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-   -   kurze Frage zum Fahrzeugimport aus DE (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=232534)

rev.pragon 27.12.2008 22:37

ich lamentier ja ned. ärgern darf man sich doch. Ich zahls ja eh. Kein Thema. Es ärgert mi halt nur ein bissl. Ned genug um mir den Wagen ned zu kaufen.

LDIR 28.12.2008 17:25

Zitat:

Zitat von qtk (Beitrag 2334092)
ich müsst mal meinen anwalt fragen der hat seinen bmw in d gekauft...

Habe ich auch gemacht (Ja, auch ein BMW). Ablauf:
1) In D Kurzzeitkennzeichen kaufen für 5 Tage mit Versicherung.
2) Auto nach A bringen mit diesem Kennzeichen
3) Pickerl bei ÖAMTC machen
4) Typisieren lassen (Blaues Kennzeichen ausleien weil man garantiert einen Termin erst in 2-3 Wochen bekommt, oder vorher bereits Termin ausmachen, der innerhalb der 5 Tage liegt), das beinhaltet genau dieselbe überprüfung wie Pickerl, bringt dem Staat aber zusätzliches Geld. Vielleicht kann man daher Punkt 3 weglassen.
5) Der Mafia die NOVA bezahlen (War in meinem Fall der Höchstsatz von 20% des Fahrzeugkaufpreises und die Mafia-Mitarbeiter regten sich trotz Kaufvertrag noch auf dass das Auto zu günstig gekauft wurde, und Österreichische Wertschätzung sicher höher ausgefallen wäre)
6) Bei der Versicherung anmelden und Kennzeichen holen.

KFZs in D müssen alle 2 Jahre zum TÜV, bei uns jedes Jahr, also müßt du mit einer Überprüfung fest rechnen. Wie lange die letzte TÜV schon her ist, ist afaik sowas von egal, hauptsache ist dass er die aktuelle übersteht.

rev.pragon 28.12.2008 17:28

was ich gelesen habe ist hier zu lande keine §57a Überprüfung notwendig wenn bereits ein neues Gutachten in dem Ursprungsland ausgestellt wurde. Ich werds morgen wissen.

typisieren muss ich soweit mir gesagt wurde auch nichts. Es ist ja ein Original Audi wie er auch hier in AT gebaut und verkauft wurde. Sonderausstattung bereits ab Werk. Soweit mir das jetzt erklärt wurde läuft das so ab:

Fahre nach DE und bezahle. Fahre mit den Kennzeichen welche ich dort bekomme nach AT. Dann fahr ich hier zu meinem Audi Partner gebe ihm die COC Papiere. Dieser faxt das nach Salzburg und ich bekomme innerhalb von 2-3 Tagen meinen Typenschein. Mit dem sowie dem Kaufvertrag und dem ganzen Zeug gehe Ich aufs Finanzamt, zahle die CO2 und Nova nach und dann kann Ich den Wagen anmelden. So haben mir das jetzt schon 3 Leute erklärt. Einer davon hat den selben vor 2 Jahren ebenfalls aus DE importiert und ging den selben Weg.

iG0r 28.12.2008 18:39

Die Kurzzeitversicherung nicht vergessen, gilt aber nur, wenn du echte Überstellungskennzeichen vom Amt holst, mit den "geborgten" vom Händler (Probefahrtkennzeichen) hast keinen Versicherungsschutz und Überstellung ist auch nicht legal.

FendiMan 28.12.2008 18:42

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2335127)
4) Typisieren lassen

Wenn das Fahrzeug einen EU-Typenschein hat, braucht man nicht typisieren lassen.

rev.pragon 28.12.2008 20:27

Zitat:

Zitat von iG0r (Beitrag 2335138)
Die Kurzzeitversicherung nicht vergessen, gilt aber nur, wenn du echte Überstellungskennzeichen vom Amt holst, mit den "geborgten" vom Händler (Probefahrtkennzeichen) hast keinen Versicherungsschutz und Überstellung ist auch nicht legal.

ja das ist mir schon klar. Der Händler gibt mir hftl Überstellungskennzeichen. Mein Versicherungsmensch meint er könne mir welche geben. Kostet ein paar Euro gelten 3 Tage, irgendwie so. Muss ich den Händler morgen fragen.

bzgl.: anmelden und typisieren. Ja Fahrzeug ist ein EU Fahrzeug somit nichts typisieren. Leider war das aber auch mit dem Tüv ne Fehlinformation. Irgendwo habe Ich gelesen dass man keine Überprüfung hier zu lande noch mal machen muss wenn ein gültiger neuer Prüfbericht des Ursprungslandes fest steht. Hab gar mit nem Bekannten telefoniert der Polizist ist und auch seinen A6 damals von DE importiert hat. er meinte es wäre das einfachste ich stell den neuen zu meinem Audi Händler hin. Der macht dann den ganzen Papierkram mit Typenschein usw.... und macht mir auch gleich ein neues Pickerl. Dann brauch ich nur bei der Ösimafia :D die CO2 Steuer und Nova nachzahlen und dann kann Ich anmelden. Hoff ma dass das alles hin haut. Ich halt euch aber auf dem laufenden. Bis morgen mittag sollte das alles geklärt sein. Hoffentlich. Ich drück mir mal selber fest die Daumen. Kann ja nie schaden.

iG0r 28.12.2008 20:35

Also ich kenne die Taferln nur mit 5 und mit 14 Tagen Gültigkeit, 3 sind mir neu. Wobei du bei den 5 keinen Tüv Prüfungsbericht vorlegen musst.

rev.pragon 28.12.2008 20:39

ja ich dachte nur 3 Tage. Vl sinds eh 5. Weiß ich dann eh wenn i morgen mit dem Händler telefoniere.

LDIR 28.12.2008 22:40

Zitat:

Zitat von FendiMan (Beitrag 2335140)
Wenn das Fahrzeug einen EU-Typenschein hat, braucht man nicht typisieren lassen.

Vielleicht liegt es tatsächlich daran. Ich glaube, 1991 gab es noch keine EU und daher auch keine EU-Typenscheine.

LDIR 28.12.2008 22:42

Zitat:

Zitat von rev.pragon (Beitrag 2335174)
ja ich dachte nur 3 Tage. Vl sinds eh 5. Weiß ich dann eh wenn i morgen mit dem Händler telefoniere.

In Deutschland hatte ich die Wahl zwischen 3 und 5 Tage-Kurzkennzeichen, 14-Tägige gibt es afaik für Export aus der EU.


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