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pc.net 28.07.2004 19:06

diese "zahlscheingebühr" haben ja immer mehr firmen eingeführt ... chello ist da dann ja eh spät dran, wenn die erst jetzt damit anfangen ...

außerdem ist das IMHO keine vertragsänderung sondern einfach zusätzliche spesen, die sie dafür verrechnen, dass kein einziehungsauftrag besteht ...

btw: den einziehungsauftrag finde ich überhaupt problemlos ... man kann den betrag einfach zurückbuchen lassen - die kosten werden der einziehenden firma verrechnet (und die sind gar nicht so gering) - der kontoinhaber hat keine kosten ...

[off-topic]
verrechnest chello halt in zukunft für jedes schreiben, dass du ihnen aufgrund ihrer unfähigkeit schicken mußt auch etwas und ziehst es von den gebühren ab ;)
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RaistlinMajere 28.07.2004 19:14

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
btw: den einziehungsauftrag finde ich überhaupt problemlos ... man kann den betrag einfach zurückbuchen lassen - die kosten werden der einziehenden firma verrechnet (und die sind gar nicht so gering) - der kontoinhaber hat keine kosten ...
ich bin da etwas vorsichtiger. die sind ja schnell dabei, einem alles mögliche zu verrechnen (eben auch mahnspesen), wenn das dann ebenso schnell abgebucht wird, schlafe ich ziemlich unruhig. ich habe lieber eine kontrolle darüber, was da wirklich überwiesen wird. schließlich kann ich nicht einen teilbetrag rückbuchen lassen, mit der begründung "des zahli ned, aba das andere schon".


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