WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Überwachungsstaat Österreich (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=193775)

Hitman 20.06.2006 15:09

bez. der saturn-geschichte:

wie schauts da aus, wenn man den einblick in die tasche, den rucksack, etc. nciht zulässt.
könnte das im hausrecht geregelt sein, dass die spezielle firma dazu befugt ist oder dürfen die das grundsätzlich nur mit einverständnis des kunden?

harry1983 20.06.2006 15:12

Soviel ich informiert bin steht das sogar auf einem Schild dass vor dem Eingang steht, dass das Sicherheitspersonal die Taschen kontrollieren darf.

holzi 20.06.2006 15:28

Zitat:

Original geschrieben von Hitman
bez. der saturn-geschichte:

wie schauts da aus, wenn man den einblick in die tasche, den rucksack, etc. nciht zulässt.
könnte das im hausrecht geregelt sein, dass die spezielle firma dazu befugt ist oder dürfen die das grundsätzlich nur mit einverständnis des kunden?

vorm eingang gibts kein hausrecht mehr ;)

chrisne 20.06.2006 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Hitman
bez. der saturn-geschichte:

wie schauts da aus, wenn man den einblick in die tasche, den rucksack, etc. nciht zulässt.
könnte das im hausrecht geregelt sein, dass die spezielle firma dazu befugt ist oder dürfen die das grundsätzlich nur mit einverständnis des kunden?

imho kann er dich nicht zwingen. hat er aber den verdacht, dass du was gestohlen hast, kann er dich festhalten und die polizei rufen. diese kann dann deine tasche durchsuchen.
sollte nix gefunden werden, kannst du meiner meinung nach ohne problem gehen.

pong 20.06.2006 17:37

Zitat:

Original geschrieben von harry1983
Soviel ich informiert bin steht das sogar auf einem Schild dass vor dem Eingang steht, dass das Sicherheitspersonal die Taschen kontrollieren darf.
Und? Kann mich nicht erinnern, dass sowas ein amtlich gültiges Schild ist, sondern eher ein Hinweistaferl gleichzusetzen mit dem "Vorsicht, bissige Ehegatti...äh Hund"

fast hätt ichs vergessen -> http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=9543

pong

mike 20.06.2006 17:43

Das einzige was sie machen können ist dich nicht hinein zu lassen mit einer Tasche. Aber das wars dann auch schon. Das Recht zu Durchsuchungen hat NIEMAND!!!!!! außer der Polizei, und da denke ich auch nur wenn begründeter Verdach besteht.

Und mit Festhalten ist's auch nicht. Dürfen's nämlich auch nicht!

Sonst könnt man sich ja gleich ein Schildchen mit irgendwas drauf aufhängen und behaupten, man darf das, weil es hängt eh ein Schild da.

Das große Problem für mich besteht darin, dass diese seltsamen privaten Sicherheitsfirmen immer üblicher und auch unverschämter werden. Man muss sich ja nur die Typen ansehen, die da arbeiten. Ich will da nun nicht alles über einen Kamm scheren, aber für mich sehen viele davon aus als würden's net amal beim Bundesheer etwas reißen und sich nun dort wichtig machen. Nicht zu vergessen die Typen mit typisch kurzem Haarschnitt und entsprechendem eindeutigem Gehabe und auftreten.

Und ich kann und will einfach nicht glauben, dass diese Typen nur irgendwelche zusätzlichen Rechte erhalten!!!!

maxb 20.06.2006 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Hitman

könnte das im hausrecht geregelt sein,

"hausrecht", was soll das sein? :D

...und wenn da steht "wir dürfen dieben" die hände abhacken" , gilt das dann auch :confused: ;)


begründeter (konkreter) verdacht muss bestehen, damit sie dich anhalten dürfen. durchsuchen sowieso nicht ohne zustimmung.



PS: das posting hätte ich mir sparen können :lol:

chrisne 20.06.2006 18:19

Zitat:

Original geschrieben von mike
Und mit Festhalten ist's auch nicht. Dürfen's nämlich auch nicht!
dieser meinung bin ich nicht. bist dir da wirklich sicher?
wenn du heute auf der strasse gehst und irgendein typ der alten oma die tasche fladert, darfst ihm auch aufhalten bis die polizei kommt.
ich denke, dass gilt auch für die typen beim blödelmarkt und co.
wenn der verdacht besteht, dass du was mitgenommen hast, darf er dich aufhalten und die kiwara rufen.

kann ich da aber auch irren.

gruss

TONI_B 20.06.2006 18:32

§ 86, Abs. 2 Strafprozessordnung:
„Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist Jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.“

pong 20.06.2006 18:38

Weiss einer zufällig wie rechtskräftig diese elektronischen Sicherungen sind?

pong


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:39 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag