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ANOther 19.11.2010 22:56

Zitat:

Zitat von Autrob (Beitrag 2435015)
zuletzt sei die lebensdauer einer selbst gebrannten cd mit einer industriellen cd verglichen. (sei es dvd/ram/rom/- oder +). die eigene ist spätestens nach drei jahren hinüber.

irgendwie dürftest du kein glück bei der wahl deiner geräte/rohlinge haben, denn meine halten teilweise schon wesentlich länger...

Christoph 20.11.2010 20:51

Dem kann ich nur zustimmen, ich hab selbstgebrannte CDs die schon älter als 10 Jahre sind und immer noch funzen.
Nur eine (!!) industrielle (Musik-CD) hat bei mir nach 6 Jahren Lesefehler gehabt.

steelrat 03.12.2010 09:20

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass solange der Datenschutz so gehandhabt wird wie er sollte, die entsprechenden Rechteinhaber dem Downloader nichts werden nachweisen können; aber nicht erwischt zu werden heisst ja nicht zwangsläufig unschuldig zu sein :-)

Interessant wird es nur, wenn die Provider anfangen Kundendaten rauszurücken oder das tun müssen, wegen irgendeiner EU richtlinie...

LouCypher 03.12.2010 10:22

Zitat:

Zitat von Autrob (Beitrag 2435015)
nun, umfragen zufolge mangelt es sky nicht an interessenten bzw ist das angebot genau das, was die leute wollen.

aber da kommen die zwei zauberworte: zu teuer.

und hier prallen die weltanschauungen aneinander: was du bereit bist, für die flatrate hinzulegen, die du dir wünscht, ist weder realisierbar noch ein geschäft. und ich kann es weder sky noch sonst jemandem verübeln, das sein aufwand letztlich zu gewinn führen soll.

die oben genannten onlinevideotheken aus amerika kenn ich nicht genau, aber ich bezweifle, daß die die sendungen einfach so rausschmeißen und der user kann sie speichern und kopieren und einfach so darüber verfügen.

zuletzt sei die lebensdauer einer selbst gebrannten cd mit einer industriellen cd verglichen. (sei es dvd/ram/rom/- oder +). die eigene ist spätestens nach drei jahren hinüber.

lustigerweise, wenn bananen im supermarkt zu teuer sind, kaufst du sie einfach nicht.
wenn dir der preis für filme aber zu teuer ist, dann beschaffst du sie dir auf andere weise.
die einzige legale weise, deinen unmut über die preispolitik kund zu tun, ist auf das produkt zu verzichten. das willst du aber nicht

Wenn mir bananen zu teuer sind kauf ich stattdessen was anderes und verhunger nicht.

Beim urheberrecht sollte es eigentlich darum gehen das einerseits der urheber als schöpfer genannt werden muss, und dass andererseits der urheber einen schnitt bekommt wenn ein dritter mit seinem werk geld verdient. Allerdings sollte es nicht darum gehen das jeder private nutzer der das veröffentlichte werk betrachtet zahlen muss. Das führt zu dieser kunstperversion wo jemand der ein einziges populäres lied geschaffen hat, ein leben lang ausgesorgt hat.

Die unterhaltungsindustrie kann dir wie kein anderer anbieter müll andrehen und hast nicht die geringsten rechte dagegen vorzugehen. Keine gewährleistung keine garantie, dafür hast pflichten. Verlang mal für einen miesen film dein geld zurück, selbst wennst die vorstellung nach 15min verlässt hast keine chance.

Selbst die banane kannst umtauschen, wenns sie verfault ist.

Autrob 03.12.2010 13:24

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2436404)
Wenn mir bananen zu teuer sind kauf ich stattdessen was anderes und verhunger nicht.

Beim urheberrecht sollte es eigentlich darum gehen das einerseits der urheber als schöpfer genannt werden muss, und dass andererseits der urheber einen schnitt bekommt wenn ein dritter mit seinem werk geld verdient. Allerdings sollte es nicht darum gehen das jeder private nutzer der das veröffentlichte werk betrachtet zahlen muss. Das führt zu dieser kunstperversion wo jemand der ein einziges populäres lied geschaffen hat, ein leben lang ausgesorgt hat.

Die unterhaltungsindustrie kann dir wie kein anderer anbieter müll andrehen und hast nicht die geringsten rechte dagegen vorzugehen. Keine gewährleistung keine garantie, dafür hast pflichten. Verlang mal für einen miesen film dein geld zurück, selbst wennst die vorstellung nach 15min verlässt hast keine chance.

Selbst die banane kannst umtauschen, wenns sie verfault ist.

geh ins museum und sieh dir picasso an. gefällt vielleicht nicht, obwohl ein bedeutender künstler. kriegst du dein geld zurück?

kauf dir besagte bananen: sie schmecken dir nicht oder die krümmung entspricht nicht deiner erwartung. kriegst du dein geld zurück?

wenn du einen film ansiehst, dann bezahlst du nicht den film, sondern ein haus mit einem vorführraum indem ein projektor den inhalt an eine leinwand schmeißt, und das irgendein super qualifizierter jüngling an der grenze seiner leistungsfähigkeit nach dir die popcorn wegbürstet.

daß das kino für den film bezahlt und dir anteilig natürlich das weiterverrechnet, nennt sich geschäftsmodell. aber dafür und wann du dein geld zurückverlangen kannst, dafür gibt es ein gesetz rund ums thema gewährleistung.

deine rechte gegen die unterhaltungsindustrie sind die selben wie bei jedem anderen kauf: boykottiere sie durch nicht in anspruchnahme der leistung. nicht durch diebstahl

pc.net 03.12.2010 14:19

du verwendest den begriff diebstahl falsch ;)

Zitat:

Diebstahl

§ 127. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 127 Strafgesetzbuch

beim verstoß gegen das urheberrecht fehlt es aber an der "beweglichen sache" :rolleyes:

Autrob 03.12.2010 15:49

dessen bin ich mir durchaus bewußt. ich hab das entsprechende interview mit dem richter und den paragraphen gelesen. aber wie auch die gesamte diskussion über legal oder illegal bei downloads drehen wir uns um die wörtliche definition des gesetzes, was am ende des tages nichts daran ändert, ob es richtig oder falsch ist, sich raubkopien anzueignen, nur weil der download per se ja nicht illegal sei

wenn ein film eh scheiße ist, dann brauch ich ihn ja nicht, also warum dann downloaden.
wenn er gut ist und ich ihn haben will, dann bitte ist das nutzungsrecht käuflich zu erwerben.

LouCypher 03.12.2010 18:45

es sei dir unbenommen das recht auf eine privatkopie als falsch anzusehen, aber das ist deine meinung.

Baron 03.12.2010 21:25

Aber nicht nur seine!

ANOther 03.12.2010 21:43

Zitat:

Zitat von steelrat (Beitrag 2436398)
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass solange der Datenschutz so gehandhabt wird wie er sollte, die entsprechenden Rechteinhaber dem Downloader nichts werden nachweisen können; aber nicht erwischt zu werden heisst ja nicht zwangsläufig unschuldig zu sein :-)

naja, wie schon mehrmals durchgekaut hat die ganze sache weniger mit "datenschutz" zu tun, als vielmehr mit der tatsache, dass download nicht illegal ist...
---

Zitat:

Zitat von Autrob
ob es richtig oder falsch ist

das ist eine moralische sache...
wie definiert man "richtig", wie "falsch"?

ist es richtig, dieben die hand abzuhacken?
ist es richtig, kräuterweiber auf scheiterhäufen zu verbrennen?
ist es richtig, kinder antiautoritär zu erziehen?

"richtig" und "falsch" hängen IMHO sehr von der zeit, mit dem kulturkreis und vielen anderen faktoren ab.

"legal" und "illegal" hingegen sind (sollten) definiert (sein), schwarz auf weiss niedergeschrieben, und bis zum widerruf gültig...


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