Was gesagt wurde, daß die Rückgabeannahme eine freiwillige Leistung, um im Gesetz nicht verankert ist, das stimmt. Es gibt gar kein "Rückgaberecht", sondern "Rückgabekulanz", und die Gebühr ist auch in Ordnung, oder soll der Händler das Gerät nach dem Du es zurückgeschickt hast, etwa wegschmeissen? Nein, er will es verkaufen, und mit offener Verpackung geht das halt nicht zum vollen Preis.
Andere Frage: Wieso informieren sich die Leute nicht vor dem Kauf ob bestimmte Geräte unter Linux funktionieren?
Nein, ich bin kein Händler...
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