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Alt 25.07.2004, 16:02   #1
RaistlinMajere
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Standard neue chello-rechnung

nennt mich einen prinzipienreiter, aber daß chello mit der neuen rechnung auf einmal einen euronen für den erlagschein verlangt, kanns wohl nicht sein, oder?
ich meine, hätte das nicht angekündigt werden müssen, habe ich dem irgendwo zugestimmt, wo ich diesen erlagschein ja nicht einmal brauche, weil ich das per onlinebanking erledige?

bitte um meinungen.
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
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Alt 25.07.2004, 23:15   #2
steelrat
may the force be with you
 
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Mein Computer

Standard nicht angekümdigte

änderungen in der vergebührung den agbs oder generell der vertragsbedingungen, denen du NICHT zugestimmt hast sind defacto eigentlich ungültig (ein Vertrag ist ja nix anderes als eine Willensbekundung von 2 oder mehreren Parteien)
schau mal in die chello AGB ob sich die Brüder sowas generell offenhalten (Verwaltungsaufwand und so ein scheiss halt...)


aber ich würd dort mal anrufen und denen klarmachen, dass du, da nicht vorher zur kenntnisgebracht und auch nicht von dir akzeptiert, diesen einen Euro (1€ - hats UPC wirklich SOOO nötig, dass sie die Kunden wegen !!!EINEM!!! Euro ärgern *seufz*) eben einfach nicht zahlen wirst und ihn vom rechnungsbetrag abziehen wirst (was imo rechtens ist, da du ja die Änderung ned vorher kommuniziert bekamst und ebendiese nicht akzeptiert hättest...)

mal sehen wie die dann reagieren.. vermutlich mit mahnung und ceter und mordeo...

aber das kennt man ja...
Abcashen und Mahnen immer und sofort..
Gutschriften dauern Monate... *g*
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i have a very bad feeling about this...
steelrat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2004, 00:56   #3
RaistlinMajere
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Standard Re: nicht angekümdigte

Zitat:
Original geschrieben von steelrat
änderungen in der vergebührung den agbs oder generell der vertragsbedingungen, denen du NICHT zugestimmt hast sind defacto eigentlich ungültig (ein Vertrag ist ja nix anderes als eine Willensbekundung von 2 oder mehreren Parteien)
dessen bin ich mir durchaus bewußt, eben darum bezweifle ich, daß das so einfach möglich ist. nur die meisten lassen sichs halt einfach gefallen, dasselbe gabs ja damals bei der "chello wird erwachsen"-geschichte, wo auch in bestehende verträge eingegriffen wurde, was eigentlich rechtlich nicht so ganz einwandfrei gewesen sein kann (wenn ich mich nicht ganz täusche, hat WCM in einer ausgabe eh diesbzgl. so manchen zweifel aufkommen lassen).

Zitat:
schau mal in die chello AGB ob sich die Brüder sowas generell offenhalten (Verwaltungsaufwand und so ein scheiss halt...)
im vertrag (und dieser wurde unterschrieben) steht jedenfalls nix, das hab ich damals bei der "erwachsenwerden"-geschichte schon nachgesehen.

Zitat:
aber ich würd dort mal anrufen und denen klarmachen, dass du, da nicht vorher zur kenntnisgebracht und auch nicht von dir akzeptiert, diesen einen Euro (1€ - hats UPC wirklich SOOO nötig, dass sie die Kunden wegen !!!EINEM!!! Euro ärgern *seufz*) eben einfach nicht zahlen wirst und ihn vom rechnungsbetrag abziehen wirst (was imo rechtens ist, da du ja die Änderung ned vorher kommuniziert bekamst und ebendiese nicht akzeptiert hättest...)
genau das habe ich bereits getan, allerdings schriftlich, ich hab keine lust, mich in der chello-warteschleife hin- und herreichen zu lassen, bis ich entweder rausfliege oder ein mitarbeiter sich mit "bin gleich wieder da, moment" verabschiedet und nie wieder von sich hören lässt, in der berechtigten erwartung, daß es mir irgendwann zu blöd wird und ich auflege (schon mehrfach vorgekommen). kostet ja alles geld, zu einer 0800er-nummer hat sich upc ja noch immer nicht durchringen können.

bzgl. einem euro... bei der zahl der kunden rentiert sich das auf jeden fall, denn wie gesagt, wer regt sich schon auf? fast niemand.

Zitat:
mal sehen wie die dann reagieren.. vermutlich mit mahnung und ceter und mordeo...
glaube ich weniger. ich habe mich so z.b. mittlerweile daran gewöhnt, die mahnungsspesen für zahlungserinnerungen bei rechnungen, die ich nie bekommen habe (habe mich zwar gewundert, warum da über einen längeren zeitraum nicht kam, aber ist das mein problem?) zu ignorieren und lediglich den rechnungsbetrag zu überweisen. hat sich nie jemand aufgeregt.
die ersten male (ist schon öfter vorgekommen) habe ich mich noch schriftlich an sie gewandt und kundgetan, daß ich sicherlich keine mahngebühr für eine rechnung zahlen werde, die ich nie erhalten habe, da hats geheißen "na dann lassensas einfach weg". prüft offenbar eh keine sau nach.

Zitat:
Gutschriften dauern Monate... *g*
für eine solche muß man in der tat vieeeel streiten und selbst dann fällt sie immer noch madig aus.
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Alt 27.07.2004, 12:25   #4
area21
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Beiträge: 3


Standard Re: Re: nicht angekümdigte

Hi ;-)
kannst den text posten? bräucht' ich nämlich auch!
Ist echt eine Frechheit - ohne Vorankündigung! Bei 200.000 Ö-chello Kunden sind das 200.000EUR - Abbucher - Leute die sich aufregen!
Das Geld hätt' ich auch gerne. Ein Euro ist je wirklich ned viel aber da gehts wirklich ums Prinzip!

Zitat:
genau das habe ich bereits getan, allerdings schriftlich, ich hab keine lust, mich in der chello-warteschleife hin- und herreichen zu lassen, bis ich entweder rausfliege oder ein mitarbeiter sich mit "bin gleich wieder da, moment" verabschiedet und nie wieder von sich hören lässt, in der berechtigten erwartung, daß es mir irgendwann zu blöd wird und ich auflege (schon mehrfach vorgekommen). kostet ja alles geld, zu einer 0800er-nummer hat sich upc ja noch immer nicht durchringen können.
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Alt 28.07.2004, 00:38   #5
RaistlinMajere
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Beiträge: 2.343


Standard Re: Re: Re: nicht angekümdigte

Zitat:
Original geschrieben von area21
Hi ;-)
kannst den text posten? bräucht' ich nämlich auch!
hier mein mail (der relevante part):

Sehr geehrte Damen und Herren!

...

Zudem habe ich sehr verwundert festgestellt, daß künftig ein Zahlscheinentgelt von einem Euro zu entgelten ist. Ich kann mich jedoch nicht daran erinnern, über eine solche Einführung informiert worden zu sein, geschweige denn dem zugestimmt zu haben.
Ich möchte Sie darum ersuchen, mir künftig keinen Zahlschein mehr zu schicken, da ein solcher nicht benötigt wird (ich erledige Überweisungen per Onlinebanking).

Den aktuellen Rechnungsbetrag werde ich baldigst überweisen, allerdings abzüglich des Zahlscheinentgelts, welches mir aus oben genannten Gründen für diese Rechnung nicht berechtigt erscheint.

Mit freundlichen Grüßen,

...


die antwort von UPC ist mal wieder typisch:

Vielen Dank fuer Ihr Email.

hach, wie ich diese vorgefertigten floskeln liebe.

...

2.) Vom Zahlscheinentgelt sind unsere Kunden lediglich befreit, sofern Sie einen Einziehungsauftrag bei uns eingerichtet haben.

Die Vorteile des Einziehungsauftrages liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit und Muehe, und vor allem eventuelle Mehrkosten (Mahngebuehren!) durch versaeumte Rechnungseinzahlungen werden so verhindert. Auf diesem Weg werden alle Rechnungen prompt und zuverlaessig erledigt.


ja, sicher, damit mir alles, was denen so einfällt, auch gleich abgezogen werden kann. soweit kommts noch, das erledige ich auch künftig immer noch selbst, damit ich kontrollieren kann, welche beträge da entrichtet werden. denn etwas zurückzubekommen dürfte denke ich praktisch unmöglich sein.

Das Zahlscheinentgelt in Hoehe von EUR 1,--/Zahlschein wurde ab 1.5.2002 infolge des hohen administrativen Aufwands bei der Bezahlung per Erlagschein von UPC Telekabel verrechnet.

die tatsache, daß ich darauf nirgendwo hingewiesen wurde, geschweige denn dem zugestimmt hätte, wurde da offenbar wissentlich übergangen.

Der Entfall des Zahlscheinentgeltes ist bei Ueberweisung mittels Telebanking, da der Bearbeitungsaufwand bestehen bleibt, leider nicht moeglich.

Fuer weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverstaendlich weiterhin gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

...


siehe oben, die floskeln halt wieder.

naja, dann werde ich mich wohl oder übel mit der grundgebührenerhöhung (denn als nichts anderes betrachte ich das) um einen euronen abfinden müssen, wegen diesem betrag jetzt großartig rumzustreiten hätte wirklich wenig sinn (und das wissen die!). aufgeteilt ist das eh ein nicht nennenswerter betrag, aber das vorgehen von UPC ist mal wieder unter jeder sau.
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Alt 28.07.2004, 02:33   #6
RaistlinMajere
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Standard hab nochmals im vertrag nachgesehen

und tatsächlich eine klausel gefunden, die UPC zu derartigen, nachträglichen vertragseingriffen berechtigt. allerdings müssen diese (wir erinnern uns, "chello wird erwachsen") vorher angekündigt werden und können theoretisch vom kunden zurückgewiesen werden, was ein ende des vertrags zur folge hat.

eine solche benachrichtigung hat hier jedoch klar nicht stattgefunden.
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Alt 28.07.2004, 05:32   #7
Schwammkopf
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Alter: 45
Beiträge: 1.029


Standard

chello übertreibst echt immer wieder!
Bin schon am überlegen wann und welches inode ich mir nehmen soll;

ps hoffentlich lesen hier auch einige chello leute im forum was die anderen von chello halten und dass andere immer wieder provider wechseln
____________________________________
mfg
Schwammkopf
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Alt 28.07.2004, 06:50   #8
eAnic
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Benutzerbild von eAnic
 
Registriert seit: 23.01.2000
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Standard Re: Re: nicht angekümdigte

Zitat:
Original geschrieben von RaistlinMajere
...die mahnungsspesen für zahlungserinnerungen bei rechnungen, die ich nie bekommen habe (habe mich zwar gewundert, warum da über einen längeren zeitraum nicht kam, aber ist das mein problem?) zu ignorieren und lediglich den rechnungsbetrag zu überweisen. hat sich nie jemand aufgeregt.
die ersten male (ist schon öfter vorgekommen) habe ich mich noch schriftlich an sie gewandt und kundgetan, daß ich sicherlich keine mahngebühr für eine rechnung zahlen werde, die ich nie erhalten habe, da hats geheißen "na dann lassensas einfach weg". prüft offenbar eh keine sau nach.
Mahnspesen sind sowieso eine Sache für sich. Diese muss man nicht zahlen, da sie sowieso nicht einklagbar sind.
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... back in business
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Alt 28.07.2004, 07:20   #9
arleenia
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Registriert seit: 28.07.2004
Alter: 62
Beiträge: 1


Daumen runter teledebakel

man hat sich bei mir entblödet, obwohl ich nach abmeldung ein guthaben aufweise( retournierung modem) , mir den euro für KEINE Einzahlung zu verrechnen.ich habe noch keine antwort seitens upc bekommen, werde sie gerne posten. bestärkt mich in meiner kündigung. übrigens das chaos bei teledebakel ist grenzenlos. eine woche nach kündigung chello erhielt ich einen brief, dass ich chello light nutzen sollte (geht erst nach 6 monaten) ebenfalls bekam ich nach 4 monaten nach kündigung chello einen anruf, ob ich nicht meine kündigung zurücknehmen wolle, ....!!!!!dabei habe ich dann das tv auch abgemeldet....aber im computersystem wurde mein nicht mehr bestehender chello acoount ein 2. mal gekündigt ...unfassbare schlampereien, die wissen nicht mal wer kunde ist und welche produkte wer hat...das ist eine administrative bankrotterklärung.
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Alt 28.07.2004, 09:23   #10
athropos
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Alter: 47
Beiträge: 801


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Standard

ich würde einfach zur standardtaktik greifen: einfach die zahlscheingebühr abziehen (ist beim netbanking eh kein problem); zumindest meine versicherung (woanders ist bei mir das problem noch nicht aufgetaucht) hat sich darüber noch nicht beschwert...
____________________________________
Einstein, Pascal and Newton are playing hide and seek. Einstein is \"it\" so he faces the wall, closes his eyes and counts to π.
Pascal runs off like an idiot but Newton pulls out a piece of chalk and draws a 1m x 1m square on the ground and then stands in it\'s centre.

Einstein\'s done counting and turns around and sees Newton, so he grabs him and screams \"I found Newton!\"

Then Newton smirks and says, \"I\'m not Newton, I\'m Pascal\".
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