Meinung, die einer Überprüfung nicht standhält. Das überrascht mich nicht. |
Bei jeden solchen Thread kommt dieses Ewige herumgeiere um "die legale Privatkopie" die LeerMediums abgaben- die natürlich das stehlen geistigen eigentums rechtfertigen- Und das sich selber in den Sack lügen. ES ist nicht Legal-Punkt!
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die oft zitierten rechtsanwälte in diversen medien veröffentlichen ihre meinung und nicht gesetzeslagen.
und soweit ich diese meldungen immer verfolge ist das vervielfältigen eines mediums bei einem kumpel dabei nicht inkludiert. der "private freundeskreis" betrifft zum beispiel deine familienmitglieder oder wirklich "enge" freunde. weini oder baron - entschuldigt bitte ihr beide - stehen mir echt nicht nahe genug, als daß ich denen legal eine "privatkopie" genehmigen könnte. harry potter und konsorten kann ich eben nur von warner bros runterkopieren mit digital copy code und nicht von goldesel, nicht von emule, nicht von www.gansicherlegal.at |
Nichts zu entschuldigen -hast ganz recht-sehe ich umgekehrt genauso! Man muss schon wissen wem man eine "Privatkopie" zukommen lässt!
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Absatz 4 erlaubt jeder natürlichen person genau dass, für den privaten gebrauch. Wie klar soll das noch formuliert sein? Kannst du eigentlich auch ohne persönliche angriffe diskutieren, oder ist das dein ersatz fürs thread sperren? |
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Wenn du eine sachliche Diskussion mit Argumenten und der Nachfrage nach Belegen nicht vertragen kannst, dann solltest du sie auch nicht führen. |
was ist denn ein download deiner meinung nach? Es werden daten von a nach b kopiert. Wo steht im §42 was von der beschaffenheit der ausgangsmaterials? Es wird lediglich von einem "Werk" gesprochen. Das "Werk" bei einem Film ist aber nicht das trägermedium sondern der inhalt desselben.
Wennst so aufs belegen von standpunkten stehst, woher kommt deiner eigentlich? Zeig doch mal wo steht das der download (in österreich) illegal ist? Es ist rechtlich immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist. |
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http://netzwertig.com/2009/03/03/oes...als-diebstahl/ usw usw usw, aber vermutlich alles leute die keine ahnung haben. |
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Jurist Franz Schmidbauer, Betreiber der Plattform Internet4Jurists.at: Der Download ist mit Sicherheit nicht strafbar. Ob er völlig legal ist oder untersagt werden könnte (zivilrechtliche Unterlassungsklage) ist umstritten. Es gibt dazu keine passende Judikatur. Max Lalouschek von der Piratenpartei Österreichs Hinsichtlich des Downloads von urheberrechtlich geschützten Material, wie Filmen oder Musik, ausschließlich zum eigenen, nicht gewerblichen Gebrauch gibt es unterschiedliche Auffassungen, da das Gesetz diesbezüglich uneindeutig ist. Strafbar ist die Privatkopie jedenfalls nicht, aber es ist ungeklärt, ob nicht Schadenersatz zu leisten ist. Wir befürworten daher eine gesetzliche Klarstellung, die die Privatkopie erlaubt, bei gleichzeitiger, gerechter Kompensation der KünstlerInnen, wie das ja schon bisher beispielsweise im Wege der Leerkassettenvergütung teilweise erfolgt. nun habe ich selber weiter oben schon ausgeführt, was rechtsanwälte vertreten, und warum in österreich ein downloader niemals verklagt werden dürfte/könnte. in einem punkt stimme ich weini aber zu, und in einem anderen bereich trifft diese rechtssprechung auch zu, nämlich bei hehlerei. wenn ich als käufer offensichtlich erkennen kann, daß die mir angebotene ware illegal ist, dann ist zumindest der kauf nicht rechtskräftig. auch wenn ich als käufer nicht bestraft werde, so muß ich die sache zumindest dem rechtmäßigen eigentümer aushändigen. da wir uns offensichtlich alle einig sind, daß der upload illegal ist, ist - wenn man diese rechtssprechung auf inhalte des webs überträgt - zumindest der download dadurch einfach nicht ok, weil ich eine illegal angebotene ware beziehe. somit führt diese diskussion eigentlich dahin, ob etwas jetzt strafbar ist - weil die gesetze genau diesen fall schon abdecken - oder ob es einfach nicht in ordnung ist. aus meiner sicht ist der download einfach nicht ok. |
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Ich habe also nie behauptet, dass es für meine Bewertung beweiskräftige Belege gäbe, ich stütze mich dabei ausschließlich auf mein Rechtsverständnis, den logischen Verständ und meine Fähigkeit, komplexe Inhalte zu verknüpfen. Du hast allerdings behauptet, es gäbe "jede Menge Belege", wenn ich bisher auch noch keinen beweiskräftigen (so wie schon zuvor angemerkt: OGH-Urteil oder Gesetzestext) gesehen habe. Auch nicht in den von dir zuletzt geposteten Links. Alles nur Meinung, auch wenn ein Richter mal seine Meinung in einem privaten Interview, nicht mal vor Gericht, abgibt, ändert das nichts. Erst, wenn diese Meinung durch die Distanzen bis zum OGH bestätigt würde, könnte es als zitierbares Beispiel gelten. Aber ich wiederhole nochmals: Beweise deine Aussage, und ich werde meine Meinung selbstverständlich ändern. Andernfalls wäre ich grob fahrlässig. Andere könnten - gestützt auf deine Meinung - bei einem Verfahren oder auf eine Abmahnung mehr als nur ein großes Risiko eingehen (was bei meiner Annahme hingegen zu keinem Schaden führen kann). |
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