![]() |
Wenn jemand zu schaden kommt, bist du eigentlich voll strafbar. Auch wenn es auf Privatgrund ist und es sich um einen Einbrecher handelt. Einem normalen Menschen sollte das aber nichts anhaben können (Kuhzaun). Nur wenn da wer mit einem Herzschrittmacher hingreift, dann hast du vielleicht ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung am Hals (ich bin aber kein Jurist). Ich weis auch nicht, wie das juristisch mit den Kuhzäunen ist. Aber ich weis, dass man z.B. voll zur Verantwortung gezogen wird, wenn man auf eigenen Gund und Boden eine Künette für den Kanal gräbt und dann ein Einbrecher (obwohl der Garten versperrt ist) hinein fällt. So lange sich aber keiner daran verletzt ...
Die Anlage ausser Betrieb zu setzen sollte aber kein Problem sein: mit Erdung Kurzschliessen, Isolierende Handschuhe? Ein Frage noch: wie schauts eigentlich mit der Fahrzeugelektronik aus. Immerhin hat ja alles über die Masse kontakt zur Karosserie. (Computer, Autoradio, Motorsteuerung, ...) |
Bin mir nicht ganz sicher, wenn jedoch wer in die Hochspannung gerät, und sich dadurch verletzt, kann es durchaus sein, daß Du mit einer Schadensersatzklage konfrontiert wird.
Und die kann aber u. Umständen ein Vielfaches des Wertes vom Motorrad überschreiten (z. B. Opfer ist gelähmt und nicht mehr voll arbeitsfähig). Ich würde mich vorher rechtskundig schlau machen (Experten). Obwohl, verstehen Du ich Dich voll. Bei uns habens die letzten 3 Monate 4 x Autos in der Tiefgarage aufgebrochen, Gottseidank nur VW, Ford und Opel. Mein Alfa wurde verschont. Ciao Oliver |
Re: Re: Re: legal / illegal /notwehr/ notwehrüberschreitung?
Zitat:
jo jo, mache kennen sich mit der materie spannung/strom ned wirklich aus gell el dodore könntest ja die motorhaube so lackieren :lol: http://www.gneil.com/images/products/1slN7002.jpg |
Zitat:
+ ein/aus ...über fb ;) und/oder alert über eigene batterie sicher ist sicher... |
Notwehr §3 StgB
Notwehrsituation setzt voraus: - gegenwärtigen -oder zumindest unmittelbar drohenden (Angriffswelle nach außen hin manifestiert wird und die Rechtsgutbeeinträchtigung im engen zeitlichen und örtlichen Rahmen folgen soll) - rechtswidrigen (gegen die Rechtsordnung, Handlungsunwert, dh. ein vorsätzliches oder zumindest objektiv sorgfaltswidriges Verhalten) - Angriff (nur menschliches Verhalten, das eine Rechtsgutbeeinträchtigung konkret befürchten lässt – dabei ist von den Vorstellungen des Angreifers (nicht des Angegriffenen!) auszugehen; ein Angriff kann auch durch Unterlassen erfolgen) - auf ein notwehrfähiges Gut: o Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit o Vermögen o Freiheit dabei ist das schonendstes Mittel anzuwenden und ein lebensgefährlicher (Waffen)Gebrauch nur zum Schutz von Personen. also mit notwehr hat das ganze wenig zu tun, weil das ganze nicht auf eine gegenwärtige Bedrohung ausgelegt ist und auch nicht das schonendste mittel ist. sprich: Wenn dem was passiert bist du sowohl zivil- als auch strafrechtlich voll dran. auf das was du hier beschreibst trifft nicht einmal ein Rechtfertigender Notstand / Entschuldigender Notstand nach §10 stgb oder anhalterecht privater der stpo zu ... würd also die finger davon lassen ;) |
Zitat:
|
Genial übrigens... Sowas wollte ich auch schon immer einbauen... musst mir unbedingt sagen, wie's wirkt!
Ich bräuchte es 1. gegen Viecher... anscheinend paaren sich alle Kleintiere unserer Umgebung auf meinem Auto, sieht von den Spuren her zumindest so aus 2. gegen blöde Wichser, die dauernd meinen Lack mit Schlüssel zerkratzen. Schlüssel leiten doch, oder? :D Wobei, wenn du dieses System installierst, müsstest du fast der Gaude halber auch eine Videokamera installieren. Ist sicher zum kaputtlachen, wenn's einen da dauernd schnalzt :lol: |
Zitat:
:rolleyes: :eek: :confused: find ich schon, das es zutrifft! :p es wurden in den letzten 5 wochen drei solcher unmittelbar drohenden dinger durchgeführt hab jetzt wieder 4 wr mit stahlfelgen dort gelagert sollte ich doch damit rechnen, das mit gegenwärtigen -oder zumindest unmittelbar drohenden... zu rechnen ist, oder? |
Hoer auf mit die Kindereien und
besorg dir sowas http://abyss.hubbe.net/gfx/covers/jt...shotgun-lg.jpg |
du dürftest dich um deine felgen "wehren", wenn du (oder ein anderer) unmittelbar zu einem diebstahl dazukommst. bei dem was du hier als quasi präventivmassnahmen planst ist diese unmittelbarkeit eben nicht gegeben, somit handelt es sich nicht um notwehr, notstand oder selbstanhalterecht.
ausserdem wird hier der verhältnismässigkeitsgrundsatz der notwehr überschritten, sprich du kämst, falls man dir die notwehr zugestehen würde wegen sog. notwehrexzess bzw. (wenn nicht) wegen putativnotwehrexzess strafrechtlich und in der folge auch zivilrechtlich dran. kannst mir schon glauben ;) |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:11 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag