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TONI_B 14.08.2006 19:21

Diese Fälle bestätigen mir immer mehr, warum ich es tunlichst vermeide im Internet von privaten Leuten etwas zu kaufen oder zu verkaufen. Zum Glück kann ich mir es leisten, einen etwaigen alten Geschirrspüler der Caritas zu schenken, bevor ich 55€ "Gewinn" (inklusive unendliche Scherereien) mache.

Ich - im Gegensatz zu meiner Frau - mache auch immer einen großen Bogen um Flohmärkte (ebay scheint für viele der virtuelle MEGA-Flohmarkt zu sein).

wildrotti 15.08.2006 16:03

:confused: Irgendwie komm ich da nicht ganz mit. Wenn ich bei einer Versteigerung mitbiete und etwas ersteigere,so wie im Dorotheum,(Ebay is doch in etwa das selbe),dann weiss man im vorhinein das man da ein Schnäppchen machen kann,aber auch auf die Schnauze fallen kann.Das ist eben das Risiko bei solchen Sachen.Und ein zurück gibts in solchen Fällen nicht,ersteigert ist ersteigert,und das weiss man auch im vorhinein und muss man demnach auch akzeptieren.Ich hab noch nie erlebt oder gehört wenn man bei einer Versteigerung zum Beispiel ein Auto oder Elektrogerät ersteigert das man hinterher das nicht korrekte funktionieren der Ware beim Bieter bemängeln könne. Sogar bei Abverkaufsware wird man in Kaufhäusern teils darauf hingewiesen das eine Rückgabe aufgrund des günstigen Preises nicht möglich sei.

callas 15.08.2006 19:33

lt. Rechtsprechung entspricht aber Ebay nicht dem Dorotheum sondern ist eher so ein Internetmarktplatz ....

IchNixWissen 16.08.2006 11:37

Würd mal bei deinem Versicherungsverträter vorbeischaun, ob und wie das ganze mit Rechtsschutz gedeckt ist (Bei ein paar Euro lacht mich meine Versicherung aus). Wenn ja, dann fragst du den Käufer mal, wo sein Brief des Anwalts bleibt...

Überweisen würde ich keinesfalls. Nur wenn du dich selbst überzeugt hast, das das Gerät wirklich deffekt ist. (entweder selba hinfahren, oder Sachverständigen)


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