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rev.antun 28.04.2004 20:50

wenn es ein bisschen effektiver sein soll - der fladermann kommt dann sicher nimmer, aber die felgen/reifen auch nicht :(

frazzz 28.04.2004 20:53

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
du dürftest dich um deine felgen "wehren", wenn du (oder ein anderer) unmittelbar zu einem diebstahl dazukommst. bei dem was du hier als quasi präventivmassnahmen planst ist diese unmittelbarkeit eben nicht gegeben, somit handelt es sich nicht um notwehr, notstand oder selbstanhalterecht.
ausserdem wird hier der verhältnismässigkeitsgrundsatz der notwehr überschritten, sprich du kämst, falls man dir die notwehr zugestehen würde wegen sog. notwehrexzess bzw. (wenn nicht) wegen putativnotwehrexzess strafrechtlich und in der folge auch zivilrechtlich dran.

kannst mir schon glauben ;)

d.h. deiner meinung vom österreichischem recht nach, darf ich meinen besitz bei akuter bedrohung (3 eigentumsdelikte binnen 5 wochen) nicht schützen?


die polizei verweigert aber jede überwachungsmasnahme :rolleyes:



ahjo: putativ :confused:

frazzz 28.04.2004 20:56

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
wenn es ein bisschen effektiver sein soll - der fladermann kommt dann sicher nimmer, aber die felgen/reifen auch nicht :(
schau mal, in südafrika sind flammenwerfer und sichelmesser unterm auto als schutz vor carjacking legal :cool:

Oli 28.04.2004 21:09

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
du dürftest dich um deine felgen "wehren", wenn du (oder ein anderer) unmittelbar zu einem diebstahl dazukommst. bei dem was du hier als quasi präventivmassnahmen planst ist diese unmittelbarkeit eben nicht gegeben, somit handelt es sich nicht um notwehr, notstand oder selbstanhalterecht.
ausserdem wird hier der verhältnismässigkeitsgrundsatz der notwehr überschritten, sprich du kämst, falls man dir die notwehr zugestehen würde wegen sog. notwehrexzess bzw. (wenn nicht) wegen putativnotwehrexzess strafrechtlich und in der folge auch zivilrechtlich dran.

kannst mir schon glauben ;)

full ack! Hab ich mir schon gedacht - eigentlich sagt ja einem das gesunde Rechtsverständnis. Wir wollen ja nicht amerikanische Verhältnisse, wo auf Verdacht rumgeballert wird.

Ciao Oliver

jayjay 28.04.2004 23:57

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
d.h. deiner meinung vom österreichischem recht nach, darf ich meinen besitz bei akuter bedrohung (3 eigentumsdelikte binnen 5 wochen) nicht schützen?

ahjo: putativ :confused:

du darfst dein eigentum selbstverständlich schützen. mit angemessener (!!) gewalt aber nur, wenn diese verhältnismässig ist (als rechtsgut zählen deine felgen weniger, als zb. ein angeschossenes bein des diebes) und du zb. aktuell grad dazu kommst wie die dir was klauen. das was du planst ist eben keine aktuelle gefahr (aktuell ist die zeit bis die diebe das diebesgut in sicherheit gebracht haben ..., aber wär jetzt alles zu komliziert ;) )
was du kannst: besser zusperren ;)

putativ = du denkst, du bist im recht mit deiner notwehr (=milderungsgrund) und putativnotwehrexzess heisst, wenn dus dann auch noch übertreibst (verhältnismässigkeit überschreitest).

maXTC 29.04.2004 01:37

anal - oral - egal

CISK 29.04.2004 02:55

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
anal - oral - egal
:roflmao:

LouCypher 29.04.2004 12:11

wo willst das zeug anbringen? Am zaun oder in deiner garage an den felgen? Beim komplettrad machts imho keinen sinn dann nimmt der dieb die räder halt am reifen, am zaun ist es sicher verboten, kann doch nicht sein das wenn sich ein passant kurz anhält, dieser gebraten wird.

Ist es bei uns nicht so wie in Amerika, das der eigentumsschutz bei uns recht weit geht, du also jemanden der deine wohnung/haus/grundstück unerlaubt betritt ziemlich fertig machen kannst? Hab das vor kurzem mal gelesen, kann dass einer der hiesigen juristen bestätigen?

Dumdideldum 29.04.2004 12:50

Ich versteh dass du angefressen bist, aber ob das wirklich sinnvoll ist.
Wäre ich Fladerer und ich würd einen E-Schock bekommen, dann besorg ich mir halt fürs nächste Mal Handschuhe (wenn nicht schon vorhanden) bzw. wickel gleich einen Nichtleider um meine Hände bzw. greif nur die Reifen an.

Gegen sowas ist man leider weitestgehend machtlos, mir habens auch schon zweimal die Reifen aufgestochen und ich würd den Täter am liebsten braten, aber was willst machen ?

rev.antun 29.04.2004 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Dumdideldum
Wäre ich Fladerer und ich würd einen E-Schock bekommen, dann besorg ich mir halt fürs nächste Mal Handschuhe ... machtlos, mir habens auch schon zweimal die Reifen aufgestochen und ich würd den Täter am liebsten braten, aber was willst machen ?
deshalb hab ich ja schon etwas radikalern schutz vorgeschlagen :hehe:


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