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Veteran
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![]() Die Urheberrechtsnovelle, die am Dienstag nach langen Verhandlungen in Begutachtung geht, enthält Festplattenabgabe auf Medien wie DVDs und Handys und Leistungsschutzrecht.
Wie der KURIER am Dienstag unter Berufung auf einen entsprechenden Ministerialentwurfs berichtet, soll die Urheberrechtsreform noch vor dem Sommer beschlossen werden. Darauf haben sich Justiz- und Kulturministerium nun geeinigt. In dem Entwurf ist die Rede von einer „Speichermedienabgabe“, die bei Neukäufen auf Speichermedien wie Computer und Handys fällig wird. Über die Festplattenabgabe wurde in den vergangenen Monaten und Jahren heftig gestritten, der Handel, Netzaktivisten sowie Konsumenten wehrten sich gegen diese Form der Abgabe. Extra-Beitrag auf Speichermedien Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material sollen über die diversen Speichermedien, von DVD-Rohling bis Smartphone, abgegolten werden. Künftig soll beim Kauf von allen Speichermedien ein Extra-Betrag eingehoben werden, der via Verwertungsgesellschaften an die Urheber verteilt wird. Diese Abgabe darf sechs Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten und wird an Künstler verteilt. Wer das Gerät nicht zur Speicherung legaler Kopien – etwa von Liedern oder Filmen – verwendet, kann die Abgabe zurückfordern. Er muss dies nicht beweisen, sondern nur „glaubhaft versichern“ können. Ebenfalls in der Reform enthalten ist das Leistungsschutzrecht. Die Reform soll bereits am 1. Oktober in Kraft treten. Die Begutachtungsfrist für Organisationen zur Stellungnahme zum Entwurf hat am Dienstag offiziell begonnen. Im Folgenden die Eckpunkte der geplanten Bestimmung zur Speichermedienvergütung: P R I V A T K O P I E Die gute Nachricht für Freunde des Mixtapes auch in neumodischer Form: Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken sind und bleiben legal. Allerdings nur, wenn auch die Vorlage legal war. Soll heißen: In der Novelle stellt der Gesetzgeber klar, dass das Kopieren von z.B. illegal heruntergelandenen Songs mitnichten eine „Privatkopie“ ist. Und: Neu geregelt wird nun, wie die Urheber für diese private Nutzung honoriert werden - nämlich über die neue Speichermedienvergütung. A B G A B E NP F L I C H T "Speichermedien jeder Art“, die für Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden können, fallen unter die Abgabenpflicht. Für die Einhebung ist der Handel zuständig. Auf der Rechnung soll auch der Konsument sehen, wie viel vom endgültigen Kaufpreis bei den Urhebern landet - bzw. bei den Verwertungsgesellschaften, die das Geld wiederum auf die Urheber aufteilen. .... http://futurezone.at/netzpolitik/fes...ix/134.047.137 ![]() Na da ist sie ja wieder -diesmal mit möglichst kurzer Vorlaufzeit wegen etwaiger Proteste! |
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