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rev.antun 27.10.2006 08:32

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
ist ja auch ganz simpel: keine dvb-t box = kein rundfunktsingal (tv) empfangen ;-)
dann darfst du aber auch keine digitalen sat empfänger daheim haben, und auch kein telekabel ...

ist leider so, hab ich eh schon geschrieben, das rundfunkempfangsgesetz wurde entsprechend angepasst. somit sind die einkünft etwas besser für väterchen staat.

CrazyDave 27.10.2006 11:48

Verwende zu Hause nur Zimmerantenne - sollte ich nun also diese Zimmerantenne abbauen und den Fernseher aber stehn lassen muss ich keine Gebühren zahlen!?

Wenn ich nun den TV an den PC mit TV-Out hänge und Filme(DVDs, OTR etc aber kein TV-Signal) auf den TV ausgebe, ist das ja noch immer nicht GIS pflichtig!?

Das mit der GIS ist ganz schön *grrr*... wenn ich mir Telekabel zu lege muss ich Telekabelgebühren (ca 26E/Monat) + GIS ( ca 42E/Monat) blechen - dann wirds ja noch teurer...

John_Doe 27.10.2006 12:10

irgendwer muss ja die schönen Gehälter der ORF-Fuzzis bezahlen, nicht zu vergessen was zB die Kiesbauer für den Starmania Dreck erhält...

Geri 27.10.2006 12:18

Wo wohnst du denn, dass du 42,- GIS Gebühr im Monat zahlen musst ;-)

in Ö überall um die 20,- im Monat:
http://www.orf-gis.at/geb_tab.htm

CrazyDave 27.10.2006 12:20

ups sorry meinte eh ~44E für zwei Monate ;)

chrisne 27.10.2006 13:20

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
dann darfst du aber auch keine digitalen sat empfänger daheim haben, und auch kein telekabel ...
ja das ist sowieso klar.

kato 10.11.2006 20:58

Kann man die Säcke eigentlich von seiner Wohnung fernhalten?
Entweder steht der Idiot vor der Tür oder er steckt mir einen Brief in die Tür wenn ich nicht da war das ich endlich TV und Radiogebühr zahlen soll!
Dabei habe ich weder das eine noch das andere!

Irgendwie grenzt das schon an Hausfriedensbruch! :motz:
Kann man die nicht verklagen das nimmer näher als 50m an einen ran kommen dürfen?
So wie das bei Gewalttätern und Ehemännern gibt

antzs 22.11.2006 12:46

Digitaler Sat Empfänger und ORF-Programmentgelt
 
Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
dann darfst du aber auch keine digitalen sat empfänger daheim haben, ...

ja das ist sowieso klar.
Was ist sowieso klar? ORF1 und ORF2 sind doch digital über
SAT verschlüsselt. Warum sollte ich dann das ORF-Fernseh-
entgelt zahlen, wenn ich keine ORF-Smartcard habe?
(und bei ORF2 Europe besteht doch der Großteil des
Programms aus dem Teletext, weil sie aus lizenzrechtlichen
Gründen das meiste ohnedies nicht europaweit senden dürfen)

Man müßte bei Vorhandensein eines digitalen SAT-Receivers
(wenn kein DVB-T Gerät vorhanden ist und das analog
terrestrische Singnal abgeschaltet ist) meiner Meinung nach
nur die Rundfunkfunkgebühren für Radioempfangseinrichtungen
bezahlen. Darum würde ich in diesem Fall nur das Radio
anmelden.

Interessant in diesem Zusammenhang ist hier auch ein
Interview mit dem GIS Geschäftsführer:

http://derstandard.at/?url=/?id=2650712

Hier redet der GIS Geschäftsführer immer von Fairness.
Fair wäre es, wenn man einen Fernseher bei der GIS anmelden
könnte und gleichzeitig angeben könnte, dass man technisch
nicht in der Lage ist die ORF-Fernsehprogramme zu
empfangen, dass das ORF-Fernsehentgelt also entfällt.
Kein ORF-Empfang --> kein ORF-Fernsehentgelt. So einfach
wäre das, Herr Menedetter!

mfg antzs

chrisne 22.11.2006 13:30

aber dann würde er um viel geld umfliegen ;)

dumm wäre er. was kann einen besseres passieren als jedes monat viel geld in den hintern gesteckt zu bekommen, sich auf gesetze ausreden und dann von fair sprechen.
und bis 2008 sollen ja die gebühren wieder steigen.
irgendwer muss ja die gehälter von den ganzen wapplern zahlen.

The_Lord_of_Midnight 22.11.2006 15:59

Jetzt gibts ja auch Usb-DVB-T Empfänger.
Was passiert eigentlich wenn ich bereits in meinem Hauptwohnsitz ORF-Gebühren zahle und dann noch einen Nebenwohnsitz habe ?

Wenn ich im Nebenwohnsitz keinen Fernseher habe, dann müsste ich ja nicht zweimal zahlen ?
(mit Fernseher im Nebenwohnsitz selbstverständlich zweimal Orf-Gebühren ?)

Nur was passiert mit dem Usb-Stick, wenn ich im Nebenwohnsitz keinerlei Empfangsmöglichkeit habe ?
Nur den DVB-T Usb-Stick ?
Der ist ja mobil ?

Muss dann jeder Mensch der einen Dvb-T Usb-Stick besitzt für alle Haupt- und Nebenwohnsitze zahlen ?
Weil eine direkte Zuordnung zu einem Ort ist ja damit nicht mehr möglich ?


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