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RaistlinMajere 25.05.2010 18:40

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2416381)
Verkauft Chello nicht selber wlan router für ein Heimnetzwerk?
-3 Computer auf selber adresse?
Das die angestrebte konfig voll illegal ist -sollte klar sein!

hab ich früher auch gedacht, wurde aber schon einmal auf der UPC-hotline eines besseren belehrt, die sind da diesbzgl. recht locker drauf und belassen es dabei, darauf hinzuweisen, daß sie in so einem fall keinen support geben können.
wie dem auch sei, ein anruf bei eben dieser sollte diesbzgl. wohl klarheit bringen. ich sag nur mal was möglich wäre, welche implikationen das auf das vertragsverhältnis hat, ist eine andere angelegenheit.

ANOther 25.05.2010 19:19

OT


> Das die angestrebte konfig voll illegal ist -sollte klar sein!

illegal is so eine sache...

ein verstoß gegen die AGB, ja, aber illegal ist IMHO doch noch _etwas_ weiter...

Baron 25.05.2010 19:31

Was weiter? Wennst im vertrag stehen hast für "name Adresse tür nr" ist allles andere Illegal-da beist die Maus keinen Faden ab!
Der "meier" auf der 3 er Tür heist meier und der "schmid" auf der 4 er tür -hat eben nicht unterschrieben!

Autrob 25.05.2010 22:09

chello verlangt meines wissens eine höhere grundgebühr mit erhöhter bandbreite, damit 3 computer gleichzeitig die volle bandbreite haben.

von illegal - im sinne krimineller energie - will ich auch nicht reden. aber chello ist eben nur bis zum modem support fähig, ich denke, das ist nicht unwichtig, wenn man selber wie der TO nicht unbedingt der experte im netzwerk ist.

als vertragsstrafe steht bestenfalls die einstellung des dienstes zur debatte.

Baron 25.05.2010 23:08

JA solange es Chello nicht exekutiert -sonst wärs Imho Betrug. Das könnt man auch einklagen!

LouCypher 26.05.2010 08:22

ich würde das weniger als illegal sondern nur als blöd bezeichnen. Internetanschlüsse kosten doch eh fast nichts mittlerweilen also wozu der stress. Hängt sich beim nachbarn das modem auf bist offline bis er heimkommt. Baut der mitsurfer irgendenen mist (und wenn es nur ein virus ist), ist der vertragsinhaber haftbar, das ist doch unfug.

Christoph 26.05.2010 11:22

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2416425)
JA solange es Chello nicht exekutiert -sonst wärs Imho Betrug. Das könnt man auch einklagen!

Auch wenn eine strafbare Handlung nicht exekutiert wird bleibt es eine strafbare Handlung, die Exekution kann, je nach Verjährungsfrist, auch später erfolgen!

JetStreamer 26.05.2010 11:51

Nur so nebenbei:

Zitat:

Die Nutzung der UPC Internet-Dienste durch Dritte sowie jede Form der entgeltlichen oder
unentgeltlichen Weitergabe des Internet-Dienstes an Dritte darf nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung von UPC erfolgen
http://www.upc.at/pdf/agb_wien.pdf §2

Baron 26.05.2010 11:57

Was sie auch manchmal tun- der Sohn einer Bekannten hatte vor Jahren am Chello Anschluss (Standard-für ein gerät) einen Router angeschlossen und noch 2 PCs zusätzlich angeschlossen-gibg ca. 3 Jahre gut. dann war auf einmal das inet weg und ein Brieferl im Postkasten -Nachzahlung beim Rechtsanwalt neuer Plus Vertrag etc.
NA waren auch ein paar Tausender zu zahlen (ATS) die Überraschung von der Mama war groß!

Ansonsten hat Lou recht-überhaupt wo Chello eh gerne mal ausfallt-Modem stromlosmachen-anstecken geht wieder-wennst zum Modem eben kommst.

Philipp 26.05.2010 12:27

Tatsächlich. Bei Chello gibt es ja wirklich noch das 3 Computer Limit :eek:

Mich wunders das offen gesagt ein wenig, weil es solche Begrenzungen schon seit Jahren nicht mehr bei der Telekom Austria gibt.


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