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Schauen wir uns einmal das österreichische Urheberrechtsgesetz im Detail an:
Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch § 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen. (2) ... (3) ... (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen. Frage: Ist ein Download die Herstellung eines Vervielfältigungsstückes? Antwort: Ja! Frage: Ist ein "Werk" z.B. ein copyright geschützter Film? Antwort: Ja! Dann könnte man das Juristendeutsch umformulieren: § 42. (1) Jedermann darf von einem copyright geschützten Film einzelne Kopien auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen. (2) ... (3) ... (4) Jede natürliche Person darf von einem "copyright geschützten Film" einzelne Kopien zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke "herunterladen". Man kann ganz trocken aus dem Gesetzestext herauslesen, dass der Download eines geschützten Werkes für den reinen Privatgebrauch nicht strafbar ist. Strafbar machen sich die uploader! Moralisch schaut die Sache wieder ganz anders aus. Aber das ist eine Rechtsdiskussion und keine Moraldiskussion. |
Alles was ich bisher gelesen und gehört habe entspricht Lou und trindat seiner Meinung. Wenn die Pivate Kopie komplett verboten ist, braucht es die sogenannte Leerkassettenvergütung nicht mehr. Meines Wissens ist es aber unzulässig Verschlüsselungsmechanismen auszuhebeln. Und da schon sogut wie alles verschlüsselt wird, ist die Leerkassettenvergütung auch sehr umstritten. Nur habe ich auch keine eindeutigen Gerichtsurteile bis jetzt gehört. Mal sehen was die Anti Piracy Richtlinie die die EU unterschrieben hat bringt. Muss halt erst in nationales Gesetz umgewandelt werden.
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bis auf ein kleines, aber auch so essentielles detail.
um kopien davon zu machen, müßte ich das original besitzen. wenn ich das werk downloade, habe ich offensichtlich kein original. und ich wiederhole mich, wenn ich das sage: kaufe ich auf der straße von einem zwielichtigen typen ein schmuckstück, und es wird festgestellt, dieses stück ist teil von diebesgut, dann bin ich theoretisch der hehlerei anklagbar. auch ich kenne hierzu kein gerichtsurteil, aber mein rechtsverstand sagt ganz klar, download ist nicht ordnung. |
> um kopien davon zu machen, müßte ich das original besitzen.
das kann man SO nicht sagen, den du erhältst IDR x bei einem kauf ebenso nur eine kopie auf einem datenträger und x bei einem (legalen) download eben NUR die kopie, die dann auf deinem eigenen datenträger rumliegt... > und ich wiederhole mich, wenn ich das sage: kaufe ich auf der straße von einem zwielichtigen typen ein schmuckstück, und es wird festgestellt, dieses stück ist teil von diebesgut, dann bin ich theoretisch der hehlerei anklagbar. du hast recht. wenn ich es allerdings nicht KAUFE oder VERKAUFE, kann ich per definition kein hehler sein... > auch ich kenne hierzu kein gerichtsurteil, aber mein rechtsverstand sagt ganz klar, download ist nicht ordnung. ich stimme dir vollig zu. allerdings finde ich auf fallende aktienkurse zu setzen sowie das einführen neuer massensteuern, ohne die veraltung zu straffen, ebenso nicht in ordnung, illegal würde ich allerdings dies, das und auch jenes nicht nennen. zumindest nicht, bis "es" durchgestritten ist (ach ja, dann wär noch die "lerkassettenvergütung") ;) |
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warum sollte ich eine kopie nicht kopieren können? auch aus dem urheberrechtsgesetz lässt sich nicht ableiten, dass der vordermann ein "original" haben muss. |
Juridische Buchstabenklauberei ist die eine Sache, eine andere die Logik. Letztlich ließe sich das Gesetz leicht präzisieren, um derartig skurrile "Missverständnisse" endgültig auszuräumen.
Bei der Gebühr für leere Datenträger sehe ich persönlich allerdings erheblich mehr logische Fehler. |
egal wie sich das ding nennt, das ich kaufe.
ich erwerbe durch den kauf eines films/musik nutzungsrechte für meinen persönlichen gebrauch. die idee der erlaubten kopie kommt vom gedanken, meine nutzungsrechte weiter aufrecht erhalten zu können wenn mein datenträger nicht mehr funktioniert. daraus ergibt sich in meinem kleinen hirn folgende abzweigung: besitz der nutzungsrechte durch kauf - ich darfs kopieren für meinen privaten anwendungszweck. nicht besitz der nutzungsrechte weil download - nicht rechtmäßig. und weiter ergibt sich: ob der vordermann daher ein original hat oder nicht, ist egal. ich muß es haben. und sonst keiner. zum thema leerkassettenvergütung: auch ich halte sie bei derzeit gegebener rechtlicher lage für nicht mehr gerechtfertigt, vor allem nicht auf wahllose artikel, bei deren entscheidungsgrundlage ausschließlich die verkauften stückzahlen zu grunde liegen, z. b. festplatten. @ ANOther: ich würde deiner liste hinzufügen, daß ketchup nicht blau sein sollte, aber bei kindern ist es halt der renner. jede weitere politische diskussion würde aber den rahmen sprengen. @don: wenn gesetze so einfach zu formulieren wären, wieso sind sie dann immer so kompliziert lang und unverständlich geschrieben? ich persönlich glaube, daß sich das agb durchaus in einer readers digest version mit 50 seiten völlig eindeutig für alle zusammenkürzen ließe. und überhaupt: hat außer mir jemand diesen goldesel mal besucht? ich kam dabei auf eine wenig dezente und so selten vorkommende pornoseite. ich habe kurz überlegt, sie zu meinen favoriten zu geben, da ja seiten mit pornographischem inhalt so rar im netz sind, daß ich mir das unbedingt merken sollte :-) |
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irgendwie werden in dieser diskussion um privatkopie immer rechtliche bestimmungen, privates rechtsverständnis, logik, moralische fragen und was weiss ich noch vermischt. meine schlussfolgerungen: rechtlich: beim reinen download vervielfältige ich ein werk zum eigenen gebrauch->daher vom UrhrG erlaubt. moralisch/wirtschaftlich/was auch immer: die sache rund um downloads, leerkassettenvergütung gehört ordentlich geregelt. vom gesetzgeber aber auch von den vertriebsfirmen. persönlich kaufe ich fast musik fast nur noch auf vinyl (vorzugsweise mit mp3 download-gutschein) oder auch cds von lokalen bands, auf konzerten oder besondere editionen (hochwertige oder ausgefallene verpackung). aufgeblähte vertriebsstrukturen will ich nicht unbedingt stützen. die argumente und "kriegsführung" der labels sind mir ein greul. angefangen vom wording: raub(sic!)kopierer, verbrecher, usw. über die preispolitik bis hin zu juristischen bandagen (niederklagen der konsumenten). und weil in diesem thread auch schon die milchmädchen herhalten mussten: das jeder mp3 download die cd-verkäufe in gleichem ausmaß senkt ist ja auch an den haaren herbeigezogen. auf der selben ebene könnte ich auch argumentieren, dass jedes im radio gehorchte lied eine verkaufte single weniger ist. |
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Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch § 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen. (2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. (3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es sich nur um eine analoge Nutzung handelt. (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen. (5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 5 und 6 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. ------------------------------------------- damit ist eindeutig geklärt, daß der download von einer illegalen quelle kommt, was für den user ersichtlich ist. und obwohl es vielleicht keinen präzendenzfall gibt, der genau diese situation abdeckt, denk ich doch, daß der umstand, daß es bereits zig verurteilungen zum thema download - auch nicht kommerzieller natur - gibt, diese diskussion mindestens so überflüssig macht, wie ein furunkel am hintern. jeder der meint, downloads wären ok, weil sie nicht verfolgt werden, sollte sich die frage stellen, wie er sich dabei fühlt, wenn er für seine arbeit nicht mehr bezahlt wird. :bier: . |
> daß der umstand, daß es bereits zig verurteilungen zum thema download
hmmm.... dann nenn mal eine... |
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das ist der gewünschte eine. ich beschränke mich aus reiner faulheit auf mediale berichterstattung. such dir bitte die zig-1 selber raus. und ich bitte einfach alle: saugt bis euer modem durchbrennt. es ist mir voll egal. sollte es irgendwann mal konsequenzen daraus geben, wird niemandem dieser thread helfen. jeder kennt geschwindigkeitsbegrenzungen und troztdem fährt man zu schnell. so er erwischt wird, bekommt er eine strafe. da hilft auch kein weinen. irgendwann wird das vielleicht auch so sein beim downloaden |
und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat
und genau das wars... das war auch der fall bei der armen mutti, die ebenso tausende $$$ zahlen musste, und bei beinahe allen anderen. beinahe desshalb, weil ein paar weitere die cds dann verkauft haben... ausser mir ist ein fall entgangen, daber bitte ich um eine nennung... |
Möglicherweise ist Dir momentan entgangen, dass als Weitergabe nicht nur der bewusste Verkauf, sondern bereits die notwendige Beteiligung an der Verbreitung im Rahmen des filesharing gelten kann. Protokolle, die hierbei eine Unterbindung des uploads erlauben, können per se nicht überleben. Es schaffen wohl immer wieder einige dennoch zu leachen, aber dafür müssen halt dann andere wieder mit einer übertrieben kleinen down/up-ratio leben.
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der goldesel hat eine gewisse "besonderheit", man kann entscheiden, ob man per filesharing oder per http-download ladet.
ich schrieb dezitiert "download", unter anderem, weil auf dem goldesel files von one-click-hostern angeboten werden, eine reine "download-aktion". und genau darum gings, IIRC nicht um filesharer, sei dies über torrents oder wie auch immer, denn DIESE stellen die - wenn auch nur teilweise - geladenen dateien zur verfügung, und so kann sich der user strafbar machen (je nachdem, WAS runter/raufgeladen wird) eben dieser "upload", und möge er auch noch so gering sein, existiert bei streams/html/ftp/wwi-downloads nicht (ack-pakete fallen definitiv nicht unter "upload";)), und daher wären diese nach der in .at geltenden rechtslage IMHO legal... ich denke auch, dass dies das problem der musikindustrie ist, filesharer kann man mit ein paar netten kleinen aktivitäten (zur verfügungstellen von inhalten, für die man - als inhaber - auch das recht besitzt, sie zu verbreiten) zumindest nach ip-adressen aufklatschen, und dann eben über zivilrecht klagen. bei der beklagten (naja, oder eben nicht beklagten) webseite und den betreibern dahinter rennts nu ned so einfach;) btw streams zu empfangen wäre sinngemäß "download", und somit IMHO nicht illegal... |
OK, Urteile gegen diese *.to downloads oder eventuell nur gegen den kostenlosen Konsum ebendort sind mir auch keine bekannt. Da müssten vermutlich RIAA und Konsorten den Kleinstaat Tonga etwas unter Druck setzen.
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> Kleinstaat Tonga etwas unter Druck setzen
oder eben russland... ;) |
Grrml. Stimmt. Dort sollen ja einige Server stehen. Da braucht man nur warten, bis die Russen wieder mal in der Zwickmühle stecken: Erlösung nur gegen Kontrolle dieser Server. Das würde dann nicht lange dauern, denn in Russland ist die genaue Formulierung eines Gesetzestextes noch nicht so entscheidend.
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das urteil hat mit dem österreichischen urheberrecht nichts zu tun. |
die quelle ist vollkommen wurscht, als torrent gesaugt, vom tv aufgenommen, von der leihcd kopiert. So gesehen müsste eigentlich auch abfilmen im kino vom urheberrechtsgesetz aus legal sein, das kann maximal ein verstoss gegen die hausordnung sein. Präzedenzfall kanns nur geben wenns illegal ist, da dies nicht der fall ist gibts auch keine anklage und somit keinen präzedenzfall.
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aber das hatten wir ja schon;) |
In Deutschland ist die Gesetzeslage übrigens eine andere:
§ 53 Abs 1 Satz 1 dUrhG, wie folgt: „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbaren, noch mittelbaren Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.“ Damit hat der deutsche Gesetzgeber ergänzt, dass die gesetzliche Lizenz der Privatkopie von der Rechtmäßigkeit der verwendeten Vorlage abhängt. Dem Wortlaut der österreichischen Regelung ist eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen! Der österreichische Gesetzgeber hat sich nicht veranlasst gesehen, das Tatbestandsmerkmal der rechtmäßigen Vorlage in den Gesetzestext aufzunehmen. Damit hat der Gesetzgeber schweigend seinen Willen zur Gleichbehandlung von Privatkopien von rechtmäßigen bzw. unrechtmäßigen Vorlagen zum Ausdruck gebracht! |
so isses
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nur das das deutsche gesetz mies ist weils unklar formuliert ist. Eine "offensichtlich" illegale vorlage kann nur eine vorlage sein sie legal noch nicht erhältlich ist, also zb. ein film vorm kinostart. Sobald etwas im handel erhältlich ist, kann man nicht mehr ausschliessen das der anbieter die vorlage legal erworben und somit eine legale kopie erstellt hat, ob dieser sie nun illegal zum download anbietet, hat für den downloader eigentlich keine bedeutung. Andererseits könnte man argumentieren, das der downloader der ja durch den download ebenfalls eine kopie erstellt, auf eine illegal angebotene vorlage nicht legal zugreifen kann. Unklar eben.
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Also mal angenommen, die hier diskutierte Auffassung des Gesetzes fände auch richterlichen Zuspruch. Könnte mir dann bitte jemand beantworten, welcher Rechtsanspruch für einen Urheber auf Abgeltung seiner Arbeit überhaupt noch geltend gemacht werden kann? Gibt's dann nur mehr freiwillige Spenden, sobald ein Werk sich dazu eignet, über's web vervielfältigt zu werden? Den Bildhauern wird's egal sein ... :D
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Sorry aber der Schwachsinn der hier von den Verteidigern der Raubkopie verzapft wird spottet jeder Beschreibung!:rolleyes:
Don hats auf den Punkt gebracht!:bier: |
;)
irgendwie find ich RAUBkopie gut... btw ich für meinen teil befürworte nicht das vervielfältigen von geschützten materialien. und genau hier sollte angesetzt werden. leider ist dies "nicht so einfach", wie man schon feststellen konnte (nun den transportwegeanbieter zu klagen scheint mir allerdings auch wieder etwas - eigenartig, IMHO ist der vergleich mit der ASFINAG durchaus zulässig...) @don selbstverständlich stehen den rechte-inhabern die einnahmen zu. diese werden ihnen allerdings - lt der hier derzeit gültigen rechtslage - nicht von denen, die --->ausschließlich<--- "runterladen", sondern denen, die "hochladen", vorenthalten. das kannst nunmal drehen und wenden wiestes willst. allerdings kann gegen die "hochlader" anscheinend nicht annähernd wirtschaftlich vorgegangen werden... doch gäbe es auch für diese probleme kreative problemlösungen. allerdings müsste man mit der zeit gehen... |
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ich denke dass genau das das problem beim urheberrecht in der heutigen zeit ist. Einerseits steht dem urheber eine abgeltung zu, andererseits kann es nicht das ziel sein eine ganze gesellschaft desshalb zu kriminalisieren. Desshalb gibts ja die leermedienabgabe. Es geht ja hier nicht nur um torrents, wieviele hätten wohl verständins dafür wenn nach dem nächsten mal happy bday eine unterlassungsaufforderung ins haus flattert. Für öffentliche bzw. gewerbliche vorführungen gibts sowieso noch zusätzlich kohle. Wieso soll es aber legal sein sich einen spielfilm vom tv aufzunehmen, aber gleichzeitig illegal sein sich denselben film via torrent zu saugen? |
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Man verstehe mich nicht falsch, ich will hier keineswegs geltende Bestimmungen verteidigen, egal wie genau oder ungenau formuliert sie sind. Kreative Vorschläge fände ich interessanter als das Zerpflücken von überholten Gesetzen. |
Der Spielfilm im TV kommt nach 2 Jahren-die Raubkopie im Torrent nach 2 tagen-oder sogar vorher!
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Wie wäre es eigentlich, wenn dann doch auch in Österreich ein Gesetz kommt, das das Herunterladen von Kopien verbietet?
Muss man dann alle seine Daten löschen oder gilt das dann erst für Downloads ab Beschluss? Soll ja auch noch genug Leute geben, die aus der Zeit, als Napster noch legal war, viele viele GB mp3s lagern. Darf man die weiterhin besitzen, weil sie quasi legal heruntergeladen wurden? |
Rückwirkung in Verbindung mit Vertrauensschutz
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wenn die zum zeitpunkt des banküberfalls geltende gesetzeslage banküberfälle erlaubt hat, dann schon ;)
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> wenn du eine bank überfällst, und 3 monate später verurteilt wirst, darfst du das geld dann behalten???
wenn vor 3 monaten das überfallen einer bank noch nicht illegal war, ja... |
Zitat:
bezahlstream 2monate nach kinostart, um xx€, bei 36stunden nutzbarkeit zb... |
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Die unterhaltungsindustrie soll mehr auf die kunden achten und weniger auf profit, dann gibts auch keine probleme mit raubkopien. Hinzu kommt das der torrent download oft besser als das original ist, wenn du dir die abspielprobleme von originalmedien aufgrund des kopierschutzes in div. playern ansiehst. |
Ich wäre bereit einen monatlichen Fixbetrag zu bezahlen (z.B. 10,- EUR, über die Höhe läßt sich diskutieren), wenn ich dadurch legalen und unkomplizierten Zugang zu akutellen Filmen, Musik etc. hätte. Die Filmindustrie ist offenbar nicht in der Lage, derartige Vertriebswege für die Kunden anzubieten.
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doch das ist sie.
in form von sky dort kriegst du all das, was du haben willst. nur ist halt 10 euro etwas zu wenig. und schon sind wir schon wieder dort. die einen wollen nur verdienen, die anderen nix zahlen. |
Seit wann hat sky eine online videothek mit flatrate? Würden die halbwegs das bieten was die kunden wollen würden sie ja nicht dauernd eingehen und übernommen werden. Bei premiere wurde alle paar monate das angebot
"erneuert" was so viel bedeutet hat wie, weniger sender für mehr geld. |
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