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gms76 29.04.2004 14:46

vielleicht kannst du die kette ja unter strom setzen. :D

frazzz 29.04.2004 14:53

Zitat:

Original geschrieben von gms76
vielleicht kannst du die kette ja unter strom setzen. :D

:ja:

frazzz 29.04.2004 14:55

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
oder als verteidiger des angeklagten, was wesentlich lukrativer sein dürfte ;)

na, im ernst ... darüber, dass das was du planst nix mit notwehr zu tun hat dürften sich wohl ausnahmsweise mal so ziemlich alle juristen einig sein :)


setzen wir deine meinung als gegeben voraus.
welche legalen möglichkeiten hab ich, mein eigentum vor fremden zugriff zu schützen?

wenn ich da an mauerkronen mit glassplittern oder zäune mit stacheldraht denke :eek: -> die sind legal? könnte sich der herr einbrecher oder der lauser ja auch drann verletzen und verbluten.

zed 29.04.2004 15:01

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
setzen wir deine meinung als gegeben voraus.
welche legalen möglichkeiten hab ich, mein eigentum vor fremden zugriff zu schützen?

wenn ich da an mauerkronen mit glassplittern oder zäune mit stacheldraht denke :eek: -> die sind legal? könnte sich der herr einbrecher oder der lauser ja auch drann verletzen und verbluten.


ad a) einsperren, anleinen etc

ad b) gutes argument :D

jayjay 29.04.2004 15:29

also meine winterräder inkl. felgen lasse ich zb. schon seit jahren beim händler, da sind sie mir nicht im weg und der haftet brav dafür :) kostenpunkt: glaub 16€
alternative möglichkeiten: besser zusperren? besseres schloss?

das mit den stacheldrahtzäunen und ähnlichem ist so eine sache ... in tirol gab es da mal einen fall wo ein bergbauer seine kühe in nem stacheldrahtzaun gehalten hat und sich ein deutscher tourist beim wandern dort verhangen, geschnitten und sich ne blutvergiftung geholt hat: da das ganze ein offener wanderweg war (der über besagte wiese führte) haftete die dortige gemeinde als wegehalter. der tourist bekam schadensersatz ...

also so ganz ohne ists mit den stacheldrahtzäunen und ähnlichem auch nicht - wir österreicher/innen klagen nur zu wenig :D

zed 29.04.2004 15:35

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
also so ganz ohne ists mit den stacheldrahtzäunen und ähnlichem auch nicht - wir österreicher/innen klagen nur zu wenig :D
des passt schon. wir wollen ja keine ami zustände haben. wo jeder jeden wegen jedem scheiss auf zig millionen klagt :D

jayjay 29.04.2004 15:40

was uns wieder dahin führt, dass eine solche anlage zwar nicht wirklich legal ist aber ein potentieller einbrecher, der deswegen das weite sucht mit grosser wahrscheinlichkeit NICHT klagen wird ;)

Bastet 29.04.2004 22:14

Zitat:

Original geschrieben von PrinzRazzo
was willst mit 12Volt, ein kleines kind erschrecken???

i sag nur 380:D

also da ich absolut keine ahnung von volt hab, vote ich auch für 380 - je mehr desto besser :lol:
und ausserdem und überhaupt is mir doch wurscht obs bei dir gegrillt werden oder was fladern :D ;)

The_Lord_of_Midnight 29.04.2004 23:58

Zitat:

Original geschrieben von ruffy_mike
Sollen's doch LoM's VW klauen :D Ähem... :rolleyes: :p
ich bitte darum. dann krieg ich wieder einen neuen :p

wobei, jetzt fahr ich erst etwas über 2 jahre damit und zu weihnachten drägens mir schon wieder einen neuen auf.
:look:

maXTC 30.04.2004 01:13

mach einen aufkleber drauf: "diebstahl kann tödlich sein"

oder "diebstahl meiner felgen schädigt sie und die menschen in ihrer umgebung" :D

zed 30.04.2004 07:47

@lom

hast den anderen VW thread nicht gesehen oder nur noch keine zeit gehabt? :p

The_Lord_of_Midnight 30.04.2004 11:21

Zitat:

Original geschrieben von zed
@lom

hast den anderen VW thread nicht gesehen oder nur noch keine zeit gehabt? :p

obst es glaubst oder nicht, ich habe leider nicht die zeit ALLE threads in diesem forum zu lesen ;)

rev.antun 30.04.2004 12:58

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
obst es glaubst oder nicht, ich habe leider nicht die zeit ALLE threads in diesem forum zu lesen ;)
lass sie dir vorlesen :D

zed 30.04.2004 13:05

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
obst es glaubst oder nicht, ich habe leider nicht die zeit ALLE threads in diesem forum zu lesen ;)
wer hat das schon.

aber damit du nicht alles durchackern musst: http://www.wcm.at/forum/showthread.php?threadid=133669


p.s. nimm das ganze nicht zu ernst, okay ;)

frazzz 02.05.2004 16:03

so.


hab jetzt wieder räder gelagert.
gesichert mit einer 108 jahre alten geschmiedeten kette, ähnlich dieser:

http://www.uelsen-und-umgebung.de/cards/kette.jpg


und ein t€ 99.- schloss mit titanbügel drann.


















da müssen jetzt schon mit der flex kommen :lol:





btw: an der selben kette hängt die hinterachse vom m3 :roflmao:

paranoid, oder?



:rolleyes:

maxb 03.05.2004 16:44

Zitat:

Original geschrieben von gms76
Wenn jemand zu schaden kommt, bist du eigentlich voll strafbar. Auch wenn es auf Privatgrund ist und es sich um einen Einbrecher handelt.

wenn bei mir ein Einbrecher nachts meine Felgen klaut, dann schießt ihm meine Selbstschussanlage ein Loch ins Knie, dann bekommt er eine Kaputze über den Kopf, eine paar Drähte um den Hals und er wird auf eine Kiste gestellt, und ....






























ich mach' ein paar Fotos für den Daily Mirror :D

maxb 03.05.2004 17:02

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
rechtsgüterabwägung in österreich:
leben > gesundheit > freiheit > eigentum > ehre

ziemlich fertig machen kannst du niemand, wie schon geschrieben immer nur mit dem "gelindesten" mittel: sprich, wenn du auf einen "einfachen" einbrecher mit ner pistole schiesst kommst du dran!!
und das ist meiner meinung nach auch gut so, wir wollen ja nicht in nem selbstjustiz-system enden.

wo hast den das her ->

Zitat:

"Notwehr ist die notwendige Verteidigung zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriffes auf Leben. Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Vermögen von sich oder einem anderen."
Ein Vermögensschaden ist ein notwehrfähiges Delikt. Da fährt die Eisenbahn darüber. Wenn jemand Felgen oder ein Autoradio klaut, ist er dran, zumindest kann er mit Gewalt an der Flucht gehindert werden, falls er das Diebesgut nicht freiwillig zurücklässt.


Zitat:

"Sie ist nicht zulässig, wenn dem Angegriffenen offensichtlich geringer Nachteil droht und die Verteidigung (wegen der notwendigen schweren Beeinträchtigung des Angreifers) unangemessen ist."
Wenn mir jemand einen Apfel klaut, darf er leben. ;)

jayjay 03.05.2004 18:24

Zitat:

Original geschrieben von maxb


Ein Vermögensschaden ist ein notwehrfähiges Delikt. Da fährt die Eisenbahn darüber. Wenn jemand Felgen oder ein Autoradio klaut, ist er dran, zumindest kann er mit Gewalt an der Flucht gehindert werden, falls er das Diebesgut nicht freiwillig zurücklässt.

ich habe nichts anderes geschrieben ;)
allerdings ist die massnahme die frazzz geplant hat eine reine präventiv-massnahme und dient somit nicht zur abwehr eines GEGENWÄRTIGEN angriffs auf sein vermögen.
ausserdem würde bei seiner massnahme auch die die verhältnismässigkeit ("gelindestes mittel") fehlen.

frazzz 04.05.2004 13:26

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
ausserdem würde bei seiner massnahme auch die die verhältnismässigkeit ("gelindestes mittel") fehlen.

was dann wäre?

bumm zack, aaane auf die goschn?


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