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-   -   Vonwegen DVD in 15 min. fertig (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=109820)

jayjay 24.09.2003 13:25

Re: Re: Re: Vonwegen DVD in 15 min. fertig
 
Zitat:

Original geschrieben von CISK
wie kommst du auf das?
"von verkäufer aufgeschwätzt"

1. 2 wochen allg. umtauschrecht
2. "aufgeschwätzt" wäre gem. §146stgb sogar betrug, wird auch von der rsp so exekutiert (zeugen?)

am besten mit dem verkäufer/inhaber reden und nötigenfalls mit dem konsumentschutz drohen ;)

==C6== 24.09.2003 13:42

lol, was heisst da aufgeschwäzt??
das war einfach ein guter verkäufer, das ist genau das was der chef von seinen verkäufern erwartet, UMSATZ zu machen, egal wie.
und wenn man sich so leicht was einreden lässt ist man auch irgendwie selbst schuld, ma muss doch selbst wissen was man will und ob man einen dvd brenner braucht oder nicht.,:lol:
ausserdem kann doch der verkäufer nix dafür wenn er rippen tut, eine normale dvd ist ja auch in 14-24 minuten fertig , also wo ist da der betrug??:confused: :lol: wenn sein pc zu langsam zum rippen ist kann keiner was dafür dvd brenner verlangen eine sysanforderung ab PIII 500 und aufwärts

hans friedmann 24.09.2003 13:44

@jayjay

1. 2 wochen allg. umtauschrecht -> gibts net in der Rspg...ist leider ein weit verbreiteter irrglaube, genauso wie das garantie und gewährleistung ein und dasselbe sind...umtausch ist nur ein goodwill vom unternehmer an den kunden, aber stellt KEIN recht im sinne der Rechtsprechung da...leider

2 aufgeschwatzt- > gibts auch net, war eine freiwillige willensvereibarung...es sei den er wäre genötigt worden oder im sinne eines hausbesuches. es fand aber in den räumlichkeiten des UN statt

Lösung: wenn dann kann er nur auf kulanz und kundenorientierung des UN hoffen.
oder auf die sogenannte vorvertragliche schuldverletzung im sinne einer eklatanten falschinformation bei kauf (zb einer sagt ich habe einen P90 mit 8 mb RAM und 10m MB HD und 4 mb GK mit ISA bus und will eine DVD brennen...er sagt ja das geht kaufen sie sich den brenner und in 10 minuten haben sie mit DIESEM system eine DVD) ...und das wird sehr schwer (landet vor gericht, brauchst rechtsbeistand...eine private rechtschutzversicherung empfehle ich da mal, auch wegen den gutachten). mit dem KSCHG kommst in dem fall gar net weiter

ruffy_mike 24.09.2003 14:27

Wenn der Verkäufer behauptet hat, dass DVD Brenner nur unwesentlich mehr kosten als DVD-ROMs, so ist das eine Irreführung des Kunden. DVD-ROMs kosten um die 30 €, der Brenner in dem Fall kostete 4x so viel...

hans friedmann 24.09.2003 14:35

irreführung...naja

vor gericht würde er dann sicher hören: "im prinzip wäre es ihm freigestanden einen blick in die Preisliste zu machen, bzw nachzufragen was ein dvdrom kostet"
...sowas wie "schwerer irrtum" ist immer schwer zu beweisen, ab wann dieser vorliegt, bei einem sehbehinderten 80jährigen kommst damit durch (schutzbedürftigkeit...), bei einem jüngeren menschen eher net...ich würde eher auf erhebliche fehlinformierung seitens des VK gehen, da hast mehr chancen...direkten rechtsanspruch wird es sich net ableiten können...leider.

hans friedmann 24.09.2003 14:37

@orange...

wo hast den gekauft?

hoffentlich net beim goldalder+konsorten, weil dann kannst wahrscheinlich gleich klagen gehen...und ohne RS kannst es vergessen

==C6== 24.09.2003 14:38

ausserdem hat er ihm ja den billigsten verkauft, das heisst aber ned dass er schlecht ist, er hätte ihm ja genauso einen um 270€ andrehn können.:lol:

ruffy_mike 24.09.2003 15:29

Naja, vor Gericht würde ich sowieso nicht gehen... zahlt sich kaum aus, so schlecht ist es trotzdem nicht, einen DVD-Brenner zu haben ;)

Ich meinte eher, wenn man beim Umtauschen kommt "hm ich würd gerne umtauschen" und die sehen das partout nicht ein, würde ich eben mehr Druck machen und eben auf so Sachen wie die von dir, friedmann, erwähnte erhebliche Fehlinformation aufmerksam machen!

jayjay 24.09.2003 22:13

eh klar würd ich deswegen nicht vor gericht gehen ;)

laut bertel/schwaighofer - strafrecht besonderer teil 1 kann das "aufschwatzen" eines verkäufers betrug nach §146 sein, wenn der verkäufer provision erhält. (täter hat zumindest bedingten vorsatz auf täuschung, selbstschädigender handlung des kunden und bereicherung)

das 2 wochen umtauschrecht ist meines wissens auch im kschg verankert, werd da aber mal nachlesen ...

aber wie gesagt, das ganze drumherum würd ich mir wegen einem brenner sicher auch nie antun :cool: - aber ein bisschen dem verkäufer damit drohen kann sicher nicht schaden :D ;)

Alter 24.09.2003 22:48

Ich würde andere Software verwenden:
Z.B: CloneDVD und AnyDVD
Braucht bei mir insgesamt 85 Minuten und erledigt alles von selbst.
AnyDVD brauchst du, wenn du kopiergeschützte DVDs mit CloneDVD kopieren möchtest, denn CloneDVD verweigert sich sonst (muß es auch, nach den neuen Gesetzten).
Ich habe beide Programme gekauft, was auf etwa 80 € kommt, ist also kein billiger Spaß, wenn man wenigstens die Software legal erwerben möchte.


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