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Dem kann ich nur zustimmen, ich hab selbstgebrannte CDs die schon älter als 10 Jahre sind und immer noch funzen.
Nur eine (!!) industrielle (Musik-CD) hat bei mir nach 6 Jahren Lesefehler gehabt. |
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass solange der Datenschutz so gehandhabt wird wie er sollte, die entsprechenden Rechteinhaber dem Downloader nichts werden nachweisen können; aber nicht erwischt zu werden heisst ja nicht zwangsläufig unschuldig zu sein :-)
Interessant wird es nur, wenn die Provider anfangen Kundendaten rauszurücken oder das tun müssen, wegen irgendeiner EU richtlinie... |
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Beim urheberrecht sollte es eigentlich darum gehen das einerseits der urheber als schöpfer genannt werden muss, und dass andererseits der urheber einen schnitt bekommt wenn ein dritter mit seinem werk geld verdient. Allerdings sollte es nicht darum gehen das jeder private nutzer der das veröffentlichte werk betrachtet zahlen muss. Das führt zu dieser kunstperversion wo jemand der ein einziges populäres lied geschaffen hat, ein leben lang ausgesorgt hat. Die unterhaltungsindustrie kann dir wie kein anderer anbieter müll andrehen und hast nicht die geringsten rechte dagegen vorzugehen. Keine gewährleistung keine garantie, dafür hast pflichten. Verlang mal für einen miesen film dein geld zurück, selbst wennst die vorstellung nach 15min verlässt hast keine chance. Selbst die banane kannst umtauschen, wenns sie verfault ist. |
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kauf dir besagte bananen: sie schmecken dir nicht oder die krümmung entspricht nicht deiner erwartung. kriegst du dein geld zurück? wenn du einen film ansiehst, dann bezahlst du nicht den film, sondern ein haus mit einem vorführraum indem ein projektor den inhalt an eine leinwand schmeißt, und das irgendein super qualifizierter jüngling an der grenze seiner leistungsfähigkeit nach dir die popcorn wegbürstet. daß das kino für den film bezahlt und dir anteilig natürlich das weiterverrechnet, nennt sich geschäftsmodell. aber dafür und wann du dein geld zurückverlangen kannst, dafür gibt es ein gesetz rund ums thema gewährleistung. deine rechte gegen die unterhaltungsindustrie sind die selben wie bei jedem anderen kauf: boykottiere sie durch nicht in anspruchnahme der leistung. nicht durch diebstahl |
du verwendest den begriff diebstahl falsch ;)
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beim verstoß gegen das urheberrecht fehlt es aber an der "beweglichen sache" :rolleyes: |
dessen bin ich mir durchaus bewußt. ich hab das entsprechende interview mit dem richter und den paragraphen gelesen. aber wie auch die gesamte diskussion über legal oder illegal bei downloads drehen wir uns um die wörtliche definition des gesetzes, was am ende des tages nichts daran ändert, ob es richtig oder falsch ist, sich raubkopien anzueignen, nur weil der download per se ja nicht illegal sei
wenn ein film eh scheiße ist, dann brauch ich ihn ja nicht, also warum dann downloaden. wenn er gut ist und ich ihn haben will, dann bitte ist das nutzungsrecht käuflich zu erwerben. |
es sei dir unbenommen das recht auf eine privatkopie als falsch anzusehen, aber das ist deine meinung.
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Aber nicht nur seine!
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wie definiert man "richtig", wie "falsch"? ist es richtig, dieben die hand abzuhacken? ist es richtig, kräuterweiber auf scheiterhäufen zu verbrennen? ist es richtig, kinder antiautoritär zu erziehen? "richtig" und "falsch" hängen IMHO sehr von der zeit, mit dem kulturkreis und vielen anderen faktoren ab. "legal" und "illegal" hingegen sind (sollten) definiert (sein), schwarz auf weiss niedergeschrieben, und bis zum widerruf gültig... |
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