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Satan_666 08.06.2015 08:16

Zitat:

Zitat von ZombyKillah (Beitrag 2503090)
Es steht leider kein und ... nur oder ... selbst wenn ich klammern setze, bleibe ich bei den logischen Ergebnis, dass jede Kopie einer öffentlichen Vorlage keine Kopie für den privaten Gebrauch sein kann.

Scheint tatsächlich eine schwere Sprache zu sein, meine Muttersprache:

Zitat:

4. § 42 Abs. 5 erster Satz lautet:
"Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
Ich lese das so:

Ich mache dann eine legale Kopie, wenn ...

Zitat:

a) ich nicht vorhabe, diese Kopie öffentlich zugänglich zu machen
ich sie also beispielsweise nicht in der bekannten Szene anbieten werde (das Weitergeben einer Kopie davon an mir nahe stehenden Personen (Verwandte, Freunde, Kollegen) ist weiterhin erlaubt)

... und ...

Zitat:

b) ich mir sicher bin, dass die Beschaffung meiner Kopie nur von einem legalen Anbieter stammt
wobei auch der ORF zu den legalen Anbietern zählt, weshalb ich auch weiterhin das ORF-Programm aufnehmen darf; und auch das Mitschneiden von Streamingdiensten oder der Erwerb über Downloadseiten ist weiterhin legal, sofern der Dienst für mich als 'legal' erkannt wird (Spotify beispielsweise oder Youtube sind ja legale Seiten, und über Amazon kann ich natürlich auch weiterhin Musik-Downloads durchführen etc).

Wieso kommst Du auf eine andere Interpretation? Oder muss es für Dich tatsächlich so formuliert werden?

Zitat:

4. § 42 Abs. 5 erster Satz lautet:
"Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
Für mich beziehen sich die beiden Wörter "offensichtlich rechtswidrig" sowohl auf 'hergestellt' als auch auf 'öffentlich zugänglich gemachte Vorlage'.

ZombyKillah 08.06.2015 19:09

ok, das macht mehr Sinn.

Ich verstehe noch immer nicht, warum Gesetze nicht in Pseudocode geschrieben werden.
Würde das lesen einfacher machen.

@Satan:
Das Problem ist, dass die deutsche Sprache keine eindeutigen Klammern einer logischen Verknüpfung definiert und die Interpretation so und so möglich ist.

Christoph 08.06.2015 19:14

Weil sie von Juristen geschrieben werden. ;)

Satan_666 08.06.2015 21:13

Pseudocode würden noch weniger Leute verstehen - glaube mir, ZombyKillah.

[joke]Und sollten doch mehr Leute in der Lage sein, Pseudocode zu verstehen, dann wäre es ja gegen eine der bestbezahltesten Berufsgruppen gerichtet - und wer will denn sowas?
:eek:[/joke]
:lol:

Christoph 16.06.2015 18:47

Jetzt ist´s beschlossen. :heul:

Neues Urheberrechtsgesetz im Ministerrat beschlossen

ZombyKillah 16.06.2015 19:32

Eins würde mich jetzt interessieren ... darf man nun eine Privatkopie von den Bluerays machen die man im Regal stehen hat?

Oder anders gefragt ... was darf ich jetzt kopieren?

Christoph 16.06.2015 20:42

IMHO ja, für den Privatgebrauch, aber ich bin kein Jurist.

Zitat:

Die Privatkopie von urheberrechtlich geschütztem und legal erworbenem Material ist in Österreich nur dann zulässig, wenn der Urheber dafür einen "gerechten Ausgleich" erhält. Dies wurde bisher durch die Leerkassettenvergütung geregelt, allerdings sind die Einnahmen daraus in den vergangenen Jahren rapide zurückgegangen. Die Speichermedienabgabe, mit der die von Künstlerseite seit langem geforderte "Festplattenabgabe" eine Umsetzung findet, weitet die Vergütungspflicht nun auf neue digitale Datenträger aus.

lowrider82 17.06.2015 05:32

Am Kopierrecht hat sich ja nichts geändert. Nachwievor darf man eine oder mehrere Privatkopien anfertigen. Aber nur von legal erworbenen oder legal öffentlich präsentierten Quellen. Und ohne Umgehung eines Kopierschutzes.


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