Vorsicht Falle! eMail-Rechnungen müssen digital signiert sein.
Veröffentlicht am: 04.02.2005 10:57:13

Wenn Sie digital Einkaufen und die eine oder andere Rechnung steuerlich absetzen wollen, muss diese eine Reihe von Merkmalen aufweisen. Per Web übermittelte Rechnungen müssen darüber hinaus zusätzlich(!) über eine digitale Signatur verfügen, die garantiert, dass Sie nicht daran herumgefummelt haben.

Die rechtliche Grundlage dazu ist österreichische Signaturgesetz 2004 ( http://signatur.rtr.at). Klar, dass sich die FinanzbeamtInnen daran halten müssen und „unsigniertes“ einfach nicht „anerkennen“. Punktum. Bürger sind ja grundsätzlich verdächtig...

Allerdings kann es ja auch möglich sein, dass da die Gesetzesgeber nur für eine winzige Anbietergruppe eine unvermeidliche Einnahmequelle geschaffen haben. Denn bislang waren die Zertifikatanbieter mit dem Kundeninteresse ja eher unzufrieden.
Jetzt müssen alle „Unternehmer“ die anstatt der Post Porto zu entrichten preiswert auf eRechnungen umgestiegen sind, Zertifikate ankaufen. Und die sind nicht gerade billig. Nicht zu vergessen, welchen Aufwand – auch Kosten – es macht, dieses „Signieren“ auch in die eigene Firmensoftware zu implementieren.
Und eRechnungen aus dem Ausland? Bleiben dann österreichische Bürger im Regen stehen? Denn denen kann ein inländisches Gesetz ja nichts vorschreiben, oder?

http://signatur.rtr.at

peecee


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