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Also ich habe mich mit diesem Thema bislang nicht auseinandergesetzt, aber wenn im Gesetz steht
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Denn nach deiner Argumentation wären ja auch Campingfahrzeuge, die in Holland auf dem Campingplatz abgestellt werden, quasi exterritoriales Gelände der Bundesrepublik Deutschland, und dürften ergo nur von deutschen Polizisten kontrolliert werden - holländische Polizisten hätten dort nichts zu suchen. Oder wenn sich ein Holländer zu Fuß nach Deutschland begibt, trägt er dann in seiner Jackentasche ein Stück niederländisches Staatsgebiet mit sich herum? |
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Es ist aber auch ein großer Unterschied, ob sich Dein Wohnwagen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Landes steht oder mein Schiff sich in internationale Gewässern befindet, findest Du nicht? Ich nehme jetzt mal an, weil genauer habe ich das Seerechtsübereinkommen nicht durchgelesen, dass dort auch entsprechende Regelungen über die Polizeigewalt auf Schiffen in internationalen Gewässern drinstehen. Immerhin sind ja dort auch die diversen Meilenzonen beschrieben, die das Hoheitsgebiet eines Staates auf die angrenzenden Gewässer ausdehnen. Es geht ja außerdem um die Frage, ob ein Schiff in internationalen Gewässern ein Hoheitsgebiet darstellt oder nicht. Du schreibst ja selbst, dass es für Kriegsschiffe immer so ist und dass ein Standesbeamter auf zivilen Schiffen eine Ehe schließen darf, die auch anerkannt wird. Da ein Standesbeamter nur im eigenen Land Rechtsbefugnis hat (glaube ich), spricht das doch FÜR ein Hoheitsgebiet auf Schiffen, oder nicht? Nochmals, ich bin kein Rechtsanwalt und eigentlich interessiert mich das auch gar nicht so genau. :-) Ich finde es nur außerordentlich interessant, diesen Dingen auf den Grund zu gehen und darüber zu diskutieren. :D Und wenn jemand noch mehr Informationen darüber hat (bitte mit Quellenangabe), bitte schreiben. |
Stöbern macht Spaß! :D
Nächster Versuch: Der multilaterale Vertrag "Übereinkommen über die Hohe See" (Auf http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ unter diesem Kurztitel zu finden.) Zitat:
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Da dieser Vertrag multilateral ist, muss erst eine bestimmte Anzahl von Staaten diesen ratifizieren. Da die Liste der Unterzeichner aber sehr lang ist und außerdem der Vertrag aus dem Jahr 1958 stammt, ist es sehr wahrscheinlich, dass er gilt. ;) |
Ach weißt du, es gibt so viele Airports die Jumbotauglich sind aber nicht genutzt werden und wenn nur für kleinere Flugzeuge.
Wenn du auf solch einem Flugplatz landen willst, musste das einfach in deinen Flugplan so einbinden. Aber sowas habe ich bis jetzt noch nie gehört, das man erst einen Flughafen anfliegen muss, eh man zu einem anderen Fliegen darf. Außerdem ist das schwachsinn, denn das verbraucht eh nur kostbares Kerosin. Grüße Marc |
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Ich weiß die genau Antwort, ob ein Schiff ein Hoheitsgebiet ist oder keins, nicht. Ich würde ein Hoheitsgebiet intuitiv als Territorium eines Staates definieren. Das ein Schiff eine Staatszugehörigkeit besitzt, heißt nicht, das es Hoheitsgebiet darstellt. Auch wenn es praktisch vielleicht keinen Unterschied macht, muss es juristisch nicht dasselbe sein. Nächster Vergleich: In internationalen Gewässern treibt ein Deutscher kieloben und spielt toter Mann. Ist er jetzt dt. Hoheitsgebiet? P.S.: Das Hoheitsgebiet eines Staates erstreckt sich im Übrigen nicht nur auf das Territorium, sondern auch über den gesamten Luftraum bis zur Grenze des Weltraums, und andersherum durch den Boden bis zum Erdmittelpunkt (Auch wenn gegenwärtig kein Staat tatsächliche Hoheitsgewalt dort ausüben kann:D). |
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Das mit dem gespielten toten Mann wird wohl eher nicht in irgendwelchen Verträgen stehen. :D Wie gesagt, ich kann auch nur die Artikel des Vertrages interpretieren. Da dort steht, dass ein Staat die Hoheitsgewalt auf seinen Schiffen ausüben muss interpretiere ich das jetzt mal als analog zu einem Hoheitsgebiet. Ob es wirklich so ist, weiß ich nicht. ;) Im Prinzip ist das also alles über diverse multilaterale Verträge geregelt. Die gibt's ja auch für den Luftraum. Wer noch mehr darüber weiß, bitte melden, eh klar. |
Hier ist noch was.
http://forum.yacht.de/showthread.php...3&page=3&pp=10 -->Post #25 von Thomas_B, ich zitiere die Geschichte mal wortwörtlich.... Yacht unter deutscher Flagge und deutschem Heimathafen hat vor Marokko 2,3 Tonnen Haschisch gebunkert um diese Ladung nach Deutschland zu verbringen. Die Engländer haben relativ gute Übersicht über die Positionen der Yachten die großen Dunstkreis der englischen Inseln verkehren. Daher wird diese Yacht auch beobachtet als sie Kurs westlich von GB nimmt, um dann im Norden über die Nordsee Kurs wieder auf Detschland zu nehmen. Im Rahmen eines deutschen Ermittlungsverfahren in einer anderen Sache wird man auf diese Yacht aufmerksam und sucht nach ihr. Durch Verbindungen über den europäischen Zoll melden die Engländer, das besagte Yacht durch ihr Hoheitsgebiet hindurch sich in der Nordsee in internationalen Gewässern befinde. Es wäre aber möglich innerhalb von kurzer Zeit die Yacht aufzubringen. Und nun kommts: für dieses Aufbringen mußte seinerzeit das Justizministerium in Bonn eingeschaltet werden!!! Als dieses dann die Erlaubnis erteilt wurde, Aufbringen und Verbringen in UK-Gewässer, wurde die Yacht innerhalb von 6 h geentert. Nun passierte die nächste Sache: Der zuständige Hamburger Staatsanwalt fragte die Kollegen in Schottland, welches Strafe dort verhängt werden würde. Die wäre dort wohl höher ausgefallen und der Staatsanwalt wollte die beiden Täter dort belassen. Jetzt rief diese Auffassung das Justizministerium wiederum auf den Plan. Denn dieses Verhalten wäre nach dem Grundgesetz eine damals (1997/98) eine unzulässige Auslieferung von deutschen Staatbürgern vom Boden des Grundgesetzes gewesen: Boot/Schiff unter deutscher Flagge!! So wurden die beiden Täter überstellt und in Hamburg reechtskräftig verurteilt (Revision vom BGH verworfen). Merke: Auch wenn einige das Thema Flagge auf Yachten recht lax sehen oder auch keine Notwendigkeit, so hat doch den beiden Zeitgenossen,das Recht die deutsche Flagge zu führen (Flaggenrechtsgesetz),das eine oder andere Jahr in schottischen Gefängnissen erspart. ... Zitat Ende Das würde die Hoheitsgewalt erklären, die eintritt, wenn ein Schiff eine bestimmte Flagge führt. Dass der deutsche Justizminister vor dem Entern des Schiffes befragt worden ist, klärt aber nun doch nicht endgültig, ob Schiffe Hoheitsgebiet sind oder nicht, da wir nicht wissen, aus welchen Gründen das passiert ist. Ich bin mir zwar sicher, dass Schiffe kein Hoheitsgebiet sind, finde aber bei einer Suche auf forum.yacht.de auch Beiträge, die durchaus anderes vermuten lassen. Ich werde mal weitersuchen, es lässt mir keine Ruhe. :-) Georg |
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Bei Straftaten des Kapitäns oder der Mannschaft ist der Gerichtsstand nämlich das Land unter dessen Flagge das Schiff fährt. |
So, jetzt isses klar:
Unter einer bestimmten Flagge registrierte Schiffe sind definitiv Hoheitsgebiet der betreffenden Nation, egal ob im Hafen oder auf hoher See, egal ob Sportboot oder Megatanker. *schnief* Und ich war mir so sicher. ;) Quelle: telefonisch durch Wasserschutzpolizei Stade, (hab nicht den ganzen Tag Zeit für Google :D ) Der Beamte hat mir erklärt, dass wenn z.B. auf einem unter englischer Flagge fahrenden Schiff, welches im Hamburger Hafen liegt, ein Mord geschieht, dürfen deutsche Polizisten nicht ermitteln. (Wortwörtlich: Die dürften sich dort totschlagen, wir könnten nichts machen). Außer natürlich, wenn das englische Konsulat die deutsche Polizei dazu auffordert (per Rechtshilfeersuchen). Dass man als Schiff trotzdem kontrolliert wird, hängt damit zusammen, dass Nationen innerhalb ihrer Hoheitsgrenzen Kontrollvollmachten haben um z.B. Zollverstöße feststellen zu können. Frohe Weihnachten! :bier: Georg |
Hmmm, widersprechen sich die Aussagen nicht? Wären die Schiffe anderer Nationen auch innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets (z.B. im Hafen liegend) ausländisches Territorium, dürfte der Zoll dort keine Autorität haben. Hat er aber Autorität, kann es sich nicht um ausländisches Hoheitsgebiet handeln.
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